Nicht nur viele Selbständige, auch viele Arbeitnehmer arbeiten zumindest teilweise von einem heimischen Büro aus. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer kannst du gegebenenfalls von der Steuer absetzen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und in welcher Höhe du Kosten für dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kannst, erfährst du hier.
- Häusliches Arbeitszimmer: Was ist das?
- Wer kann ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
- Arbeitszimmer absetzen: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Kosten für das Büro zuhause steuerlich geltend machen: In welcher Höhe geht das?
- Häusliches Arbeitszimmer: Pauschale während der Corona-Pandemie
- Büro zuhause: Weitere Steuertipps für Arbeitnehmer
Häusliches Arbeitszimmer: Was ist das?
Wenn jemand von zuhause aus arbeitet, geschieht das oft aus einem häuslichen Arbeitszimmer heraus. Was genau gilt als Arbeitszimmer, wenn es um die Steuer geht? Eine eindeutige Definition gibt es im Einkommenssteuergesetz nicht. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch konkretisiert, was unter einem häuslichen Arbeitszimmer zu verstehen ist.
Demnach handelt es sich bei einem häuslichen Arbeitszimmer um einen Raum, der als Arbeitszimmer genutzt wird und der innerhalb der häuslichen Sphäre liegt. Er muss entsprechend ausgestattet sein, um als Büro zu gelten. Außerdem muss er vorwiegend zur Erledigung gedanklicher, schriftlicher, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Aufgaben dienen. Sofern du dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchtest, musst du es ausschließlich oder fast ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen.
Beim häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich um einen eigenen Raum, der in der Regel eine Tür besitzt. Auch zusätzliche Räume, etwa im Keller oder auf dem Dachboden, können als Arbeitszimmer eingerichtet werden. Nicht als häusliches Arbeitszimmer gelten Arbeitsecken im Wohnzimmer, der Küchentisch oder ein Durchgangsraum. Auch Zimmer, die noch anderweitig genutzt werden, sind im Sinne der Steuer kein häusliches Arbeitszimmer. Das gilt ebenso für Räume, deren Ausstattung und Funktion nicht der eines Arbeitszimmers entspricht, wie zum Beispiel Lagerräume.
Wer kann ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Häufig können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das ist aus Sicht der betroffenen Beschäftigten nützlich, weil es das zu versteuernde Einkommen mindert. Dadurch reduziert sich die Steuerlast insgesamt, so dass Arbeitnehmer Geld sparen können.
Allerdings kann nicht jeder, der ein häusliches Arbeitszimmer hat, es auch steuerlich geltend machen. Prinzipiell kommt das für Arbeitnehmer und Selbständige infrage, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. Alternativ kann ein Arbeitszimmer abgesetzt werden, wenn dem Beschäftigten kein anderer Arbeitsplatz für die jeweilige Tätigkeit zur Verfügung steht.
Ein Büro zuhause von der Steuer abzusetzen ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer ganz überwiegend für berufliche Tätigkeiten genutzt wird. Eine private Mitnutzung des Raums führt schnell dazu, dass das Finanzamt die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkennt.
Unproblematisch ist es, wenn sich mehrere Personen ein Arbeitszimmer teilen. Laut aktueller Rechtsprechung kann jeder Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers seine jeweiligen Kosten dafür steuerlich geltend machen, solange die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die verschiedenen Nutzer müssen sich die Kosten also nicht aufteilen.
Arbeitszimmer absetzen: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Nicht jeder Beschäftigte, der zeitweise von zuhause aus arbeitet, kann die Kosten für das heimische Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Laut Einkommenssteuergesetz ist es nämlich eigentlich gar nicht erlaubt, Aufwendungen, die durch das Arbeiten zuhause entstehen, steuerlich geltend zu machen. Allerdings gibt es die schon genannten Ausnahmen:
- Das häusliche Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar. Das ist in der Regel vor allem bei Selbständigen der Fall.
- Das Arbeitszimmer ist der einzige Arbeitsplatz, der für die jeweiligen Tätigkeiten zur Verfügung steht. Der Arbeitnehmer hat also nicht etwa einen gleichwertigen Arbeitsplatz für solche Arbeiten beim Arbeitgeber, den er ebenso gut nutzen könnte.
Zu den Voraussetzungen, um das Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, gehört auch die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung des Raums. Es darf in einem häuslichen Arbeitszimmer keine Möbel oder anderes Inventar geben, welches auf eine anderweitige Nutzung schließen lässt – zum Beispiel ein Gästebett. Es ist also nicht möglich, einen Raum mit Schreibtisch und PC, den man hin und wieder an Homeoffice-Tagen beruflich nutzt, steuerlich geltend zu machen.
Kosten für das Büro zuhause steuerlich geltend machen: In welcher Höhe geht das?
In welcher Höhe du die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst, hängt von deinen persönlichen Umständen ab. Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien:
- Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit dar: In diesem Fall kannst du die Kosten dafür in voller Höhe in der Steuererklärung angeben. Eine Obergrenze gibt es nicht.
- Dir steht kein anderer Arbeitsplatz für die Tätigkeiten zur Verfügung, die du in deinem Arbeitszimmer ausübst: Du kannst die Kosten für das Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1.250 Euro im Jahr steuerlich geltend machen.
Im beiden Fällen musst du also zunächst ausrechnen, welche Kosten für das Büro überhaupt anfallen. In erster Linie betrifft das die Miete für das Zimmer. Rechne dafür prozentual anhand der Gesamtfläche deiner Wohnung den Anteil des Arbeitszimmers aus. Diesen Verteilungsschlüssel kannst du nicht nur für die Miete, sondern auch für andere umlegbare Kosten nutzen. Dazu können etwa Strom- und Heizungskosten, Kosten für eine Versicherung, Renovierung oder selbst die Müllabfuhr zählen.
Falls du dir das häusliche Arbeitszimmer mit anderen Personen teilst, kannst du es trotzdem so absetzen, wie es deinen Voraussetzungen entspricht. Falls das Büro deinen Arbeitsmittelpunkt darstellt, gibst du also die vollen Kosten an, die dir dafür entstehen. Hierbei geht es um eine anteilige Summe, wenn du die Kosten nicht selbst in voller Höhe trägst. Steht dir kein anderer Arbeitsplatz für die entsprechenden Tätigkeiten zur Verfügung, kannst du wie gehabt bis zu 1.250 Euro im Jahr für das häusliche Arbeitszimmer ansetzen.
Weitere Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen
Neben den anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer kannst du weitere Posten steuerlich geltend machen. Das betrifft insbesondere die Ausstattung des Büros zuhause. Geräte wie PC, Drucker oder Telefon kannst du in der tatsächlichen Höhe in der Steuererklärung angeben. Das gilt selbst dann, wenn du das Arbeitszimmer an sich gar nicht steuerlich geltend machen kannst.
Wie genau die Kosten für Arbeitsmittel angegeben werden sollten, hängt vom Wert der Gegenstände ab. Geringwertige Wirtschaftsgüter können bis zu einer Grenze von 800 Euro sofort abgeschrieben werden, also in der Steuererklärung für das Jahr ihrer Anschaffung. Teurere Gegenstände schreibst du hingegen über mehrere Jahre so ab, wie es jeweils steuerlich vorgesehen ist.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer, welches (fast) ausschließlich beruflich genutzt wird, kannst du auch weitere Kosten steuerlich geltend machen. So kannst du etwa die Kosten für Ausstattung wie Gardinen, Teppiche oder Beleuchtung für das Arbeitszimmer absetzen. Die absetzbaren Kosten gehen aber nicht über den unmittelbaren Bereich des Arbeitszimmers hinaus; du kannst also keine anteiligen Kosten für Räume wie Flur, Bad oder Gäste-WC von der Steuer absetzen, nur weil du sie während deiner Arbeitszeit nutzt.
Häusliches Arbeitszimmer: Pauschale während der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer zumindest teilweise im Homeoffice tätig oder tätig gewesen. Teilweise waren sie dazu gezwungen, ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände zu verlagern, etwa während des Lockdowns im Frühjahr 2020. Wenn dein eigentlicher Arbeitsplatz durch Corona nicht nutzbar war, kannst du die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz in voller Höhe steuerlich geltend machen. Das setzt wiederum voraus, dass du das häusliche Arbeitszimmer ganz überwiegend beruflich genutzt hast.
Nicht jeder Arbeitnehmer hatte die Möglichkeit, ein eigenes Arbeitszimmer für Homeoffice-Tätigkeiten während der Corona-Krise zu nutzen. Damit Beschäftigte Kosten für den heimischen Arbeitsplatz trotzdem steuerlich geltend machen können, gibt es für solche Fälle eine Homeoffice-Pauschale. Falls du also nur eine Arbeitsecke zur Verfügung hattest, kannst du die dafür entstehenden Kosten über die Pauschale von der Steuer absetzen.
Die Höhe der Homeoffice-Pauschale ist auf 600 Euro pro Jahr begrenzt. Für jeden Homeoffice-Arbeitstag kannst du fünf Euro geltend machen, und zwar für eine maximale Dauer von 120 Tagen. So kommt man auf die Obergrenze von 600 Euro. Bedenke aber, dass diese Pauschale in der Werbungskostenpauschale inbegriffen ist. Profitieren kannst du davon also nur dann wirklich, wenn du in der Steuererklärung insgesamt höhere Werbungskosten angeben kannst als 1.000 Euro pro Jahr.
Büro zuhause: Weitere Steuertipps für Arbeitnehmer
Wenn du dir die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer über die Steuererklärung zumindest teilweise zurückholen möchtest, nutzt du dafür die Anlage N der Einkommenssteuererklärung. Du gibst die Summe einfach als Teil der Werbungskosten oder, wenn du selbständig bist, als Teil deiner Betriebsausgaben an. Wichtig: Hebe unbedingt sämtliche Belege für die einzelnen Posten auf. Falls das Finanzamt nachfragt, bist du vorbereitet und kannst nachweisen, dass dir die Kosten tatsächlich entstanden sind.
Falls du nicht deinen Arbeitsmittelpunkt in einem Arbeitszimmer zuhause hast, sondern das häusliche Arbeitszimmer für bestimmte Tätigkeiten nutzt, für die dir kein vom Arbeitgeber gestellter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, solltest du das nachweisen können. Lasse dir deshalb am besten vom Arbeitgeber schriftlich bescheinigen, dass du keinen anderen Arbeitsplatz nutzen kannst.
Es kommt vor, dass Beschäftigte nicht nur ein Arbeitszimmer nutzen. Falls du mehrere Arbeitszimmer hast, die nicht der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit sind, kannst du die Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.250 Euro im Jahr in der Steuererklärung angeben. Dieser Höchstbetrag ist personenbezogen, so dass du ihn nicht für jedes Arbeitszimmer neu ansetzen kannst.
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