AllgemeinSozialversicherung: Mit diesen Beiträgen musst du rechnen

Sozialversicherung: Mit diesen Beiträgen musst du rechnen

Wenn du in Deutschland abhängig beschäftigt bist, also einen Arbeitgeber hast, bist du mit ziemlicher Sicherheit in der Sozialversicherung versichert. Das kommt daher, dass diese Art der Versicherung in Deutschland für alle Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Welche Versicherungen zur Sozialversicherung gehören, wer die Beiträge zahlt und wie hoch diese sind, erfährst du hier.

Sozialversicherung: Was ist das überhaupt?

Die Sozialversicherung gilt für alle Personen in Deutschland, die sich in einer Ausbildung, einem Arbeits- oder Dienstverhältnis befinden. Ziel der Sozialversicherung ist es, Arbeitnehmer vor Einkommensverlusten, beispielsweise durch eine Arbeitslosigkeit, aber auch vor finanziellen Folgen einer Krankheit zu schützen.

Beamte und Selbstständige sind nicht in der Sozialversicherung versichert. Wobei Beamte über das sogenannte Versorgungsrecht abgesichert sind, das die Versorgung für Beamte regelt. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Selbstständige dagegen müssen eine private Absicherung abschließen. Eine gesetzliche Pflicht auf Mitgliedschaft in der Sozialversicherung besteht für sie nicht. Wobei es Ausnahmen für einige Freiberufler gibt.

Die Geschichte der Sozialversicherungen

Schon 1883 wurde die erste gesetzliche Krankenversicherung gegründet, 1884 die gesetzliche Unfallversicherung und 1891 die gesetzliche Rentenversicherung, damals noch gesetzliche Arbeiterrentenversicherung genannt. Denn die Versicherung war zunächst tatsächlich nur für die Arbeiterschaft gedacht. Erst einige Jahre später, 1911, wurde die Versicherung auch für Angestellte geöffnet.

Seit 1927 gibt es die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die Arbeitnehmer bei dem Verlust des Arbeitsplatzes finanziell unter die Arme greift. Die aktuellste Sozialversicherung ist die gesetzliche Pflegeversicherung, die 1995 gegründet wurde.

Die fünf Säulen der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung selbst besteht dabei aus fünf verschiedenen Versicherungen, den sogenannten fünf Säulen des Sozialsystems:

1. Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten für Arztbesuche. Auch Arzneimittel oder einige anderen Therapien werden direkt über diese Versicherung finanziert.

Verheiratete Arbeitnehmer haben dabei sogar die Möglichkeit, ihre Familie im Rahmen einer Familienversicherung mitzuversichern. Der Ehepartner – sofern er nicht arbeitet – sowie die Kinder können dann über den arbeitenden Ehepartner in der Krankenversicherung versichert werden.

2. Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist in erster Linie dazu da, die gestiegenen Kosten für die Behandlung und Betreuung pflegebedürftiger Personen zu übernehmen. Sie soll die Grundsicherung garantieren, für den Fall, dass Personen dauerhaft die Betreuung oder gar Pflege durch eine andere Person benötigen.

Diese Versicherung gibt es erst einige Jahre – der Gesetzgeber reagiert damit auf die veränderten Rahmenbedingungen einer älter werdenden Gesellschaft. Träger der Pflegeversicherung sind – wie bei der Krankenversicherung auch – die gesetzlichen Krankenkassen.

3. Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn es zu einem Wege- oder Arbeitsunfall kommt. Auch für Berufskrankheiten – sofern diese anerkannt werden – trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Ebenso werden Wiedereingliederungsmaßnahmen und Kosten für Heilbehandlungen von dieser Sozialversicherung übernommen.

Stehen dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen Entschädigungen zu, kommt ebenfalls die Unfallversicherung dafür auf. Träger der Unfallversicherung sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften.

4. Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist dazu da, den ehemaligen Arbeitnehmern in Deutschland ihre Altersrente auszuzahlen. Daneben leistet sie auch Zahlungen an erwerbsunfähige Personen und an die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers.

Die Höhe der Rente richtet sich – grob gesagt – nach dem Einkommen während des Erwerbslebens und danach, wie viele Jahre der Beschäftigte in Deutschland Beiträge gezahlt hat. Denn auf der Grundlage der Höhe und Dauer der Rentenbeiträge werden sogenannte Rentenpunkte errechnet. Diese bilden im Alter die Grundlage für die Berechnung der Altersrente.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Landesversicherungsanstalt für Arbeit (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Beschäftigte auch die Option, in eine private Rentenversicherung einzuzahlen. Eine eventuell zu geringe gesetzliche Rente kann so zum Teil aufgebessert werden.

5. Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung hat viele verschiedene Aufgaben. In erster Linie denkt man vermutlich an das Arbeitslosengeld (ALG ), das die Behörde an arbeitslos gewordene Beschäftigte zahlt. Dabei bekommen ehemalige Arbeitnehmer 60 Prozent (wenn sie keine Kinder haben) oder 67 Prozent (wenn sie Kinder haben) ihres letzten durchschnittlichen Monatsverdiensts. Die genaue Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt dabei nach dem sogenannten pauschalierten Nettoentgelt.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Einmal davon, wie lange die betroffene Person in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Und zum anderen vom Lebensalter des arbeitslos gewordenen Arbeitnehmers. Personen, die jünger als 50 Jahre sind, bekommen maximal ein Jahr ALG, Personen über 50 sogar zwei Jahre.

Wenn der Anspruch auf ALG erloschen ist, springt das Jobcenter ein und zahlt das sogenannte Bürgergeld, das seit 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG II) ersetzt, auch unter dem Namen Hartz IV bekannt.

Für die Höhe des Bürgergelds gelten seit Januar 2024 folgende Zahlen:

AnspruchsberechtigtHöhe in Euro
alleinstehende Personen563
volljährige Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben506
unter 25-jährige Personen, die noch im Haushalt der Eltern leben451
Kinder 0 bis 5 Jahre357
Kinder 6 bis 13 Jahre390
Kinder 14 bis 17 Jahre471

Daneben kommt die Agentur für Arbeit – der Träger der Arbeitslosenversicherung – noch für folgende Zahlungen auf:

  • Kurzarbeitergeld
  • Konkursausfallgeld
  • Schlechtwettergeld

Außerdem werden aus der Arbeitslosenversicherung Maßnahmen gezahlt, die arbeitslose Menschen wieder in einen Job vermitteln sollen.

Wer zahlt die Beiträge?

Meist teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge paritätisch – also zu gleichen Teilen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen oder Zusatzbeiträge. So zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel die Beiträge zur Unfallversicherung ganz allein. Eine Übersicht über die Höhe und Aufteilung der Beiträge sowie eventuelle Zusatzbeiträge findest du im nächsten Abschnitt.

Wie hoch sind die Beiträge für die einzelnen Versicherungen?

Wer sich nun fragt, wie hoch die einzelnen Sozialversicherungsbeiträge sind, der kann sich an unserer Übersicht orientieren:

VersicherungBeitragssatz
KrankenversicherungDer Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro. Wer mehr als 69.300 Euro verdient, kann in eine private Krankenversicherung wechseln.

 


Die Beiträge werden zwar von Arbeitnehmer und Arbeitnehmer geteilt, die Krankenkassen können jedoch einen Zusatzbeitrag erheben. Über die Höhe des Zusatzbeitrags können sie selbst entscheiden.

PflegeversicherungDer Beitrag für diese gesetzliche Sozialversicherung liegt seit Juli 2023 bei 3,4 Prozent. Arbeitnehmer ohne Kinder müssen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen.

 

Eigentlich teilen sich in ganz Deutschland Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge für die Pflegeversicherung paritätisch. In Sachsen jedoch zahlt der Arbeitgeber nur 1,2 Prozent.

RentenversicherungDie Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung liegen bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens – jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland.
Arbeitslosenversicherung2,6 Prozent des Bruttoeinkommens werden in die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Jeweils 1,3 Prozent von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
UnfallversicherungDie Beiträge zu dieser Sozialversicherung werden ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe hängt dabei maßgeblich von zwei Faktoren ab: Dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und seinem individuellen Gesundheitsrisiko während seiner Arbeit.

Zusammenfassung: Mit diesen Beitragszahlungen musst du rechnen

Zum Abschluss gibt es noch einmal eine übersichtliche Tabelle, aus der du deine Beiträge für die verschiedenen Sozialversicherungen sofort ablesen kannst:

Sozialversicherung Beitrag in Prozent
Rentenversicherung9,3
Arbeitslosenversicherung1,3
Krankenversicherung7,3 (zzgl. eventueller Zusatzbeitrag)
Pflegeversicherung1,7; in Sachsen 2,2

Bildnachweis: CorinnaL / Shutterstock.com

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