AllgemeinArbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen: Das ist dabei wichtig

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen: Das ist dabei wichtig

Wer krank ist und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, muss seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Arbeitnehmer müssen dabei eine bestimmte Frist beachten. Wann wird die Krankschreibung spätestens fällig? Welche Konsequenzen drohen, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht wird? Und wie geht man im Krankheitsfall am besten vor? Das erfährst du hier – samt Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Was ist damit gemeint?

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, kann er wahrscheinlich nicht zur Arbeit gehen. Dann muss er gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, dass er tatsächlich krank ist. Nur mit einem Attest des behandelnden Arztes kann der Arbeitgeber sicher sein, dass der Mitarbeiter nicht einfach behauptet hat, nicht arbeiten zu können. Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, abgekürzt auch AU genannt.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient als Beleg für die Arbeitsunfähigkeit des erkrankten Mitarbeiters. Sie gibt Aufschluss darüber, in welchem Zeitraum jemand voraussichtlich nicht arbeiten kann. Angaben zur Art der Erkrankung macht der Arzt in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht. Ob sie ihrem Arbeitgeber sagen, was sie haben, entscheiden Arbeitnehmer selbst.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen: So gehst du richtig vor

Wenn du morgens mit einem dicken Kopf aufwachst und feststellst, dass du nicht zur Arbeit gehen kannst, kommt es auf das richtige Vorgehen an. Es ist wichtig, dass du deinem Arbeitgeber möglichst frühzeitig Bescheid gibst, dass du fehlen wirst. Das gibt ihm die Chance, falls nötig Ersatz für dich zu mobilisieren oder anderweitig neu zu planen. In § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich an den Arbeitgeber melden müssen. Dabei müssen sie auch mitteilen, wie lange sie voraussichtlich nicht arbeitsfähig sein werden.

Wie du dich bei der Arbeit krankmeldest, ist dir überlassen. Du kannst dich telefonisch krankmelden, eine Mail oder SMS schreiben oder auch ein Fax. Du solltest nur sicherstellen, dass die Botschaft deinen Chef auch erreicht. Je problematischer es für deinen Arbeitgeber ist, dass du erkrankt bist, desto eher solltest du anrufen statt eine Nachricht zu schreiben. Dadurch weißt du sicher, dass dein Vorgesetzter über deine Erkrankung im Bilde ist.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann muss sie vorgelegt werden?

Neben der unmittelbaren Krankmeldung beim Arbeitgeber musst du im Krankheitsfall rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Wie lange hat man dafür Zeit? Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass die AU spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen muss. Gemeint sind Kalendertage, nicht Arbeitstage. Falls die Frist nicht an einem Werktag endet, musst du den Nachweis erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Chef aushändigen. Du kannst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post verschicken oder beim Unternehmen einwerfen. Natürlich kannst du sie auch persönlich überreichen.

Auf die gesetzliche Drei-Tages-Frist solltest du dich jedoch nicht verlassen. Es steht Arbeitgebern frei, eine individuelle Frist zur Vorlegung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festzulegen. Manche Arbeitgeber haben eine verkürzte Frist von zwei Tagen oder sogar nur einem Tag. Es kann also sein, dass du schon am ersten Tag deiner Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigen musst.

In deinem Arbeitsvertrag findest du Informationen dazu, welches Vorgehen beim Arbeitgeber üblich ist. Daran solltest du dich halten. Auch ein Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung kann Regelungen zur Frist für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthalten.

Auch die Krankenkasse braucht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Möglicherweise fühlst du dich noch nicht wieder fit, wenn deine Krankschreibung endet. Dann musst du natürlich noch nicht wieder zur Arbeit, solltest dich aber rechtzeitig um einen Folgenachweis kümmern. Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen lückenlos sein. Du musst für jeden Fehltag nachweisen können, dass du nicht arbeiten konntest. Falls du frühzeitig absehen kannst, dass du noch länger fehlen wirst, solltest du deinen Arbeitgeber darüber auch frühzeitig informieren. Das hilft ihm bei der Planung.

Denk nicht nur an die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber, sondern auch bei der Krankenkasse. Du erhältst das Attest vom Arzt in zweifacher Ausführung. Die zweite Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst du an die Krankenkasse schicken. Welche Frist gilt, hängt von den Vorgaben deiner Krankenkasse ab. Viel Zeit lassen solltest du dir jedoch nicht – üblich ist eine Frist von sieben Tagen.

Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Manche Fragen kommen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommen immer wieder auf. In diesem Abschnitt findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Nachweis im Krankheitsfall.

Wie lange kann man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen lassen?

Nicht immer ist zu Beginn einer Erkrankung klar, dass man länger krank sein wird. Manchmal fühlt man sich auch zu krank, um zum Arzt zu gehen. Wer nicht sofort zum Arzt geht, muss sich unter Umständen rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Aber geht das überhaupt?

Für Ärzte ist eine rückwirkende Krankschreibung insofern problematisch, als dass sie nicht immer zweifelsfrei prüfen können, ob jemand zuvor tatsächlich krank war. Deshalb ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend nur sehr begrenzt möglich. Üblicherweise kann das Attest höchstens drei Tage rückdatiert werden. Umso wichtiger ist es, dass du möglichst schon am ersten Tag deiner Erkrankung zum Arzt gehst. Eine Ausnahme gibt es: Wer im Krankenhaus war, kann sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch noch bis zu sieben Tage danach ausstellen lassen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig vorlegt?

Wenn Arbeitnehmer die Krankschreibung vom Arzt nicht rechtzeitig an den Arbeitgeber übermitteln, drohen ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert eine Abmahnung. Insbesondere im Wiederholungsfall kann sogar eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen möglich sein.

Eine Abmahnung oder die Kündigung riskieren auch Beschäftigte, die sich verspätet beim Arbeitgeber krankmelden. Normalerweise ist es problemlos möglich, den Arbeitgeber schon vor dem Gang zum Arzt über die Krankheit zu informieren. Ob eine Abmahnung oder Kündigung rechtens ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Es kommt dabei nicht nur auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das bisherige Verhalten an, sondern auch, wie viel Zeit bis zur Krankmeldung beziehungsweise der Einreichung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verstrichen ist.

Was darf man bei Arbeitsunfähigkeit – und was nicht?

Für viel Unsicherheit sorgt bei vielen Arbeitnehmern die Frage, was man bei Arbeitsunfähigkeit noch tun darf. Wofür darf man das Haus verlassen? Es könnte schließlich nachteilig sein, wenn der Chef einen draußen sieht. Was man bei einer Krankschreibung trotzdem tun darf, hängt von der Art der Erkrankung ab. Genau da liegt das Problem, denn der Arbeitgeber weiß meist gar nicht, was sein Mitarbeiter hat. Oft melden sich Arbeitnehmer wegen einer Erkältung krank. Dann sollten sie nicht in verrauchten Bars sitzen oder Joggen gehen, sondern sich schonen.

Es gibt jedoch viele andere Gründe für eine Krankschreibung, bei denen es nicht kontraproduktiv ist, das Haus zu verlassen oder sich anzustrengen. Das wäre etwa bei Depressionen, Gelenkbeschwerden oder Magenschmerzen denkbar. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber über die Art deiner Erkrankung zu informieren. In jedem Fall darfst du das Haus verlassen, um einzukaufen, zum Arzt oder zur Apotheke zu gehen.

Darf man trotz Krankschreibung früher wieder arbeiten?

Es kommt vor, dass man vom Arzt krankgeschrieben wird, sich aber vor dem Ende der auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannten Frist schon wieder fit genug zum Arbeiten fühlt. Darf man dann wieder zur Arbeit gehen? Ja, das ist prinzipiell möglich. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar. Es kann jedoch sein, dass der Arbeitgeber wissen möchte, was der Grund für die Krankschreibung war. Dadurch kann er besser einschätzen, ob es wirklich zu vertreten ist, dass der Beschäftigte frühzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehrt.

Bestehen Zweifel daran, dass der Betroffene tatsächlich schon wieder arbeitsfähig ist, darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter wieder nach Hause schicken. Der Arbeitgeber kann auch den Betriebsarzt um eine Einschätzung bitten. Anders als viele meinen beeinträchtigt eine frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz den Versicherungsschutz nicht.

Was ist, wenn man im Urlaub krank wird?

Für Betroffene ist es ärgerlich, wenn sie ausgerechnet im Urlaub krank werden. Die Urlaubstage scheinen umsonst gewesen zu sein – oder doch nicht? Tatsächlich kannst du deine Urlaubstage retten, wenn du während eines Urlaubs arbeitsunfähig wirst. Wenn du deinem Arbeitgeber rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst, kannst du die betreffenden Urlaubstage später erneut nutzen.

Bildnachweis: Jacob Lund / Shutterstock.com

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