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Berufsverbot: Was versteht man darunter und wann kann es verhängt werden?

Ein Berufsverbot steht meistens in Zusammenhang mit einer Straftat

Wer seinen Beruf missbraucht oder grobe Rechtsverletzungen begeht, kann dafür mit einem Berufsverbot bestraft werden. In welchen Fällen droht ein Berufsverbot? Unter welchen Umständen kann es verhängt werden? Und für welchen Zeitraum gilt es? Hier erfährst du, was es rund um das Thema Berufsverbot zu wissen gibt.

Was ist ein Berufsverbot?

Bei Berufsverboten handelt es sich in Deutschland um strafrechtliche Maßnahmen, die auf eine rechtswidrige Handlung des Betroffenen folgen. Das Berufsverbot ist in § 70 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und zählt zu den sogenannten Maßnahmen der Besserung und Sicherung. Ein Berufsverbot kann verhängt werden, wenn der Betroffene mit seiner Tat seine beruflichen Pflichten grob verletzt oder er seinen Beruf oder sein Gewerbe dabei missbraucht hat. Auch das Berufsethos kann dabei missachtet worden sein.

Ein Berufsverbot kann zeitweise oder dauerhaft von Strafgerichten, bei Angehörigen freier Berufe wie etwa Ärzten oder Rechtsanwälten auch von Berufsgerichten verhängt werden. Auch kraft Gesetzes kann ein Berufsverbot eintreten. In entsprechenden Fällen wird es nicht angeordnet, sondern folgt aus einer juristischen Verurteilung. Betroffene sollen damit einerseits bestraft, andererseits von weiteren vergleichbaren Taten abgehalten werden.

Wer mit einem Berufsverbot belegt ist, darf seinen Beruf beziehungsweise sein Gewerbe nicht mehr ausüben. Das betrifft nicht nur den eigentlichen Beruf; auch im selben Berufszweig oder Gewerbe dürfen Betroffene während des Berufsverbots nicht mehr tätig sein. Betroffene dürfen weder für einen anderen in diesem Bereich arbeiten, noch dürfen sie ihre Arbeit auf andere übertragen, die von ihren Weisungen abhängig sind. Damit dürfen sie etwa nicht als Ausbilder tätig sein.

Exkurs: Berufsverbote in Deutschland

Nicht immer gab es Berufsverbote in Deutschland lediglich als Folge eines Gesetzesverstoßes. Berufsverbote wurden in der Vergangenheit eingesetzt, um bestimmte Gruppierungen aus bestimmten Berufen fernzuhalten. Nicht nur während des Nationalsozialismus war das der Fall, als Juden und politisch Andersdenkende nach und nach aus einer Fülle an Berufen vertrieben wurden. Mit dem sogenannten Radikalenerlass wollte der frühere Bundeskanzler Willy Brandt Anfang der 1970er Jahre verhindern, dass „Verfassungsfeinde“ im öffentlichen Dienst arbeiten.

Der Radikalenerlass sollte dafür sorgen, dass Mitglieder und Sympathisanten der sogenannten Neuen Linken in staatlichen Institutionen keinen Einfluss entwickeln konnten. Rudi Dutschke, einer der Anführer der Außerparlamentarischen Opposition der Studentenbewegung, kurz APO, hatte einige Jahre zuvor den „Marsch durch die Institutionen“ propagiert, mit dem die Institutionen von innen heraus zerstört werden sollten. In der Folge des Radikalenerlasses wurden Bewerber, die eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen wollten, auf ihre Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft. Wer der DKP angehörte oder anderweitig als möglicherweise verfassungsfeindlich gesinnt eingestuft wurde, hatte oft keine Chance, eine Anstellung zu finden. Betroffen waren vielfach auch Gewerkschaftler und Menschen mit einer linken Grundhaltung.

Der Radikalenerlass war zwar kein Berufsverbot, allerdings kam er einem Berufsverbot de facto gleich. Nicht alle Menschen hatten die Möglichkeit, Jobs außerhalb des öffentlichen Diensts zu finden. Das betraf besonders Lehrer, denn die meisten Schulen befanden sich in kommunaler Hand. Es kam zu Tausenden Berufsverbotsverfahren, Bewerber wurden abgelehnt und Beschäftigte entlassen. Zahlreiche Menschen, die als vermeintliche Verfassungsfeinde galten, wurden bespitzelt und überwacht. Später bezeichnete Brandt den Erlass als großen Fehler.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsverbot und Beschäftigungsverbot?

Die beiden Begriffe Berufsverbot und Beschäftigungsverbot werden häufig synonym verwendet. Das ist jedoch nicht korrekt, denn beides hat wenig miteinander zu tun – abgesehen davon, dass Betroffene in beiden Fällen einen Job beziehungsweise eine Tätigkeit zeitweise nicht ausüben dürfen. Die Gründe für einen solchen Schritt sind jedoch gänzlich unterschiedlich. Ein Berufsverbot ist eine Strafe für einen Verstoß gegen geltendes Recht. Ein Beschäftigungsverbot wird hingegen von einem Arzt ausgesprochen und soll den Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren durch den Job schützen.

Ein Beschäftigungsverbot erstreckt sich in der Regel auf einen bestimmten Zeitraum, etwa einige Monate. Es kann grundsätzlich ausgesprochen werden oder sich auf bestimmte Tätigkeiten innerhalb des Berufs beziehen. Meist wird ein Beschäftigungsverbot im Rahmen des Mutterschutzes oder des Jugendarbeitsschutzes verhängt. So dürfen manche schwangeren Frauen schon vor der eigentlichen Frist von sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes nicht mehr arbeiten, weil der Arzt dies als zu gefährlich für Mutter und Kind ansieht.

In anderen Fällen sind bestimmte Tätigkeiten nicht erlaubt, etwa solche in einer besonders lauten, nassen, kalten oder heißen Umgebung. Auch der Umgang mit Gefahrstoffen kann im Rahmen eines Beschäftigungsverbots verboten sein. Immer aber geht es um Tätigkeiten, von denen ein hohes Verletzungsrisiko oder ein allgemeines Gesundheitsrisiko ausgeht. Mitunter legt der behandelnde Arzt auch fest, dass der betroffene Arbeitnehmer weniger Stunden arbeiten darf.

Anders als beim Berufsverbot haben Betroffene bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin Anspruch auf ihren Lohn, und zwar in voller Höhe. Der Arbeitgeber muss die reguläre Vergütung zahlen, kann sich die Kosten jedoch von der Krankenkasse erstatten lassen.

Wen kann ein Berufsverbot treffen?

Berufsverbote sind nicht auf bestimmte Berufe beschränkt. Sie können prinzipiell in jedem Beruf ausgesprochen werden – immer dann, wenn jemand grobe Rechtsverstöße in seinem Beruf begangen und er seinen Beruf missbraucht hat.

So kann ein Pfleger, der Patienten misshandelt oder vernachlässigt hat, mit einem Berufsverbot belegt werden. Im selben Rahmen kann es Lehrern, die Schüler missbraucht haben oder durch Kinderpornografie aufgefallen sind, untersagt werden, ihren Beruf weiter auszuüben. Ebenso kann Ärzten, denen aus mangelnder Sorgfalt ein schwerwiegender Behandlungsfehler unterlaufen ist, die Approbation entzogen werden. Rechtsanwälte, die gegen das Berufsrecht verstoßen, kann die Zulassung der Rechtsanwaltskammer entzogen werden. Von der Art des Vergehens hängt damit ab, ob ein Berufsverbot bei schweren Rechtsverstößen droht.

Mitunter ist ein Berufsverbot nicht das Resultat einer richterlichen Anordnung, sondern folgt aus einer Verurteilung kraft Gesetzes. Das betrifft vorwiegend Personen, die als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer Aktiengesellschaft tätig sind. Wurden sie wegen Insolvenzdelikten wie Insolvenzverschleppung und Insolvenzstraftaten wie Betrug oder Untreue verurteilt, kann daraus ein gesetzliches Berufsverbot resultieren. Das setzt voraus, dass sie die Tat(en) vorsätzlich begangen haben und dafür mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind.

Wie lange dauert ein Berufsverbot?

Wie lange ein Berufsverbot gilt, wird vom Richter festgelegt, der es verhängt. Es kommt dabei besonders auf die Schwere der zugrundeliegenden Tat und der Aussicht auf Besserung an. Das Strafgesetzbuch ermöglicht ein Berufsverbot zwischen einem und fünf Jahren. Gab es nach der Tat bereits ein vorläufiges Berufsverbot, kann das auf die Dauer angerechnet werden. Das Minimum liegt dann bei drei Monaten.

In Ausnahmefällen kann ein Berufsverbot auch für unbegrenzte Zeit verhängt werden. Das kommt in Betracht, wenn es unwahrscheinlich ist, dass ein kürzeres Berufsverbot ausreicht, um die vom Täter für die Gesellschaft ausgehende Gefahr abzuwenden. Tritt ein Berufsverbot kraft Gesetzes, etwa für Geschäftsführer und Vorstände, ein, hat es eine gesetzlich festgelegte Dauer von fünf Jahren.

Was droht bei Zuwiderhandlungen gegen ein Berufsverbot?

Wer mit einem Berufsverbot belegt ist, muss sich daran halten. Die Folgen von Zuwiderhandlungen gegen ein geltendes Berufsverbot sind in § 145 c StGB geregelt. Demnach handelt es sich bei Verstößen gegen ein Berufsverbot um eine Straftat. Wer sie begeht, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

Bildnachweis: Ikebana Art-studio / Shutterstock.com

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