AllgemeinBonuszahlung: So versteuerst du sie richtig

Bonuszahlung: So versteuerst du sie richtig

Wer freut sich nicht, wenn er eine Bonuszahlung erhält. Aber aufgepasst: Jede zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte Leistung muss versteuert werden! Dir wird also nur ein Teil des Betrages zur Verfügung stehen. Alles, was du zum Thema Bonuszahlung und Steuer wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf eine Bonuszahlung?

Um eine zuverlässige Antwort auf diese Frage zu erhalten, solltest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag werfen. Neben einem freiwilligen Bonus gibt es auch Bestimmungen, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten. Und nicht nur das: In den vertraglichen Vereinbarungen zur Bonuszahlung, gibt es verschiedene Faktoren zu beachten, welche die Höhe der Zahlung bestimmen.

Wie viel Bonus kann ich erwarten?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der Bonuszahlung für Mitarbeiter hängt von verschiedenen Sachlagen ab. Diese sind zum Beispiel:

  • Welche Leistung hat der Mitarbeiter erbracht?
  • Wird die Bonuszahlung aufgrund der Einzelleistung des Arbeitnehmers berechnet oder sind die Leistungen des ganzen Teams ausschlaggebend?
  • Wurden die Zielvereinbarungen erreicht? Wurde sie sogar überboten?
  • Wie sieht das Betriebsergebnis im betreffenden Geschäftsjahr aus?
  • Wurden vertraglich Vorgaben betreffend der Höhe der Bonuszahlung getroffen?

Bonuszahlung und Steuern

Bevor du gleich Pläne schmiedest, was du mit dem zusätzlichen Betrag alles anstellen möchtest, musst du wissen, dass die Bonuszahlung zu versteuern ist. Der Bonusbetrag wird deinem jährlichen Bruttolohn hinzugerechnet und dadurch steigen automatisch die Steuerabgaben. Der Betrag fällt also letztendlich geringer aus.

Die Bonuszahlung richtig in die Steuererklärung eintragen

Der Bonus wird steuerlich wie jedes andere aus nicht selbstständiger Arbeit stammende Einkommen behandelt. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Angaben korrekt aufführst. Sie müssen als sonstiger Bezug angegeben werden und sind somit bezüglich der Steuerlast recht hoch. Das gilt vor allem, weil eine Bonuszahlung für Mitarbeiter in den meisten Fällen einmal jährlich bezahlt wird. Da zudem das Unternehmen, je nach Höhe des Bonus, teilweise erhebliche Sozialleistungen zu zahlen hat, solltet ihr über mögliche Alternativen reden.

Wann ist eine Bonuszahlung steuerfrei?

Eine reguläre Bonuszahlung muss entsprechend versteuert werden. Wenn du versuchst, die Bonuszahlung auf der Steuererklärung zu „vergessen“ oder unvollständig anzugeben, wird es teuer, sobald der Betrug auffliegt. Aber es gibt legale Wege, wie du von dem Bonus so viel wie möglich wirklich für dich behalten kannst. Eine Möglichkeit wäre, dass du monatlich einen Gutschein ausgestellt bekommst. Dessen Betrag darf allerdings jeweils nur bei maximal 50 Euro liegen. Außerdem gibt es weitere Alternativen der Bonuszahlung, bei denen kein Bargeld ausbezahlt wird.

Um den Bonusbetrag nicht versteuern zu müssen, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Sachleistungen, Dienstleistungen oder Rabatte einigen. Das können beispielsweise sein:

  • Gutscheine oder Rabatte für Kurse
  • Vergünstigungen für Fitness, Massagen etc.
  • Tankgutscheine
  • Geschenkkörbe
  • Diensthandy oder sogar Dienstwagen, sofern beides für private Nutzung verwendet werden darf
  • Gutscheine für den öffentlichen Personennahverkehr

Gut zu wissen: Auch hier ist nicht alles und vor allem kein unbegrenzter Wert gestattet: Achte darauf, dass für Rabatte und Vergünstigungen ein jährlicher Maximalbetrag gilt. Wird dieser Wert überstiegen, fallen Steuern an.

Gutscheine gelten nur als Sachbezug, wenn sie zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Außerdem müssen seit 2022 die Kriterien des Zahlungsdienstaufsichtsgesetztes ZAG erfüllt werden. Dieses besagt unter anderem, dass Gutscheine nur als Sachbezug angerechnet werden, wenn sie regional einlösbar sind, sich die Gültigkeit ausschließlich auf ein vertragliches Akzeptanzpartnernetz beschränkt oder lediglich eine beschränkte Produktpalette umfasst.

Das alles klingt möglicherweise zuerst einmal kompliziert, ist aber im Grunde genommen recht überschaubar. Du findest im Internet kostenlose Checklisten, mit denen du prüfen kannst, ob der Sachbezug versteuert werden muss, oder nicht.

Steuerfreier Bonus wegen Inflation

Wegen der anhaltenden der Inflation in Deutschland gilt derzeit eine Sonderregelung: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro zahlen. Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ist bis Ende 2024 befristet.

Bonuszahlung durch Sachleistungen – ja oder nein?

Während eine Bonuszahlung vollumfänglich versteuert werden muss, sind Sachzuwendungen, wie zuvor erläutert, steuerbegünstigt. Der Arbeitgeber kommt, wird der Bonus nicht bar gezahlt, um den Arbeitgeberanteil herum. Für den Arbeitnehmer ist die Sachleistung allerdings nur dann interessant, wenn sie ihm einen echten Mehrwert bietet.

Und noch etwas sollten Unternehmen bei der Regelung der Bonuszahlung bedenken: Möchten sie die Motivation ihrer Mitarbeiter durch Zahlung einer Prämie anregen, könnte es mit der Zeit als selbstverständlich angesehen werden, dass zusätzliches Geld fließt.

Wer hilft, die Steuererklärung korrekt auszufüllen?

Ob Bonuszahlung oder großzügige Sachleistungen: Möchtest du auf Nummer sicher gehen und dir Ärger mit dem Steueramt ersparen, lohnt es sich, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Eine Bonuszahlung ist nicht einfach ein Geschenk, welches du vollumfänglich für dich beanspruchen kannst. Möchte dein Unternehmen vermeiden, dass die Bonuszahlung versteuert werden muss, kann es stattdessen gute Mitarbeiter mit Sachleistungen belohnen. Die entsprechende Vereinbarung sollte immer schriftlich festgehalten werden.

Bildnachweis: Iakov Filimonov / Shutterstock.com

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