Seit einiger Zeit müssen erkrankte Arbeitnehmer nicht mehr zwingend persönlich zum Arzt, um sich krankschreiben zu lassen. Die Krankschreibung per Telefon macht es möglich, das ärztliche Attest aus der Ferne zu besorgen. Wann eine telefonische Krankschreibung infrage kommt, wie man dabei vorgeht und was für die Krankschreibung von Kindern gilt, erfährst du hier.
- Telefonische Krankschreibung: Seit 2023 dauerhaft möglich
- Wann kommt eine Krankschreibung per Telefon infrage?
- Wie läuft eine telefonische Krankschreibung ab?
- Krankschreibung per Telefon: Welche Vorteile das haben kann
- Diese Pflichten haben Arbeitnehmer bei einer telefonischen Krankschreibung
- Krankschreibung wegen Kindern per Telefon ebenfalls möglich
- Dürfen Ärzte verlangen, dass Patienten persönlich erscheinen?
- Telefonische Krankschreibung: FAQ
Telefonische Krankschreibung: Seit 2023 dauerhaft möglich
Während der Hochzeit der Coronapandemie waren viele Arztpraxen überlaufen. Um Ärzte zu entlasten, aber auch um andere Patienten vor Infizierten zu schützen, wurde deshalb vor einigen Jahren die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung eingeführt. Das galt für leichte Erkrankungen. Die gesetzliche Grundlage bildete das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Nachdem die Möglichkeit im März 2023 ausgelaufen war, gibt es nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses seit Dezember 2023 dauerhaft die Option, die Krankmeldung telefonisch zu erledigen.
Für Erkrankte ist eine telefonische Krankschreibung bequem: Sie können zu Hause bleiben und sich in Ruhe auskurieren. Dabei ist es auch kein Problem, wenn die Betroffenen in dem betreffenden Quartal noch nicht beim Arzt waren. Die Versichertenkarte muss nicht eingelesen werden. Die Arztpraxis kann die ärztlichen Leistungen auch mit den Daten aus der Patientenakte abrechnen.
Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung haben Patienten keinen generellen Anspruch darauf, dass ihr Arzt sie per Telefon krankschreibt. Der Arzt kann entscheiden, ob er den Gesundheitszustand der Betroffenen auch telefonisch so gut beurteilen kann, dass eine Krankschreibung gerechtfertigt ist. Bei Zweifeln daran können Ärzte Erkrankte auch bitten, persönlich in der Praxis zu erscheinen.
Wann kommt eine Krankschreibung per Telefon infrage?
Eine Krankschreibung per Telefon kommt nur in bestimmten Fällen grundsätzlich infrage. Zunächst einmal brauchst du einen Arzt oder eine Ärztin, den oder die du schon kennst. Ärzte dürfen nur bestehende Patienten telefonisch krankschreiben. Im Zweifel entscheidet der Arzt oder die Ärztin, ob eine Krankschreibung telefonisch möglich ist oder nicht. Außerdem darf eine Videosprechstunde nicht möglich sein, etwa aus technischen oder persönlichen Gründen.
Entscheidend ist darüber hinaus, welche Symptome du hast. Die Krankmeldung telefonisch zu erledigen, ist meist nur möglich, wenn es sich um eine leichtere Erkrankung handelt. Das kann zum Beispiel eine Erkältung sein, Migräne oder Rückenschmerzen. Wichtig ist, dass der Arzt auch aus der Ferne beurteilen kann, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht.
Zudem spielt es eine Rolle, wie lange jemand krank ist. Telefonische Krankschreibungen sind in der Regel nur für wenige Tage möglich – die gesetzliche Obergrenze liegt bei fünf Tagen. Wer anschließend noch nicht wieder fit ist, muss meist persönlich in der Arztpraxis erscheinen, um ein Folge-Attest zu bekommen.
Wie läuft eine telefonische Krankschreibung ab?
Du bist krank und brauchst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das möchtest du telefonisch erledigen – wie geht man dazu vor? Im ersten Schritt solltest du daran denken, deinen Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren. Wenn er weiß, dass du fehlst, kann er gegebenenfalls umplanen.
Nun meldest du dich bei deiner Hausarztpraxis. Du beschreibst, wie es dir geht, und erkundigst dich, ob eine telefonische Krankschreibung möglich ist. Daraufhin wird man dir sagen, ob ein persönlicher Besuch verzichtbar ist. Wenn ja, wirst du womöglich gebeten, dich zu authentifizieren. Dazu können Patientendaten abgefragt werden.
In diesem Fall sprichst du mit dem Arzt oder der Ärztin im Rahmen einer telefonischen Sprechstunde oder einer Video-Sprechstunde über deine Symptome. So kann sich der Arzt ein Bild davon machen, wie eingeschränkt du bist und wann du voraussichtlich wieder arbeiten kannst. Dazu stellt er eine vorläufige Diagnose. Es kann auch sein, dass du gebeten wirst, doch persönlich zu erscheinen, weil bestimmte Symptome näher untersucht werden müssen.
Bei einer Krankschreibung per Telefon erhältst du wie üblich deine AU. Sie wird elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt. Meist erstreckt sich die Krankschreibung nur über wenige Tage, erlaubt sind bis zu fünf Kalendertage. Wenn du länger krank bist, musst du persönlich in der Praxis vorbeikommen. Wenn du allerdings schon beim Arzt warst, kann ein Folge-Attest häufig auch telefonisch ausgestellt werden.
Krankschreibung per Telefon: Welche Vorteile das haben kann
Telefonische Krankschreibungen sind bei vielen Erkrankten beliebt. Nicht nur für sie hat die Krankschreibung per Telefon Vorteile. Auch Arztpraxen und andere Patienten können davon profitieren.
Erkrankte Personen sparen sich durch eine telefonische Krankschreibung Wege. Sie müssen nicht zum Arzt gehen, was sie Zeit kosten würde. Es ist auch förderlicher für die Genesung, wenn man im Krankheitsfall zu Hause bleiben kann. Durch die Krankschreibung per Telefon ist der Aufwand für erkrankte Personen minimal.
Auch für die Arztpraxen kann die telefonische Krankschreibung eine Entlastung sein, weil weniger Patienten vor Ort sind. Dadurch bleibt auch das Wartezimmer leerer, wodurch gleichzeitig das Risiko für andere Patienten sinkt, sich anzustecken. Außerdem fallen Gespräche mit dem Arzt am Telefon oft kürzer aus als persönliche Beratungsgespräche, was Ärzte ebenfalls entlastet. Nicht zuletzt kommt es bei vielen Patienten gut an, wenn die Krankschreibung telefonisch erledigt werden kann. Damit ist diese Option positiv für den Ruf des Arztes.
Diese Pflichten haben Arbeitnehmer bei einer telefonischen Krankschreibung
Bei einer Krankschreibung per Telefon haben erkrankte Arbeitnehmer bestimmte Rechte, aber auch Pflichten. Wer nicht arbeiten kann, muss seinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber informieren. Das kann zum Beispiel telefonisch, per E-Mail, SMS oder WhatsApp geschehen. Entscheidend ist, welche Vorgehensweise der Arbeitgeber vorsieht.
Erkrankte Arbeitnehmer müssen rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wer das Attest telefonisch beantragt hat, muss es im vorgesehenen Zeitfenster beim Arbeitgeber einreichen. Das muss meist spätestens nach drei Fehltagen geschehen. Auch hier gilt: Es kommt auf die Regelungen im Unternehmen an. Es gibt Arbeitgeber, die schon am ersten Tag eine Krankschreibung verlangen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann persönlich eingereicht, eingeworfen, per Post geschickt oder per E-Mail versendet werden.
Im Gespräch mit dem Arzt müssen Erkrankte die Wahrheit sagen. Sie müssen Symptome so schildern, wie sie sind, und dürfen keine Krankheit vortäuschen. Falsche Angaben können juristische Folgen haben, aber auch eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.
Wer krankheitsbedingt bei der Arbeit fehlt, sollte seinen Arbeitgeber auf dem Laufenden halten. Fehlt er voraussichtlich noch länger als laut Krankschreibung, sollte er das frühzeitig mitteilen. Das gibt Vorgesetzten die Gelegenheit, bei Bedarf umzuplanen. Es kann auch sein, dass jemand schon früher wieder einsatzfähig ist als gedacht. In diesem Fall sollten Betroffene ihren Arbeitgeber informieren, dass sie an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Krankschreibung wegen Kindern per Telefon ebenfalls möglich
Wenn Kinder krank werden und nicht anders betreut werden können, kann es sein, dass Eltern nicht arbeiten können. Sie können dafür sogenannte Kinderkrankentage nehmen. Das setzt voraus, dass ein entsprechender Nachweis von dem Arzt oder der Ärztin vorliegt. Seit Dezember 2023 ist auch diese Krankmeldung telefonisch möglich.
In solchen Fällen gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine reguläre Krankschreibung auch:
- Das Kind muss Patient in der Arztpraxis sein.
- Es ist noch keine 12 Jahre alt (Ausnahmen gelten für Kinder mit einer Behinderung).
- Das Kind hat nur leichte Symptome.
Ein grundlegender Anspruch auf eine Kinderkrankschreibung besteht nicht. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob es in medizinischer Hinsicht vertretbar ist, die Krankschreibung per Telefon auszustellen.
Auch bei einer telefonischen Kinderkrankschreibung ist es nicht erforderlich, dass die Krankenkassenkarte vorgelegt wird, wenn das im entsprechenden Quartal noch nicht der Fall war. Wie bei anderen Krankschreibungen per Telefon darf sich die Krankschreibung auf maximal fünf Tage erstrecken. Bei einer längeren Erkrankung ist ein persönlicher Arztbesuch notwendig.
Dürfen Ärzte verlangen, dass Patienten persönlich erscheinen?
In der Praxis ist eine Krankschreibung per Telefon nur möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin zustimmt. Sind Ärzte verpflichtet, grundsätzlich eine telefonische Krankschreibung anzubieten? Oder ist diese Leistung für sie freiwillig?
Grundlegend gilt: Es liegt im Ermessen des Arztes, abzuwägen, ob eine Symptomatik persönlich überprüft werden muss oder ob sie auch telefonisch eingeordnet werden kann. Wenn der Arzt oder die Ärztin der Meinung ist, dass der Patient zur Überprüfung in der Praxis erscheinen soll, müssen sich Erkrankte daran halten.
Ärzte können eine telefonische Krankschreibung aber nicht einfach aus Prinzip ablehnen. Sie sind dazu verpflichtet, Patienten gewissenhaft zu behandeln. Eine mögliche Arbeitsunfähigkeit müssen sie nach den Kriterien des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) und der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses beurteilen.
Ein Arzt dürfte sich also nicht einfach weigern, eine Krankschreibung per Telefon überhaupt anzubieten. Patienten haben das Recht darauf, angemessen medizinisch versorgt zu werden – im Zweifel auch telefonisch.
Telefonische Krankschreibung: FAQ
Rund um die telefonische Krankschreibung kommen bei erkrankten Arbeitnehmern immer wieder Fragen auf. Hier findest du Antworten auf Fragen, die häufig gestellt werden – von den Voraussetzungen für eine Krankschreibung per Telefon bis zur Frage, ob man Folgebescheinigungen telefonisch anfordern kann.
Wann kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?
Unter diesen Voraussetzungen kann man sich telefonisch krankschreiben lassen:
- Man ist in der Arztpraxis bereits bekannt.
- Es handelt sich um eine leichte Erkrankung.
- Eine Videosprechstunde ist nicht möglich.
Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob eine Krankschreibung per Telefon möglich ist oder ob die Betroffenen zur Abklärung der Symptome persönlich in der Praxis erscheinen müssen. Ein genereller Anspruch darauf, telefonisch krankgeschrieben zu werden, besteht nicht.
Was muss man für eine telefonische Krankschreibung tun?
Wer sich telefonisch krankschreiben lassen möchte, ruft bei seiner Arztpraxis an. Dort teilt er mit, dass er wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, und bittet um eine Krankschreibung am Telefon. Daraufhin wird ein Gesprächstermin mit dem Arzt oder der Ärztin ausgemacht. In diesem Gespräch muss sich der Patient authentifizieren, indem etwa Patientendaten abgefragt werden. Der Erkrankte schildert seine Symptome, woraufhin der Arzt eine vorläufige Diagnose stellt. Auf dieser Basis kann er den Patienten bis zu fünf Tage lang telefonisch krankschreiben.
Kann man sich telefonisch ein Folge-Attest holen?
Es ist nicht möglich, die Krankschreibung telefonisch verlängern zu lassen – jedenfalls nicht, wenn die eigentliche Krankschreibung bereits am Telefon erteilt wurde. War der Betroffene allerdings schon in der Arztpraxis, kommt ein telefonisches Folge-Attest grundsätzlich infrage. Der Arzt beurteilt im Einzelfall, ob das möglich ist oder nicht.
Krankmeldung per Telefon, aber gar nicht krank: Welche Konsequenzen kann das haben?
Manche Arbeitgeber sind bei telefonischen Krankschreibungen misstrauisch. Sie befürchten, dass es für Arbeitnehmer leichter ist, eine Krankheit nur vorzutäuschen. Das lässt sich zwar nicht ausschließen, empfiehlt sich aber für Beschäftigte nicht. Fliegt das Ganze nämlich auf, kann es ernsthafte Konsequenzen haben:
- Der Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter, der gar nicht wirklich krank ist, abmahnen oder ihm kündigen. Selbst eine fristlose Kündigung kann in manchen Fällen möglich sein.
- Der Arbeitgeber kann unberechtigte Lohnfortzahlungen für die Dauer der angeblichen Erkrankung von seinem Mitarbeiter zurückfordern.
- Rechtlich kann es sich um Betrug handeln, wenn eine Krankheit vorgetäuscht wird. Das kann Geldbußen, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen zur Folge haben.
- Die Krankenkasse kann Leistungen verweigern.
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