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Arbeitskleidung: Diese Vorschriften solltest du kennen

Ein Mensch in einer Chemiefabrik trägt Arbeitskleidung

In bestimmten Berufen und Branchen ist es üblich, dass die Mitarbeiter spezielle Arbeitskleidung tragen – zum Beispiel im Einzelhandel, bei der Polizei oder in Arztpraxen. Aber sind Arbeitnehmer auch dazu verpflichtet, Berufskleidung zu tragen? Was darf der Arbeitgeber diesbezüglich vorschreiben? Und wer zahlt Arbeitskleidung? In unserer FAQ Berufskleidung erfährst du alles, was du als Arbeitnehmer zum Thema Arbeitskleidung wissen solltest.

Arbeitskleidung Definition: Was ist Berufskleidung?

Viele Arbeitnehmer können frei entscheiden, was sie bei der Arbeit tragen möchten. Ob Rock oder Hose, schwarzes Hemd oder weißes, Anzug oder Jeans ist dann weitgehend ihnen überlassen. So lange sie nicht gegen (ungeschriebene) Dresscodes verstoßen, ist ihre äußere Erscheinung ihre Sache. Das ist jedoch nicht in allen Bereichen der Arbeitswelt so. In manchen Berufen gibt es einen strikteren Dresscode, in anderen sogar die Pflicht, Arbeitskleidung nach den Wünschen des Arbeitgebers zu tragen. Aber was ist Arbeitskleidung überhaupt?

Gemeint ist grundsätzlich jede Art von Kleidung, die während der Arbeit getragen wird. Es kann sich dabei also auch um die Klamotten handeln, die du freiwillig und ohne Vorgaben des Arbeitgebers zur Arbeit trägst. Manchmal gibt es allerdings bestimmte Vorschriften zur Berufskleidung, die Arbeitnehmer berücksichtigen müssen. Von Arbeits- oder Berufskleidung ist häufig die Rede, wenn es um einheitliche Kleidung geht, die vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird.

Welchen Zweck erfüllt Arbeitskleidung?

Wenn alle Mitarbeiter oder Mitarbeiter in einem bestimmten Bereich ähnliche oder identische Kleidung tragen sollen, kann das einerseits ein Symbol für eine bestimmte Berufsgruppe sein. So ist etwa in Arztpraxen, beim Zahnarzt oder beim Tierarzt, aber auch in der Apotheke. Auch Handwerker tragen eine bestimmte Arbeitskleidung, ebenso Richter, Pfarrer und Priester. Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist von Dienstkleidung die Rede.

In anderen Fällen schreibt der Arbeitgeber Berufskleidung vor, damit seine Mitarbeiter sein Unternehmen besser repräsentieren. Solche Arbeitskleidung hat dann oft ein Firmenlogo aufgedruckt. Zu sehen ist diese Art von Berufskleidung zum Beispiel in der Gastronomie, in Geschäften des Einzelhandels oder in der Pflege. Andere Berufsgruppen müssen im Job eine Uniform tragen, etwa bei der Polizei oder der Bundeswehr.

Neben Arbeitskleidung gibt es auch Arbeitsschutzkleidung vom Arbeitgeber. Schutzkleidung erfüllt eine andere Funktion als Berufskleidung. Sie dient nicht dem äußeren Erscheinungsbild, sondern soll die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen. Schutzkleidung und Schutzausrüstung tragen etwa Feuerwehrleute, Schweißer, Bauarbeiter oder Handwerker. Spezielle Kleidung, Schutzanzüge, Helme und Visiere, Handschuhe und verstärkte Schuhe können helfen, Unfälle zu verhindern.

Arbeitskleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben: Ist das erlaubt?

Darf die Arbeitskleidung vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden? Ja, wenn dieser ein berechtigtes Interesse daran hat, dass seine Beschäftigten Berufskleidung tragen. Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber schon im Arbeitsvertrag vorgeschrieben sein. Auch ein Tarifvertrag oder die Betriebsordnung kann das Tragen von spezieller Arbeitskleidung vorsehen. Selbst ohne solche Regelungen können Arbeitgeber von ihrem Direktionsrecht Gebrauch machen. Sie dürfen ihren Mitarbeitern Weisungen geben, die sich auch auf ihr äußeres Erscheinungsbild beziehen können.

Darf der Chef jegliche Berufskleidung vorschreiben?

Prinzipiell ist es dem Arbeitgeber überlassen, welche Art von Arbeitskleidung er seinen Mitarbeitern vorschreibt. Er kann zum Beispiel bestimmen, dass alle Mitarbeiter eines Gastronomie-Betriebs schwarze Shirts oder spezielle Shirts mit Firmenlogo tragen müssen. Er darf allerdings nicht darüber entscheiden, welche Unterwäsche und Socken Beschäftigte tragen sollen, soweit diese nicht sichtbar sind. Allerdings kann er vorgeben, dass etwa ein BH oder Slip nicht sichtbar sein dürfen.

Gibt es bei Arbeitskleidung eine Tragepflicht?

Wenn es eine spezielle Arbeitskleidung gibt, die der Arbeitgeber vorschreibt, musst du dich auch daran halten. Bei Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung ergibt sich die Tragepflicht entweder aus dem Arbeitsvertrag, der Dienstvereinbarung, einem Tarifvertrag oder aus gesetzlichen Schutzvorschriften zur Unfallverhütung.

Ist im Arbeitsvertrag das Tragen von Arbeitskleidung vorgeschrieben, gehört es zu deinen Pflichten als Arbeitnehmer, diese Kleidung zu tragen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber dir die Anweisung gibt, dich auf eine bestimmte Art und Weise zu kleiden. Falls es Vorschriften zur Unfallverhütung gibt, die Arbeitsschutzkleidung vorschreiben, ist diese Pflicht.

Wer zahlt Arbeitskleidung?

Wer zahlt Arbeitskleidung – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Und wer zahlt Arbeitskleidung mit Firmenlogo? Prinzipiell musst du für deine Arbeitskleidung selbst aufkommen, wenn es keine anderslautende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Dienstvereinbarung gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein einfarbiges Shirt deiner Wahl tragen sollst oder Pullover mit dem Logo deines Arbeitgebers.

Oft beteiligen sich Arbeitgeber jedoch an den Kosten für die Arbeitskleidung oder überlassen sie ihren Mitarbeitern für den Zeitraum der Beschäftigung. Eine Pflicht für Arbeitgeber, Berufskleidung zu zahlen, kann sich aus betrieblicher Übung ergeben. Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern schon lange die Arbeitskleidung bezahlt hat. Auch Aushilfen müssen tendenziell nichts für Berufskleidung zahlen. Die Kosten für die Arbeitskleidung müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Lohn oder Gehalt stehen. Bei 450-Euro-Jobs kann das dazu führen, dass Beschäftigte ihre Arbeitskleidung nicht selbst zahlen müssen.

Wenn Mitarbeiter die Arbeitskleidung selbst gezahlt haben, dürfen sie diese nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses behalten. Wurde die Kleidung dagegen vom Arbeitgeber gestellt, muss sie zurückgegeben werden.

Ein Sonderfall ist Schutzkleidung. Bei solcher Arbeitskleidung gilt per Gesetz, dass der Arbeitgeber diese zur Verfügung stellen muss. Die Kosten für Arbeitsschutzkleidung dürfen Arbeitgeber nicht auf ihre Beschäftigten abwälzen. Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitskleidung waschen – und wer übernimmt die Reinigungskosten?

So wie andere Kleidung muss auch Arbeitskleidung regelmäßig gereinigt werden. Muss man Arbeitskleidung selbst waschen – oder gar in eine Reinigung geben? Oder ist der Arbeitgeber für die Reinigung der Berufskleidung zuständig?

Rechtlich ist nicht eindeutig geklärt, wer für die Wäsche von Arbeitskleidung zuständig ist. Es kann einen Unterschied machen, wem die Berufskleidung gehört und ob sie auch für andere, private Zwecke eingesetzt werden kann. Eigene Kleidung müssen Arbeitnehmer in der Regel selbst waschen und auch die Kosten dafür übernehmen. Bei Arbeitskleidung, die der Arbeitgeber nur leihweise überlässt, können hingegen andere Regelungen gelten.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im Jahr 2001 zugunsten einer Klägerin entschieden, die hinter der Fleisch- und Käse-Theke in einem Supermarkt gearbeitet hat. Der Arbeitgeber wollte, dass sie ihre Arbeitskleidung selbst wäscht und die Reinigung aus eigener Tasche zahlt. Die Beschäftigte klagte die Reinigungskosten ein – und erhielt Recht. „Aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt“, so das Gericht, sei die Klägerin gehalten, ihre Berufskleidung auf eigene Kosten zu reinigen (Az. 13 Sa 1804/00).

Klar geregelt ist die Reinigung von Arbeitskleidung hingegen, wenn es sich um Schutzkleidung in Form einer persönlichen Schutzausrüstung handelt. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Schutzkleidung und -ausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen. Es ist auch Aufgabe des Arbeitgebers, die Schutzkleidung regelmäßig reinigen zu lassen. Kümmert sich der Arbeitnehmer selbst um die Reinigung, muss der Arbeitgeber die Kosten für die Reinigung erstatten.

Kann man Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Teilweise können die Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden. Es kommt jedoch darauf an, ob die Berufskleidung auch privat genutzt werden kann. Ein einfaches Shirt ohne Firmenlogo, das du selbst kaufen musstest, kannst du nach Auffassung des Finanzamts auch privat tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das jeweilige Kleidungsstück deinem persönlichen Geschmack entspricht und du es auch tatsächlich tragen würdest oder nicht.

Bei mancher Berufskleidung geht das Finanzamt hingegen davon aus, dass sie ausschließlich beruflich getragen wird. Das gilt zum Beispiel für Arztkittel, Richterroben oder Uniformen. Bei ausschließlicher beruflicher Nutzung der Arbeitskleidung kannst du die Anschaffungskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dasselbe gilt für Reinigungskosten. Arbeitskleidung kann als Pauschale in Höhe von 110 Euro pro Jahr für Arbeitsmittel in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

In manchen Fällen muss die Berufskleidung selbst versteuert werden. Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Überlassung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber ein geldwerter Vorteil, der der Lohnsteuerpflicht unterliegt. Steuerfrei sind Schutzkleidung sowie typische Berufskleidung, die der Arbeitnehmer gar nicht oder nur anteilig bezahlen muss. Letzteres betrifft unter anderem Blaumänner, Arztkittel, Sicherheitsschuhe oder Kochkleidung.

Was, wenn der Arbeitgeber keine Schutzkleidung bereitstellt?

Wenn Schutzkleidung bei der Arbeit getragen werden muss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese bereitzustellen. Er darf den Mitarbeitern dafür keine Kosten – auch nicht anteilig – in Rechnung stellen. Die Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet, die vorgesehene Schutzkleidung oder Schutzausrüstung zu tragen. Doch was, wenn der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt? Dann können Beschäftigte die Arbeit verweigern, bis der Arbeitgeber Abhilfe schafft. Ohne die passende Schutzkleidung könnte die Arbeit schließlich gefährlich sein oder ein Unfall wahrscheinlicher werden.

Welche Konsequenzen drohen, wenn man das Tragen von Arbeitskleidung verweigert?

Wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht in einem Unternehmen ist, müssen Beschäftigte sich daran halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeitskleidung vom Arbeitgeber gestellt oder selbst gekauft werden muss. Wer sich weigert, Arbeitskleidung oder Schutzkleidung zu tragen, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitgeber kann Betroffene abmahnen oder ihnen kündigen, wenn sie gegen die Vorschriften zum Tragen von Arbeitskleidung verstoßen.

In Ausnahmefällen kann es allerdings berechtigt sein, Arbeitskleidung abzulehnen – nämlich dann, wenn sie das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten verletzt. Manche Ausnahmen hängen zudem mit den religiösen Vorstellungen des Mitarbeiters zusammen.

Bildnachweis: TRMK / Shutterstock.com

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