AllgemeinTeilzeitjob: Lohnt er sich? Das solltest du darüber wissen

Teilzeitjob: Lohnt er sich? Das solltest du darüber wissen

In Teilzeit arbeiten – das klingt für viele Menschen attraktiv. Für die einen bedeutet es, die Stunden in ihrem Hauptjob zu reduzieren und mehr Zeit für andere Dinge zu haben. Andere sehen eine geringfügige Beschäftigung als Möglichkeit, etwas Geld hinzuzuverdienen. Wer über einen Teilzeitjob nachdenkt, sollte die Vor- und Nachteile kennen, die damit einhergehen können – und die wichtigsten Regelungen zur Teilzeit. 

Wann spricht man von Teilzeit?

Immer wieder kommen Fragen auf wie diese: Wie viele Stunden sind Teilzeit eigentlich? Vielfach kursiert beispielsweise die Vorstellung, Teilzeit seien 20 Stunden pro Woche. Das stimmt jedoch nicht, auch wenn es viele Beschäftigte geben mag, die in Teilzeit 20 Stunden pro Woche arbeiten. Laut § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist Teilzeit immer dann gegeben, wenn die Arbeitszeit unter der üblichen Vollzeit-Arbeitszeit liegt. Somit können auch 39 Wochenstunden statt 40 Teilzeit sein, wobei die Spanne praktisch häufiger bei 15 bis 30 Wochenstunden liegt.

Ebenso ist auch ein Minijob auf geringfügiger Basis eine Teilzeitstelle, die lediglich in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht besonders behandelt wird. Wie genau sich Teilzeit ausgestaltet und wie viele Stunden eine Teilzeittätigkeit umfasst, kann also ganz unterschiedlich aussehen. Manche Teilzeitbeschäftigte arbeiten jeden Tag, also an fünf Tagen die Woche, sind dafür aber jeden Tag kürzer da, als es in Vollzeit der Fall wäre. Für andere bedeutet Teilzeit, nur an manchen Tagen pro Woche zur Arbeit zu gehen. Ebenso kann das Arbeitspensum bei Teilzeit saisonal schwanken, zum Beispiel in Branchen, in denen das Arbeitsaufkommen abhängig von der Jahreszeit unterschiedlich hoch ist. Mehrere Mitarbeiter können sich auch dieselbe Stelle teilen, so dass jeder von ihnen durch das Jobsharing in Teilzeit arbeitet.

Vorteile von Teilzeit

Viele Menschen arbeiten ganz bewusst in Teilzeit oder wünschen sich, auf Teilzeit zu reduzieren. Das hat gute Gründe. Der wohl gewichtigste Grund: Wer nicht mehr voll arbeitet, hat mehr Zeit. Mehr Zeit für die Familie, für Freunde, Hobbys und Entspannung. Auch für Notwendigkeiten wie den Haushalt bleibt mehr Zeit. Diese Extra-Zeit kann einen enormen Unterschied für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit mit dem eigenen Leben machen und sogar positiv auf die Gesundheit im weiteren Sinne wirken. Viele Menschen sind der Ansicht, dass das Leben nicht nur aus Arbeit bestehen sollte – mit Teilzeit fühlt es sich auch weniger so an.

Auch Arbeitgeber haben oft etwas davon, wenn Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten. Teilzeitkräften wird immer wieder nachgesagt, dass sie produktiver sind als Vollzeitmitarbeiter. Das könnte daran liegen, dass die menschliche Konzentrationsfähigkeit begrenzt ist und in vielen Vollzeitjobs viel Zeit für Dinge draufgeht, die beruflich nicht wirklich relevant sind. Studien legen nahe, dass Arbeitnehmer, die eigentlich 8-Stunden-Tage haben, im Schnitt nicht einmal drei Stunden produktiv arbeiten.

Der Rest der Arbeitszeit wird gefüllt mit sozialen Netzwerken, dem Lesen von Nachrichten, Gesprächen mit Kollegen, Kaffeepausen oder sogar privaten Telefonaten. Daraus zu schließen, die Beschäftigten seien einfach faul, ist jedoch zu kurz gedacht – es ist schlicht nicht möglich, sich über so lange Zeit zu konzentrieren. Niemand kann acht Stunden am Stück produktiv arbeiten und Höchstleistungen erbringen. Das ist der Grund, warum zwei Teilzeitkräfte mehr schaffen können als ein Vollzeitmitarbeiter.

Nachteile von Teilzeit

Teilzeit hat allerdings nicht nur Vorteile, sondern kann auch Nachteile haben. Ein Nachteil liegt auf der Hand: Es gibt weniger Geld. Für manche Menschen scheiden Teilzeitjobs deshalb aus, weil sie damit nicht genug Geld zum Leben hätten. Mit dem niedrigeren Gehalt in Teilzeit gehen außerdem geringere Rentenansprüche einher. Der Rentenanspruch hängt unmittelbar davon ab, was man während des Berufslebens verdient hat. In Teilzeit zu arbeiten kann deshalb schlimmstenfalls bedeuten, später in die Altersarmut zu rutschen.

Teilzeitmitarbeiter bekommen außerdem weniger bei Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Falls sie arbeitslos werden, ist ihr Anspruch auf (das reguläre) Arbeitslosengeld verringert, weil sich auch das am bisherigen Gehalt bemisst. Manchmal negieren sich die erhofften positiven Effekte der Teilzeittätigkeit auch, weil so viel zu tun ist, dass Teilzeitkräfte ständig Überstunden machen müssen.

Es kann auch schwierig sein, aus der Teilzeit wieder auf Vollzeit aufzustocken. Und nicht zuletzt ist es in vielen Unternehmen nach wie vor so, dass Teilzeitmitarbeiter schlechtere Chancen auf einen beruflichen Aufstieg haben – weil sie eher übersehen werden, aber auch, weil sie womöglich weniger Überstunden machen.

Gibt es einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

Besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten? Jein. Wenn du bisher in Vollzeit beschäftigt bist, hängt es von den konkreten Umständen ab, ob du von deinem Arbeitgeber eine Beschäftigung in Teilzeit verlangen kannst. Die Voraussetzungen dafür sind in § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt.

So musst du zum Beispiel für einen Anspruch auf Teilzeitarbeit seit mindestens sechs Monaten für deinen Arbeitgeber tätig sein, wobei die Firma mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen muss. Du musst einen schriftlichen Antrag darauf stellen, durch Teilzeit deine Stunden zu reduzieren. Der Arbeitgeber darf diesen Antrag ablehnen, wenn es gewichtige betriebliche Gründe dafür gibt.

Ein Anspruch auf Teilzeit kann also durchaus gegeben sein. Demgegenüber gibt es einen umgekehrten Anspruch wieder in Vollzeit zu arbeiten nicht. Arbeitgeber müssen allerdings Teilzeitmitarbeiter bei Stellenbesetzungen gegenüber externen Bewerbern vorrangig behandeln. Ein Sonderfall besteht zudem, wenn Brückenteilzeit vereinbart wurde. In diesem Fall steht schon vorher fest, dass und wann der Beschäftigte wieder in Vollzeit arbeitet. Daran muss sich auch der Arbeitgeber halten.

Wie ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf den Urlaubsanspruch aus. Wie viele Urlaubstage ein Beschäftigter hat, ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt und hängt auch vom Entgegenkommen des Arbeitgebers ab. Ohne abweichende Regelungen greifen die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Demnach stehen Arbeitnehmern mindestens vier Wochen bezahlter Erholungsurlaub pro Jahr zu. Wie viele Urlaubstage es konkret sind, hängt somit von der Zahl der Tage ab, die man pro Woche arbeitet. Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit ist egal, wie viele Stunden jemand pro Woche an der Arbeit ist. 

Genaueres regelt § 3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Demnach haben Beschäftigte Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr, wobei sich diese Zahl auf eine Sechs-Tage-Woche bezieht, die die meisten Arbeitnehmer nicht arbeiten. Bei der üblichen Fünf-Tage-Woche sind es 20 Mindesturlaubstage.

In Teilzeit sieht der Mindest-Urlaubsanspruch gemäß BUrlG so aus:

  • 4-Tage-Woche: 16 Tage
  • 3-Tage-Woche: 12 Tage
  • 2-Tage-Woche: 8 Tage
  • 1 Tag pro Woche: 4 Tage

Teilzeit in Elternzeit: Das solltest du beachten

In Elternzeit zu gehen muss nicht bedeuten, gar nicht mehr zu arbeiten. In vielen Fällen ist es möglich, nebenher noch in Teilzeit zu arbeiten. Dabei müssen jedoch die Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus § 15 Absatz 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ergeben. Anspruch darauf, in Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten, kann demnach erst bestehen, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens seit sechs Monaten besteht. Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen und der betreffende Mitarbeiter muss den Beginn und das Ende seiner Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen und rechtzeitig beantragen. Die Ablehnung eines solchen Antrags ist erlaubt, wenn dringende betriebliche Gründe dem Wunsch des Mitarbeiters entgegenstehen.

Das BEEG gibt auch vor, dass die Teilzeit während einer Elternzeit mindestens zwei Monate andauern muss. Die Stundenzahl darf dabei zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche betragen. Dabei musst du dich nicht für die gesamte Dauer der Elternzeit auf eine Variante – arbeiten oder nicht – festlegen. Du kannst auch manche Monate gar nicht arbeiten und andere Monate in Teilzeit, solange die schon erwähnten zwei Monate Mindest-Teilzeit eingehalten werden.

Suche möglichst frühzeitig das Gespräch mit deinem Arbeitgeber, um alles Weitere individuell zu klären. Wichtig zu wissen: Das Einkommen aus einer Teilzeitarbeit wird auf die Höhe des Elterngelds angerechnet.

Teilzeitjob oder Minijob: Was lohnt sich mehr?

Viele Menschen, die nach einem Nebenjob suchen, überlegen, was sich mehr lohnt: ein Teilzeitjob oder ein Minijob? Zunächst einmal ist ein Minijob ebenfalls ein Teilzeitjob, die meisten Menschen unterscheiden aber zwischen Minijobs mit wenigen Stunden pro Woche und Teilzeitjobs mit 15, 20 oder mehr Wochenstunden. Was besser ist, lässt sich so nicht sagen, sondern hängt von der Lebenssituation ab.

Ein Minijob hat den Vorteil, dass weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben darauf anfallen. Beiträge zur Rentenversicherung werden zwar fällig, auf Antrag können sich Minijobber aber auch davon befreien lassen. Das Gehalt darf die geltende Minijob-Grenze nicht übersteigen, aber es landet mehr oder weniger vollständig auf dem Konto. Bei einem „regulären“ Teilzeitjob ist das anders: Hier wird das Gehalt versteuert und es gehen Sozialversicherungsbeiträge davon ab. Entsprechend höher sind die Abzüge. Das kann dazu führen, dass jemand in einem Teilzeitjob doppelt so viel arbeitet wie in einem vergleichbaren Minijob, aber nicht doppelt so viel verdient, sondern nur einige Hundert Euro mehr als beim Minijob.

Keine Steuern und Abgaben können auch ein Nachteil sein

Dass Minijobs steuer- und sozialversicherungsfrei sind, ist der Grund, warum diese Jobs beliebt sind. Zugleich ist dieser Vorteil allerdings auch ein Nachteil, denn: die Krankenversicherung müssen Beschäftigte selbst zahlen, wenn sie nicht über einen Hauptjob diesbezüglich abgedeckt sind. Für Familienversicherte oder Studenten ist das meist kein größeres Problem, aber wer nicht anderweitig günstig krankenversichert ist, muss für die Krankenkasse trotz seines geringen Gehalts oft vergleichsweise tief in die Tasche greifen. Dadurch bleibt vom Minijob-Gehalt wenig übrig. Und wer sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, spart zwar Geld, zahlt aber eben auch nicht in die Rentenkasse ein. Dadurch sinkt der Rentenanspruch.

Minijobber zahlen auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Somit haben sie keinen Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Job verlieren. Lediglich Bürgergeld können sie bekommen. Falls du einen Minijob hast und schwanger wirst, kannst du zwar Mutterschaftsgeld bekommen, allerdings nur eine einmalige Auszahlung in Höhe von 210 Euro.

Nicht zuletzt ist der berufliche Aufstieg für viele Minijobber schwer. Oft bleiben Beschäftigte bei dieser Jobform hängen, selbst wenn sie eigentlich lieber mehr arbeiten (und verdienen) würden. Auch Teilzeitarbeit ist oft kein idealer Ausgangspunkt für die Karriere, allerdings ergeben sich aus einem Teilzeitjob in vielen Fällen mehr Chancen als bei einem Minijob.

Bildnachweis: Africa Studio / Shutterstock.com

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