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Zwangsexmatrikulation: Folgen und Möglichkeiten

Zwangsexmatrikulation

Wer ein Studium beginnt, tut dies mit der Absicht, es irgendwann erfolgreich zu beenden. Ein guter Abschluss öffnet Türen und verschafft dir spannende Karriere-Möglichkeiten. Anders sieht es aus, wenn du dein Studium nicht freiwillig beendest, sondern von deiner Universität zwangsexmatrikuliert wirst. Was dir bei einem gezwungenen Abbruch des Studiums droht und welche Optionen du hast, erklärt dir dieser Ratgeber.

In welchen Fällen dir eine Zwangsexmatrikulation droht

Eine Exmatrikulation gehört zu jedem Studium irgendwann dazu. Im besten Fall ist sie das Resultat eines erfolgreichen Studienabschlusses und stellt somit das natürliche Ende deiner akademischen Zeit dar. Weniger positiv ist es, wenn die Exmatrikulation nicht freiwillig ist und es sich somit um eine Zwangsexmatrikulation handelt. Offiziell ist das auch als Exmatrikulation von Amts wegen bekannt. Es bedeutet, dass nicht der Student selbst entschieden hat, dass er sein Studium beenden möchte. Vielmehr beendet die Universität die Uni-Karriere.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Viele Studenten, die unfreiwillig exmatrikuliert wurden, haben wiederholt Prüfungen nicht bestanden. Bei zu vielen Fehlversuchen droht der Studienabbruch. Bei anderen Studierenden sind es finanzielle Schwierigkeiten, die dafür sorgen, dass das Studium für sie zu teuer wird. Wird ein Semesterbeitrag erhoben, der nicht gezahlt wird, kann auch das zum Ausschluss vom Studium führen. Auch, wenn du deine Krankenversicherung länger nicht bezahlt hast, droht dir mitunter die Zwangsexmatrikulation.

Nicht nur mehrfach nicht bestandene Prüfungen sind für deine Zukunft an der Uni problematisch. Auch, wenn du zu lange keine Prüfung abgelegt hast, droht dir das Aus. Wenn du zwangsexmatrikuliert wirst, endet deine Zeit an der Uni zum Ende des Semesters. Du erhältst eine Exmatrikulationsbescheinigung – und stehst vor der Frage, wie es nun weitergeht.

Was kann ich nach einer Zwangsexmatrikulation tun?

Welche Optionen du hast, wenn die Uni dein Studium beendet hat, hängt in erster Linie davon ab, was für dich in Frage kommt. Auch der Grund für die Zwangsexmatrikulation spielt hierfür eine Rolle. In manchen Fällen ist es möglich, dein Studium doch wiederaufzunehmen. Das ist am problemlosesten möglich, wenn die Zwangsexmatrikulation mit einem fehlenden Zahlungseingang des Semesterbeitrags zusammenhing. Viele Unis lassen sich darauf ein, dich nach Zahlung des Beitrags und einer Gebühr weiterstudieren zu lassen. Auch gibt es oft Hilfs-Fonds der Unis, die für dich in Frage kommen können.

Hast du hingegen Prüfungen mehrfach nicht bestanden, ist es schon schwieriger. Ohne ein rechtliches Vorgehen ist es oft kaum möglich, etwas an deiner Zwangsexmatrikulation zu ändern. Lasse dich unbedingt in einer Studienberatungsstelle beraten. Wenn du rechtliche Schritte erwägst, solltest du dafür einen Anwalt konsultieren. Dieser erklärt dir deine Möglichkeiten und berät dich.

Vielleicht war ein Studium auch nicht die richtige Wahl für dich – oder zumindest nicht der spezielle Studiengang. Eine Ausbildung kann eine vielversprechende Alternative sein. Auch bei solchen Überlegungen hilft dir eine Studienberatungsstelle.

Kann ich mich gegen eine Zwangsexmatrikulation wehren?

Wenn du dich gegen eine Zwangsexmatrikulation wehren möchtest, solltest du dich vorab umfassend beraten lassen. Anlaufstellen sind Studienberatungsstellen und natürlich ein Anwalt. Falls deine Zwangsexmatrikulation das Resultat einer Prüfung war, die du in mehreren Versuchen nicht bestanden hast, hängen die Erfolgsaussichten einer Klage von den Umständen im Detail ab. Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen.

Prinzipiell kannst du mit einer Klage etwa die Bewertung des Professors angreifen. Für diese Annahme muss es jedoch stichhaltige Gründe geben. Nimm unbedingt Einsicht in die Prüfung, um das besser beurteilen zu können. Ein Anwalt hilft dir bei der Bewertung der Sachlage. Auch, wenn der Professor die Arbeit tadellos bewertet hast, stehen dir unter Umständen Optionen offen. Kannst du persönliche Gründe vorbringen, die die schlechte Note begünstigt haben – etwa ein Todesfall im nahen Umfeld oder eine anderweitig aufwühlende, gravierende Situation –, stehen die Chancen auf eine Rücknahme der Zwangsexmatrikulation durch die Uni oftmals nicht schlecht.

Auch, wenn du dich von einem Anwalt beraten lasst: Es ist immer sinnvoll, zunächst das Gespräch mit deiner Uni zu suchen. Vielleicht lässt sich die Sache rasch und unbürokratisch klären. Eine außergerichtliche Einigung kann dafür sorgen, dass du im besten Fall ohne Unterbrechung weiterstudieren kannst. Ein gerichtliches Verfahren kann sich hingegen über Monate hinziehen. Falls das der Fall ist, mache das Beste daraus – und nutze die Zwangspause, um dir zwischendurch etwas Geld zu verdienen oder ein Praktikum zu machen, mit dem du Qualifikationen sammelst.

Das Arbeitsamt berät dich außerdem, ob und in welcher Höhe du mit staatlicher Unterstützung rechnen kannst.

Kann ich nach einer Zwangsexmatrikulation weiter studieren?

Es kommt darauf an. In deinem alten Fach darfst du nach einer Zwangsexmatrikulation nicht weiter studieren – weder an deiner Uni noch an einer anderen Universität in Deutschland. Die Sperre gilt bundesweit. Einen Unterschied können jedoch die Feinheiten der Prüfungsordnungen der einzelnen Unis machen. Wie viele Fehlversuche sind erlaubt? Wenn deine Uni strenger ist als andere, steht dir dort womöglich ein Studium offen.

Grundsätzlich kannst du stattdessen ein anderes Fach studieren. Falls das für dich keine Option ist, kannst du erwägen, im Ausland zu studieren.

Bewerbungen nach der Zwangsexmatrikulation

Eine Zwangsexmatrikulation muss nicht das vorzeitige Ende deiner Karriere bedeuten. Dass man nicht unbedingt ein Studium braucht, um erfolgreich zu werden, zeigen prominente Beispiele wie Bill Gates, der sein Mathematik-Studium an der Elite-Uni Harvard schon früh beendet hat, oder Günther Jauch. Der Moderator hat das Jura-Studium in Berlin geschmissen, nachdem er bei der Deutschen Journalistenschule in München aufgenommen worden war.

Unabhängig davon, wie schwer der Schlag einer Zwangsexmatrikulation für die Betroffenen wiegt, ist der Abbruch des Studiums natürlich im Lebenslauf ersichtlich. Wichtig ist, dass du den Studienabbruch nicht in den Vordergrund des Dokuments rückst. Stelle deine eigentlichen Qualifikationen in den Mittelpunkt deiner Bewerbung. Gehe dennoch selbstbewusst mit dem Studienabbruch um.

Die Tatsache, dass du dein Studium nicht erfolgreich abgeschlossen hast, ist für sich genommen noch nicht zwangsläufig problematisch. Es kommt vielmehr darauf an, wie du mit dieser Tatsache umgehst. Und noch ein Tipp: Sprich nicht von einer „Zwangsexmatrikulation“. Wieso dein Studium geendet hat, musst du niemandem verraten. Lege dir lieber ganz praktische Erklärungen zurecht, bei denen du den Abbruch positiv deutest und nachvollziehbar machst. Lügen solltest du dabei natürlich nicht.

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