AllgemeinGrundsicherung: Was ist das und wer kann sie bekommen?

Grundsicherung: Was ist das und wer kann sie bekommen?

Wer nicht genügend Geld zum Leben hat, der kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung vom Staat erhalten. Das betrifft etwa erwerbsgeminderte, ältere und arbeitslose Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft finanzieren können. In unserem Ratgeber erfährst du, was Grundsicherung ist, wer sie bekommen kann und wie hoch die staatliche Unterstützung ausfällt. Außerdem geben wir dir Tipps, wie du die Grundsicherung beantragen kannst.

Was ist Grundsicherung?

Grundsicherung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht. Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine Sozialleistung des Staates, die die wirtschaftliche Existenz der Bezugspersonen sichern soll. Unterschieden wird zwischen mehreren Formen der Grundsicherung: der Grundsicherung wegen wirtschaftlicher Not, der Grundsicherung im Alter und der Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Die staatliche Unterstützung richtet sich einerseits an arbeitsuchende Menschen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In solchen Fällen entspricht die Grundsicherung dem Bürgergeld, das seit 2023 das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, ersetzt. Geregelt ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Andererseits können auch andere Menschen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Grundsicherung bekommen. Wer im Alter oder durch Erwerbsminderung dauerhaft zu wenig Geld hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Die Grundsicherung soll betroffenen Personen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie dient für Kosten für Unterkunft und Heizung, Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung und Vorsorgebeiträge. Bestimmte Personengruppen können Mehrbedarf geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen – zum Beispiel, weil sie chronisch krank sind und Medikamente und Behandlungen zahlen müssen. Mehrbedarf anmelden können unter anderem auch schwangere Frauen nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung. In Sonderfällen, die als besondere Notlage zu werten sind, kann zusätzliche Hilfe gezahlt werden. In manchen Fällen wird diese Zusatzzahlung allerdings als Darlehen gewährt.

Wer kann Grundsicherung bekommen?

Die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherung hängen davon ab, auf welcher Grundlage die Unterstützung gezahlt werden soll. Bei Grundsicherung in wirtschaftlicher Not müssen Betroffene arbeitslos beziehungsweise arbeitsuchend sein. Das Mindestalter für Bürgergeld beträgt 15 Jahre.

Allerdings ist nicht jeder Arbeitslose davon betroffen. Wer im Rahmen einer vorherigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit längere Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, bekommt stattdessen das oft deutlich höhere Arbeitslosengeld. Dafür muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt werden.

Nur, wer in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, kann die staatliche Unterstützung erhalten. Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist in der Regel durch die Grundsicherung abgesichert.

Es kommt jedoch darauf an, warum jemand keine Arbeit hat. Wer nicht erwerbsfähig ist, weil er etwa krank ist oder eine Behinderung hat, der erhält Sozialhilfe. Ob jemand erwerbsfähig ist oder nicht, hängt davon ab, wie lang er pro Tag arbeiten könnte. Wer aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen Zeitraum vom mindestens sechs Monaten nur drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als nicht erwerbsfähig. Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist, der kann eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten. Das Mindestalter hierfür liegt bei 18 Jahren.

Ebenfalls von der Grundsicherung profitieren Menschen, die zwar ein Einkommen haben, die ihren Lebensunterhalt damit jedoch nicht in vollem Maße finanzieren können. Wessen Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, der kann dieses mit der Grundsicherung aufstocken.

Die Grundsicherung im Alter

Auch für ältere Menschen, die nicht genügend Geld zur Verfügung haben, kommt die Grundsicherung infrage. Die Sozialleistung kann ab dem Erreichen der geltenden Altersgrenze beantragt werden.

Rentner können Grundsicherung im Alter bekommen, wenn ihre Rente zum Leben nicht ausreicht. Die Rente wird dann durch Grundsicherung bis zu einem bestimmten Betrag erhöht. Bei dieser Form der Grundsicherung wird die Rente ebenso wie ein mögliches Zusatzeinkommen voll angerechnet. Eine Rentenerhöhung würde deshalb zur Kürzung der Grundsicherung führen, was zur Folge hätte, dass der Gesamtbetrag gleich bliebe. Wer einen Job hat, darf 30 Prozent der Einkünfte behalten, jedoch höchstens die Hälfte des Regelsatzes.

Grundsicherung kann nur gezahlt werden, wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Nicht gezahlt wird, wenn jemand seine Bedürftigkeit in den zehn Jahren vor der Antragstellung grob fahrlässig selbst herbeigeführt hat – etwa, indem er sein Vermögen verschenkt hat.

Grundsicherung berechnen: Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung unterscheidet sich zwischen den einzelnen Empfängern. Der Betrag setzt sich aus einem Regelbetrag und individuellen Kosten zusammen. Wer Grundsicherung erhalten kann, wird von der zuständigen Stelle in eine sogenannte Regelbedarfsstufe eingeteilt. Dabei kommt es vor allem auf die persönliche Situation an – etwa, ob jemand alleinstehend ist oder eine Familie hat. Wer Kinder versorgen muss, erhält mehr Geld im Rahmen der Grundsicherung als jemand, der nur für sich alleine sorgen muss.

Es gibt sechs Regelbedarfsstufen (RBS). Der Betrag ist in RBS 1 am höchsten und in RBS 6 am niedrigsten. Die RBS 1 richtet sich an volljährige Alleinstehende, der Satz liegt bei 563 Euro im Monat (Stand: 2024). Volljährige Partner erhalten in RBS 2 derzeit 506 Euro monatlich. RBS 3 gilt nach SGB XII für Volljährige in Einrichtungen und nach SGB II für 18- bis 24-Jährige, die noch bei den Eltern leben. Der Satz beträgt pro Monat 451 Euro.

Grundsicherung können auch Kinder erhalten. Kinder zwischen 14 und 17 Jahren bekommen in RBS 4 einen monatlichen Betrag von 471 Euro. Sind die Kinder zwischen sechs und 13 Jahren alt, macht die Grundsicherung in RBS 5 gegenwärtig 390 Euro pro Monat aus. 357 Euro monatlich bekommen Kinder in RBS 6, die bis zu fünf Jahre alt sind.

Was wird bei der Grundsicherung angerechnet?

Die Kosten für die Kranken-und Pflegeversicherung sowie die Vorsorgebeträge werden ebenso übernommen wie die Kosten für eine angemessene Unterkunft und möglichen Mehrbedarf.

Entscheidend für die Berechnung der Grundsicherung ist möglicherweise vorhandenes Einkommen und Vermögen. Ist Vermögen vorhanden, fließt das in die Berechnung der staatlichen Unterstützung ein. Zum Vermögen zählen nicht nur finanzielle Rücklagen, sondern auch Sparguthaben, Aktien, Haus und Grund oder ein Auto.

Bei Alleinstehenden, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben oder die erwerbsgemindert sind, wird ein Schonvermögen von 10.000 Euro außen vor gelassen. Bei Verheirateten und Paaren beträgt dessen Höhe 20.000 Euro.

Grundsicherung: Müssen Eltern und Kinder einspringen?

Wohneigentum, das selbst bewohnt wird und als angemessen gilt, zählt nicht als Vermögen. Welche Wohnfläche als angemessen eingestuft wird, hängt von der Zahl der dort lebenden Personen ab. Auch die Anzahl der Räume spielt eine Rolle. Personen, die Grundsicherung nach SGB II beziehen möchten, dürfen etwas hinzuverdienen. Das Einkommen wird allerdings zu gewissen Teilen auf die Grundsicherung angerechnet.

Renten und Pensionen, Elterngeld von mehr als 300 Euro, Unterhaltszahlungen oder Einnahmen aus Miete oder Pacht zählen als Einkommen. Damit wirken sie sich auf die Höhe der Grundsicherung aus. Dasselbe gilt für Kindergeld, Krankengeld und Zinsen aus Geldanlagen.

Bei der Berechnung der Höhe der Grundsicherung wird auch das Einkommen eines möglichen Ehepartners oder Partners berücksichtigt. Eltern und Kinder müssen in den meisten Fällen nicht für die Betroffenen zahlen. Ein sogenannter Unterhaltsrückgriff findet erst statt, wenn das jährliche Einkommen der Kinder beziehungsweise Eltern 100.000 Euro und mehr ausmacht.

Grundsicherung beantragen: So geht es

Grundsicherung wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Wer Grundsicherung beantragen möchte, wendet sich an das zuständige Jobcenter oder Sozialamt. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, warum du Grundsicherung benötigst. Wer erwerbsfähig, aber ohne Job ist, für den ist das Jobcenter die richtige Adresse. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder erwerbsgemindert ist, für den ist das Sozialamt zuständig.

Bei der Antragstellung auf Grundsicherung solltest du schnell sein, denn du kannst erst ab dem Monat Grundsicherung bekommen, in dem du den Antrag gestellt hast. Die Grundsicherung wird dann in der Regel vom ersten Tag des betreffenden Monats an ausgezahlt. Antragsvordrucke findest du auf der Webseite des Jobcenters, des Sozialamts oder der zuständigen Bezirksämter. Dort findest du auch weitere Informationen zur Antragsstellung. Alternativ zu den Sozialleistungsträgern kannst du dich in vielen Fällen auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Diese Nachweise sind beim Antrag auf Grundsicherung wichtig

Stell dich darauf ein, dass du bei der Antragstellung einen Ausweis oder eine Meldebestätigung vorlegen und Einkommens- und Vermögensnachweise erbringen musst. Auch Kontoauszüge sind für die zuständigen Stellen relevant. Falls du dauerhaft erwerbsgemindert bist, musst du das nachweisen können. Ein Nachweis ist auch im Fall einer Behinderung erforderlich. Die zuständige Behörde benötigt außerdem Mietverträge und Nachweise über deine Kranken- und Pflegeversicherung. Im Einzelfall sind weitere Formulare und Nachweise die Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung. Erkundige dich beim zuständigen Amt, was in deinem Fall gefragt ist.

Leistungen der Grundsicherung werden üblicherweise für ein Jahr bewilligt, mitunter aber auch für einen längeren Zeitraum. Das bedeutet, dass du rechtzeitig einen Folgeantrag einreichen musst, wenn du auch über den ursprünglichen Zeitraum hinaus staatliche Unterstützung benötigst.

Falls dein Antrag auf Grundsicherung abgelehnt wird, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids Zeit. Der Widerspruch muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Wer sich zum Thema Grundsicherung beraten lassen möchte, der kann sich nicht nur an die Träger der Sozialhilfe und Rentenversicherungsträger, sondern auch an Sozialverbände wenden.

Bildnachweis: wavebreakmedia / Shutterstock.com

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