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Berufsunfähigkeit: Welche Kriterien gelten und wie kann man sich dagegen absichern?

Eine Frau leidet an Depressionen, eine möglicher Grund für die Berufsunfähigkeit

Chronische Krankheiten, Unfälle und psychische Probleme können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage, ihren Job in ausreichendem Maße auszuüben. Aber wann ist überhaupt von einer Berufsunfähigkeit die Rede? Wann besteht Anspruch auf eine Rente – und lohnt es sich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? Das und mehr erfährst du in diesem Beitrag.

Berufsunfähigkeit: Definition

Wer arbeitet, kann berufsunfähig werden. Das gilt prinzipiell für alle Berufe. Aber was versteht man eigentlich darunter? Wie Berufsunfähigkeit definiert wird, ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Als berufsunfähig gilt jemand, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es wird allerdings keine vollständige Berufsunfähigkeit vorausgesetzt, damit jemand als berufsunfähig eingestuft werden kann. Betroffene können auch nur teilweise nicht mehr dazu in der Lage sein, ihren Job wie vorgesehen auszuüben.

Zudem gilt bei der Berufsunfähigkeit per Definition das Kriterium, dass dieser Zustand wahrscheinlich für mehr als ein halbes Jahr anhalten und damit dauerhaft sein muss. Bei Beamten ist nicht von einer Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit die Rede.

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

Ob jemand berufsunfähig ist, stellt ein Arzt oder ein Gutachter fest. Der Grad, in dem ein Betroffener nicht mehr in der Lage dazu ist, seinem bisher ausgeübten Beruf nachzugehen, ist für die Einstufung aus Sicht von Berufsunfähigkeitsversicherungen entscheidend. Nur, wer seinen Beruf dauerhaft zu weniger als 50 Prozent ausüben kann, gilt als berufsunfähig im eigentlichen Sinn. Üblicherweise wird die Berufsunfähigkeit über ein Attest vom behandelnden Arzt nachgewiesen. Es kann darüber hinaus erforderlich sein, ein Gutachten anfertigen zu lassen, um die Berufsunfähigkeit schlussendlich festzustellen.

Oft ist im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit auch von der Erwerbsunfähigkeit die Rede. Beide Begriffe synonym zu verwenden, wäre jedoch falsch. Wer erwerbsunfähig ist, ist nicht nur nicht mehr dazu in der Lage, seinen bisherigen Job auszuüben. Er kann auch keiner anderen Arbeitstätigkeit mehr nachgehen.

Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben

Grundsätzlich können Erkrankungen und Unfälle dazu führen, dass jemand berufsunfähig wird. Besonders oft sind psychische Erkrankungen die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Auch Probleme mit dem Skelett- und Bewegungsapparat sind ein häufiger Grund dafür, warum Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dasselbe gilt für Krebserkrankungen und chronische Krankheiten.

Prinzipiell kann jeder arbeitstätige Mensch berufsunfähig werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ist jedoch je nach Beruf unterschiedlich hoch. Wer etwa einem Job nachgeht, in der körperliche Arbeit an der Tagesordnung ist, hat bei Beschwerden von Rücken, Knie oder anderen Teilen des Körpers oft große Probleme, wenn er trotzdem arbeitet. In Berufen, die körperlich weniger anstrengend sind, ist das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch körperliche Erkrankungen und Unfälle tendenziell geringer. Andererseits kann ein stressiger Job, in dem ein Beschäftigter ständig unter großem Druck steht, psychische Leiden hervorrufen, die ebenfalls zu einer Berufsunfähigkeit führen können.

Wann besteht ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente?

Wer berufsunfähig ist, muss in aller Regel dennoch für seinen Lebensunterhalt sorgen. Bei wem eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, der fragt sich deshalb zu Recht, wie er für seine Ausgaben aufkommen kann. Besonders die Frage, wer Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat, ist für Betroffene von Interesse. Die schlechte Nachricht vorweg: Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es so in der Regel nicht mehr. Bis zum Jahr 2001 hatten gesetzlich Rentenversicherte die Möglichkeit, eine solche Rente im Fall einer Berufsunfähigkeit zu beantragen. Eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen inzwischen nur noch Betroffene, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Im Übrigen wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Wer heute berufsunfähig wird, aber vor dem Stichtag des 2. Januar 1961 geboren wurde, hat dennoch keine Chance, eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen. Nur, wer die Rente schon vor dem 1. Januar 2001 beantragt hatte, kann die staatliche Unterstützung weiter beziehen. Andernfalls kommt unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente infrage.

Die Erwerbsminderungsrente ist allerdings im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente an höhere Voraussetzungen geknüpft. Nur, wer wirklich gar nicht mehr in ausreichendem Maße arbeiten kann, gilt in diesem Sinne als dauerhaft erwerbsgemindert. Ein Handwerker, der wegen Rückenproblemen nicht mehr arbeiten kann, kann somit verpflichtet sein, stattdessen im Call Center zu arbeiten. Auch eine Umschulung kann bei einem Berufswechsel erforderlich sein.

Stufen der Erwerbsminderung

Bei der Einstufung der Erwerbsminderung kommt es darauf an, wie viele Stunden ein Betroffener pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten könnte. Nicht erwerbsgemindert ist nach der Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung, wer noch sechs Stunden und mehr pro Tag arbeiten kann. Von einer teilweisen Erwerbsminderung ist die Rede, wenn ein Betroffener zwischen drei und sechs Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen kann. Wer höchstens drei Stunden pro Tag arbeiten kann, der gilt als voll erwerbsunfähig.

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat zudem nur, wer zuvor mindestens 60 Monate lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit vorausgesetzt. Mindestens 36 der 60 Monate muss eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden haben. Das entspricht drei der vorgeschriebenen fünf Jahre Wartezeit. Damit fallen nicht nur Berufsanfänger aus dem System heraus, sondern auch Selbständige, die nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung sind.

Erwerbsminderungsrente oft nicht kostendeckend

Betroffene, die Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit haben, kommen damit oft nicht über die Runden. Selbst Personen, die als voll erwerbsunfähig gelten, bekommen durchschnittlich nur ein knappes Drittel ihres bisherigen Bruttoverdiensts beziehungsweise die Hälfte ihres früheren Nettogehalts. Wer teilweise erwerbsunfähig ist, erhält üblicherweise nur die Hälfte dieses Satzes. Das entspricht je nach bisherigem Verdienst etwa einem Viertel des bisherigen Nettogehalts.

Berufsunfähigkeit beantragen: So geht es richtig

Wenn es darum geht, wie man die Berufsunfähigkeit beantragt, muss unterschieden werden: Geht es um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist entscheidend, ob die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente bereits erreicht ist oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, liegt der Fokus der Rentenversicherung darauf, Betroffenen wieder zu einer Erwerbsfähigkeit zu verhelfen. Das geht etwa über eine medizinische, aber auch eine berufliche Rehabilitation. Nur, wenn beides keine Option ist, prüft die Rentenversicherung, wie lange jemand überhaupt noch arbeiten könnte. Darauf basierend bewertet sie, welche Rentenansprüche bestehen.

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst du bei der Rentenversicherung. Enthalten sein sollten die Kontaktdaten von behandelnden Ärzten, eine Liste von bisherigen Krankenhaus-Aufenthalten und Rehas sowie eine Liste deiner bisherigen Jobs. Die Rentenversicherung setzt zur Prüfung der Anträge eigene Gutachter ein, die beurteilen, ob eine Arbeitstätigkeit noch möglich ist und wenn ja, in welchem Umfang.

Berufsunfähigkeit beantragen: Fehler bei der Antragstellung können schwerwiegende Folgen haben

Oft sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Wenn du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, kannst du dort die Berufsunfähigkeit beantragen. Das geht über einen umfangreichen Antrag, bei dem du deine Berufsunfähigkeit im Detail nachweisen musst.

Grundsätzlich gilt: Je detaillierter die Berufsunfähigkeit im Antrag beschrieben wird, desto besser stehen die Chancen auf einen positiven Bescheid und eine rasche Bearbeitung. Dazu gehören auch Berichte von Ärzten und Nachweise über berufliche Tätigkeiten. Ob die Berufsunfähigkeit tatsächlich so hochgradig ist, dass eine Berufsunfähigkeitsrente gerechtfertigt ist, prüft anschließend der Versicherer. Zudem wird dein ursprünglicher Antrag zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung noch einmal genau geprüft. Falsche Angaben können dazu führen, dass du keine Berufsunfähigkeitsrente bekommst.

Es ist sinnvoll, dich bei der Antragstellung beraten zu lassen. Wenn du aus Unwissenheit wichtige Angaben weglässt oder im Antrag auf Berufsunfähigkeit einen Fehler machst, kann das gravierende Folgen haben. Ein Anwalt oder anderer Ansprechpartner kann dich auch beraten, wann der beste Zeitpunkt ist, um die Berufsunfähigkeit zu beantragen. Dabei spielen insbesondere mögliche andere Leistungen eine Rolle, auf die ein Anspruch besteht.

Lohnt sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer einen Beruf hat, in dem das Risiko einer Berufsunfähigkeit tendenziell etwas höher ist, für den kann sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Anders als bei einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zahlen solche Versicherungen auch dann, wenn jemand „nur“ berufsunfähig und nicht grundsätzlich erwerbsunfähig ist. Zudem ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung an keine Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft und kommt somit auch für Selbständige und Berufsanfänger infrage.

Vor dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Welche Beiträge anfallen, hängt von deinem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss ab. Auch das Alter wirkt sich auf die Höhe der Beiträge aus, ebenso der ausgeübte Beruf und das damit verbundene Berufsunfähigkeitsrisiko.

Berufsunfähigkeitsversicherungen: Konditionen genau prüfen

Wer noch jung ist und keinen Job hat, der sonderlich unfallträchtig ist oder in erhöhtem Maße Krankheiten nach sich zieht, zahlt entsprechend geringere Beiträge. Das führt dazu, dass sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur lohnt, wenn man noch jung und gesund ist. Vorerkrankungen oder akute Leiden führen hingegen zu schlechteren Konditionen. Die Versicherung kann Betroffene auch ganz ablehnen.

Bevor du dich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidest, solltest du mehrere Anbieter im Detail miteinander vergleichen. Die Bedingungen können sich stark voneinander unterscheiden. Auch hierbei kann sich eine Beratung lohnen. Einen unabhängigen Preis-Leistungs-Vergleich bietet etwa die Verbraucherzentrale an. Die Beratung ist kostenpflichtig, kann dir aber auf lange Sicht Kosten sparen. Sich für den falschen Versicherer zu entscheiden, kann teuer werden – weil du zu hohe Beiträge zahlst oder du im Bedarfsfall auf weniger Leistungen der Versicherung zurückgreifen kannst.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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