AllgemeinKernarbeitszeit: Das sollten Arbeitnehmer darüber wissen

Kernarbeitszeit: Das sollten Arbeitnehmer darüber wissen

Vielen Arbeitnehmern gibt der Arbeitgeber vor, von wann bis wann sie am Arbeitsplatz sein müssen. Andere Beschäftigte können ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten, zum Beispiel mit Modellen wie Gleitzeit. Im Zusammenhang mit Gleichzeit gibt es häufig eine Kernarbeitszeit. Was ist das genau? Wann macht es Sinn, Kernarbeitszeiten einzuführen? Und wie läuft es bei Teilzeit? Hier erfährst du es.

Flexible Arbeitszeiten liegen im Trend. Viele Arbeitnehmer wünschen sie sich, weil sich ihr Alltag dann oft besser mit der Arbeit vereinen lässt. Man kann zum Beispiel noch das Kind entspannt in die Kita bringen oder zum Arzt gehen, bevor man am Schreibtisch sitzt. Weil flexible Arbeitszeiten auf der Wunschliste vieler Beschäftigter weit oben steht, gibt es sie auch in immer mehr Unternehmen. Dabei sind verschiedene Modelle denkbar. Eines davon ist Gleitzeit, das in der Regel mit einer Kernarbeitszeit einhergeht.

Und so funktioniert es: Die Kernarbeitszeit ist eine vom Arbeitgeber vorgegebene Zeitspanne, in der Beschäftigte in jedem Fall arbeiten müssen. Sie gilt üblicherweise sowohl vor Ort im Unternehmen als auch bei einer Tätigkeit im Homeoffice. Diese Kernarbeitszeit ist um die Mitte des Tages herum angelegt. Abseits dieser Kernarbeitszeiten können die Mitarbeiter bei Gleitzeit in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden, wann sie arbeiten.

Ein Beispiel: In einer Firma gibt es eine Kernarbeitszeit, die von 10 bis 16 Uhr dauert. Arbeitnehmer, die gerne lange schlafen oder morgens privat Dinge erledigen möchten, fangen dann vielleicht erst um 10 Uhr an und arbeiten je nach Mittagspause bis 18, 18.30 oder 19 Uhr. Ebenso könnten Beschäftigte sich dazu entschließen, morgens lieber früh loszulegen, um am Nachmittag früher nach Hause gehen zu können. So könnte der Arbeitstag auch von 7 oder 8 Uhr bis 16 oder 17 Uhr dauern. 

Darf der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit festlegen?

Was gelten bei Kernarbeitszeit für gesetzliche Regelungen? Darf der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einfach so eine Kernarbeitszeit vorgeben? Grundsätzlich ja, weil er sich dabei auf sein Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) stützt. Der Arbeitgeber darf über Ort, Zeit und Inhalt der Arbeit seiner Mitarbeiter entscheiden. Ebenso ist es erlaubt, wenn der Arbeitgeber Rahmenarbeitszeiten einführt. Er legt dann fest, wann jemand frühestens mit der Arbeit anfangen darf und wann die Mitarbeiter spätestens Feierabend machen müssen. Auch eine Kernarbeitszeit darf dabei vereinbart werden.

Wenn in einer Firma Rahmen- und/oder Kernarbeitszeiten eingeführt werden, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen. Das Gremium hat grundsätzlich ein Mitspracherecht, wenn es um die Arbeitszeiten der Beschäftigten geht.

Wenn es eine Kernarbeitszeit gibt, müssen sich oft alle Beschäftigten einer Firma daran halten. Sie kann aber auch nur für bestimmte Abteilungen oder Mitarbeiter gelten, ebenso kann es unterschiedliche Kernarbeitszeiten für verschiedene Gruppen von Beschäftigten geben. Ob es eine Kernarbeitszeit im Unternehmen gibt und wie sie konkret ausgestaltet ist, steht üblicherweise im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Auch Tarifverträge können entsprechende Regelungen enthalten. Es gibt hier zum Beispiel Vorgaben für Kernarbeitszeit im öffentlichen Dienst.

Kernarbeitszeit bei Teilzeit: Wie lässt sich beides vereinen?

Nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet in Vollzeit. Was gilt für Teilzeitkräfte? Müssen sie sich auch an eine Kernarbeitszeit halten? Hier kommt es auf die individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Eine Rolle spielt auch, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die Woche aufgeteilt ist. Angenommen, ein Teilzeit-Mitarbeiter arbeitet nur an drei von fünf regulären Arbeitstagen pro Woche, dafür an diesen Tagen aber die üblichen acht Stunden. Dann ist es kein Problem, Kernarbeitszeiten einzuhalten.

Anders sieht es aus, wenn jemand in Teilzeit weniger Stunden pro Tag arbeitet. Nehmen wir an, ein Teilzeit-Beschäftigter arbeitet fünf Stunden pro Tag. Die Kernarbeitszeit erstreckt sich ebenfalls über fünf Stunden. Heißt das, dass der Mitarbeiter automatisch während der Kernarbeitszeit arbeiten muss – und damit anders als seine Kollegen letztlich keine flexiblen Arbeitszeiten hat?

Das kann tatsächlich der Fall sein. Es kann aber auch sein, dass sich ein Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber darauf einigt, dass für ihn kürzere Kernarbeitszeiten gelten, so dass er bei der Festlegung seiner Arbeitszeiten mehr Spielraum hat. Es kann auch sein, dass im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung Näheres geregelt ist. Ansonsten ist es wichtig, mit dem Vorgesetzten über das Thema zu sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wann es sinnvoll sein kann, eine Kernarbeitszeit einzuführen

Gleitzeit mit Kernarbeitszeit ist in vielen Firmen ein beliebtes Modell, um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter flexibel zu gestalten. Wann macht es Sinn, Kernarbeitszeiten einzuführen? Zunächst einmal setzt das voraus, dass es überhaupt flexible Arbeitszeiten gibt. Wenn der Arbeitgeber starre Arbeitszeiten vorgibt, besteht kein Bedarf an einer Kernarbeitszeit. Bei Gleitzeit hingegen ist es in vielen Fällen eine gute Idee, sie mit einer Kernarbeitszeit zu verbinden.

Zwar geben Arbeitgeber bei flexiblen Arbeitszeiten oft Rahmenarbeitszeiten vor, durch die die Arbeitszeit nach vorne und hinten begrenzt ist. Ohne Kernarbeitszeit könnten solche flexiblen Arbeitszeiten aber dazu führen, dass ein Mitarbeiter von 6.30 bis 15.30 Uhr arbeitet und ein anderer von 10 bis 19 Uhr. Bei Teilzeit würden sich die Arbeitszeiten mancher Mitarbeiter womöglich gar nicht überschneiden. Das kann ein Problem sein, wenn es um Absprachen und Meetings geht. Auch dort, wo Beschäftigte für Kunden und andere Personen erreichbar sein müssen, wäre es problematisch.

Kernarbeitszeit löst das Problem: Durch Kernarbeitszeiten kann die innerbetriebliche Organisation und Absprache erleichtert werden. Es ist zum Beispiel sichergestellt, dass zu bestimmten Zeiten alle Mitarbeiter in Besprechungen zusammenkommen können. Ebenso garantiert eine Kernarbeitszeit Zeiträume, in denen Arbeitnehmer für andere erreichbar sind, was überall dort wichtig ist, wo es viel Kontakt nach außen gibt.

Wichtig ist, dass die Kernarbeitszeiten zu der Arbeit der Beschäftigten passen. Das kann es erforderlich machen, unterschiedliche Kernarbeitszeiten für unterschiedliche Abteilungen oder Teams festzulegen. In der Praxis zeigt sich meist schnell, welche Kernarbeitszeiten wirklich sinnvoll sind und wann die Kernarbeitszeit besser angepasst werden sollte.

Kernarbeitszeit: Pro & Contra

Ob Kernarbeitszeit beziehungsweise Gleitzeit mit Kernarbeitszeit ein sinnvolles Modell ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. In manchen Firmen überwiegen die Vorteile, in anderen die Nachteile. Was grundsätzlich für beziehungsweise gegen Kernarbeitszeit sprechen kann, erfährst du hier.

Pro: Das spricht für Kernarbeitszeiten

  • Kernarbeitszeiten haben vor allem für Arbeitgeber und die Organisation der Arbeitsabläufe Vorteile. Wenn alle Mitarbeiter (oder bestimmte Mitarbeiter) zu bestimmten Zeiten sicher anwesend beziehungsweise erreichbar sind, gibt es auch immer einen Ansprechpartner. Die Arbeit wird leichter planbar, außerdem können Kunden und andere externe Personen immer jemanden erreichen. Das ist besonders dort wichtig, wo Kundenservice eine wichtige Bedeutung hat.
  • Auch Meetings können besser geplant werden, wenn klar ist, wann die Mitarbeiter trotz flexibler Arbeitszeiten definitiv an ihrem Arbeitsplatz sein werden.
  • Arbeitnehmer sind durch Kernarbeitszeit zwar ein Stück weit in der flexiblen Arbeitszeitgestaltung eingeschränkt, aber auch sie haben etwas davon, wenn sie sich gut mit Kollegen absprechen können. Gäbe es keine Kernarbeitszeit, könnte es sein, dass man nicht weiß, wann ein wichtiger Ansprechpartner im Unternehmen erreichbar ist. Das kann Arbeitsabläufe verzögern.
  • Dass es überhaupt Gleitzeit in einem Unternehmen gibt, kann die Mitarbeiter zufriedener mit ihrem Job machen – zum Beispiel, weil die Beschäftigten Arbeit und Privatleben besser miteinander verbinden können. Mit einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit geht meist auch eine höhere Motivation und Einsatzbereitschaft einher, was auch zu besseren Leistungen führen kann.

Contra: Das spricht gegen Kernarbeitszeiten

  • Für Arbeitnehmer ist es eine Einschränkung, wenn flexible Arbeitszeiten durch eine Kernarbeitszeit ergänzt werden. Sie sind dann weniger flexibel bei der Verteilung ihrer Stunden.
  • Besonders problematisch kann Kernarbeitszeit für Teilzeit-Beschäftigte sein, die nur wenige Stunden pro Tag arbeiten. Schlimmstenfalls ggibt es für sie gar keine Flexibilität bei der Festlegung der Arbeitszeit.
  • Für Arbeitgeber bedeutet es einen gewissen organisatorischen Aufwand, Kernarbeitszeiten einzuführen. Es muss zum Beispiel kontrolliert werden, ob wirklich alle Mitarbeiter zu den entsprechenden Zeiten anwesend beziehungsweise erreichbar sind.
  • Falls ein Unternehmen auf Desk-Sharing setzt, kann es sein, dass durch eine Kernarbeitszeit mehr Arbeitsplätze vorgehalten werden müssen als eigentlich nötig wäre.

Was, wenn die Kernarbeitszeit nicht eingehalten wird?

Wenn der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit vorgibt, müssen sich die Beschäftigten grundsätzlich daran halten. Das gilt auch im Homeoffice. Dort merkt der Arbeitgeber zwar womöglich nicht unmittelbar, wenn ein Mitarbeiter sich während der Kernarbeitszeit mit privaten Dingen befasst. Fliegt es auf, dass jemand sich nicht an die Kernarbeitszeit hält, kann das aber Konsequenzen haben.

Entscheidend sind die Umstände im Einzelfall, zum Beispiel, ob sich ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht an die Kernarbeitszeiten hält oder es sich um eine einmalige Situation handelt. Wenn der Verstoß gegen die Kernarbeitszeiten System hat oder zumindest immer wieder vorkommt, kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter abmahnen. Im Wiederholungsfall kann eine verhaltensbedingte Kündigung drohen. In besonders schwerwiegenden Situationen kann eine vorherige Abmahnung auch entbehrlich sein – es droht dann womöglich sofort eine außerordentliche und fristlose Kündigung. Praktisch sind die Hürden hierfür allerdings hoch, weshalb es sich für betroffene Arbeitnehmer oft lohnt, eine fristlose Kündigung anzufechten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Betroffene hierzu beraten.

Unbeabsichtigte Verstöße haben meist keine Konsequenzen

In der Praxis verstoßen die wenigsten Arbeitnehmer absichtlich und wiederholt gegen Kernarbeitszeiten. Es kann zum Beispiel passieren, dass jemand nicht rechtzeitig an seinem Arbeitsplatz ist, weil seine Bahn Verspätung hat oder er auf dem Weg zur Arbeit im Stau steckt. In solchen Fällen ist es wichtig, den Arbeitgeber rechtzeitig darüber zu informieren, dass man sich verspäten wird. Wenn sich der Arbeitnehmer korrekt verhält, sollten solche Ausnahmen keine Folgen haben. Ist Stau hingegen an der Tagesordnung oder haben die Bahnen ständig Verspätung, liegt es am Beschäftigten, entsprechend zu planen, um ein Zuspätkommen zu verhindern.

Es kann auch durchaus erlaubt sein, in begründeten Fällen zu den Kernarbeitszeiten nicht anwesend zu sein. Vielleicht musst du mit deinem Kind zum Arzt und deshalb früher gehen oder bekommst einen wichtigen Arzttermin nur während der Kernarbeitszeiten. In solchen Fällen fragst du deinen Vorgesetzten am besten einfach, ob du diese Termine ausnahmsweise wahrnehmen darfst. Oft ist das in Ausnahmefällen kein Problem – vor allem, wenn der Chef seine Mitarbeiter als zuverlässig kennt und ihnen vertraut.

Bildnachweis: RainiKandi / Shutterstock.com

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