AllgemeinBonuszahlung richtig versteuern

Bonuszahlung richtig versteuern

Wer freut sich nicht, wenn er eine Bonuszahlung erhält. Aber aufgepasst: Jede zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte Leistung muss versteuert werden! Dir wird also nur ein Teil des Betrages zur Verfügung stehen. Alles, was du zum Thema Bonuszahlung und Steuer wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf eine Bonuszahlung?

Um eine zuverlässige Antwort auf diese Frage zu erhalten, solltest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag werfen. Neben einem freiwilligem Bonus gibt es auch Bestimmungen, die den Arbeitgeber zur Zahlung verpflichten. Und nicht nur das: In den vertraglichen Vereinbarungen zur Bonuszahlung, gibt es verschiedene Faktoren zu beachten, welche die Höhe der Zahlung bestimmen.

Wie viel Bonus kann ich erwarten?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Die Höhe der Bonuszahlung für Mitarbeiter hängt von verschiedenen Sachlagen ab. Diese sind zum Beispiel:

  • Welche Leistung hat der Mitarbeiter erbracht?
  • Wird die Bonuszahlung aufgrund der Einzelleistung des Arbeitnehmers berechnet oder sind die Leistungen des ganzen Teams ausschlaggebend?
  • Wurden die Zielvereinbarungen erreicht? Wurde sie sogar überboten?
  • Wie sieht das Betriebsergebnis im betreffenden Geschäftsjahr aus?
  • Wurden vertraglich Vorgaben betreffend der Höhe der Bonuszahlung getroffen?

Bonuszahlung und Steuern

Bevor du gleich Pläne schmiedest, was du mit dem zusätzlichen Betrag alles anstellen möchtest, muss du wissen, dass die Bonuszahlung zu versteuern ist. Der Bonusbetrag wird deinem jährlichen Bruttolohn hinzugerechnet und dadurch steigen automatisch die Steuerabgaben. Der Betrag fällt also letztendlich geringer aus.

Die Bonuszahlung richtig in die Steuererklärung eintragen

Der Bonus wird steuerlich wie jedes andere aus nicht selbstständiger Arbeit stammende Einkommen behandelt. Deshalb ist es wichtig, dass du alle Angaben korrekt aufführst. Sie müssen als sonstiger Bezug angegeben werden und sind somit bezüglich der Steuerlast recht hoch. Das gilt vor allem, weil eine Bonuszahlung für Mitarbeiter in den meisten Fällen einmal jährlich bezahlt wird. Da zudem das Unternehmen, je nach Höhe des Bonus, teilweise erhebliche Sozialleistungen zu zahlen hat, solltet ihr über mögliche Alternativen reden.

Wann ist eine Bonuszahlung steuerfrei?

Eine reguläre Bonuszahlung muss entsprechend versteuert werden. Wenn du versuchst, die Bonuszahlung auf der Steuererklärung zu „vergessen“ oder unvollständig anzugeben, wird es teuer, sobald der Betrug auffliegt. Aber es gibt legale Wege, wie du von dem Bonus so viel wie möglich wirklich für dich behalten kannst. Eine Möglichkeit wäre, dass du monatlich einen Gutschein ausgestellt bekommst. Dessen Betrag darf allerdings jeweils nur bei maximal 44 Euro liegen. Außerdem gibt es weitere Alternativen der Bonuszahlung, bei denen kein Bargeld ausbezahlt wird.

Um den Bonusbetrag nicht versteuern zu müssen, können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Sachleistungen, Dienstleistungen oder Rabatte einigen. Das können beispielsweise sein:

  • Gutscheine oder Rabatte für Kurse
  • Vergünstigungen für Fitness, Massagen etc.
  • Tankgutscheine
  • Geschenkkörbe
  • Diensthandy oder sogar Dienstwagen, sofern beides für private Nutzung verwendet werden darf
  • Gutscheine für den öffentlichen Personennahverkehr

Gut zu wissen: Auch hier ist nicht alles und vor allem kein unbegrenzter Wert gestattet: Achte darauf, dass für Rabatte und Vergünstigungen ein jährlicher Maximalbetrag gilt. Wird dieser Wert überstiegen, fallen Steuern an.

Im November 2019 wurden vom Bundestag neue Regelungen bezüglich des Einkommensteuergesetzes beschlossen. Maßgebend für die Neuerungen sind die Kriterien des Zahlungsdienstaufsichtsgesetztes ZAG. Dieses besagt unter anderem:

Gutscheine werden nur als Sachbezug angerechnet, wenn diese regional einlösbar sind, sich die Gültigkeit ausschließlich auf ein vertragliches Akzeptanzpartnernetz beschränkt oder lediglich eine bestimmte Produktkategorie umfasst. Zudem muss die Sachleistung vorwiegend von betrieblichem Interesse sein.

Zum besseren Verständnis ein paar Beispiele:

Erhält der Maler, der in einem kleinen, regionalen Familienbetrieb angestellt ist, als Bonus einen Gutschein für einen Ungarisch-Kurs, weil er gerne in Ungarn Urlaub macht, entfällt das betriebliche Interesse. Gleiches gilt, wenn der Sekretärin, die nur wenige Meter zu Fuß vom Arbeitsplatz entfernt wohnt und nie außer Haus zu arbeiten hat, ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. In beiden Fällen ist eine Steuerbefreiung kaum zu begründen.

Belohnt ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter, die ausschließlich sitzende Tätigkeiten im Büro ausüben, anstelle einer Bonuszahlung mit einem Gutschein für das nahe gelegene Fitnessstudio, sind die geforderten Bedingungen erfüllt: Das Studio befindet sich in der Region und es besteht ein betriebliches Interesse. Durch regelmäßiges Training fallen die Arbeitnehmer seltener wegen Rücken- und anderen gesundheitlichen Problemen aus.

Das alles klingt möglicherweise zuerst einmal kompliziert, ist aber im Grunde genommen recht überschaubar. Du findest im Internet kostenlose Checklisten, mit denen du prüfen kannst, ob der Sachbezug versteuert werden muss, oder nicht.

Bonuszahlung durch Sachleistungen – ja oder nein?

Während eine Bonuszahlung vollumfänglich versteuert werden muss, sind Sachzuwendungen, wie zuvor erläutert, steuerbegünstigt. Der Arbeitgeber kommt, wird der Bonus nicht bar gezahlt, um den Arbeitgeberanteil herum. Für den Arbeitnehmer ist die Sachleistung allerdings nur dann interessant, wenn sie ihm einen echten Mehrwert bietet.

Und noch etwas sollten Unternehmen bei der Regelung der Bonuszahlung bedenken: Möchten sie die Motivation ihrer Mitarbeiter durch Zahlung einer Prämie anregen, könnte es mit der Zeit als selbstverständlich angesehen werden, dass zusätzliches Geld fließt.

Wer hilft, die Steuererklärung korrekt auszufüllen?

Ob Bonuszahlung oder großzügige Sachleistungen: Möchtest du auf Nummer sicher gehen und dir Ärger mit dem Steueramt ersparen, lohnt es sich, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Eine Bonuszahlung ist nicht einfach ein Geschenk, welches du vollumfänglich für dich beanspruchen kannst. Möchte dein Unternehmen vermeiden, dass die Bonuszahlung versteuert werden muss, kann es stattdessen gute Mitarbeiter mit Sachleistungen belohnen. Die entsprechende Vereinbarung sollte immer schriftlich festgehalten werden.

Bildnachweis: Iakov Filimonov / Shutterstock.com

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