AllgemeinAltersarmut: Wie man vorbeugen kann

Altersarmut: Wie man vorbeugen kann

Viele Menschen sorgen sich darum, ob ihre Rente später ausreichen wird, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Besonders, wer wenig verdient hat oder lange arbeitslos war, ist von Altersarmut bedroht. Aber was versteht man darunter eigentlich? Wer hat ein besonders großes Risiko, im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein, und wie wirkt sich die geplante Grundrente aus? Das erfährst du in diesem Beitrag – und bekommst viele Tipps, wie du einer Altersarmut vorbeugen kannst.

Was versteht man unter Altersarmut?

Vielen Arbeitnehmern und Selbständigen droht die Altersarmut. Ihnen steht dann nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit nicht genügend Geld zur Verfügung, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Doch wer gilt eigentlich als arm oder armutsgefährdet? Laut der Definition des Dudens handelt es sich bei Armut um eine wirtschaftliche Situation, in der Personen oder Gruppen keinen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten können.

Mitunter ist die Armut nicht objektiv messbar, wird jedoch subjektiv als solche empfunden – etwa im Vergleich zu anderen oder weil eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur eingeschränkt möglich ist. Wer etwa genug Geld für Miete, Energieversorgung und Lebensmittel hat, sich aber keinen Kino- oder Schwimmbadbesuch leisten kann, der kann das als große Belastung empfinden.

Der Armutsbegriff kann absolut oder relativ definiert werden. Absolute Armut wird rein monetär gemessen. Als absolut arm gelten Haushalte, denen höchstens 1,90 Dollar pro Tag zur Verfügung steht. Bei relativer Armut kommt es hingegen auf das Niveau der übrigen Bevölkerung an. Je höher das Einkommensniveau, desto höher die Armutsgrenze. Nach einer Definition der Europäischen Union gilt als armutsgefährdet, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens hat. Liegt das Einkommen bei weniger als 50 Prozent des Medians, ist von strenger Einkommensarmut die Rede.

Das Risiko für Altersarmut steigt

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend gut, der gesellschaftliche Reichtum ist angestiegen – im Durchschnitt jedenfalls. Gleichmäßig verteilt hat sich der Zuwachs jedoch nicht; vielmehr ist die Ungleichheit gestiegen. Wer ohnehin wenig hatte, ist oft noch weiter zurückgefallen. Mehr Menschen bewegen sich am unteren Rand des Einkommensspektrums.

Für viele Menschen bedeutet das, dass sie von Altersarmut bedroht sind. Ihre Rente reicht nicht aus und muss durch eine Grundsicherung im Alter aufgestockt werden. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts waren Ende des Jahres 2018 knapp 560.000 Menschen auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen. Das entspricht etwa drei Prozent der Rentner. Experten zufolge dürfte die Zahl der Betroffenen höher liegen. Nicht jeder, der Anspruch auf Sozialleistungen hat, beantragt sie auch – aus Unkenntnis oder Scham.

Nach einer Studie, die die Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und ZEW im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung durchgeführt haben, wird die Altersarmut zunehmen. Im Jahr 2036 könnte demnach jeder fünfte Neurentner von Altersarmut bedroht sein. Als armutsgefährdet gilt in der Studie, wer weniger als 958 Euro netto monatlich zur Verfügung hat. Zum selben Zeitpunkt werden der Studie zufolge 14 Prozent der niedrig Qualifizierten auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Unter den Abiturienten und Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird ein Anteil von 6,7 Prozent prognostiziert. Bei den Akademikern könnte jeder 20. auf eine Grundsicherung angewiesen sein.

Wer ist von Altersarmut bedroht?

Das steigende Risiko für Altersarmut hängt mit verschiedenen Entwicklungen zusammen. Einerseits ist das Rentenniveau in den vergangenen Jahren insgesamt gesunken, was vor allem am demografischen Wandel liegt. Auch der Anstieg von Jobs im Niedriglohnsektor trägt seinen Teil zur Altersarmut bei. Gefährdet sind insbesondere Geringverdiener – etwa Minijobber oder Teilzeit-Kräfte mit niedrigem Stundenlohn.

Altersarmut betrifft häufiger Frauen als Männer. Das liegt nicht nur daran, dass sie im Schnitt weniger verdienen als Männer. Sie haben auch häufiger prekäre Jobs, arbeiten in Teilzeit oder pausieren für die Familie. Nicht nur Frauen, sondern auch Alleinerziehende haben ein erhöhtes Risiko von Altersarmut.

Zu der Risikogruppe für Altersarmut durch zu wenig Rente zählen zudem Menschen, die häufiger oder länger arbeitslos waren, und Selbständige, die nicht ausreichend für das Alter vorgesorgt haben. Manchen Selbständigen fehlt dafür schlicht das Geld. Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Es gibt beim Risiko für Altersarmut nicht nur Unterschiede zwischen Ost und West, sondern auch zwischen den verschiedenen Regionen. Wer im Ruhrgebiet lebt, ist tendenziell eher von Altersarmut bedroht als jemand, der im Speckgürtel von München wohnt.

Die Grundrente als Lösung der Altersarmut?

Für alle, die von Altersarmut und niedrige Renten bedroht sind, ist es eine gute Nachricht: Die Bundesregierung hat nach langem Hin und Her die Einführung einer Grundrente beschlossen. Diese soll vom 1. Januar 2021 an für Rentner gelten. Sie richtet sich an Menschen mit geringen Renten, die mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Zu diesen Zeiten zählt nicht nur eine tatsächliche Arbeitstätigkeit, sondern auch Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Die vollen Beiträge gibt es allerdings erst, wenn der Betroffene mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Die Grundrente soll nicht extra beantragt werden müssen, sondern automatisch ausgezahlt werden, wenn jemand dazu berechtigt ist. Wie viel Grundrente Rentner erhalten können, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Nur, wer als Alleinstehender höchstens 1250 Euro monatlich zur Verfügung hat, kann die vollen Beiträge erhalten. Bei Ehepartnern und Lebenspartnern gilt eine Grenze von 1950 Euro im Monat. Liegt das Einkommen darüber, wird es angerechnet.

Für viele Arbeitnehmer, die bislang nicht mit einer ausreichenden Rente rechnen konnten, verbessert sich die Lage durch die Einführung der Grundrente. Allerdings ist sie als Instrument gegen die Altersarmut nur begrenzt wirksam. Die Grundrente soll verhindern, dass Menschen im Alter zu wenig haben, die einen Großteil ihres Lebens gearbeitet haben. Wer jedoch länger arbeitslos war, der profitiert womöglich nicht von der Grundrente. Auch, wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat keinen Anspruch – es sei denn, er war beim Renteneintritt dennoch mindestens 33 Jahre pflichtversichert.

Ebenfalls leer ausgehen könnten Arbeitnehmer, die überwiegend geringfügig beschäftigt waren. Die Grundrente berechnet sich aus Zeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdiensts in Deutschland betragen hat.

Altersarmut vorbeugen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Wer abhängig beschäftigt ist, zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Nicht immer reicht die sich daraus ergebende Rente jedoch aus, um im Alter für Wohnung, Lebensmittel und andere Notwendigkeiten aufkommen zu können. Wem zu wenig Rente droht, der sollte anderweitig vorsorgen. Das gilt auch für Personen in der Selbständigkeit, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Wer für das Alter finanziell vorsorgen möchte, der hat verschiedene Optionen – etwa in Form von privaten Versicherungen, Angeboten des Arbeitgebers, Zuschüssen und Steuerbegünstigungen. Die wichtigsten Möglichkeiten stellen wir dir im Anschluss vor.

Oft lohnt es sich, nicht nur auf eine Variante zu setzen, sondern mehrere Modelle miteinander zu kombinieren. Was am besten geeignet ist, um einer Altersarmut zu entgehen und mehr Rente zu bekommen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Besonders das Alter und Einkommen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung einzelner Altersvorsorge-Angebote. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Rente beschäftigt, der kann über einen längeren Zeitraum einen Anspruch aufbauen. Wer hingegen erst spät vorsorgt, der muss entweder höhere Beiträge zahlen oder er erhält womöglich in Rentenzeiten zu wenig Geld.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine Möglichkeit, Altersarmut vorzubeugen und die Rente zu erhöhen, bietet eine betriebliche Altersvorsorge. Dabei behält der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts ein und legt es zur Altersvorsorge an. Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf nicht an. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Modelle. Ob es sich lohnt, hängt von der Höhe des Lohns ab. Vor allem für Höherverdiener kann diese Variante interessant sein. Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss, spricht auch das für die Nutzung einer betrieblichen Altersvorsorge.

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Riester-Rente und Rürup-Rente

Wer privat für das Alter vorsorgen möchte, kann auf die Riester-Rente oder die Rürup-Rente zurückgreifen. Die seit dem Jahr 2002 existierende Riester-Rente ist eine staatliche Förderung, die aus Zulagen und Steuerbefreiungen besteht. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – unter anderem bist du verpflichtet, vier Prozent deines jährlichen Bruttogehalts anzusparen. Die Riester-Rente kommt nicht nur für Arbeitnehmer in Betracht, sondern auch für Selbständige, sofern deren Ehepartner Anspruch darauf hat. Die ausgezahlte Rente ist voll steuerpflichtig.

Vor allem für Selbständige interessant ist die Rürup-Rente, auch Arbeitnehmer können das Angebot jedoch nutzen. Bei der Rürup-Rente gibt es verschiedene Varianten. Die Förderung fällt geringer als bei der Riester-Rente aus, bietet jedoch Steuervorteile. Die Rürup-Rente kann zu einem großen Anteil von den Steuern abgesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sozialabgaben fallen auf die Rente nicht an. Vom Jahr 2040 an müssen Rürup-Renten von Neurentnern jedoch voll besteuert werden.

Freiwillig gesetzlich rentenversichert als Selbständiger

Selbständige sind von Altersarmut bedroht, wenn sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und auch sonst nicht für das Alter vorsorgen. Sie können sich freiwillig dazu entscheiden, in die Rentenversicherung einzuzahlen. So erwerben sie einen Rentenanspruch, aber auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Freiwillig Pflichtversicherte können die Höhe ihrer Beitragszahlungen in einem gewissen Rahmen selbst festlegen. Auf die Rente fallen Sozialabgaben an. Zwar ist nicht abzusehen, wie sich das Niveau der Rentenkasse entwickeln wird, allerdings sind Selbständige gut beraten, diese oder eine andere Form der Altersvorsorge zu wählen.

Private Rentenversicherungen

Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann eine private Rentenversicherung abschließen. Es gibt sowohl Ansparverträge, bei denen über die Vertragslaufzeit monatlich oder jährlich Beiträge eingezahlt werden, als auch Sofortrenten. Sofortrenten setzen eine einmalige Beitragszahlung voraus. Ob diese Variante der Altersvorsorge sinnvoll ist, hängt von den Einzelheiten des Angebots ab, etwa der Verzinsung.

Ein Vorteil privater Rentenversicherungen ist die flexible Höhe der Beiträge, zudem muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Eine Auszahlung als Einmalzahlung ist meist möglich, ebenso die Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Bei privaten Rentenversicherungen ist jedoch nur ein Teil der Rente garantiert. Der andere Teil – die „Gewinnrente“ – hängt hingegen vom Geschäftserfolg des Versicherers ab und kann auch sinken. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, sollte nur einen Anbieter wählen, der wahrscheinlich auch zum Renteneintritt noch solvent ist. Wer den Vertrag vorzeitig kündigt, riskiert Verluste.

Lebensversicherungen

Lange galten auch kapitalbildende Lebensversicherungen als vielversprechende Form der Altersvorsorge. Sie setzen eine Gesundheitsprüfung voraus, die über Vertragslaufzeit und Deckungssumme entscheidet. Am Ende des Versicherungszeitraums wird die Lebensversicherung ausgezahlt. Wegen der niedrigen Zinsen lohnt sich eine Lebensversicherung jedoch kaum noch, um fürs Alter vorzusorgen. Sinnvoll sind solche Versicherungen inzwischen eher, um für einen Todesfall finanziell vorzusorgen.

Altersvorsorge über Versorgungswerke

Versorgungswerke bieten eine berufsständische Versorgung für Angehörige freier Berufe mit Kammerzugehörigkeit. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchprüfer, Psychotherapeuten und Ingenieure verpflichtend. Sie müssen einen Anteil ihres Einkommens einzahlen. Die Sätze orientieren sich an den Sätzen, die für die gesetzliche Rentenversicherung gelten. Es gibt auch Versorgungswerke, deren Mitgliedschaft freiwillig ist – etwa das Presseversorgungswerk oder Versorgungswerke für das Handwerk.

Immobilien, Aktien und Fonds

Um einer Altersarmut vorzubeugen und die Rente aufzubessern, kommen auch andere Möglichkeiten in Betracht. Dazu gehören Immobilien und andere Wertgegenstände, die im Wert tendenziell steigen werden. Wer heute ein Haus in einer Region kauft, in der die Immobilienpreise ansteigen, kann es in einigen Jahrzehnten womöglich lukrativ veräußern. Statt bis dahin selbst darin zu wohnen, können Immobilienbesitzer das Objekt natürlich auch vermieten. Vorsicht ist in Regionen geboten, wo die Immobilienpreise ohnehin stark gestiegen sind. Hier ist die Rendite oft gering.

Neben Immobilien als Kapitalanlage kommen auch Aktien und Fonds infrage, um für das Alter vorzusorgen. Die Investition bietet Chancen, aber auch ein vergleichsweise großes Risiko. Es kann sich lohnen, das Risiko auf mehreren Investitionen zu verteilen. Nutze am besten eine seriöse Beratung und informiere dich gut, bevor du dich für eine Variante entscheidest.

Bildnachweis: PHOTOCREO Michal Bednarek / Shutterstock.com

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