Arbeitsleben & BerufElterngeld: Höhe, Anspruch, Checkliste

Elterngeld: Höhe, Anspruch, Checkliste

Frisch gebackene Eltern bekommen Elterngeld, wenn sie ihr Kind zuhause betreuen. So soll unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden. Wo du den Antrag auf Elterngeld stellen kannst und welche Unterlagen du dazu benötigst, erfährst du hier.

Elterngeld: Unterschied zum Erziehungsgeld

Einige kennen vielleicht noch den Begriff „Erziehungsgeld“. Dieses wurde jedoch 2007 abgeschafft – nun gibt es nur noch das Elterngeld.

Das Elterngeld ist eine zeitlich begrenzte Transferzahlung des Staates. Väter und Mütter, die ihr Kind selbst betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben, können Elterngeld beantragen.

Weitere Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in Deutschland und die Erlaubnis, erwerbstätig zu sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass während des Bezuges von Elterngeld nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen.

Anspruch auf Elterngeld

Das bedeutet, dass folgende Personen Elterngeld beantragen können:

  • Beschäftigte in Voll- und Teilzeit
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Hausfrauen und Hausmänner
  • Arbeitslose (mit Arbeitslosengeld (ALG 1); bei Bürgergeld-Beziehern wird das Elterngeld mit dem Bürgergeld verrechnet)
  • Beamte

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss das Kind übrigens nicht zwingend ein leibliches Kind sein. So können Eltern auch für ihr Adoptivkind Elterngeld beantragen oder der neue Lebenspartner für das leibliche Kinder seiner neuen Partnerin/ seines neuen Partners.

Natürlich haben auch Alleinerziehende einen Anspruch auf Elterngeld. Bei ihnen gibt es sogar häufig Regelungen, die den Bezug vereinfachen oder es möglich machen, dass sie länger Elterngeld bekommen.

Die Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an dem Nettoeinkommen der Eltern. Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein eigenes Einkommen hatten, können Elterngeld beantragen.

Pro Monat gibt es mindestens 300 Euro und bis zu 1800 Euro Elterngeld. Allerdings ist die Höhe des Elterngeldes auch davon abhängig, welche Variante man als Familie wählt. Nehmen nämlich beide Elternteile Elternzeit und beantragen Elterngeld, können sie den Zuschuss vom Staat maximal 14 Monate lang erhalten.

Außerdem gibt es seit September 2021 länger Elterngeld, wenn das Kind weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Wird es mindestens sechs Wochen zu früh geboren, bekommen Eltern einen Monat länger Elterngeld. Insgesamt sind bis zu vier Monate zusätzlich möglich, wenn das Kind mindestens 16 Wochen zu früh geboren wird.

Spitzenverdiener haben jedoch keinen Anspruch auf Elterngeld. Die Einkommensgrenze liegt für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende 250.000 Euro. Allerdings gelten für Geburten ab dem 1. April 2024 niedrigere Grenzen. Für Paare wird die Einkommensgrenze auf 200.000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende gilt dann eine Grenze von 150.000 Euro. Zum 1. April 2025 erfolgt für Paare eine erneute Senkung auf 175.000 Euro.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Insgesamt gibt es drei mögliche Varianten beim Bezug von Elterngeld:

  1. Basiselterngeld: Das Basiselterngeld können Eltern für zwei bis zwölf Monate beantragen. Wichtig ist, dass sich die Berechnung und die Auszahlung des Elterngeldes immer an den Lebensmonaten des Kindes orientiert. Wenn sich beide Elternteile bei der Betreuung des Kindes abwechseln, gibt es bis zu vierzehn Monate Basiselterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt jedoch: Paare können während des ersten Lebensjahres des Kindes maximal für einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen. Höhe: 300 bis maximal 1800 Euro.
  2. ElterngeldPlus: Bei dieser Variante gibt es die Zahlung vom Staat doppelt so lang. Allerdings natürlich nicht in voller Höhe. Wenn die Eltern nicht arbeiten, bekommen sie nur halb so viel ElterngeldPlus wie Basiselterngeld. ElterngeldPlus lohnt sich, wenn sie maximal 32 Stunden wöchentlich arbeiten. Höhe: 150 bis maximal 900 Euro.
  3. Partnerschaftsbonus: Den Bonus für Partner gibt es im ElterngeldPlus. Wenn beide Elternteile die Betreuung des Kindes gerecht aufteilen, gibt es für zwei bis vier weitere Monate ElterngeldPlus. Dazu müssen beide Elternteile in Teilzeit wöchentlich zwischen 24 und maximal 32 Stunden arbeiten.

Unser Tipp: Gerade beim Partnerschaftsbonus ist Vorsicht geboten. Denn die Elterngeldstelle überprüft regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten wurden und die Eltern tatsächlich zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich gearbeitet haben. Wenn nicht, droht die Rückzahlung des Partnerschaftsbonus.

Elterngeldrechner: Höhe des Elterngeldes berechnen

Eltern bekommen ungefähr 65 bis 67 Prozent des Nettoverdiensts als Elterngeld. Für eine genauere Einschätzung empfiehlt sich der Elterngeldrechner der Bundesregierung. Für Geringverdiener sind bis zu 100 Prozent des bisherigen Gehalts möglich.

Geschwisterbonus beim Elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes kann durch den sogenannten Geschwisterbonus positiv beeinflusst werden. Das bedeutet, dass es mehr Elterngeld gibt, wenn im Haushalt noch weitere Kinder leben – und zwar entweder 10 Prozent mehr Elterngeld, 75 Euro Zuschlag beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro mehr ElterngeldPlus.

Voraussetzungen:

  • Im Haushalt muss ein weiteres Kind unter drei Jahren wohnen.
  • Alternativ zählen auch zwei weitere Kinder, die noch keine sechs Jahre alt sind
  • oder ein Kind mit Behinderung, das jünger als vierzehn ist.

Außerdem erhöht sich das Elterngeld bei Zwillings- oder Mehrlingsgeburten:

  • Bei Zwillingen gibt es 300 Euro mehr Basiselterngeld (also 150 Euro ElterngeldPlus zusätzlich).
  • Bei Drillingen verdoppelt sich der Zuschlag.
  • Bei Vierlingen wird er sogar verdreifacht.

So beantragst du Elterngeld

Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Die nachfolgende Übersicht zeigt, welches Amt zuständig ist:

Das Elterngeld ist Sache der einzelnen Bundesländer. Das führt dazu, dass Eltern in Sachsen Anspruch auf das sogenannte Landeserziehungsgeld haben. In Bayern gibt es das sogenannte Familiengeld.

Wenn die zuständige Elterngeldstelle gefunden ist, können dort die entsprechenden Anträge heruntergeladen werden. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kann der Antrag auf Elterngeld auch direkt online ausfüllt werden. ElterngeldDigital nennt sich das entsprechende Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unabhängig von ElterngeldDigital ist die Online-Beantragung auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen und im Saarland möglich.

Unser Tipp: Das Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt, also sollten die Anträge so schnell wie möglich ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben wird. Nur so ist er vollständig. Der andere Elternteil muss auch dann unterschreiben, wenn er oder sie gar kein Elterngeld bekommt.

Ebenfalls zur Vollständigkeit gehört, dass die Zeiträume angegeben sind, für die Elterngeld beantragt wird. Der Vorteil: Die Zeiträume lassen sich auch nach Beginn der Elternzeit noch ändern – in Ausnahmefällen sogar zwei Mal.

Grundsätzlich gilt beim Thema Elterngeld, dass alle Änderungen in den Vermögensverhältnissen, aber auch andere Änderungen, wie beispielsweise ein Umzug, der Elterngeldstelle umgehend mitzuteilen sind.

Checkliste: Unterlagen für den Antrag

Wenn ein neuer Erdenbürger das Licht der Welt erblickt, kann es schon mal drunter und drüber gehen. Damit du in dieser stressigen Zeit den Überblick bei den Formularen und Anträgen behältst, haben wir eine praktische Checkliste für den Antrag auf Elterngeld für dich. Die kannst du ausdrucken und Schritt für Schritt abhaken – so wirst du garantiert nichts vergessen.

Für den Antrag auf Elterngeld benötigst du:

  • Geburtsurkunde des Kindes (auch eine Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder einer Hebamme wird akzeptiert)
  • Nachweis über bisheriges Einkommen (Mutter: Abrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz, Vater: Abrechnungen der letzten 12 Monate vor Geburt)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der Zuschläge zum Mutterschaftsgeld

Falls du arbeitest und Elterngeld erhältst:

  • Bescheinigung deines Arbeitgebers über die Dauer und konkrete Arbeitszeiten

Selbstständige Eltern müssen dagegen meist andere Nachweise erbringen:

  • Nachweis des Einkommens durch den letzten Steuerbescheid
  • Bescheinigung über Höhe des Krankentagegeldes (bei privat versicherten Müttern)

Falls du arbeitest und Elterngeld beantragt hast:

  • Ausführungen zu den Arbeitszeiten vor der Geburt des Kindes und den geplanten Arbeitszeiten während du Elterngeld bekommst.

Achtung: Bei Selbstständigen kann es sein, dass noch weitere Nachweise oder zusätzliche Begründungen verlangt werden. Die Elterngeldstelle will mit Sicherheit nachvollziehen können, dass der Anspruch auf Elterngeld besteht – und dazu muss unter anderem die maximale wöchentliche Arbeitszeit eingehalten werden.

Elterngeld und Elternzeit: zwingend kombinieren?

Um Elterngeld zu bekommen, musst du nicht zwingend auch in Elternzeit sein. Jedoch entscheiden sich viele Eltern für die Kombination aus Elternzeit und Elterngeld, weil sie einiges einfacher macht.

Wir erinnern uns: Um Elterngeld zu bekommen, darfst man nicht mehr als 32 Stunden arbeiten. Damit erst gar nicht die Gefahr besteht, über diese Stundenanzahl zu rutschen und daher der Anspruch auf Elterngeld verfällt, nehmen viele Eltern Elternzeit.

Bildnachweis: o_shumilova / Shutterstock.com

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