AllgemeinSchonarbeitsplatz: Langsam zurück in den Beruf

Schonarbeitsplatz: Langsam zurück in den Beruf

Nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung kann ein Schonarbeitsplatz sinnvoll sein: Der Arbeitsplatz wird an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst. Das macht die Arbeit leichter und schont die Gesundheit. Hier erfährst du, was beim Thema Schonarbeitsplatz wichtig ist, darunter: Wer hat Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz? Wie kann er aussehen? Und: Muss ich einen Schonarbeitsplatz annehmen?

Definition: Was ist ein Schonarbeitsplatz?

Ein Schonarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der speziell auf die Bedürfnisse von Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen zugeschnitten ist. Er kann Personen unterstützen, die wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall ihre Aufgaben nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen ausüben können. Ein Schonarbeitsplatz hilft, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, und kann Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mindern.

Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben darüber, wie ein Schonarbeitsplatz konkret aussehen muss. Jeder Arbeitgeber kann das ein Stück weit selbst festlegen. Oft geschieht das in Kooperation mit dem Betriebsrat, soweit es in der Firma einen gibt. Bei der Ausgestaltung von individuellen Schonarbeitsplätzen kann auch das Integrationsamt unterstützend involviert werden.

Ein Schonarbeitsplatz kann ein neuer Arbeitsplatz sein, den jemand temporär oder für längere Zeit zugewiesen bekommt. Es kann sich aber auch um den gewohnten Arbeitsplatz handeln, der entsprechend angepasst wird – zum Beispiel durch ergonomischere Büromöbel, andere Aufgaben oder veränderte Arbeitszeiten.

Ein ähnlicher Ansatz ist der leidensgerechte Arbeitsplatz. Er richtet sich an Beschäftigte, die chronisch krank oder körperlich eingeschränkt sind. Ein solcher Arbeitsplatz soll Menschen mit dauerhaften Einschränkungen langfristig entlasten, während ein Schonarbeitsplatz eher als kurzfristige Lösung gedacht ist. Auch Gemeinsamkeiten mit behindertengerechten Arbeitsplätzen kann es geben. Sie sind anders als Schonarbeitsplätze in bestimmten Fällen für Arbeitgeber Pflicht und richten sich speziell an Arbeitskräfte, die eine Behinderung haben.

Rechtliche Grundlagen: Schonarbeitsplatz

Im Arbeitsrecht ist der Schonarbeitsplatz nicht direkt geregelt. Nichtsdestotrotz wirken sich verschiedene Regelungen auf den Anspruch und die Ausgestaltung solcher Arbeitsplätze aus. Welche Vorgaben besonders wichtig sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach SGB IX

Wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt bei der Arbeit fehlen, muss der Arbeitgeber ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet insbesondere § 167 Absatz 2 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX). BEM hat den Zweck, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen wiederherzustellen und eine erneute Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. In diesem Rahmen können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch auf einen Schonarbeitsplatz einigen.

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitsplätze möglichst gesundheitsschonend zu gestalten und damit Risiken für ihre Mitarbeiter zu verringern. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). In diesem Sinne kann es erforderlich sein, einen Schonarbeitsplatz für gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter einzurichten oder zumindest anzubieten.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht, die sich aus § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt. Sie müssen die Arbeit ihrer Mitarbeiter so ausgestalten, dass Gesundheit und Leben der Arbeitskräfte möglichst gut geschützt sind. Eine Maßnahme, die diesem Zweck dient, kann ein Schonarbeitsplatz sein.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält Vorschriften zum Schutz vor Diskriminierung. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen nicht benachteiligen. Würde der Arbeitsplatz der Betroffenen nicht an ihr Leiden angepasst, könnte das eine Diskriminierung darstellen.

Tarifverträge

Auch Tarifverträge können beim Thema Schonarbeitsplatz relevant sein, soweit das Unternehmen tarifgebunden ist. Aus einem Tarifvertrag kann hervorgehen, wann ein Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz besteht und wie er ausgestaltet werden kann. Dasselbe gilt für eine mögliche Betriebsvereinbarung.

Wann ein Schonarbeitsplatz hilfreich sein kann

Ein Schonarbeitsplatz kann in verschiedenen Situationen sinnvoll oder notwendig sein. Grundsätzlich kommt er infrage, wenn ein Beschäftigter entweder bereits arbeitsunfähig ist oder wenn Arbeitsunfähigkeit droht. In einer Betriebsvereinbarung kann genauer definiert sein, wann ein Schonarbeitsplatz in Betracht kommt.
Das kann zum Beispiel in diesen Situationen der Fall sein:

  • Hilfreich ist ein Schonarbeitsplatz häufig, wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit krank war und nun in den Beruf zurückkehrt, etwa im Rahmen einer betrieblichen Wiedereingliederung.
  • Ein Schonarbeitsplatz nach einem Arbeitsunfall oder einem privaten Unfall ist eine weitere gängige Variante.
  • Schonarbeitsplätze können zudem bei chronischen Erkrankungen und im Fall einer Behinderung sinnvoll sein, um Betroffenen die Arbeit zu erleichtern und ihre Gesundheit zu schonen.

Wie kann ein Schonarbeitsplatz konkret aussehen?

Bei der Gestaltung von Schonarbeitsplätzen gibt es viele Optionen und mögliche Ansätze. Was sinnvoll ist, hängt von den Bedürfnissen des betreffenden Mitarbeiters ab. Es macht einen Unterschied, ob jemand einen Schonarbeitsplatz nach einem Arbeitsunfall benötigt oder der Arbeitsplatz eines chronisch kranken Mitarbeiters angepasst werden muss.

Ein Schonarbeitsplatz sollte grundsätzlich auf die individuellen Bedürfnisse der Arbeitskräfte zugeschnitten sein. Arbeitgeber können bei der Ausgestaltung mit dem Betriebsarzt, Rehabilitationsträgern oder auch externen Beratern zusammenarbeiten. Nachfolgend erfährst du mehr darüber, wie ein Schonarbeitsplatz aussehen kann.

Andere Aufgaben

Mitarbeiter, die einen Schonarbeitsplatz haben, haben häufig andere Aufgaben als vorher. Sie führen zum Beispiel Tätigkeiten aus, die körperlich weniger anstrengend oder mit weniger Stress verbunden sind. Das schont ihre physische und/oder psychische Gesundheit.

Andere Arbeitszeiten

Es kann für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen hilfreich sein, die Arbeitszeiten anzupassen. Sie können zum Beispiel flexibel gestaltet werden, nach vorne oder nach hinten verlegt werden. Häufigere Pausen sind ebenfalls eine Option. Jemand könnte auch in Teilzeit statt in Vollzeit arbeiten.

Andere Ausstattung

Die Ausstattung des Arbeitsplatzes wirkt sich darauf aus, wie anstrengend die Arbeit ist. Bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen könnten zum Beispiel höhenverstellbare Tische helfen, ergonomische Bürostühle oder auch andere Geräte und Materialien.

Anderer Arbeitsort

Der Arbeitsplatz kann an einen anderen Ort verlegt werden. Das könnte zum Beispiel ein ruhigerer Ort im Unternehmen sein, ein Ort mit mehr Fläche oder auch das Homeoffice.

Andere Arbeitsumgebung

Die Umgebung, in der jemand arbeitet, hat Einfluss darauf, wie belastend der Job ist. Es kann Mitarbeitern mit gesundheitlichen Einschränkungen helfen, wenn es um sie herum ruhiger ist, andere Temperaturen herrschen oder die Beleuchtung schonender ist.

Technische Möglichkeiten

Auch technische Hilfsmittel können im Rahmen eines Schonarbeitsplatzes nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Erkrankung der Beschäftigten nützlich sein. So könnte etwa ein Sitzkissen helfen, ein besserer Bildschirm oder auch Geräte, die körperliche Belastungen bei bestimmten Aufgaben mindern.

Vorteile des Schonarbeitsplatzes

Ein Schonarbeitsplatz kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Vorteile mit sich bringen. Die wichtigsten Vorzüge eines angepassten Arbeitsplatzes findest du hier im Überblick:

  • Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen kann ein Schonarbeitsplatz die Erwerbsfähigkeit sichern. Ein angepasster Arbeitsplatz ermöglicht es Betroffenen, in ihrer Situation weiterhin zu arbeiten.
  • Ein Schonarbeitsplatz kann eine längere Arbeitsunfähigkeit vermeiden. Für Arbeitnehmer heißt das, dass sie keine finanziellen Einbußen haben. Der Arbeitgeber muss nicht auf seinen Mitarbeiter verzichten und hat keine Kosten, die Ausfälle verursachen.
  • Der Arbeitgeber muss auch keinen neuen Mitarbeiter einstellen, sondern kann den Mitarbeiter mit seinem Know-how im Unternehmen halten
  • Schonarbeitsplätze können einer Überlastung der Betroffenen durch den Job entgegenwirken. Das trägt zu einer positiven gesundheitlichen Entwicklung bei.
  • Schonarbeitsplätze können verhindern, dass Beschäftigte nach einem Unfall oder in Folge einer Krankheit im Job ausfallen und den Anschluss verlieren.
  • Wenn ein Arbeitgeber einen Schonarbeitsplatz anbietet, signalisiert er damit Wertschätzung. Das kann die Zufriedenheit von Beschäftigten erhöhen, sie motivieren und sich positiv auf ihre Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber auswirken.
  • Unternehmen können davon auch durch einen guten Ruf profitieren, der andere Fachkräfte anlockt.
  • Auch für das Betriebsklima ist es positiv, wenn sich der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter einsetzt.
  • Arbeitgeber, die Schonarbeitsplätze bereitstellen, halten sich nicht zuletzt an gesetzliche Vorschriften und arbeitsrechtliche Anforderungen.

Wann ist ein Schonarbeitsplatz Pflicht?

Hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf einen Schonarbeitsplatz? Das kommt auf die individuellen Umstände an. Es gibt keine generelle gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern einen Schonarbeitsplatz anzubieten. Indirekt kann das aber durchaus der Fall sein.

Entscheidend ist, inwieweit ein Schonarbeitsplatz für die Gesundheit von Beschäftigten sinnvoll oder notwendig ist. Es kann zum Beispiel im Rahmen der Fürsorgepflicht geboten sein, dass ein Arbeitgeber Veränderungen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes in die Wege leitet. Auch das Arbeitsschutzgesetz kann sich auswirken: Für Mitarbeiter, die gesundheitlich eingeschränkt sind, kann ein anderer Arbeitsplatz nötig sein.

Besondere Regelungen gelten bei einer Schwerbehinderung für den Schonarbeitsplatz. Arbeitgeber sind zu behindertengerechten Arbeitsplätzen verpflichtet. Ein Schonarbeitsplatz kann eine erste Anpassung darstellen.

Es kommt in der Praxis darauf an, wie hilfreich ein Schonarbeitsplatz sein könnte. Gibt es auch andere Maßnahmen, die Abhilfe schaffen können, besteht normalerweise keine Pflicht für Arbeitgeber, gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern einen Schonarbeitsplatz anzubieten.

Müssen sich Arbeitnehmer auf einen Schonarbeitsplatz einlassen?

Wie sieht es auf der anderen Seite aus – bei betroffenen Arbeitnehmern? Es kann sein, dass ihr Arbeitgeber ihnen einen Schonarbeitsplatz anbietet. Muss man einen Schonarbeitsplatz annehmen? Oder ist es auch legitim, das Angebot eines Schonarbeitsplatzes abzulehnen?

Auch das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen steht es Mitarbeitern frei, einen Schonarbeitsplatz abzulehnen. Wenn jemand zum Beispiel das Gefühl hat, seinen bisherigen Aufgaben gewachsen zu sein, oder nicht an einem anderen Ort arbeiten möchte, kann er das dem Arbeitgeber mitteilen.

Bei einem Schonarbeitsplatz ist das Gehalt meist nicht der entscheidende Faktor, denn eine unmittelbare Gehaltskürzung ist damit im Normalfall nicht verbunden. Wird jedoch die Arbeitszeit reduziert oder verringern sich die Aufgaben, kann ein Schonarbeitsplatz mit Gehaltseinbußen verbunden sein.

Kein Interesse an Schonarbeitsplatz: Was tun?

Ob gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte einen Schonarbeitsplatz annehmen müssen, hängt nicht nur von ihrer spezifischen Situation ab. Es kommt auch darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Wer einen Schonarbeitsplatz ablehnen möchte, sollte mit seinem Vorgesetzten über seine Vorbehalte sprechen. Vielleicht ist es möglich, andere Maßnahmen zu ergreifen, durch die ein Schonarbeitsplatz doch infrage kommt oder aber umgangen werden kann. Für eine individuelle Beratung ist darüber hinaus der Betriebsrat ein möglicher Ansprechpartner, ebenso eine Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht. 

Was, wenn jemand krankgeschrieben ist, aber einen Schonarbeitsplatz trotz der Krankschreibung angeboten bekommt? Bei einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit sind Beschäftigte in der Regel nicht dazu verpflichtet, einen Schonarbeitsplatz zu akzeptieren und zur Arbeit zurückzukehren. Es kann in einer solchen Situation hilfreich sein, mit dem behandelnden Arzt über eine mögliche vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz zu sprechen.

Welche Herausforderungen sich bei der Umsetzung von Schonarbeitsplätzen ergeben können

Nicht immer läuft bei der Umsetzung von Schonarbeitsplätzen alles wie erhofft. Stattdessen können die Verantwortlichen vor Herausforderungen stehen, die ihr Vorhaben erschweren.

Es kann zum Beispiel sein, dass ein Schonarbeitsplatz mit hohen Kosten verbunden ist oder der Arbeitgeber allgemein die Kosten für die Umsetzung scheut. In diesem Fall kann es hilfreich sein, das Vorhaben so anzupassen, dass die Kosten möglichst niedrig gehalten werden.

Es ist außerdem sinnvoll, Finanzierungsoptionen zu prüfen. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit können die Kosten für einen Schonarbeitsplatz zumindest zum Teil von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Auf diese Weise können beispielsweise ergonomische Maßnahmen oder technische Hilfsmittel finanziert werden.

Die Einführung eines Schonarbeitsplatzes bringt außerdem einen gewissen organisatorischen Aufwand mit sich. Das lässt sich meist nicht umgehen, ist mit ausreichend Personal aber in der Regel  kein größeres Problem. Wie groß die organisatorischen Herausforderungen sind, hängt von der konkreten Planung ab. Möglicherweise kann sie so angepasst werden, dass der Schonarbeitsplatz leichter umgesetzt werden kann.

Ein Schonarbeitsplatz kann die übrigen Mitarbeiter belasten

Es kann auch sein, dass der betroffene Mitarbeiter den Schonarbeitsplatz ablehnt. In diesem Fall ist es wichtig, das Gespräch mit dem Beschäftigten zu suchen, um mehr über seine Vorbehalte und Beweggründe zu erfahren. Womöglich findet sich eine einvernehmliche Lösung. Ob es möglich und sinnvoll ist, einen Mitarbeiter notfalls auch gegen seinen Willen zu einem Schonarbeitsplatz zu zwingen, sollte gut abgewogen werden.

Nicht selten hat ein Schonarbeitsplatz Auswirkungen auf die Kolleginnen und Kollegen des betreffenden Mitarbeiters. Es kann zum Beispiel sein, dass sie zusätzliche Aufgaben übernehmen müssen. Oder dass sie es nicht fair finden, dass eine Kollegin für dasselbe Gehalt weniger tun muss.

Um Unmut im Kollegenkreis vorzubeugen, ist einerseits Transparenz wichtig. Die Verantwortlichen sollten kommunizieren, warum der Schonarbeitsplatz notwendig ist und was er für die Kollegen bedeutet. Mögliche Belastungen im Team sollten schon bei der Planung möglichst gering gehalten werden. Wenn Aufgaben auf andere abgewälzt werden sollen, geht das nur, wenn die nötigen Kapazitäten auch tatsächlich vorhanden sind.

Bildnachweis: Shutterstock.com

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