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1-Euro-Job: Informationen zur Arbeitsgelegenheit

Eine Frau hat einen 1-Euro-Job und teilt Essen an Schulkinder in der Mensa aus

Der 1-Euro-Job soll dazu beitragen, dass Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, wie der Ein-Euro-Job offiziell heißt, wird aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Langzeitarbeitslose, die an der Maßnahme teilnehmen, erledigen dabei Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Was man genau unter der Maßnahme versteht, wie lange sie dauert und ob Bürgergeld-Empfänger den 1-Euro-Job auch ablehnen dürfen, verraten wir hier.

1-Euro-Job: Was versteht man darunter?

Der 1-Euro-Job, der auch Ein-Euro-Job oder 1-€-Job geschrieben wird, dient in erster Linie dazu, Langzeitarbeitslose, also Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV) wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Daher wird der Ein-Euro-Job häufig auch Brückenjob genannt. Im Idealfall findet der Arbeitslose nämlich direkt aus der Maßnahme heraus einen neuen Arbeitsplatz.

Ein Job im wörtlichen und rechtlichen Sinne ist der 1-Euro-Job jedoch nicht. Offiziell heißt er „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Denn das Bürgergeld wird während der Maßnahme weitergezahlt. Der Ein-Euro-Jobber bekommt also keinen Lohn für seine Arbeit, sondern weiterhin Bürgergeld und zusätzlich eine Mehraufwandsentschädigung.

Und die muss nicht zwingend einen Euro betragen, auch zwei Euro sind als Aufwandsentschädigung denkbar.

Übrigens: Die Aufwandsentschädigung wird pro Stunde und nicht pro Tag gezahlt. Aber nur für die Stunden, in denen der Ein-Euro-Jobber auch gearbeitet hat. Langzeitarbeitslose können sich mit dem 1-Euro-Job etwas hinzuverdienen, denn die Entschädigung wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Die gesetzliche Regelung zum Ein-Euro-Job findet sich in § 16 d Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dort ist zum Beispiel auch zu lesen, dass Langzeitarbeitslose einen 1-Euro-Job nur für maximal 24 Monate ausüben müssen – und das in einem Zeitraum von insgesamt fünf Jahren. Doch Vorsicht: Es ist unter Umständen auch möglich, dass die 24 Monate noch einmal um weitere 12 Monate verlängert werden.

Das Prinzip hinter dem 1-Euro-Job: Wie funktioniert er?

Wie bereits angesprochen ist die Idee hinter dem 1-Euro-Job klar: Bezieher von Bürgergeld sollen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Das Jobcenter kooperiert zu diesem Zweck mit verschiedenen Arbeitgebern, die dem Langzeitarbeitslosen eine Chance geben möchten. Das können zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Einrichtungen oder Kommunen sein.

Gut zu wissen: Nicht jeder interessierte Arbeitgeber wird vom Jobcenter auch als geeigneter Träger eingestuft. Bevor das Jobcenter mit ihm zusammenarbeitet, muss der Arbeitgeber einige Dinge versichern:

  1. Durch den 1-Euro-Job darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz ersetzt werden oder gefährdet sein. Es ist also nicht möglich, die eigenen Mitarbeiter nach und nach durch Ein-Euro-Jobber zu ersetzen.
  2. Die Arbeit des Ein-Euro-Jobbers muss im öffentlichen Interesse liegen. Gemeint sind damit Arbeiten, die der Allgemeinheit zugutekommen, also zum Beispiel Landschaftspflege oder Denkmalschutz.

Erfüllt der Träger der Maßnahme diese Voraussetzungen, kann er einen Förderantrag stellen, der eine konkrete und ausführliche Beschreibung der geplanten Tätigkeiten enthält. Nur so kann sich das Jobcenter, das die Maßnahme bezahlt und vermittelt, einen Eindruck vom Ablauf verschaffen.

Der Träger der Maßnahme übermittelt dabei unter anderem folgende Informationen:

Sind sich Jobcenter und Maßnahmenträger einig, sucht das Jobcenter nach einem geeigneten Kandidaten, dem es den 1-Euro-Job vermitteln kann. Letztlich soll der Ein-Euro-Job dabei helfen, dass der Langzeitarbeitslose möglichst schnell wieder einen neuen Arbeitsplatz findet. Daher sorgt der Maßnahmenträger idealerweise dafür, dass der Teilnehmer von der Beschäftigung neue Kenntnisse und Fähigkeiten mitnimmt, die ihm im besten Fall bei seinen weiteren Bewerbungen helfen können.

Die Tätigkeiten während des Ein-Euro-Jobs

In der Regel führen Ein-Euro-Jobber sogenannte Helfertätigkeiten aus. Damit sind Arbeitsschritte gemeint, für die man keine Berufsausbildung benötigt und die sich deshalb schnell erklären und erlernen lassen.

Denkbar sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten:

Rechte und Pflichten des Ein-Euro-Jobbers

Ein-Euro-Jobber sollten immer daran denken, dass sie keinen Arbeitsvertrag mit dem Träger der Maßnahme geschlossen haben. Ansprechpartner bei Fragen und Problemen bleibt in erster Linie das Jobcenter.

Trotzdem hat der Ein-Euro-Jobber natürlich auch Rechte:

FAQs: Häufige Fragen zum Thema 1-Euro-Job

Schaut man sich im Internet um, tauchen einige Fragen immer wieder auf, wenn es um das Thema 1-Euro-Job geht. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und geben jeweils kurze Antworten darauf.

Darf ich einen Ein-Euro-Job ablehnen?

Ja, aus bestimmten Gründen ist es möglich, einen Ein-Euro-Job abzulehnen. Denkbar sind zum Beispiel gesundheitliche Probleme oder die eigenständige Betreuung eines Kindes unter drei Jahren. Auch die Pflege eines oder gleich mehrerer Angehöriger kann dazu führen, dass die Teilnahme an der Maßnahme nicht zumutbar ist. So lautet der juristische Ausdruck, der bewertet, wann Bürgergeld-Bezieher eine Maßnahme ablehnen dürfen. Die Regelung findet sich in § 10 SGB II.

Zahlt der Träger oder das Jobcenter Sozialversicherungsbeiträge?

Nein, der Ein-Euro-Job zählt nicht als Beschäftigungsverhältnis im klassischen Sinne. Das hat zur Folge, dass keine Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt werden. Trotzdem ist der Ein-Euro-Jobber weiterhin kranken- und pflegeversichert, da diese Versicherungen im Rahmen des Bürgergeldes abgedeckt sind.

Muss ich Steuern zahlen?

Nein, da es sich bei der Aufwandsentschädigung nicht um Lohn, sondern um eine Entschädigung für Mehraufwand handelt, müssen keine Steuern gezahlt werden.

Worauf muss ich bei einem 1-Euro-Job achten?

Sinnvoll ist es, wenn Ein-Euro-Jobber vor Beginn der Maßnahme zusammen mit dem Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung schließen. In dieser Eingliederungsvereinbarung sollte möglichst konkret festgehalten sein, was der Teilnehmende tun wird und warum die Teilnahme an der Maßnahme die Chancen auf eine reguläre Beschäftigung steigern kann.

Bildnachweis: Monkey Business Images / Shutterstock.com

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