Arbeitsleben & BerufHomeoffice: Anspruch, Regelungen, Steuern

Homeoffice: Anspruch, Regelungen, Steuern

Morgens etwas länger schlafen und in Ruhe frühstücken – dank Homeoffice ist das für einige Arbeitnehmer möglich. Denn wer von zuhause arbeitet, spart sich die mitunter langwierige und nervenaufreibende Anreise zum Arbeitsplatz. Auf der anderen Seite bedeutet mobiles Arbeiten aber auch, dass die Trennung zwischen Job und Privatleben schwieriger wird. Welche Regelungen im Homeoffice gelten, wer einen Anspruch darauf hat und ob sich das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen lässt, kannst du hier erfahren.

Homeoffice: Was versteht man darunter?

Auf den ersten Blick scheint es vollkommen klar zu sein: Wer von zuhause arbeitet, arbeitet im Homeoffice. Doch ganz so einfach ist es mit der Definition dann doch nicht. Das gilt übrigens auch für die verschiedenen Schreibweisen des Begriffs, die zwischen Home-Office, Homeoffice oder Homeoffice variieren.

Homeoffice meint nämlich auch die Telearbeit. Also eine ganz besondere Form der flexiblen Arbeitszeiten, bei der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, zum Teil oder komplett in ihrem privaten Umfeld – oder in einem Co-Working-Platz – zu arbeiten. Kennzeichen des Homeoffice könnte damit sein, dass der Mitarbeiter nicht bei seinem Arbeitgeber vor Ort ist, sondern an irgendeinem anderen Platz. Bei einigen digitalen Nomaden ist dieser Platz sogar nicht einmal in Deutschland.

Die Vor- und Nachteile der Telearbeit

Morgens ohne große Umwege an den Schreibtisch – und das vielleicht sogar in der Jogginghose. So stellen sich nicht nur viele Arbeitnehmer ihren Arbeitstag im Homeoffice vor, für viele läuft er genau so ab. Auf der anderen Seite muss das nicht immer positiv sein. Denn wer Bürokleidung trägt, hat meist auch eine andere innere Haltung. Und so ist auch im Homeoffice nicht alles Gold, was glänzt.

Die Übersicht über die Vor- und Nachteile des Homeoffice:

Vorteile HomeofficeNachteile Homeoffice
  
Homeoffice spart Zeit: Wer von zuhause arbeiten kann, spart sich die Anreise zum Arbeitsplatz.Übergang in den Feierabend fehlt: Für viele ist die Fahrt nachhause das Signal für den Feierabend. Steht man dagegen nur vom Schreibtischstuhl – oder schlimmer – dem heimischen Sofa auf, fehlt dieses Signal.
Die Fahrten zum Arbeitsplatz und das tägliche Essen in der Kantine fallen weg – Homeoffice spart also auch noch Geld.Das tägliche Mittagessen in der Kantine ist auch eine Gelegenheit, sich mit anderen Mitarbeitern auszutauschen. Im Homeoffice fehlt dieser Austausch. Weshalb Mitarbeiter aktiv Termine mit Kollegen oder Vorgesetzten vereinbaren müssen, um an Informationen zu kommen oder Feedback zu erhalten.
Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, können sich ihre Zeit zu größeren Teilen frei einteilen. Spontane Einkäufe im Supermarkt oder gar Arzttermine lassen sich so besser einschieben.Wer die Arbeit nicht nur mit nachhause nimmt, sondern gleich ganz zuhause hat, könnte Probleme mit seiner Work-Life-Balance bekommen. Wenn die Grenzen zwischen Beruf und Privatem verschwimmen, checkt man eben auch im Feierabend kurz die E-Mails. Der vorherige Gang in den Supermarkt will schließlich nachgearbeitet werden.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird erleichtert. Fallen mal wieder Schule oder Kita aus, müssen sich Eltern nicht panisch um eine Betreuung für die Kleinen kümmern.Wer neben der Arbeit noch ein Auge auf die Kinder haben muss, kann nicht so konzentriert arbeiten wie im Büro. In der Folge sinkt die Produktivität, während die Fehleranfälligkeit steigt. Darüber freut sich weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber.
Arbeitnehmer, die zuhause sind, statt im Großraumbüro zu arbeiten, haben ein geringeres Infektionsrisiko. Denn die Viren der Kollegen im Büro bekommen sie nicht ab. Das gilt auch für die der übrigen Menschen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.Unter Umständen bedeutet Homeoffice mehr Druck und Stress. Das ist natürlich nicht förderlich für die Gesundheit. Wer permanent unter Stress steht, leidet unter Rückenproblemen und kann sogar Herz-Kreislauf-Erkrankungen bekommen.

Homeoffice: Welche Regelungen gelten für die Arbeit von zuhause?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es keinen allgemeingütigen Anspruch auf Homeoffice gibt. Richtig ist zwar, dass Hubertus Heil, der Minister für Arbeit und Soziales, einen Gesetzesvorschlag zu diesem Thema erarbeitet hat. Allerdings muss dieser Entwurf zunächst vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Erst danach wird er dem Bundestag und dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Es kann also noch einige Zeit dauern, bis es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt.

Davon abgesehen hat die Corona-Pandemie das Homeoffice in Deutschland stark vorangetrieben. Viele Arbeitgeber mussten einsehen, dass es doch nicht so unmöglich ist, wie immer propagiert. Natürlich kommt es immer auf die individuellen Umstände an. Ein Mitarbeiter in der Produktion oder eine Krankenschwester können aufgrund ihrer Tätigkeiten nicht im Homeoffice arbeiten. Eben nicht alle Jobs eignen sich fürs Homeoffice.

Welche Regelungen dann konkret für dich als Arbeitnehmer gelten, hängt in erster Linie davon ab, was du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast. Denn die Regelungen können individuell im

festgehalten werden.

Arbeitszeitgesetz und Telearbeit

Davon abgesehen gelten natürlich auch im Homeoffice die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das bedeutet, dass du pro Werktag nur in Ausnahmefällen mehr als acht Stunden arbeiten darfst. Pro Woche sind daher maximal 48 Stunden erlaubt, denn der Samstag gilt ebenfalls als Werktag.

Solltest du trotzdem auch im Homeoffice Überstunden machen müssen, darfst du nicht mehr als 60 Stunden wöchentlich arbeiten. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dir zu ermöglichen, die Überstunden innerhalb von sechs Monaten wieder abzubauen.

Arbeitszeiterfassung im Homeoffice

Da die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden müssen, muss sich der Arbeitgeber außerdem darum kümmern, deine Arbeitszeit nachvollziehbar zu dokumentieren. Allerdings kann er es sich dabei einfach machen und diese Aufgabe an dich abgeben. Denkbar wäre in diesem Fall zum Beispiel, dass du deine Arbeitszeit mit speziellen Tools oder Apps erfasst. Aber auch das gute, alte Excel-Sheet ist eine gute Möglichkeit, festzuhalten, wie lange du gearbeitet hast.

Feiertage im Homeoffice

Unter Umständen arbeiten Mitarbeiter im Homeoffice in einem anderen Bundesland als ihr Arbeitgeber. Stellt sich die Frage, welche Regelungen dann an Feiertagen gelten, die es nicht bundesweit gibt.

Die Antwort ist ganz einfach: Arbeitet der Arbeitnehmer im Homeoffice, gelten die Regelungen des Bundeslandes, in dem er arbeitet. Klingt zunächst erfreulich, wenn du zum Beispiel in Bayern arbeitest, dein Arbeitgeber seinen Sitz aber in einem anderen Bundesland hast. Denn Bayern zählt zu den Bundesländern mit den meisten Feiertragen.

Allerdings musst du dich auch umgekehrt an die Regelung halten. Wenn dein Arbeitgeber in Sachsen sitzt, gilt für die Beschäftigten dort der Buß- und Bettag als Feiertag. Für dich in Bayern aber nicht. Du musst an diesem Tag also arbeiten, während deine Kollegen vor Ort ausschlafen dürfen.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Homeoffice

Neben den bereits erläuterten, stellen sich Arbeitnehmer häufig noch weitere Fragen, die wir an dieser Stelle kurz beantworten möchten:

Wie beantrage ich Homeoffice?

Da es keine allgemeingültigen Regelungen zum Homeoffice gibt, ist auch der Antrag nicht einheitlich geregelt. Einigen Arbeitgebern reicht es, wenn ihre Beschäftigten eine kurze formlose Mail mit der Bitte um Homeoffice schreiben. Andere Arbeitgeber haben dagegen vorgefertigte Formulare, die die Arbeitnehmer ausfüllen müssen, um Homeoffice zu beantragen.

Auch in diesem Punkt gilt also, dass es auf die individuellen Regelungen zwischen dir und deinem Arbeitgeber ankommt, wenn du Homeoffice beantragen möchtest. Unter Umständen lohnt sich die Rückfrage in der Personalabteilung.

Welche Ausstattung brauche ich?

Welche Ausstattung du benötigst, hängt davon ab, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Einige Chefs stellen ihren Mitarbeiter nur einen Laptop, während andere sogar ergonomische Schreibtischstühle besorgen.

Was in jedem Fall gilt: Der Arbeitgeber muss sich an das Arbeitsschutzgesetz halten. Ob er darüber hinaus noch weitere Vorschriften beachten muss, hängt von der Art des Homeoffice ab. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen klassischer Telearbeit und mobilem Arbeiten:

  • Bei Telearbeit muss der Chef sich an die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung halten und den Arbeitsplatz sogar einrichten.
  • Bei mobilem Arbeiten gehen die Vorschriften nicht so weit. Hier reicht es, wenn der Chef einen Laptop besorgt.

Kann ich das Homeoffice von der Steuer absetzen?

Wenn du ein eigenes Arbeitszimmer in deiner Wohnung oder im Haus hast, kannst du es als Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Bei Selbstständigen gelten andere Regelungen.

Angestellte Arbeitnehmer können das Homeoffice nur dann steuerlich geltend machen, wenn es nur beruflich genutzt wird – mit kleinen Einschränkungen, die 10 Prozent der Nutzung nicht überschreiten dürfen. Ein zusätzliches Sofa im Zimmer, das auch als Gästesofa dienen könnte, wäre also schon zu viel des Guten. Solltest du die Vorgaben des Finanzamts jedoch einhalten, kannst du pro Jahr bis zu 1.250 Euro fürs Arbeitszimmer ansetzen.

Allerdings gibt es auch dann noch einen Haken: Wenn du theoretisch auch einen Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber hättest, kannst du das Zimmer nur dann absetzen, wenn du mehr als drei Tage pro Woche von zuhause arbeitest. Jedoch ist diese Regelung juristisch noch nicht abschließend geklärt. Du solltest dich also unbedingt bei einem Steuerberater informieren, bevor du das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angibst.

Bildnachweis: GaudiLab / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE