Arbeitsleben & BerufWeihnachtsgeld: Alles, was du wissen musst

Weihnachtsgeld: Alles, was du wissen musst

Das Ende des Jahres naht, und damit das Weihnachtsfest. Die Zeit für Geruhsamkeit, Zeit mit der Familie – und Geschenke. Um die mit Weihnachten verbundenen Kosten zu kompensieren und zur Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter beizutragen, zahlen viele Arbeitgeber Weihnachtsgeld. Doch was ist es eigentlich, wie hoch ist es und wer bekommt Weihnachtsgeld? Die Antworten auf diese und weitere Fragen findest du in unserem Ratgeber.

Weihnachtsgeld: Was ist das?

Einer der wichtigsten Grundsätze in Bezug auf Arbeit lautet: Ohne Arbeit kein Lohn. Für ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung werden Beschäftigte vom Arbeitgeber vergütet. Das gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Manche Arbeitgeber zahlen jedoch nicht nur den Lohn oder das Gehalt, sondern leisten darüber hinaus bestimmte Sonderzahlungen – wie Weihnachtsgeld oder auch Urlaubsgeld. Damit belohnen sie häufig die Betriebstreue ihrer Mitarbeiter und möchten sie zu guten Leistungen motivieren. Der finanzielle Bonus zur Zufriedenheit der Mitarbeiter beitragen.

Rechtlich handelt es sich bei Weihnachtsgeld um eine Gratifikation. Damit sind Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber gemeint, die über die eigentliche Vergütung hinaus gezahlt werden. Das Weihnachtsgeld wird häufig auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet, auch wenn damit nicht immer dasselbe gemeint ist. Ein 13. Monatsgehalt kann für erbrachte Leistungen oder als Belohnung der Treue ausgezahlt werden. Es umfasst in seiner Höhe in der Regel ein reguläres Monatsgehalt. Oft ist diese Leistung des Arbeitgebers arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt.

Höhe: Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?

Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfällt, hängt von der jeweils geltenden Vereinbarung ab. Gelten etwa Tarifverträge, ist die Zahlung von Weihnachtsgeld darin häufig geregelt. Meist wird vorausgesetzt, dass der Mitarbeiter schon mindestens sechs Monate im Betrieb ist. In der Regel wird die Sonderzahlung anhand des regulären Gehalts oder Lohns berechnet, und zwar nach einem festen Prozentsatz. Welcher Prozentsatz zur Berechnung angesetzt wird, hängt insbesondere davon ab, wie lange ein Beschäftigter schon für den Arbeitgeber tätig ist und was die jeweilige Regelung konkret besagt.

Die höchsten Weihnachtsgelder erhalten nach Daten der Hans-Böckler-Stiftung und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI Beschäftigte in der Gewinnung und Verarbeitung von Öl und Gas, bei Banken, in der Chemieindustrie und in der Metall- und Stahlindustrie. In Form von Weihnachtsgeld erhalten sie im Schnitt demnach 95 bis 100 Prozent eines regulären Monatseinkommens.

Wann wird Weihnachtsgeld ausbezahlt?

Bei der Frage, wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, gibt es keine festen Regelungen. Es hängt von der Praxis beim jeweiligen Arbeitgeber ab. Üblicherweise wird das Weihnachtsgeld mit dem Gehalt für den Monat November gezahlt, und damit kurz vor Beginn des Dezembers. Es ist jedoch auch denkbar, dass es erst nachträglich ausgezahlt wird, etwa im Januar des Folgejahres.

Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nur etwa jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland erhält Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber. Das geht aus einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts WSI hervor. Demnach bekommen 54 Prozent der Befragten die Sonderzahlung. Wer in westdeutschen Bundesländern arbeitet, bekommt eher Weihnachtsgeld als Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Außerdem sind häufiger Männer (55 Prozent) als Frauen (52 Prozent) die Empfänger der Bonuszahlung.

Einen grundlegenden Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Allerdings kann sich durch individuelle oder kollektivrechtliche Vereinbarungen ein Anspruch auf die Sonderzahlung ergeben. Insbesondere kann dies aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen. Wer in einem Bereich arbeitet, für den ein Tarifvertrag gilt, enthält tendenziell häufiger ein Weihnachtsgeld. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten (85,7 Prozent) im Jahr 2022 ein Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber.

Eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abseits des Arbeitsvertrags kann ebenfalls dazu führen, dass dir Weihnachtsgeld zusteht. Denkbar ist auch, dass sich ein Weihnachtsgeld-Anspruch aus der betrieblichen Übung ergibt. Die betriebliche Übung kann dann entstehen, wenn ein Arbeitgeber regelmäßig bestimmte freiwillige Verhaltensweisen zeigt – wie zum Beispiel die Zahlung von Weihnachtsgeld. Durch die Regelmäßigkeit kann sich für die Mitarbeiter ableiten, dass sie auch künftig eine solche Zahlung erwarten können. Dann kann ein Rechtsanspruch auf die Leistung entstehen. Ob sich eine betriebliche Übung ergibt, hängt jedoch von den Umständen im Einzelfall ab. In der Praxis kann es ausreichen, wenn der Arbeitgeber der Belegschaft dreimal in Folge Weihnachtsgeld gewährt hat, damit sich ein Anspruch darauf ergibt.

Ein Weihnachtsgeld-Anspruch gilt meist für alle Mitarbeiter

Mitunter finden sich jedoch Klauseln im Arbeitsvertrag, die solche Fälle ausschließen. Auch wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit der Extra-Zahlung darüber informiert, dass es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Leistung handelt und er sich vorbehält, immer wieder neu über deren Vergabe zu entscheiden, können Arbeitnehmer nicht jedes Jahr damit rechnen. In der Praxis hängt es von der konkreten Formulierung ab, ob diese wirksam ist. Auch entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag können unwirksam sein.

Falls der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlt, muss er dies gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz allen Mitarbeitern gewähren. Auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte haben dann einen Weihnachtsgeld-Anspruch. Es ist dennoch denkbar, das Weihnachtsgeld nur Teilen der Belegschaft zu zahlen. Dann muss der Arbeitgeber diesen Schritt jedoch gut begründen können. Ohne Begründung ist ein solches Vorgehen nicht rechtens. Sachliche Gründe für Unterschiede bei der Zahlung von Weihnachtsgeld können etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Fehlzeiten oder der Familienstand der Betroffenen sein.

Weihnachtsgeld und Kündigung: Was gilt?

Nehmen wir an, in einem Betrieb besteht ein grundlegender Anspruch auf den Erhalt von Weihnachtsgeld. Nun kündigt einer der Mitarbeiter kurz vor dem Zeitpunkt der Sonderzahlung – hat er dann trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wie immer gilt: Es kommt darauf an. Arbeitgeber dürfen die Zahlung von Weihnachtsgeld von bestimmten Umständen abhängig machen – darunter auch dem Status des Arbeitsverhältnisses.

Zahlt der Arbeitgeber grundlegend Weihnachtsgeld, sofern das Arbeitsverhältnis noch besteht, kann es nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 gerechtfertigt sein, einem Mitarbeiter keine solche Gratifikation zu zahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis gekündigt ist (10 AZR 667/10). Demnach ist unerheblich, von wem die Kündigung ausgegangen ist. In der Praxis kommt es also darauf an, unter welchen Bedingungen im Unternehmen ein Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Das Weihnachtsgeld kann als Belohnung für die Treue des Mitarbeiters gezahlt werden, aber auch als Sonderzahlung in Form eines 13. Gehalts. Auch Mischformen aus beiden Gründen sind denkbar. Das Weihnachtsgeld kann nach einer Kündigung auch anteilig bezahlt werden, wenn die Gründe für die Sonderzahlung eine solche Mischform darstellen. Dabei kommt es jedoch auf die Umstände im Einzelfall an.

In der Rechtsprechung kommt es bei Rückzahlungsforderungen des Arbeitgebers auch darauf an, um welche Summen es geht. Geringere Beträge bis 100 Euro dürfen demnach üblicherweise nicht zurückgefordert werden. Bei höheren Beträgen gilt: Der Arbeitnehmer sollte mindestens bis Ende März (Weihnachtsgeld bis zu einem Monatslohn) beziehungsweise Ende Juni (Weihnachtsgeld höher als ein Monatslohn) des folgenden Jahres im Unternehmen verbleiben, um die Gratifikation nicht zu riskieren.

Weihnachtsgeld: Das gilt im Hinblick auf Steuern und Co

Wer Weihnachtsgeld erhält, freut sich über die Extra-Summe auf dem Konto. Aber was bleibt vom angekündigten Brutto-Weihnachtsgeld tatsächlich übrig? Müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die Sonderzahlung gezahlt werden, die den Betrag auf dem Konto entsprechend verringern? Bevor der Arbeitgeber dein Weihnachtsgeld überweist, werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, also Beiträge für Kranken-, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Außerdem ist die Gratifikation voll steuerpflichtig; die Lohnsteuer wird anhand der Jahreslohnsteuertabelle ermittelt. Die Berechnung der Steuerlast ist anders als beim Gehalt, weil es sich beim Weihnachtsgeld in steuerlicher Hinsicht um einen sonstigen Bezug handelt. Der Arbeitgeber berechnet im ersten Schritt den Jahreslohn und die darauf anfallende Lohnsteuer. Im zweiten Schritt rechnet er das Weihnachtsgeld zum Jahreslohn hinzu und ermittelt erneut die Lohnsteuer. Die Differenz zwischen beiden Summen ergibt die Lohnsteuer, die auf das Weihnachtsgeld anfällt.

Bildnachweis: Syda Productions / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE