AllgemeinBetriebliche Altersvorsorge: So profitieren Sie im Ruhestand

Betriebliche Altersvorsorge: So profitieren Sie im Ruhestand

Seit nunmehr einigen Jahren wissen wir, dass die Renten doch nicht so sicher sind, wie einst von Norbert Blüm behauptet. Im Gegenteil: Die sogenannte Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem tatsächlichen Bedarf im Alter wird immer größer. Ein Ausweg aus der Misere kann die betriebliche Altersvorsorge sein. Denn damit können Arbeitnehmer zusätzlich für die Rente vorsorgen – sogar gemeinsam mit dem Chef.

Betriebliche Altersvorsorge: Was ist das?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist auch unter dem Namen Betriebsrente oder ganz einfach Altersversorgung bekannt. Sie soll dafür sorgen, dass ehemalige Arbeitnehmer im Alter mehr Rente bekommen. Dazu schließt der Arbeitgeber mit einem Versicherer einen Vertrag über die zusätzliche Altersvorsorge ab.

Als Versicherer kommen dabei folgende Anbieter in Frage:

  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung

Es sind aber auch andere Konstellationen denkbar, die direkt mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden können.

Die bAV ist übrigens nicht nur dazu da, die Rente aufzubessern. Zu den Leistungen gehört ebenfalls eine Hinterbliebenenrente und Versorgung im Falle einer Invalidität.

Formen der Betriebsrente

In Bezug auf die betriebliche Altersversorgung gibt es zwei verschiedene Optionen, die für den Arbeitnehmer interessant sein können:

  1. Alleinige Finanzierung durch den Arbeitgeber: Diese Form der Betriebsrente ist für Arbeitnehmer ein echter Zusatzgewinn, denn Kosten haben sie mit dieser Altersvorsorge nicht. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Versicherung nämlich ganz allein. Sie müssen jedoch daran denken, dass Sie Zahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge später versteuern müssen. Zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie sogar die vollen Beiträge leisten – auch als Rentner.
  2. Zuschuss durch den Arbeitgeber: Hierbei geht es oft um die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge und der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.

Betriebsrente: Wer ist berechtigt?

Einen Anspruch auf Förderung durch die betriebliche Altersvorsorge haben Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Dabei ist es gleichgültig, in welchem Umfang Sie arbeiten. Sie haben auch als Mitarbeiter in Teilzeit und mit einem befristeten Arbeitsvertrag das Recht auf Betriebsrente. Allerdings stellen sich mit einem befristeten Arbeitsvertrag andere Fragen, auf die wir weiter unten eingehen werden.

Welche Steuervorteile gibt es durch die betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich beruht das Prinzip der Betriebsrente darauf, dass die Beiträge, die in der Altersvorsorge angespart werden, direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Bis zu einer bestimmten Grenze müssen daher weder Steuern noch Sozialabgaben auf die betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden.

Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2024 bei 604 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag müssen Sie keine Steuern zahlen. 302 Euro können monatlich in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Wenn der Arbeitgeber die bAV nicht allein trägt, sondern nur einen Zuschuss leistet, muss dieser schon relativ hoch sein, damit sich die Entgeltumwandlung lohnt.

Nach aktuellem Stand der betrieblichen Altersvorsorge profitieren vor allem Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommen, während Besserverdiener sogar Nachteile haben können. Arbeitnehmer, deren Gehalt über der geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt, verlieren einen Teil des ersparten Geldes aufgrund der höheren Sozialabgaben wieder.

Betriebsrentenstärkungsgesetz und Altersvorsorge

Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018 ist die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver für Arbeitnehmer. Seitdem haben sie nämlich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber mindestens fünfzehn Prozent aus eigener Tasche dazu zahlt.

Daneben brachte die Gesetzesänderung noch weitere Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Die höhere Beitragsbemessungsgrenze und eine Nachzahlungsoption für Arbeitnehmer in Elternzeit gehören unter anderem dazu.

Übrigens hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch Vorteile für Geringverdiener: Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde die betriebliche Altersvorsorge auf die Grundsicherung angerechnet. Das hatte zur Folge, dass Arbeitnehmer unter Umständen gar nichts von ihrer privaten Altersvorsorge hatten.

Seit dem 1. Januar 2018 ist das aber anders. Denn jetzt können Rentner mindestens 100 Euro aus ihrer betrieblichen Altersvorsorge behalten, auch wenn sie Grundsicherung bekommen.

Wie viel betriebliche Altersvorsorge bekomme ich?

Wie viel private Rente Sie in Ihrem Ruhestand bekommen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal davon, für welche Art von Vertrag sich Ihr Arbeitgeber entschieden hat und wie viel Geld Sie wie lange einbezahlt haben. Die Verzinsung und damit auch die Höhe der tatsächlichen Rentenzahlung hängt aber auch von der Zinsentwicklung ab. In der Summe sind das viele Faktoren, die recht schwierig zu berechnen sind.

Um einen groben Eindruck davon zu bekommen, ob sich die Betriebsrente für Sie lohnen würde, können Sie einen Rechner zur betrieblichen Altersvorsorge nutzen.

Die größeren Versicherer bieten dazu einen Rechner auf ihren Webseiten an. Auf der Webseite der Allianz finde sie zum Beispiel den entsprechenden Rechner.

Die Möglichkeiten der Altersvorsorge im Einzelnen

Arbeitgeber können zwischen fünf verschiedenen Optionen wählen, wie sie die betriebliche Altersvorsorge gestalten möchten – mit verschiedenen Vor- und Nachteilen:

  1. Direktversicherung: Diese Art der Versicherung ist bei kleineren und mittleren Unternehmen sehr beliebt. Der Grund: Der Aufwand, um diese Art der betrieblichen Altersvorsorge zu verwalten, ist gering. Die Direktversicherung funktioniert dabei wie eine Lebensversicherung und soll die Ersparnisse des Arbeitnehmers kontinuierlich vergrößern. Allerdings funktioniert das gerade in Niedrigzinsphasen nicht so gut, da die Kosten für die Verwaltung von den Anbietern noch herausgerechnet werden.
  2. Pensionskasse: Die Pensionskasse funktioniert ähnlich wie die Direktversicherung, kann jedoch häufig etwas bessere Konditionen anbieten – vor allem bei niedrigen Zinsen. Allerdings bieten Pensionskassen ihre Leistungen nicht für alle Arbeitnehmer an.
  3. Pensionsfonds: Häufig bieten gerade größere Firmen die betriebliche Altersvorsorge über einen Pensionsfonds an. Denn der Aufwand für diese Form der Betriebsrente ist deutlich höher als bei einer Direktversicherung oder Pensionskasse. Im Gegensatz zu diesen beiden wird das angesparte Geld in einem Pensionsfonds zu einem Teil in Aktien investiert – damit lässt sich eine bessere Rendite erzielen als beim klassischen Sparen während niedriger Zinsen. Auf der anderen Seite ist natürlich auch das Risiko an der Börse größer.
  4. Direktzusage: Damit handeln Sie als Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge direkt mit Ihrem Arbeitgeber aus. Sobald Sie in Rente gehen, bekommen Sie von ihrem Arbeitgeber eine Betriebsrente. Meist zahlt der Arbeitgeber die Beiträge in der Ansparphase allein. Es ist aber auch denkbar, dass Sie einen Teil dazu beitragen.
  5. Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse war früher die häufigste Art der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Beiträge allein – was für Arbeitnehmer erfreulich ist.

Betriebsrente und Arbeitgeberwechsel

Die betriebliche Altersvorsorge ist ganz häufig an den Arbeitgeber gebunden, bei dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Das kann Nachteile haben, wenn Sie den Job wechseln. Denn es besteht keine Pflicht für den neuen Arbeitgeber, dass er einen bestehenden Vertrag übernimmt.

Übernimmt der neue Chef den Vertrag nicht und Sie möchten weiterhin in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, müssen Sie eine neue Versicherung abschließen. Das kann dazu führen, dass sich im Laufe Ihres Erwerbslebens einige Verträge ansammeln, die jeweils nur geringe Beträge ausweisen. Ob sich das lohnt, ist fraglich, denn die Kosten für den Verwaltungsaufwand müssen schließlich auch irgendwie beglichen werden.

Alternative: Besprechen Sie mit ihrem Arbeitgeber, ob die Möglichkeit besteht, den aktuellen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge auszuzahlen. Jedoch sollten Sie dabei bedenken, dass Sie diese Einmalzahlung voll versteuern müssen. Was dazu führt, dass unter Umständen nicht mehr viel von der betrieblichen Altersvorsorge übrig bleibt.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema betriebliche Altersvorsorge

Einige Fragen tauchen immer wieder auf, wenn es um das Thema betriebliche Altersvorsorge geht – und wir liefern hier die Antworten.

Ich bin in Kurzarbeit – was bedeutet das für die Betriebsrente?

Arbeitnehmer in Kurzarbeit bekommen weniger Lohn oder Gehalt – das wirkt sich natürlich auch auf die Höhe der Beiträge aus. Die sinken nämlich in Kurzarbeit. Sollten Sie sogar nur noch Kurzarbeitergeld bekommen, muss der Vertag über die Betriebsrente beitragsfrei gestellt werden. Denn Kurzarbeitergeld kann nicht in die Versicherung eingezahlt werden.

Mein Arbeitgeber ist insolvent – was ist mit meiner privaten Altersvorsorge?

In der Regel ist die betriebliche Altersvorsorge vor Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Der Pensionssicherungsverein (PSV) ist für den Insolvenzschutz zuständig.

Kann die betriebliche Altersvorsorge gepfändet werden?

Sollten Sie während der Ansparphase Ihren Job verlieren, ist die betriebliche Altersvorsorge sicher. Die bereits angesparten Beiträge in der betrieblichen Altersvorsorge können nicht auf die Grundsicherung im Rahmen von Bürgergeld angerechnet werden.

Bildnachweis: View Apart / Shutterstock.com

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