AllgemeinKrankengeld: Anspruch, Höhe und Dauer

Krankengeld: Anspruch, Höhe und Dauer

Wenn Arbeitnehmer krank werden, sind sie meist nicht in der Lage, zur Arbeit zu gehen. Damit sie finanziell trotzdem abgesichert sind, folgt auf die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers das Krankengeld von der Krankenkasse. In diesem Beitrag erfährst du alles, was rund um die Unterstützungsleistung wichtig ist – von der Höhe des Krankengelds über die maximale Bezugsdauer bis zur Frage, was nach dem Krankengeld kommt.

Krankengeld als Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Im Normalfall gilt für jedes Beschäftigungsverhältnis: Ohne Arbeit kein Lohn. Nun gibt es aber Situationen, in denen Arbeitnehmer nicht arbeiten können. Wenn ein Beschäftigter arbeitsunfähig ist, gilt dieser Grundsatz nicht. Der Arbeitgeber ist vielmehr verpflichtet, seinem Mitarbeiter bis zu sechs Wochen lang den üblichen Lohn zu zahlen, auch wenn dieser nicht arbeiten kann – die rechtzeitige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorausgesetzt.

Manche Erkrankungen sind hartnäckig, so dass sie nicht innerhalb der sechs Wochen der Lohnfortzahlung ausgestanden sind. Dann muss der Arbeitgeber nicht weiter zahlen, weil ihn das übermäßig belasten würde – schließlich hat er Lohnkosten, ohne die Arbeitskraft seines Mitarbeiters nutzen zu können. Damit erkrankte Beschäftigte trotzdem abgesichert sind, gibt es das Krankengeld.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten ab der siebten Krankheitswoche Krankengeld. Das Krankengeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung. Der Anspruch auf Krankengeld und die Modalitäten bei der Zahlung sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB V, geregelt.

In diesen Situationen kann Krankengeld gezahlt werden

Gesetzliche Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn ein Beschäftigter wegen derselben Krankheit seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Damit schließt sich das Krankengeld unmittelbar an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Auch Arbeitslose können nach sechs Wochen Krankengeld erhalten, welches dann das Arbeitslosengeld vorübergehend ersetzt.

Krankengeld erhält auch, wer ins Krankenhaus muss oder wer eine Reha macht, für die er stationär in einer Einrichtung aufgenommen wird. Krankengeld wird in diesen Situationen nur gezahlt, wenn der Betroffene nicht noch sein Gehalt vom Arbeitgeber erhält.

Von Krankengeld profitieren auch Arbeitnehmer, die ihren Job noch nicht lange haben. Erkrankt ein Beschäftigter in den ersten vier Wochen im neuen Beschäftigungsverhältnis, muss der Arbeitgeber ihm keinen Lohn zahlen. Damit Betroffene nicht plötzlich unverschuldet gar keine Einnahmen mehr haben, zahlt die Krankenkasse in solchen Fällen ebenfalls Krankengeld.

Krankengeld-Anspruch: Wer bekommt Krankengeld?

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen kommt zwar für einen breiten Personenkreis bei Arbeitsunfähigkeit infrage, allerdings gibt es auch Gruppen, die nicht anspruchsberechtigt sind.

Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt sind. Dabei ist es unerheblich, ob jemand pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Nicht nur Arbeitnehmer können Krankengeld bekommen, sondern auch Arbeitslose, die das reguläre Arbeitslosengeld erhalten, und Auszubildende.

Kein Anspruch auf Krankengeld besteht hingegen, wenn ein Beschäftigter familienversichert ist. Auch für Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Rentner gibt es die Leistung der Krankenkasse nicht. Dasselbe gilt für Menschen, die während ihrer Arbeitsunfähigkeit Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen.

Auch Selbständige sind in der Regel vom Anspruch auf Krankengeld ausgenommen. Das gilt nicht für Selbständige, die gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, sowie für Selbständige, die privat abgesichert haben und Krankentagegeld bekommen.

Krankengeld kann an Menschen, die darauf Anspruch haben, nur ausgezahlt werden, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Frist hierfür beträgt eine Woche. Liegt das Attest vom Arzt der Krankenkasse nicht rechtzeitig vor, ruht der Krankengeld-Anspruch.

Muss man Krankengeld beantragen?

Einen formellen Antrag auf Krankengeld musst du nicht stellen. Wichtig ist aber, dass du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht an deine Krankenkasse weiterleitest. Womöglich hat das der behandelnde Arzt für dich übernommen – seit Anfang des Jahres 2021 sind Ärzte angehalten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen selbst digital an die Krankenkasse weiterzuleiten. Falls das nicht der Fall ist, schickst du das Attest selbst ab.

Sofern du zwischenzeitlich noch nicht wieder genesen bist, kontaktiert die Krankenkasse deinen Arbeitgeber, bevor dessen Lohnfortzahlung endet. Der Arbeitgeber muss dann eine Verdienstbescheinigung ausfüllen, auf deren Basis die Krankenkasse deinen Krankengeld-Anspruch berechnet. Anschließend erhältst du das Krankengeld, und zwar gegebenenfalls auch rückwirkend.

Krankengeld Höhe: So viel Geld erhalten Betroffene

Während einer Arbeitsunfähigkeit ersetzt das Krankengeld das Gehalt. Betroffene erhalten von der Krankenkasse allerdings weniger Geld als von ihrem Arbeitgeber. Die Höhe des Krankengelds ist in § 47 SGB V geregelt. Grundsätzlich hängt es von deinem Einkommen ab, welche Unterstützung du während einer längeren Krankheit erhältst.

Du hast Anspruch auf 70 Prozent deines üblichen Bruttoeinkommens, wobei der Betrag nicht mehr als 90 Prozent deines regulären Nettoeinkommens entsprechen darf. Die Krankenkasse nimmt die niedrigere Summe, um davon ausgehend die Krankengeld-Höhe zu berechnen. Falls du regelmäßig Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekommst, werden diese bei der Krankengeld-Berechnung ebenfalls berücksichtigt.

Wer ein sehr hohes Einkommen hat, bekommt bei Krankheit relativ gesehen weniger Geld als andere Arbeitnehmer. Das Krankengeld darf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausmachen. Gegenwärtig bedeutet das, dass pro Tag höchstens 112,88 Euro Krankengeld gezahlt werden kann.

Krankengeld muss nicht versteuert werden, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zu deinen übrigen Einnahmen hinzugerechnet wird, wodurch sich dein Steuersatz verändern kann. Vom Krankengeld gehen zwar keine Steuern ab, dafür fallen darauf Sozialversicherungsabgaben an. Die Höhe deines Krankengelds kannst du mit einem Krankengeldrechner berechnen. Krankengeldrechner findest du vielfach online, etwa auf der Webseite der Krankenkassen.

Krankengeld Dauer: So lange wird Krankengeld gezahlt

Wer wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, kann dafür höchstens 78 Wochen lang Krankengeld erhalten, und zwar bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren. Das gilt sowohl, wenn jemand lange Zeit erkrankt ist, als auch, wenn ein Beschäftigter immer wieder kurzzeitig Krankengeld erhält.

Es kann sein, dass der Krankengeld-Anspruch in bestimmten Zeiten ruht. Das gilt zum Beispiel während der ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit, in denen der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlt. Solche Zeiten werden auf den maximalen Bezugszeitraum des Krankengelds angerechnet. Das führt dazu, dass du praktisch höchstens 72 Wochen lang Krankengeld bekommen kannst.

Der Anspruch auf Krankengeld ruht auch in anderen Fällen. Das ist etwa der Fall in Zeiten, in denen du Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Übergangsgeld bekommst.

Das Krankengeld läuft aus: Was nun?

Manche Erkrankungen sind so hartnäckig, dass sie auch nach dem Ende der maximalen Bezugsdauer des Krankengelds noch bestehen. Nach der sogenannten Aussteuerung, wenn das Krankengeld ausläuft, stehen Betroffene allerdings nicht ohne jede Unterstützung dar. Stattdessen wird die Krankenkasse versuchen, zusammen mit dem Erkrankten eine individuelle Lösung zu finden.

In vielen Fällen ist das eine Reha-Maßnahme. Eine Reha kann Betroffene auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorbereiten und somit die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen. Wenn du eine Reha machen möchtest, musst du einen Antrag darauf bei der Krankenkasse stellen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit stehen die Chancen gut, dass eine passende Reha genehmigt wird.

In manchen Fällen kommt eine Reha nicht infrage, oder sie zeitigt nicht die gewünschte Wirkung. Möglicherweise liegt eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit vor. Unter Umständen kommt dann eine Erwerbsminderungsrente für dich in Betracht. Das setzt voraus, dass du auch keinen anderen Beruf ausüben kannst. Eine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat gibt es in dieser Form nicht mehr.

Gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit kann man sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Falls du eine solche Versicherung abgeschlossen hast, solltest du frühzeitig einen Leistungsantrag bei der Versicherung einreichen. Es kann eine Weile dauern, bis dein Antrag bearbeitet wurde. Wartest du mit dem Antrag zu lange, können sich Zeiten ergeben, in denen du weder Krankengeld noch Geld von deiner Versicherung bekommst.

Bildnachweis: Andrey_Popov / Shutterstock.com

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