AllgemeinGeringverdiener: Was versteht man darunter

Geringverdiener: Was versteht man darunter

Geringverdiener verdienen zwar wenig Geld, gehören aber nicht zu den geringfügig Beschäftigten. Denn anders als Minijobber sind Geringverdiener sozialversicherungspflichtig. Das Gute daran: Nicht sie, sondern der Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Und das wirkt sich äußerst positiv auf die spätere Rente aus.

Geringverdiener: Was versteht man darunter?

Geringverdiener gehören zu den Arbeitnehmern, die am Ende des Monats relativ wenig Geld auf dem Gehaltszettel sehen: Aktuell sind es gerade einmal 325 Euro – und das maximal.

Zum Ausgleich für die geringe Entlohnung müssen sie jedoch keine Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen. Das ist ein großer Vorteil und zugleich ein Unterschied zu anderen Beschäftigten, die ebenfalls nur recht wenig verdienen.

Liegt das Einkommen nämlich über der Geringverdienergrenze, besteht entweder keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung oder die Beschäftigten müssen sich an den Beiträgen beteiligen.

Geringverdiener gehören zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Allerdings muss bei dieser Berufsgruppe allein der Arbeitgeber die Kosten für die Sozialversicherung tragen. Die Vorschrift dazu findet sich in Paragraf § 20 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV).

Sozialversicherung und Geringverdiener: Die Vorteile

Zur Sozialversicherung gehören folgende Versicherungen:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

In all diesen Versicherungen genießen Geringverdiener Versicherungsschutz, ohne dass sie selbst Beiträge zahlen müssen.

Geringverdiener und Krankenkasse

Das bedeutet eben auch, dass Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung komplett vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Bei anderen Beschäftigten ist das nicht so. Bis vor Kurzem mussten sie sogar die Zusatzbeiträge komplett selbst tragen.

Auch der Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer, den Beschäftigte über 23 Jahre zahlen müssen, braucht Geringverdiener nicht zu interessieren. Der Zuschlag muss an die Pflegeversicherung gezahlt werden, sofern man mit 23 Jahren noch keine Kinder hat. Da Geringverdiener jedoch keine Beiträge an die Pflegeversicherung zahlen müssen (sie gehört nämlich zu Sozialversicherung), entfällt auch dieser Zusatzbeitrag.

Geringverdiener und Mindestrente

In ein paar Monaten können sich Geringverdiener über eine weitere Gesetzesänderung freuen: Die Mindestrente. Ab dem 1. Januar 2021 sollen alle Arbeitnehmer die Mindestrente bekommen, die mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen können.

Und dazu zählen auch die Zeiten als Geringverdiener, denn der Arbeitgeber zahlt während des Praktikums oder des freiwilligen sozialen Jahres die Beiträge in die Rentenversicherung. Es kann sich also durchaus lohnen, nach der Schulzeit oder dem Studium eine derartige Auszeit einzulegen. Denn auch für die spätere Rente zahlt sich das aus.

Geringverdiener und Beschäftigte mit niedrigem Einkommen: Die Unterschiede

Für Geringverdiener ist das geringe Gehalt ein wichtiges Merkmal. Trotzdem gehören nicht alle Arbeitnehmer, die wenig verdienen, zu den Geringverdienern. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, denn davon hängt die Pflicht zur Sozialversicherung ab. Und zur Sozialversicherung gehört auch die Rentenversicherung.

Auch wenn umgangssprachlich geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor ebenso zu den Geringverdienern gezählt werden, ist das rein rechtlich nicht so.

Zu den Geringverdienern im eigentlichen Sinne gehören:

  • Praktikanten, die weniger als 325 Euro verdienen.
  • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten.
  • Personen, die Bundesfreiwilligendienst ableisten.
  • Auszubildende, die monatlich weniger als 325 Euro bekommen.

Die Unterschiede in der Übersicht

 GeringverdienerGeringfügig Beschäftigte
Verdienstmaximal 325 Euromaximal 450 Euro
Sozialversicherungspflichtbestehtbesteht nicht
Sozialversicherungsbeiträgezahlt ArbeitgeberArbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich Beiträge zu gleichen Teilen (paritätisch)
Zeitraumbegrenzt; abhängig von Praktikum, Ausbildung oder Freiwilliges soziales (ökologisches) Jahr o.ä.unbegrenzt; theoretisch können Beschäftigte ihr gesamtes Erwerbsleben lang Minijobs lediglich ausüben

Diese Unterschiedscheidungen sind sehr wichtig. Denn sie bedeuten, dass Geringverdiener in der Rentenversicherung versichert sind – und das sogar ohne eigene Beiträge zu zahlen. Minijobber, also geringfügig Beschäftigte, zahlen dagegen nicht in die Rentenversicherung ein und erwerben somit auch keine Rentenansprüche, während sie arbeiten.

Das sollten Midijobber beachten

Im vergangenen Jahr wurde die Verdienstgrenze für Midijobber ein wenig angehoben. Diese Nachricht klingt zunächst vielleicht positiv, ist es eigentlich aber nicht. Denn wer keine Beiträge in die Sozialversicherung zahlt, hat auch keinen Anspruch auf Leistungen.

Gerade im Hinblick auf die Rente ist das bitter. Denn Midijobber zählen wohl zu den Beschäftigten, die ohnehin kaum Geld haben, um privat für die Rente vorzusorgen. Als Midijobber verdient man nämlich monatlich im Schnitt nur zwischen 450,01 Euro und 850 Euro.

Jedoch gibt es für Midijobber seit Kurzem eine Alternative: Auf Antrag können sie einen höheren Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dazu müssen sie lediglich innerhalb der ersten 14 Tage im neuen Job einen entsprechenden (formlosen) Antrag stellen.

Dieser Schritt ist für Midijobber sehr zu empfehlen, denn damit sichern sie sich ein paar mehr Bezüge im Alter.

Geringverdienergrenze: Was ist das?

Die Geringverdienergrenze gibt an, wie viel Geld Beschäftigte pro Monat verdienen dürfen, um als Geringverdiener zu gelten – und damit von den günstigen Konditionen profitieren zu können.

Aktuell liegt die Grenze bei 325 Euro. Azubis, Praktikanten oder Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten und unter dieser Grenze liegen, gelten damit als Geringverdiener.

Achtung: Die Geringverdienergrenze solltest du nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze verwechseln. Die Geringfügigkeitsgrenze gilt für Minijobber und gibt an, wie hoch das monatliche Einkommen sein darf, um noch als Minijobber zu gelten und damit keine Beiträge in die Sozialversicherung zahlen zu müssen.

Schon seit 2013 liegt diese Grenze bei 450 Euro. Verdienst du mehr, zählst du als Midijobber und bist verpflichtet, Beiträge zu zahlen.

Die Nachteile als Geringverdiener

In der Sozialversicherung versichert zu sein, ohne selbst Beiträge zu zahlen, ist ohne Frage ein echter Vorteil als Geringverdiener. Gleichzeitig gibt es aber auch einen gewaltigen Nachteil: den Verdienst. Denn wer dauerhaft unter 325 Euro monatlich verdient, kann den Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten.

Aus diesem Grund gibt es einige Zuschüsse, die Geringverdiener beantragen können:

  1. Wohngeld: Wenn du eine eigene Wohnung hast und als Geringverdiener beschäftigt bist, kannst du unter Umständen Wohngeld bekommen. Den Antrag dazu stellst du beim Wohnungsamt deiner Stadt oder deiner Gemeinde. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Miet-, Heiz- und übrigen Kosten gezahlt, die im Zusammenhang mit deiner Wohnung entstehen. Daher lässt sich auch nicht pauschal sagen, wie hoch das Wohngeld sein könnte. Es hängt eben von deinen individuellen Kosten ab.
  2. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Azubis, die ein geringes Einkommen haben, können mit etwas Glück einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit bekommen. Ob du einen Anspruch hast, erfährst du bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
  3. Arbeitslosengeld (ALG) II: Unter bestimmten Umständen können Auszubildende, die zu den Geringverdienern zählen, ALG II beantragen. Allerdings sind die Hürden für diese staatliche Leistung recht hoch. Denn ALG II können eigentlich nur Arbeitssuchende beantragen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du eine Ausbildung machst, kannst du aber eigentlich keinen anderen Job annehmen. Sonst müsstest du die Ausbildung abbrechen. Sprich daher am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter und erkundige dich, ob du einen Anspruch auf ALG II hast.
  4. Kredit: Wenn alle Stricke reißen, können Geringverdiener auch einen Kredit beantragen. Allerdings wird auch das gar nicht so einfach sein. Die Bank wird nämlich sehr genau prüfen, ob du die Summe, die du dir leihen möchtest, auch wieder zurückzahlen kannst. Und auch du solltest dir gut überlegen, ob ein Kredit wirklich die richtige Entscheidung ist. Unter Umständen kannst du wegen deines geringen Einkommens die Raten nicht zahlen und häufst so immer mehr Schulden an. Kein guter Ausgangspunkt für den Start ins Berufsleben.

Bildnachweis: ANN PATCHANAN / Shutterstock.com

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