Der Arbeitsmarkt wird immer flexibler. Und dasselbe erwarten Arbeitgeber auch von ihren Mitarbeitern. Sie sollen vielfältig einsetzbar sein – und gegebenenfalls auch an einem anderen Arbeits- oder Standort. Eine Versetzung kann ein geeignetes Mittel hierfür sein – oft zum Missfallen des betroffenen Mitarbeiters. Beim Thema Versetzung stellt sich immer wieder die Frage: Was darf der Arbeitgeber anordnen? Welche Optionen habe ich, um mich gegen eine Versetzung zu wehren?
Was ist eine Versetzung überhaupt?
Wann handelt es sich um eine Versetzung? Damit ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Maßnahme gemeint, bei der der Mitarbeiter für voraussichtlich mehr als einen Monat an einem anderen Ort arbeitet. Er bekommt außerdem alternativ oder zusätzlich andere Aufgaben zugeteilt oder wird in eine andere Abteilung beordert.
Eine Versetzung kann, muss aber nicht mit einem Standortwechsel einhergehen. Auch eine neue Aufgabenzuteilung oder die Tätigkeit in einer anderen Abteilung sind somit als Versetzung zu verstehen. Eine Versetzung kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
Welche Gründe kann es für eine Versetzung geben?
Die möglichen Gründe für eine Versetzung sind vielfältig. Möglicherweise ist sie das Resultat einer Umstrukturierung im Betrieb. Auch andere betriebliche oder wirtschaftlichen Erwägungen können dahinterstecken. Eine Versetzung kann auch nötig werden, wenn andere Mitarbeiter zeitweise oder ganz ausfallen, etwa bedingt durch Elternzeit, eine längere Krankheit oder Kündigung.
In manchen Fällen geht es bei einer Versetzung darum, eine Kündigung zu vermeiden – zum Beispiel, wenn sich zwei Mitarbeiter, die im selben Team arbeiten, partout nicht verstehen. Oder der Arbeitgeber hofft in Wahrheit, dass der versetzte Mitarbeiter aus Frust über diesen Schritt selbst kündigt. Das kann der Fall sein, wenn diesem Mitarbeiter auf regulärem Weg nicht gekündigt werden kann. Diese Art der Versetzung ist auch als kalte Kündigung bekannt – der Arbeitnehmer soll dann zur eigenen Kündigung gedrängt werden.
Was darf der Arbeitgeber?
Diese Frage kommt immer wieder auf, wenn eine Versetzung im Raum steht – natürlich vor allem dann, wenn der betroffene Mitarbeiter die Versetzung als negativ empfindet. Der Arbeitgeber darf jedoch – unter gewissen Voraussetzungen (siehe nächster Punkt) – vieles. Er hat das Weisungsrecht. Das bedeutet, dass er grundsätzlich die Aufgaben und den Standort der Arbeitstätigkeit bestimmen darf. Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit legt somit generell der Vorgesetzte fest. Wird es aus bestimmten Gründen nötig, etwas an der bisherigen Verfahrensweise zu ändern, ist das in einem gewissen Rahmen grundsätzlich möglich.
Voraussetzungen für eine Versetzung
Damit eine Versetzung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So darf der betreffende Mitarbeiter durch diese Anordnung nicht diskriminiert oder benachteiligt werden. Die neue Tätigkeit muss zu seinen Fähigkeiten und Qualifikationen passen. Auch darf er keine wirtschaftlichen Einbußen durch die Versetzung haben. Ihm steht deshalb dasselbe Gehalt zu wie zuvor auch – selbst, wenn seine neue Tätigkeit eigentlich schlechter vergütet werden würde.
Eine Versetzung muss zudem billig sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch deine Interessen grundsätzlich einbeziehen muss – etwa, wenn du eine Familie hast und du an einem weit entfernt gelegenen Standort arbeiten sollst.
Es kommt auch auf den Arbeitsvertrag an. Steht hier explizit etwas zu möglichen Versetzungen? Falls eine Versetzung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird, ist sie auch nicht möglich – zumindest nicht ohne deine Zustimmung. Meist gibt es jedoch eine Klausel im Vertrag, der zufolge der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch andere Tätigkeiten zuteilen kann, sofern diese seiner Qualifikation entsprechen.
Sofern der Betrieb mehr als 20 Angestellte hat, muss außerdem der Betriebsrat zustimmen. Lehnt er die Maßnahme ab, entscheidet das Arbeitsgericht. Nur in Notfällen geht es auch ohne das Okay des Gremiums. Diese bilden jedoch die Ausnahme.
Versetzungen an einen anderen Standort
In vielen Fällen geht mit der Versetzung kein Ortswechsel einher. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten kann das anders sein. Prinzipiell ist eine Versetzung an einen anderen Standort möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Oft sichert sich der Arbeitnehmer das Recht auf Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Standort zudem im Arbeitsvertrag.
In der Praxis hängt die Zulässigkeit dieser Entscheidung mit den Begebenheiten im Einzelfall zusammen. Unter anderem wirkt sich die Entfernung des gewünschten neuen Arbeitsorts aus. Unter Umständen muss der Arbeitgeber für damit verbundene Kosten aufkommen – zum Beispiel, wenn du für einen befristeten Zeitraum anderswo eingesetzt wirst und dir dadurch Reise- und Unterkunftskosten entstehen.
Je nach Arbeitsvertrag und weiteren Spezifika der geplanten Versetzung kann es sein, dass eine solche Versetzung nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich ist. Wenn du jedoch eine Familie hast oder etwa ein Haus abbezahlst, stehen deine Chancen womöglich gut, die Versetzung nicht antreten zu müssen. Arbeitsgerichte haben in der Vergangenheit häufig zugunsten solcher Mitarbeiter geurteilt.
Was ist, wenn der Arbeitnehmer der Versetzung nicht zustimmt?
Eine drohende Versetzung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Viele Mitarbeiter überschätzen ihre Rechte. Dabei müssen sie es in vielen Fällen akzeptieren, künftig andere Aufgaben zu haben oder an einem anderen Arbeitsort zu arbeiten. Das gefällt nicht jedem Betroffenen. Wer sich jedoch weigert, der Versetzung Folge zu leisten, riskiert eine Abmahnung. Auch eine fristlose Kündigung ist denkbar, wenn du der Anordnung deines Chefs nicht nachkommst.
Soweit muss es jedoch nicht kommen. Oft bringt es schon etwas, wenn du das Gespräch mit deinem Chef suchst. Vielleicht sieht dieser von der Versetzung ab, wenn du ihm erläuterst, warum du das nicht möchtest oder es aus deiner Sicht nicht möglich ist – etwa aus familiären Gründen. Bleibt der Vorgesetzte hart, kannst du einen Anwalt zu Rate ziehen. Dieser kann fachlich bewerten, ob die Versetzung rechtens ist oder nicht. Er wird etwa deinen Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen und entsprechende Klauseln genau prüfen. Er kennt sich auch mit tarifvertraglichen Bestimmungen aus, die sich ebenfalls auswirken können.
Ein Anwalt berät dich in Hinblick auf deine Optionen. Um eine unrechtmäßige Versetzung anzufechten, unterstützt er dich auch, wenn du rechtliche Schritte gegen die Versetzung einleiten möchtest.