Arbeitsleben & BerufBefristeter Arbeitsvertrag: Das musst du wissen

Befristeter Arbeitsvertrag: Das musst du wissen

Wer einen neuen Job findet, muss häufig hinnehmen, dass das Arbeitsverhältnis befristet ist. Rund jeder achte Arbeitnehmer hat laut Statistischem Bundesamt einen Arbeitsvertrag auf Zeit. Rechtlich sind solchen Befristungen Grenzen gesetzt. Was erlaubt ist und was du im Fall einer unrechtmäßigen Befristung tun kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Flexibilität für Arbeitgeber, Unsicherheit für Arbeitnehmer

Befristete Arbeitsverhältnisse liegen im Trend. Von insgesamt rund 37 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland hatten im Jahr 2017 fast fünf Millionen eine befristete Stelle. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor. Deutlicher ist der Trend bei Neueinstellungen. Medienberichten zufolge, die sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag beziehen, ist inzwischen knapp jede zweite neue sozialversicherungspflichtige Stelle befristet [1]. Vor allem jüngere Arbeitnehmer sind überdurchschnittlich häufig betroffen.

Befristete Arbeitsverhältnisse enden zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt automatisch. In manchen Fällen ist keine zeitliche Befristung festgelegt. Vielmehr endet das Beschäftigungsverhältnis dann, wenn ein bestimmter Zweck erreicht ist. Es bedarf in beiden Fällen keiner gesonderten Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.

Befristete Angestellte können kaum langfristig planen

Meist liegt es an den Wünschen des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitsvertrag befristet ist. Er kann den neuen Mitarbeiter etwa ein Jahr lang testen – und dann flexibel entscheiden, ob er ihn weiterhin beschäftigen möchte oder nicht. Ein befristeter Vertrag ist bei Arbeitgebern beliebt, weil er besonders flexibel ist. Das macht es ihnen beispielsweise leichter, auf eine schwankende Auftragslage zu reagieren. Auch saisonale Veränderungen können damit einfacher abgefangen werden.

Manchmal hängt ein befristeter Arbeitsvertrag auch damit zusammen, dass die Finanzierung für eine Stelle nur für den betreffenden Zeitraum gesichert ist. Arbeitgeber nutzen Befristungen auch, um den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Weil die Stelle von vornherein befristet vergeben wird, muss der Arbeitgeber schließlich keine Kündigung aussprechen – und das gewünschte Ende der Beschäftigung auch nicht, wie sonst erforderlich, gut begründen können.

Für Angestellte, die auf Zeit beschäftigt sind, bedeutet eine Befristung große Unsicherheit. Sie können kaum langfristig planen. Befristet Angestellte erfahren oft erst kurzfristig, ob ihr Vertrag verlängert wird oder ob sie sich tatsächlich einen neuen Job suchen müssen. Denn in vielen Fällen bedeutet eine Befristung nicht, dass der Arbeitgeber nach Ablauf des festgelegten Zeitraums tatsächlich keinen Bedarf mehr an einer Arbeitskraft in diesem Bereich hat.

Was rechtlich möglich ist

Für Arbeitnehmer ist ein befristeter Arbeitsvertrag in aller Regel ein Nachteil. Um Arbeitgeber davon abzuhalten, neue Mitarbeiter nur noch auf Zeit und damit dauerhaft auf Probe einzustellen, gibt es das Teilzeit– und Befristungsgesetz (TzBfG). Es ist seit Anfang 2001 in Kraft. Unter anderem ist dort festgelegt, unter welchen Umständen eine Befristung überhaupt zulässig ist. Demnach muss der Arbeitgeber einen guten Grund dafür vorbringen können – oder darf ein Beschäftigungsverhältnis nur über einen bestimmten Zeitraum befristen.

Ein zulässiger Grund für einen befristeten Arbeitsvertrag kann laut TzBfG etwa mit dem schwankenden Bedarf an Arbeitskräften zusammenhängen. Auch im Übergang zwischen Ausbildung oder Studium und dem Berufsleben ist eine Befristung demnach denkbar. Stellen, die als Vertretung eines fehlenden Mitarbeiters gedacht sind, dürfen prinzipiell ebenfalls auf Zeit vergeben werden.

Andere mögliche Motive laut TzBfG sind schwammiger. So ist eine Befristung auch denkbar, wenn sie zur Erprobung des neuen Mitarbeiters erfolgt oder die zu erbringenden Arbeitsleistung das rechtfertigt. Auch Gründe, die in der Person des Angestellten selbst liegen, wären ein akzeptabler Grund.

Die Befristung muss außerdem schriftlich festgehalten werden. Das gilt übrigens nicht für den Arbeitsvertrag an sich. Dieser kann auch mündlich vereinbart werden. Der betreffende Zeitraum der Beschäftigung bedarf jedoch der Schriftform. Sonst ist die Befristung unwirksam.

Befristung auch ohne Grund möglich

Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis entweder nur mit sachlichem Grund möglich. Auch ohne einen solchen triftigen Grund kann eine Stelle jedoch auf Zeit vergeben werden. Auch hier setzt der Gesetzgeber jedoch Grenzen.

Ein Arbeitsverhältnis darf ohne sachlichen Grund laut gesetzlichen Vorgaben im Normalfall für maximal zwei Jahre befristet werden. Darunter fallen auch Verträge, die in diesem Zeitraum mehrfach verlängert wurden. Ein befristeter Vertrag darf höchstens dreimal verlängert werden. Ohne Grund darf kein Mitarbeiter befristet eingestellt werden, wenn dieser schon einmal befristet oder unbefristet beim Arbeitgeber beschäftigt war.

Ausnahmen von den genannten Regeln können bestehen, wenn das Unternehmen neu gegründet wurde. Dann darf der Arbeitgeber Angestellte auch für bis zu vier Jahre auf Zeit einstellen. Diese Ausnahme besteht jedoch nur, wenn die Firma tatsächlich neu gegründet wurde. Rechtliche Umstrukturierungen eines bestehenden Unternehmens sind kein zulässiger Grund.

Auch ehemalige Arbeitslose müssen in bestimmten Fällen eine Befristung hinnehmen. Falls sie das 52. Lebensjahr vollendet haben und vor ihrem neuen Arbeitsverhältnis mindestens vier Monate lang ohne Job waren, kann ihr Vertrag auch ohne sachlichen Grund maximal fünf Jahre lang befristet werden. Ihr Vertrag darf in diesem Zeitraum auch mehrfach befristet verlängert werden.

Auch tarifvertragliche Bestimmungen wirken sich darauf aus, ob ein befristeter Vertrag rechtens ist oder nicht.

Einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen?

Für viele Arbeitnehmer oder -geber stellt sich die Frage, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden kann – also noch vor Ablauf der eigentlich vereinbarten Zeit oder bevor der damit verbundene Zweck erreicht ist. Das geht normalerweise nicht. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Anderslautende arbeits- oder tarifvertragliche Bestimmungen können sich jedoch auswirken. So können Arbeitgeber und -nehmer etwa im Arbeitsvertrag eine solche Möglichkeit festhalten.

Außerordentliche und fristlose Kündigungen sind prinzipiell jedoch möglich. Dazu muss es natürlich einen guten Grund geben, der das rechtfertigt.

Unrechtmäßige Befristung? Das kannst du tun

In vielen Fällen ist insbesondere eine längere Befristung eines Arbeitsvertrags nicht zulässig. Wenn du glaubst, dass dein Arbeitgeber dich unrechtmäßig auf Zeit angestellt hat, kannst du Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Eine sogenannte Entfristungsklage ist innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des Vertrags möglich.

Falls die Befristung nicht rechtens war, gilt der geschlossene Arbeitsvertrag als unbefristet. Der Arbeitgeber kann dir dann nur noch im Rahmen der Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes kündigen. Das bedeutet, dass er die ordentliche Kündigung frühestens zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses aussprechen kann. Allerdings braucht er dazu gute Gründe, die entweder betrieblicher Natur sein müssen oder in deinem Verhalten oder deiner Person zu finden sind.

Quellen & weiterführende Informationen:

[1] Zahl der befristeten Neueinstellungen nimmt wieder zu – https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-09/arbeitsvertraege-befristet-neue-mitarbeiter-unternehmen

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