AllgemeinArbeitsunfähigkeit: Was gilt im Krankheitsfall?

Arbeitsunfähigkeit: Was gilt im Krankheitsfall?

Dass man hin und wieder erkrankt, ist ganz normal. Oft ist es dann nicht mehr möglich, zur Arbeit zu gehen. Betroffene Personen gelten als arbeitsunfähig. Bei Arbeitsunfähigkeit solltest du einige Dinge beachten, um keine Abmahnung zu riskieren. Wir verraten dir, ab wann du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigst, wer bei Arbeitsunfähigkeit zahlt und was du noch tun darfst, wenn du krankgeschrieben bist.

Wann gilt man als arbeitsunfähig?

Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit seine Arbeitstätigkeit nicht ausüben kann, spricht man von einer Arbeitsunfähigkeit. Diese ist auch gegeben, wenn die Tätigkeit zwar ausgeübt werden könnte, aber das mit dem Risiko einherginge, dass die Beschwerden dadurch schlimmer werden. Als arbeitsunfähig gilt zudem, wer zwar noch nicht tatsächlich nicht mehr arbeiten kann, aber bei wem wegen bestehender Probleme ersichtlich ist, dass eine weitere Arbeitstätigkeit zu gesundheitlichen Beschwerden führen würde.

Für eine Arbeitsunfähigkeit kann es verschiedene Gründe geben. Häufig sind Atemwegserkrankungen, Rückenschmerzen und andere Probleme des Skeletts und der Gelenke oder psychische Erkrankungen schuld, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend arbeitsunfähig ist. Prinzipiell kommen jedoch ganz unterschiedliche Ursachen in Betracht. Hält die Arbeitsunfähigkeit für längere Zeit an oder besteht sie gar auf Dauer, kann eine Berufsunfähigkeit oder eine generelle Erwerbsunfähigkeit gegeben sein.

Betroffene fragen sich häufig, was bei Arbeitsunfähigkeit zu tun ist. Wer arbeitsunfähig ist, hat dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen – sofern möglich, sollte dies noch vor dem regulären Arbeitsbeginn geschehen. Die Krankmeldung ist telefonisch, aber auch per Mail, Nachricht oder Fax möglich. Außerdem benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, falls du länger erkrankt bist.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann braucht man sie?

Wer erkrankt ist und deshalb nicht bei der Arbeit erscheinen kann, braucht gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, umgangssprachlich auch bekannt als gelber Schein. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Bescheinigung des Arztes dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag des krankheitsbedingten Ausfalls vorliegen muss. Versäumst du dies, droht dir eine Abmahnung.

Wenn du krank bist, solltest du zur Sicherheit in deinen Arbeitsvertrag schauen – es steht Arbeitgebern frei, eine kürzere Frist für die Einreichung einer Krankschreibung festzulegen. Manche Arbeitgeber verlangen schon am ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dafür müssen sie keine besonderen Gründe nennen. Falls das bei dir der Fall ist, musst du entsprechend am ersten Tag, an dem du wegen deiner Krankheit nicht arbeiten kannst, einen Arzt aufsuchen.

Im Krankheitsfall sofort zum Arzt zu gehen ist auch deshalb sinnvoll, weil Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur sehr begrenzt rückdatieren können. In Ausnahmefällen ist dies bis zu drei Tage rückwirkend möglich. Wenn du gleich zum Arzt gehst, bist du auf der sicheren Seite.

Wann endet die Arbeitsunfähigkeit?

Du erhältst von deinem Arzt nicht nur eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, sondern auch eine für die Krankenkasse. Diese solltest du unverzüglich an deine Krankenkasse schicken. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen fordern die Einsendung innerhalb von sieben Tagen.

Die Arbeitsunfähigkeit endet regulär dann, wenn du keine Krankschreibung mehr hast oder du dich wieder fit genug fühlst, um zur Arbeit zu gehen. Wer länger krank ist als er ursprünglich krankgeschrieben war, muss frühzeitig ein neues Attest vom Arzt besorgen. Es dürfen sich keine Lücken ergeben.

Wer zahlt bei Arbeitsunfähigkeit?

Während einer Arbeitsunfähigkeit müssen sich Arbeitnehmer normalerweise keine Sorgen um ihr Gehalt machen. Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, bekommt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen lang das reguläre Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt.

Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat. Das wäre etwa denkbar, wenn er Sicherheitsvorschriften missachtet oder betrunken einen Autounfall verursacht hat. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens vier Wochen ununterbrochen bestehen, damit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.

Wer nach der Frist von sechs Wochen noch krank ist, hat als gesetzlich Versicherter einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld wird von der Krankenversicherung gezahlt und beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettolohns. Krankengeld gibt es für eine maximale Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Verletztengeld, das bei Arbeits- und Wegeunfällen infrage kommt. Wer sich in einer Wiedereingliederungsmaßnahme befindet oder eine Reha macht, um wieder arbeitsfähig zu werden, erhält ein Übergangsgeld.

Arbeitsunfähig: Was ist erlaubt?

Die Frage, was im Fall einer Arbeitsunfähigkeit noch erlaubt ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist es möglich, das Haus für notwendige Besorgungen und Erledigungen zu verlassen. Du darfst zum Beispiel zum Arzt, zur Post, zur Apotheke oder einkaufen gehen. Spaziergänge sind ebenfalls erlaubt.

Auch darüber hinaus bist du nicht zwangsläufig verpflichtet, zuhause zu bleiben, wenn du krankgeschrieben bist. Es hängt vielmehr von der Art deiner Erkrankung ab, was du trotzdem machen darfst. Prinzipiell ist alles möglich, was deiner Genesung nicht im Wege steht. Wer eine Atemwegserkrankung hat, sollte sich nicht in einer verrauchten Bar aufhalten. Wer psychische Probleme hat, dürfte dies hingegen sehr wohl. Mit Gelenkproblemen solltest du auf die morgendliche Joggingrunde verzichten, bei einer Depression kann sie hingegen gerade förderlich für dein Wohlbefinden sein. So ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Aktivitäten trotz der Krankschreibung möglich sind.

Arbeitsunfähig in den Urlaub fahren?

Immer wieder kommt die Frage auf, ob arbeitsunfähige Arbeitnehmer trotzdem in den Urlaub fahren dürfen. Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. Erleichtert der Urlaub die Heilung, kann er sogar sinnvoll sein. Wer etwa unter einem Atemwegsinfekt leidet, kann sich mit salzhaltiger Seeluft oft besser erholen als in den eigenen vier Wänden. Ein Partyurlaub oder ein Kletterurlaub sollten es in diesem Szenario jedoch nicht sein.

Entscheidend ist letztlich nicht nur, was theoretisch erlaubt ist – sondern auch, welches Bild entstehen würde, wenn dein Chef oder andere dich bei einer bestimmten Aktivität sehen würden. Aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht nicht hervor, woran du erkrankt bist. Wenn du deinem Arbeitgeber nicht freiwillig gesagt hast, was du hast, kennt er die Ursache nicht. Das kann zu Missverständnissen führen. In solchen Fällen kann es sich lohnen, den Grund für deine Arbeitsunfähigkeit zu nennen.

Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit: Ist das erlaubt?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihnen der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen kann, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Das stimmt so jedoch nicht. Grundlegend bist du durch eine Arbeitsunfähigkeit nicht vor einer Kündigung geschützt. Auch im Zusammenhang mit einer Krankheit kann dir der Arbeitgeber kündigen.

Eine Kündigung droht vor allem, wenn du sehr lange ausfällst und man nicht davon ausgehen kann, dass sich die Situation in den nächsten zwei Jahren bessert. Dasselbe gilt bei häufigen kurzzeitigen Erkrankungen: Fällt der Mitarbeiter immer wieder für einige Wochen aus, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, profitiert aber nicht von der Arbeitskraft des Mitarbeiters. So entstehen ihm Mehrkosten, denn er muss nicht nur auf den Mitarbeiter verzichten, sondern meist auch Ersatz beschaffen. Auch, wer durch eine Krankheit dauerhaft in seiner Leistungsfähigkeit gemindert ist, muss mit einer Kündigung rechnen.

Will der Arbeitgeber dir kündigen, muss er zunächst eine Gesundheitsprognose erstellen. Fällt diese negativ aus, muss er im zweiten Schritt glaubhaft machen können, dass ihm durch die Erkrankung(en) des Mitarbeiters erhebliche Nachteile in Hinblick auf seine betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen entstehen. Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt außerdem eine Interessenabwägung voraus. Dabei muss der Arbeitgeber überlegen, wie gravierend der Jobverlust für den betreffenden Mitarbeiter wäre und ob es kein milderes Mittel statt der Kündigung gäbe – etwa die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder eine Tätigkeit in einer anderen Niederlassung.

Bildnachweis: George Rudy / Shutterstock.com

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