AllgemeinBrückenteilzeit: Gesetz, Antrag & Sonderfälle

Brückenteilzeit: Gesetz, Antrag & Sonderfälle

Viele Arbeitnehmer möchten ihre Arbeitszeit verringern. Manchmal ist von vornherein abzusehen, dass das reduzierte Pensum nur für eine bestimmte Zeit nötig ist. Dann kann Brückenteilzeit eine Option sein. Was genau das ist, welche Regelungen du kennen solltest und wie du Brückenteilzeit beantragen kannst, erfährst du hier.

Brückenteilzeit: Was ist das?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Es gilt zwar nicht in allen Fällen, aber viele Beschäftigte können ihre Stunden auf eigenen Wunsch reduzieren, wenn nicht betriebliche Gründe dagegensprechen.

Seit dem 1. Januar 2019 besteht außerdem ein Anspruch auf Brückenteilzeit. Auch hier verringern Arbeitnehmer ihre Stunden im Job, sie tun das allerdings nur für eine begrenzte Dauer. Warum sie weniger arbeiten möchten, müssen sie wie beim Wunsch nach regulärer Teilzeit nicht gegenüber dem Arbeitgeber begründen. Es spielt also keine Rolle, ob du einen Angehörigen pflegen, dich um deine Kinder kümmern oder einfach mehr Zeit für dich haben möchtest.

Die Voraussetzungen und Regelungen zur Brückenteilzeit sind ähnlich denen der regulären Teilzeit. Der wichtigste Unterschied ist die Befristung der Teilzeit. Im Anschluss haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit wieder auf die ursprüngliche Stundenzahl zu erhöhen. Auch das unterscheidet reguläre Teilzeit und Brückenteilzeit.

Wie ist die Brückenteilzeit geregelt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein eigenes Brückenteilzeitgesetz gibt es nicht. Stattdessen finden sich die rechtlichen Grundlagen der Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das um die entsprechenden Regelungen in § 9a ergänzt wurde. Daraus ergibt sich der Anspruch von Arbeitnehmern auf Brückenteilzeit.

Außerdem gehen aus § 9a TzBfG die Voraussetzungen für Brückenteilzeit hervor:

  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende zählen nicht dazu.
  • Der Beschäftigte muss seit mehr als sechs Monaten für den Arbeitgeber tätig sein.
  • Er muss rechtzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer über den Umfang der Arbeitszeitverringerung und die Verteilung der übrigen Stunden sprechen. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst, wie lange seine Brückenteilzeit dauern soll. Möglich sind ein bis fünf Jahre. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit können Beschäftigte einen neuen Brückenteilzeit-Antrag stellen; das geht allerdings frühestens ein Jahr danach.

Brückenteilzeit: Was ist mit Gehalt, Urlaub und Überstunden?

Während der Brückenteilzeit verringert sich das Gehalt entsprechend. Der Stundenlohn darf aber nicht verändert werden, weil Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden dürfen.

Ebenfalls verringert ist der Urlaubsanspruch während der Brückenteilzeit. Wie viele Urlaubstage Betroffene noch haben, hängt auch davon ab, wie sich die Brückenteilzeit im Jahr verteilt. Es können zum Beispiel noch Urlaubstage übrig sein, die durch das höhere Arbeitspensum erworben wurden. Sie müssen dann anteilig noch gewährt werden. Ansonsten verringert sich die Zahl der Urlaubstage in Brückenteilzeit analog zur Zahl der verbleibenden Arbeitstage pro Woche.

Dass ein Beschäftigter, der Brückenteilzeit macht, Überstunden leistet, kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Das würde dem Wunsch des Mitarbeiters nach einer Verringerung der Arbeitszeit direkt entgegenstehen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn es eine rechtliche Grundlage – etwa einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung – dafür gibt, sind Überstunden weiterhin möglich.

Wer kann einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen?

Es kann viele Situationen geben, in denen eine Brückenteilzeit sinnvoll sein kann – du kannst sie zum Beispiel nach deiner Elternzeit nehmen, um noch mehr Zeit für dein Kind zu haben, oder wenn du dich überlastet fühlst und dringend mehr Zeit für Erholung brauchst.

Warum du deine Stunden im Job verringern möchtest, musst du dem Arbeitgeber nicht mitteilen. Wichtig ist aber, dass du rechtzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellst. Brückenteilzeit beantragen kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, bei dem die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit muss der Brückenteilzeit-Antrag beim Arbeitgeber eingehen. Der Antrag muss in Textform sein, was bedeutet, dass du einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail schreiben kannst.

Mache in deinem Antrag auf Brückenteilzeit alle wichtigen Angaben: Wann soll die Brückenteilzeit beginnen, wie lange soll sie dauern? In welchem Umfang möchtest du deine Arbeitszeit in diesem Zeitraum verringern? Du kannst auch ergänzen, wie du deine verbleibende Arbeitszeit gerne zeitlich verteilen würdest.

Der Arbeitgeber muss anschließend auf deinen Antrag reagieren, und zwar spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit in Schriftform. Tut er das nicht, gilt seine Zustimmung als erteilt.

Darf der Arbeitgeber einen Brückenteilzeit-Antrag ablehnen?

Brückenteilzeit kann in vielen Fällen sinnvoller sein als die Arbeitszeit einfach ohne Befristung zu reduzieren – schließlich hast du so die Gewissheit, dass du im Anschluss wieder mehr arbeiten kannst. Aber was, wenn der Arbeitgeber sich querstellt? Darf er den Wunsch nach Brückenteilzeit einfach so ablehnen?

Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, muss der Arbeitgeber einem Antrag auf Brückenteilzeit grundsätzlich zustimmen. Wie so oft sind aber Ausnahmen möglich. Wenn es betriebliche Gründe gibt, die dem Wunsch eines Beschäftigten nach Brückenteilzeit entgegenstehen, kann der Arbeitgeber seine Zustimmung verweigern. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Organisation der Arbeitsabläufe oder die Sicherheit im Betrieb dadurch wesentlich beeinträchtigt wären. Falls dem Arbeitgeber durch die Brückenteilzeit unverhältnismäßig hohe Kosten entstünden, kann er sie ebenfalls ablehnen.

Eine entscheidende Rolle spielt auch die Größe des Unternehmens. Arbeitnehmer, die für einen Arbeitgeber mit weniger als 45 Mitarbeitern arbeiten, haben ohnehin keinen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit. Hier sind nur individuelle Vereinbarungen möglich, auf die sich der Arbeitgeber allerdings nicht einlassen muss.

Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber dir keine Brückenteilzeit ermöglicht

Bei Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze. Demnach muss ein solcher Arbeitgeber nur einem von 15 Mitarbeitern Brückenteilzeit ermöglichen. Erst bei einer Unternehmensgröße von mehr als 200 Mitarbeitern gibt es eine solche Zumutbarkeitsgrenze nicht mehr. Der Arbeitgeber kann sich dann also nicht darauf berufen, dass schon zu viele Mitarbeiter Brückenteilzeit machen, wenn er einen entsprechenden Antrag ablehnt.

Wenn ein Arbeitgeber einen Brückenteilzeit-Antrag ablehnt, kann das mit dem gewünschten Umfang der Arbeitszeitverringerung, der Verteilung der übrigen Arbeitszeit oder der geplanten Dauer der Brückenteilzeit zusammenhängen. Deshalb ist es sinnvoll, nach einer Ablehnung direkt beim Arbeitgeber nachzufragen, warum er den Antrag nicht bewilligt hat.

Du kannst dich alternativ oder zusätzlich an den Betriebsrat wenden, der möglicherweise in deinem Sinne vermitteln kann. Außerdem hast du grundsätzlich die Option, die Ablehnung des Arbeitgebers von einem Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Ablehnung zulässig war oder nicht.

Kann man eine Brückenteilzeit vorzeitig beenden?

Bei manchen Beschäftigten kommt während einer Brückenteilzeit der Wunsch auf, doch früher wieder mehr Stunden zu machen – zum Beispiel, weil sie doch lieber mehr Geld zur Verfügung hätten. Besteht dann ein Anspruch darauf, die Brückenteilzeit vorzeitig zu beenden? Nein. Die Vereinbarungen, die du mit deinem Arbeitgeber vor dem Beginn der Brückenteilzeit geschlossen hast, gelten für deren gesamte Dauer. Schließlich braucht auch der Arbeitgeber Planungssicherheit. Aus denselben Gründen kannst du während einer Brückenteilzeit auch nicht von deinem Chef verlangen, dass die Brückenteilzeit verlängert oder die Arbeitszeit weiter verkürzt wird.

Dass du keinen entsprechenden Anspruch hast, heißt jedoch nicht, dass es sich nicht lohnen kann, mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Möglicherweise kommt der Arbeitgeber dir entgegen und ermöglicht es dir, die Brückenteilzeit entsprechend anzupassen.

Brückenteilzeit: Vorteile & Nachteile

Fragst du dich, ob du Brückenteilzeit beantragen sollst? Bei der Entscheidung, ob Brückenteilzeit für dich infrage kommt oder nicht, solltest du die damit verbundenen Vor- und Nachteile kennen.

Brückenteilzeit: Vorteile

  • Brückenteilzeit bietet Beschäftigten den Vorteil, dass sie ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum reduzieren können. Sie haben die Gewissheit, dass sie anschließend wieder so viel arbeiten können wie vorher.
  • Dadurch ist das Risiko, dass man ungewollt in der Teilzeit hängenbleibt, nicht gegeben, was das Modell für viele Arbeitnehmer attraktiv macht. Arbeitgeber sind zwar auch bei regulärer Teilzeit gehalten, Mitarbeiter, die mehr arbeiten wollen, bei entsprechenden Stellenbesetzungen bevorzugt behandeln. Dieselbe Sicherheit wie bei der Brückenteilzeit bietet das Arbeitnehmern allerdings nicht.
  • Brückenteilzeit kann in bestimmten Situationen sehr sinnvoll sein. Mit einer Brückenteilzeit nach der Elternzeit können junge Eltern etwa mehr Zeit für die Familie schaffen.
  • Für den Arbeitgeber kann es sinnvoll sein, den Wunsch von Beschäftigten nach Brückenteilzeit zu erfüllen. Die Mitarbeiter sind wahrscheinlich zufriedener, außerdem sind sie nur für eine begrenzte Zeit weniger im Unternehmen.

Brückenteilzeit: Nachteile

  • Ob Brückenteilzeit sinnvoll ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wie jede Teilzeit kann sie ein Hindernis für eine steile Karriere sein. Zwar können auch Teilzeitkräfte Karriere machen, sie sind aber kürzer im Betrieb und kommen deshalb für manche Stellen möglicherweise nicht infrage, die mit viel Arbeit verbunden sind.
  • Das Modell Brückenteilzeit benachteiligt Arbeitnehmer in kleineren Firmen. Nur Unternehmen mit regelmäßig mehr als 45 Mitarbeitern müssen Brückenteilzeit überhaupt ermöglichen. Für einen großen Teil der Beschäftigten in Deutschland scheidet Brückenteilzeit deshalb als Option aus, wenn sie sich nicht individuell mit dem Arbeitgeber darauf einigen können.
  • Für Arbeitgeber ist es einerseits gut zu wissen, wann ihre Mitarbeiter wieder mehr arbeiten werden. Allerdings müssen sie womöglich für die Dauer der Brückenteilzeit zusätzliche Mitarbeiter einstellen, was mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.

Bildnachweis: fizkes / Shutterstock.com

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