AllgemeinAusbildungsvertrag: Was sollte drinstehen – und was nicht?

Ausbildungsvertrag: Was sollte drinstehen – und was nicht?

Wenn du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, ist das ein Grund zur Freude. Zu einer Ausbildung gehört ein Ausbildungsvertrag, den du genau lesen solltest, bevor du ihn unterschreibst. Was im Ausbildungsvertrag geregelt sein sollte, welche Inhalte nicht erlaubt sind und was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.

Zu jeder Ausbildung gehört ein Ausbildungsvertrag

Zu jedem Arbeitsverhältnis gehört ein Arbeitsvertrag. Das ist bei Berufsausbildungen nicht anders, denn schließlich müssen du und dein Arbeitgeber wissen, wie die Zusammenarbeit über die nächsten zwei bis drei Jahre ausgestaltet werden soll. Deshalb muss es bei einer Ausbildung immer ein Berufsausbildungsvertrag geben. Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung vorliegen.

Im Ausbildungsvertrag ist alles geregelt, was im Verlauf der Ausbildung wichtig ist oder in bestimmten Fällen wichtig sein könnte. Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss der Ausbildungsvertrag immer schriftlich geschlossen werden. Er darf dir also etwa nicht lediglich per E-Mail geschickt werden, und auch ein mündlicher Vertrag ist unzulässig. Unterschrieben wird der Ausbildungsvertrag von deinem Ausbilder und dir als Azubi. Falls du noch nicht volljährig bist, müssen zusätzlich deine Eltern oder Erziehungsberechtigten den Vertrag unterschreiben. Wenn zwei Personen das Sorgerecht für dich haben, müssen beide unterzeichnen.

Der unterzeichnete Ausbildungsvertrag wird vom Ausbildungsbetrieb an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine andere zuständige Stelle geschickt. Er kann dann in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Die Mitarbeiter der zuständigen Stelle prüfen außerdem, ob der Berufsausbildungsvertrag alle wichtigen Kriterien erfüllt, die sich durch gesetzliche Regelungen ergeben. Dadurch hast du – anders als Arbeitnehmer – eine gewisse Sicherheit, dass dein Ausbildungsvertrag keine unerwarteten Nachteile für dich bereithält. Als Azubi solltest du sicherstellen, dass dein Betrieb deinen Ausbildungsvertrag wie vorgesehen weitergegeben hat. Andernfalls kann es Probleme geben, wenn du deine Zwischen- und Abschlussprüfung machen willst.

Diese Inhalte dürfen im Ausbildungsvertrag nicht fehlen

Im Ausbildungsvertrag geht es um alles, was im Rahmen einer Berufsausbildung wichtig ist. Der Inhalt ist für den Ausbildungsbetrieb nicht frei wählbar, sondern die Verantwortlichen müssen sich an § 11 BBiG halten. Dort steht, welche Inhalte der Ausbildungsvertrag mindestens enthalten sollte. Auch durch geltende Tarifverträge können sich für den Ausbildungsvertrag verpflichtende Inhalte ergeben.

Im Ausbildungsvertrag müssen demnach die Grundlagen der Ausbildung stehen – welchen Beruf du erlernst, wann die Ausbildung beginnt, wie lange sie dauert und wie sie inhaltlich und zeitlich strukturiert ist. Enthalten sein müssen nach dem Berufsbildungsgesetz auch Angaben darüber, wo die Ausbildung stattfindet und welche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgesehen sind. Ebenso gehören Angaben darüber in den Ausbildungsvertrag, wie lange du als Azubi pro Tag arbeitest und wie viele Urlaubstage du hast.

Welchen Urlaubsanspruch du als Azubi mindestens hast, hängt von deinem Alter ab. Unter 16-Jährige haben Anspruch auf mindestens 25 Urlaubstage oder 30 Werktage, wobei für eine Kalenderwoche Urlaub sechs Werktage Urlaub genommen werden müssen. Nur der Sonntag ist kein Werktag. Wer noch keine 17 Jahre alt ist, hat einen Urlaubsanspruch von mindestens 23 Arbeits- beziehungsweise 27 Werktagen. Unter 18-Jährige müssen mindestens 21 Arbeitstage (25 Werktage) Erholungsurlaub haben. Bei volljährigen Azubis ist der Urlaubsanspruch durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Mindestens sind es dann 24 Werktage Urlaub.

Angaben zu Probezeit, Ausbildungsvergütung und Kündigung

Wenn du eine Ausbildung machst, befindest du dich zu deren Beginn in der Probezeit. Diese kann zwischen einem und vier Monaten dauern; die Dauer legt der Ausbildungsbetrieb fest. In dieser Zeit können sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb ohne Angabe von Gründen kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Wie lang die Probezeit dauert, muss ebenfalls im Berufsausbildungsvertrag stehen. Dasselbe gilt für die Höhe deiner Ausbildungsvergütung. Aus dem Ausbildungsvertrag muss auch hervorgehen, wann sie dir gezahlt wird. Denkbar sind Zahlungen zum Ende oder zur Mitte des Monats.

Nicht jeder Azubi ist mit der Wahl seines Ausbildungsplatzes dauerhaft glücklich. Unter welchen Voraussetzungen du deinen Ausbildungsplatz kündigen kannst, kannst du im Ausbildungsvertrag nachlesen. Falls Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen für das Berufsausbildungsverhältnis gelten, muss sich ein allgemeiner Hinweis darauf im Ausbildungsvertrag finden. Ebenso gehört der vollständige, korrekte Ausbildungsplan in den Anhang des Ausbildungsvertrags.

Was nicht im Ausbildungsvertrag stehen darf

Manchmal enthalten Berufsausbildungsverträge Klauseln, die aus verschiedenen Gründen nichtig sind. Meist benachteiligen sie den Azubi oder versuchen, ihn in seinen Rechten zu beschränken. Welche Vereinbarungen nichtig sind, ist in § 12 BBiG geregelt. So ist es Ausbildungsbetrieben nicht erlaubt, ihren Azubi im Ausbildungsvertrag für die Zeit nach dem Ende der Ausbildung in seiner beruflichen Tätigkeit zu beschränken. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Azubi in den letzten sechs Monaten der Ausbildung einwilligt, nach der Ausbildung im Betrieb zu arbeiten.

Nicht erlaubt sind Passagen im Ausbildungsvertrag, in denen der Ausbildungsbetrieb den Azubi verpflichten will, für seine Ausbildung eine Entschädigung zu zahlen. Ebenso nichtig sind Vertragsstrafen sowie der Ausschluss oder eine Beschränkung von Schadensersatzansprüchen. Die Höhe eines Schadensersatzes darf nach § 12 BBiG außerdem nicht in Pauschbeträgen festgesetzt werden.

Ebenfalls unzulässig sind Bestimmungen über einen niedrigeren Urlaubsanspruch als gesetzlich vorgeschrieben oder ein niedrigeres Gehalt als es anwendbare Tarifverträge vorsehen. Der Betrieb darf im Ausbildungsvertrag auch nicht ausschließen, dass du das Ausbildungsverhältnis kündigen darfst. Falls du entsprechende Formulierungen in deinem Ausbildungsvertrag findest, sind sie ungültig. Das gilt selbst dann, wenn du den Ausbildungsvertrag schon unterschrieben hast.

Ausbildungsvertrag Inhalte: Worauf du achten solltest

Wenn du deinen Ausbildungsvertrag prüfst, solltest du darauf achten, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte dort zu finden sind und ob es möglicherweise unzulässige Klauseln gibt. Alle Regelungen müssen rechts- und gesetzeskonform sein. Wenn du Zweifel daran hast, kannst du dich an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt wenden. Du kannst dich auch an Normverträgen orientieren, die du über die Webseiten der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammer kostenlos herunterladen kannst. So kannst du die Inhalte deines Ausbildungsvertrags mit dem Normvertrag vergleichen.

Mit den Regelungen im Ausbildungsvertrag darf dein Ausbildungsbetrieb nicht gegen geltende Vorgaben zur Arbeitszeit verstoßen. Minderjährige Azubis dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz pro Woche maximal 40 Stunden arbeiten. Pro Tag ist höchstens eine Arbeitszeit von acht, in Ausnahmefällen achteinhalb Stunden zulässig. Bei volljährigen Auszubildenden verlängert sich die Höchstarbeitszeit pro Woche auf 48 Stunden. Bei der Frage, ob die gesetzliche zulässige Arbeitszeit eingehalten wird, kommt es nicht nur auf deine Stunden im Betrieb an. Auch Berufsschulzeiten zählen zur Arbeitszeit.

Falls du minderjährig bist, darfst du nur innerhalb bestimmter Zeitspannen arbeiten. Für unter 16-Jährige gilt etwa, dass sie nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürfen. Ausnahmen gelten für bestimmte Bereiche, etwa in Bäckereien und Konditoreien, in der Gastronomie oder der Hotellerie.

Bei der Prüfung deines Ausbildungsvertrags solltest du sicherstellen, dass dein Verdienst den Vorgaben von anwendbaren Tarifverträgen entspricht. Dein Ausbildungslohn muss zudem jedes Jahr gesteigert werden, weshalb du am Ende deiner Ausbildung mehr verdienst als im ersten Lehrjahr.

Bildnachweis: djile / Shutterstock.com

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