AllgemeinArbeitsschutzgesetz: Das fällt alles unter den Arbeitsschutz

Arbeitsschutzgesetz: Das fällt alles unter den Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist wichtig: Er kann Unfälle verhindern und Berufskrankheiten unwahrscheinlicher machen. Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, die Arbeitgeber zu bestimmten Präventivmaßnahmen verpflichten. Hier erfährst du, wie der Arbeitsschutz in Deutschland gesetzlich geregelt ist und warum es so wichtig ist, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung ernstnehmen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Was ist das?

Arbeit sollte für Beschäftigte sicher und menschengerecht sein, damit vom Job möglichst wenige gesundheitliche Risiken ausgehen und Erkrankungen unwahrscheinlicher werden. Dafür soll ein geeigneter Arbeitsschutz sorgen, der die Arbeitssicherheit erhöhen kann. Arbeitnehmer sollen dadurch effektiv vor Gefahren und gesundheitlichen Nachteilen geschützt werden. Die beiden Begriffe Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden mitunter synonym verwendet, die Arbeitssicherheit ist jedoch nur ein Teil des Arbeitsschutzes. Zusätzlich beinhaltet der Arbeitsschutz die Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz.

Zum Arbeitsschutz gehören sämtliche Bereiche, die die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten tangieren. Das kann etwa die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung betreffen, den Einsatz von Arbeitsmitteln, den Umgang mit schweren Lasten, Lärmschutz, den Umgang mit gefährlichen Stoffen und eine allgemeine gesundheitliche Prävention. Unterschieden wird darüber hinaus zwischen den folgenden Bereichen von Arbeitsschutz:

  • allgemeiner Arbeitsschutz zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit
  • sozialer Arbeitsschutz (zum Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen von Beschäftigten, etwa Jugendlichen und Schwangeren)
  • technischer Arbeitsschutz (unter anderem Umgang mit Lärm, Gefahrstoffen, Schutz vor Strahlung, Vibrationsschutz)
  • medizinischer Arbeitsschutz zur Prävention von Berufskrankheiten und Gefahren, die sich durch den Job ergeben können

Wie Arbeitsschutz in der Praxis aussehen kann

In der Praxis kann der Arbeitsschutz ganz unterschiedlich aussehen. Welche Maßnahmen genutzt werden können, hängt davon ab, welchen Job jemand macht und wie seine Arbeitsumgebung aussieht. Es kann zum Beispiel zum Arbeitsschutz gehören, dass Beschäftigte bei der Arbeit eine Maske tragen müssen, um sie vor gefährlichen Stoffen in der Luft zu schützen. Auch Schutzkleidung ist eine typische Maßnahme des Arbeitsschutzes. Oder vielleicht müssen sie einen Gehörschutz tragen, weil es bei der Arbeit sehr laut ist. Arbeitsschutz kann auch so aussehen, dass der Arbeitgeber sich, soweit möglich, für Maschinen entscheidet, die besonders leise betrieben werden können oder die mit einem besonders geringen Unfallrisiko verbunden sind.

Arbeitsschutz ist auch Gesundheitsschutz im weiteren Sinn. Das kann zum Beispiel ein Beratungs- und Trainingsprogramm umfassen, um die Gesundheitsvorsorge in Unternehmen zu verbessern. Hierüber kann das Bewusstsein von Mitarbeitern für gesundheitliche Aspekte geschärft werden. Der Arbeitgeber kann auch Handbücher zur Arbeitssicherheit an die Beschäftigten ausgeben. Vielleicht bietet die Firma auch Rückengymnastik, Yogakurse oder ein Anti-Stress-Training an. Solche Kurse können in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfinden – in der Regel nach Feierabend –, es können aber auch externe Angebote bezuschusst oder komplett gezahlt werden.

Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutzgesetz und andere Regelungen

Die Pflicht des Arbeitgebers, seine Beschäftigten zu schützen, ergibt sich aus §§ 617 bis 619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Darin ist die Fürsorgepflicht geregelt, die Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten haben. Arbeitgeber müssen Leben und Gesundheit ihrer Mitarbeiter so gut wie möglich schützen, und zwar mit geeigneten Maßnahmen.

Verschiedene Gesetze und Vorschriften geben darüber hinaus vor, was beim Arbeitsschutz in Firmen beachtet werden muss. Das wichtigste Gesetz ist dabei das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG. Es enthält umfassende Regelungen zum Arbeitsschutz in Betrieben und verpflichtet Firmen, Arbeitsplätze danach zu beurteilen, ob sie gesundheitliche Gefahren bergen. Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und dafür sorgen, dass diese auch tatsächlich umgesetzt und befolgt werden.

Zum Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz gehört es auch, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweist. Er trifft für besonders gefährliche Situationen und Tätigkeiten Vorkehrungen, um Unfälle unwahrscheinlicher zu machen und gesundheitliche Risiken zu minimieren. Dabei können Arbeitgeber den Arbeitsschutz in ihrer Firma an die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort anpassen.

Vorgaben zum Arbeitsschutz ergeben sich neben dem Arbeitsschutzgesetz aus weiteren Gesetzen und verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen. Auf diese Weise geregelt sind zum Beispiel zulässige Arbeitszeiten, der Lärmschutz, die sichere Arbeitsplatzgestaltung, der sichere Einsatz von Arbeitsmitteln, arbeitsmedizinische Vorsorge, der Umgang mit Gefahr- und Biostoffen oder die Handhabung von schweren Lasten. Auch das Produktsicherheitsgesetz ist relevant: Es behandelt die technische Sicherheit von Geräten, Anlagen und Produkten. Während der Corona-Pandemie war zudem die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, um Beschäftigte während der besonderen Situation besser zu schützen. Diese Arbeitsschutzverordnung ist im Frühjahr 2023 aufgehoben worden.

Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Für den Arbeitsschutz im Unternehmen ist in erster Linie der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat die Pflicht, seine Mitarbeiter zu schützen, und muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um für maximale Arbeitssicherheit und den bestmöglichen Gesundheitsschutz zu sorgen.

Das heißt, der Arbeitgeber muss zunächst die Situation analysieren, und zwar in Form einer Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Dabei muss er seine Erkenntnisse durch die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes dokumentieren. Im nächsten Schritt besteht die Aufgabe des Arbeitgebers darin, angemessene Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. Damit ist sein Job in Sachen Arbeitsschutz nicht erledigt: Er muss auch regelmäßig prüfen, ob die Maßnahmen die erhoffte Wirkung haben. All diese Aspekte müssen ebenfalls dokumentiert werden.

Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten im Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit zu unterweisen. Die Mitarbeiter müssen mögliche Gefahren und Risiken kennen und wissen, wie sie sich so verhalten, dass sie sich selbst und andere bestmöglich schützen können. Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter grundsätzlich unterweisen. Eine Unterweisung ist auch nötig, wenn sich das Aufgabenfeld von Beschäftigten ändert oder wenn es eine Veränderung bei der Nutzung von Arbeitsmitteln gibt, durch die eine Sicherheitsunterweisung angebracht ist.

Arbeitgeber müssen außerdem Pläne für den Notfall entwickeln. Das kann zum Beispiel Situationen wie Brände oder Unfälle betreffen. Es muss Evakuierungspläne geben und Regelungen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen. So wissen die Beschäftigten und Führungskräfte im Ernstfall, was zu tun ist.

Auch Arbeitnehmer sind beim Arbeitsschutz in der Pflicht

Arbeitgeber sind für den Arbeitsschutz in letzter Konsequenz verantwortlich, sie müssen aber nicht zwingend alles selbst erledigen. Sie können Funktionsträger damit beauftragen, sich um bestimmte Aspekte des Arbeitsschutzes zu kümmern. Ein typisches Beispiel ist der Betriebsarzt, ebenso kann es in einem Unternehmen Sicherheitsbeauftragte geben, Ersthelfer oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Wichtig ist darüber hinaus, dass sämtliche Führungskräfte in Sachen Arbeitsschutz Bescheid wissen, damit sie ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und in gefährlichen Situationen korrekt handeln können.

Auch Arbeitnehmer spielen beim Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Nach §§ 15 ff. Arbeitsschutzgesetz tragen auch sie Verantwortung: Sie sind verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit im Job zu sorgen. Ebenso ist es ihre Pflicht, Anweisungen des Arbeitgebers zu folgen. Wenn dieser zum Beispiel von ihnen verlangt, Schutzausrüstung zu tragen, müssen sie das tun. Sie müssen Maschinen so bedienen, wie es vorgesehen ist, oder bestimmte Tätigkeiten so ausführen, wie es der Arbeitgeber von ihnen verlangt.

Die Verantwortung von Arbeitnehmern beim Arbeitsschutz erstreckt sich nicht nur auf sich selbst, sondern auch auf ihre Kollegen und Dritte. Beschäftigte müssen Rücksicht auf andere nehmen und sie vor Gefahren und Risiken schützen. Sie dürfen sich im Job nicht so verhalten, dass andere gefährdet würden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter gegen seine eigenen Pflichten verstößt und in Sicherheitsfragen nachlässig ist.

Zum Verantwortungsbereich von Beschäftigten beim Arbeitsschutz gehört außerdem ihre Meldepflicht. Arbeitnehmer, die Sicherheitsmängel bemerken, sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen. So kann dieser entsprechende Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter ergreifen. Gemeldet werden müsste zum Beispiel, wenn eine Maschine defekt ist, Schutzkleidung nicht mehr die vorgesehene Wirkung hat oder eine Maske nicht richtig funktioniert. 

Darum sollte Arbeitsschutz Priorität für Unternehmen haben

Arbeitsschutzmaßnahmen sind für Arbeitgeber mit Aufwand und Kosten verbunden. Dennoch sollte der Arbeitsschutz für Arbeitgeber oberste Priorität haben. Nicht nur, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter zu schützen. Sondern auch, weil Mängel im Arbeitsschutz gravierende Folgen haben können – und zwar nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Arbeitgeber.

Probleme im Bereich Arbeitsschutz können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wahrscheinlicher machen. Dadurch kann es sein, dass Arbeitgeber auf Beschäftigte verzichten müssen, die gute Arbeit leisten. Sie fallen womöglich für längere Zeit oder sogar dauerhaft aus. Zumindest in den ersten sechs Wochen – der Zeit, in der Arbeitgeber den Lohn im Fall einer Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen müssen – entstehen Arbeitgebern unmittelbare Kosten. Außerdem müssen personelle Ausfälle kompensiert werden, zum Beispiel durch Neueinstellungen – auch das kostet Geld.

Ein gewissenhafter Arbeitsschutz ist nicht zuletzt als Zeichen der Wertschätzung zu sehen. Oft fällt es den Mitarbeitern auf, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz vernachlässigt, etwa, um Kosten zu senken. Das signalisiert ihnen, dass die Verantwortlichen in der Firma an ihrem Wohlergehen wenig Interesse haben. Vor diesem Hintergrund kommt schnell Unzufriedenheit auf und das Betriebsklima kann sich verschlechtern. Es wird wahrscheinlicher, dass die Mitarbeiter schlechtere Leistungen erbringen, Fehler machen oder sich nach einem neuen Job umsehen.

Mängel beim Arbeitsschutz: Was kann man als Arbeitnehmer tun?

Für einen ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen gehört zu den zentralen Pflichten von Arbeitgebern. Nicht in allen Firmen ist die Lage jedoch so, wie sie sein sollte. Wirtschaftliche Erwägungen oder schlicht Nachlässigkeit können dafür sorgen, dass es Mängel bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz gibt. Was kann man tun, wenn der eigene Arbeitgeber den Arbeitsschutz nicht ernst genug nimmt?

In manchen Fällen reicht es schon, mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Mache dabei deutlich, in welchen Bereichen du Mängel siehst. Zugleich solltest du deinen Chef oder deine Chefin auffordern, Abhilfe zu schaffen. Du kannst auch eine offizielle Beschwerde bei deinem Vorgesetzten einreichen. Im besten Fall wird der Arbeitgeber nun tätig, so dass sich die Situation verbessert. Nicht immer aber ist das der Fall.

Ein weiterer Ansprechpartner im Unternehmen ist der Betriebsrat, der sich für die Belange der Beschäftigten einsetzt und selbst ein Interesse an einem guten Arbeitsschutz in der Firma hat. Auch die Personalabteilung oder ein höherrangiger Vorgesetzter können eine Anlaufstelle sein.

Den Arbeitgeber bei einer Aufsichtsbehörde melden

Bringt alles nichts, kannst du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Abhängig davon, in welchem Bundesland du lebst, betrifft das das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz. Auch die Unfallversicherung ist ein möglicher Ansprechpartner. Solche Institutionen können eine Betriebsprüfung veranlassen und Arbeitsschutzmaßnahmen anordnen. Es können auch Bußgelder verhängt werden, in schweren Fällen drohen Arbeitgebern sogar Haftstrafen.

Bevor du solche Schritte gehst, solltest du dich jedoch fragen, ob du weiterhin für eine Firma arbeiten möchtest, die den Arbeitsschutz so vernachlässigt. Offensichtlich haben die Verantwortlichen wenig Interesse daran, ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Langfristig kann es vor diesem Hintergrund das Beste sein, sich nach einer neuen Stelle umzusehen.

Bildnachweis: Kzenon / Shutterstock.com

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