Arbeitsleben & BerufStändig Überstunden? Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte wissen

Ständig Überstunden? Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte wissen

Für die meisten Beschäftigten sind Überstunden von Zeit zu Zeit normal. Für manche werden sie jedoch auch zum Streitthema mit dem Chef – und sorgen für Stress und Erschöpfung. Arbeitgeber wünschen sich Mitarbeiter, die bei Bedarf auch einmal länger bleiben. Für Arbeitnehmer sind häufige Überstunden jedoch oft belastend – insbesondere, wenn diese zum Standard geworden sind.

Überstunden gehören in vielen Berufen schon fast zur Jobbeschreibung – doch was müssen Arbeitnehmer hinnehmen? Und was müssen Arbeitgeber beachten?

So sind Überstunden geregelt

Was sind eigentlich Überstunden? Es handelt sich dabei um Arbeitszeit, die über das vertraglich vereinbarte Soll hinausgeht. Wo das Soll liegt, regelt der Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag. Üblicherweise müssen Überstunden von einem Vorgesetzten angeordnet werden.

Es kann sich jedoch auch um Überstunden handeln, wenn der Beschäftigte ungefragt mehr arbeitet. Der Chef muss dem dann widersprechen – andernfalls nimmt er die Arbeitsleistung stillschweigend hin. Das setzt voraus, dass er von den Überstunden erfährt. Der Vorgesetzte muss die Überstunden notieren.

Wie mit Überstunden umzugehen ist, regelt der Arbeitsvertrag. Auch Tarifverträge können sich auswirken.

Regelungen im Arbeitsvertrag

Was im Arbeitsvertrag steht, hat eine bindende Wirkung. Das gilt auch für die Bestimmungen in Hinblick auf Überstunden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen hier jedoch aufpassen: nicht jede Regelung ist rechtlich zulässig.

Im besten Fall ist im Arbeitsvertrag eine maximale Zahl an Überstunden angegeben. Eine solche Angabe bezieht sich üblicherweise auf einen Monat. Nur, was darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber bezahlen. Handelt es sich etwa um zehn Stunden pro Monat, muss der Arbeitnehmer hinnehmen, dass er erst ab der elften Stunde eine Vergütung oder einen Freizeitausgleich erhält – und zwar nur für die elfte und jede weitere Stunde.

Manche Formulierungen sind rechtlich nicht haltbar und entsprechende Klauseln ungültig. Das gilt für pauschale Regelungen, die vorsehen, dass Überstunden generell mit dem Gehalt abgegolten sind. Das Bundesarbeitsgericht hat das für nicht zulässig erklärt. Ausnahmen können bestehen, wenn Beschäftigte als leitende Angestellte tätig sind. Durch ein meist gutes Gehalt müssen sie Überstunden in vielen Fällen hinnehmen.

Manche Angestellten bekommen Überstunden laut vertraglicher Regelung schon ab der ersten Stunde bezahlt. Wenn sich im Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zu Überstunden finden, richtet sich die Entlohnung nach dem, was in der Branche oder dem Betrieb üblich ist.

Regelungen in Tarifverträgen

Wenn ein Tarifvertrag gilt, wirken sich die entsprechenden Regelungen ebenfalls aus. In der Regel gilt die jeweilige Bestimmung des Tarifvertrags, weil sie stärker wiegt als der Arbeitsvertrag. Anders verhält es sich, wenn die Bestimmungen des Arbeitsvertrags für den Angestellten günstiger sind. Dann gilt, was im Arbeitsvertrag steht.

Überstunden vs. Mehrarbeit

Im Alltag werden die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen jedoch unterschiedliche Sachverhalte. Überstunden sind jene Stunden, die der Arbeitnehmer länger arbeitet als vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart. Mehrarbeit hingegen setzt voraus, dass das Maß der Überstunden die gesetzliche Höchstarbeitszeit übersteigt. Diese beträgt pro Tag acht Stunden oder 48 Stunden pro Woche.

Rechtliche Regelungen zur Arbeitszeit

Niemand muss auf Dauer Überstunden oder Mehrarbeit leisten. Wer fortwährend Überstunden macht, macht zwar womöglich den Chef glücklich, ihm fehlt jedoch der Freizeitausgleich. Stress oder gar ein Burnout können die Folge sein.

Rechtlich ist der Umfang der Arbeitszeit strikt geregelt. Üblicherweise dürfen (Vollzeit-)Angestellte höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten. In Ausnahmefällen sind auch zehn Arbeitsstunden am Tag zulässig. Bezogen auf ein halbes Jahr dürfen Arbeitnehmer pro Woche im Schnitt höchstens 48 Stunden arbeiten.

Zudem müssen Pausenzeiten eingehalten werden. Ab sechs Stunden Arbeitszeit muss die Pause 15 Minuten betragen. Bei bis zu neun Stunden sind es 30 Minuten, bei bis zu zehn Stunden sogar 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.

Gibt es ein Recht auf Bezahlung?

Ordnet der Chef Überstunden an, muss zunächst der Betriebsrat zustimmen. Ist der Wunsch nach einem Extra-Arbeitseinsatz gerechtfertigt, muss der Beschäftigte diesem nachkommen. Welche Gegenleistung er dafür erhält, variiert.

Insbesondere die Frage, ob ein Freizeitausgleich oder ein finanzieller Ausgleich gewährt werden muss, sorgt häufig für Konflikte zwischen Arbeitgebern und -nehmern. Wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende wirksame Klausel enthält, kann es auch sein, dass die Überstunden überhaupt nicht abgegolten werden. Das ist jedoch nur innerhalb eines gewissen Rahmens denkbar.

In vielen Fällen können Angestellte frei wählen, ob sie ihre Überstunden durch Freizeitausgleich oder mehr Lohn abgegolten haben möchten. Ein Recht auf Bezahlung gibt es jedoch nur bedingt. Grundsätzlich bezahlt werden müssen Überstunden dann, wenn die damit verbundene Arbeitsleistung nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Üblicherweise können Überstunden auch durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, etwa aus betriebsbedingten Gründen, muss der Chef jedoch zahlen.

Ist ein finanzieller Ausgleich für Überstunden im Betrieb oder der Branche üblich, muss der Arbeitgeber einen solchen in der Regel gewähren. Das setzt voraus, dass es im Arbeitsvertrag keine anderslautende Bestimmung gibt.

Zuschlag bei Überstunden?

Je nach Branche und betrieblicher Regelung haben Angestellte unter Umständen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Entsprechende Bestimmungen finden sich im Arbeits- oder Tarifvertrag. Häufiger als im Arbeitsvertrag sehen Tarifverträge dies vor, etwa der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Beträge liegen meist zwischen 15 und 30 Prozent.

Zu Überstunden verpflichtet?

Arbeitnehmer sind nicht in jedem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, einer Bitte nach Überstunden nachzukommen. Es kommt darauf an, ob die Überstunden rechtens sind – etwa, weil es sich um einen Notfall handelt. Auch, wenn der Beschäftigte eine entsprechende Regelung in seinem Arbeitsvertrag unterschrieben hat, muss er die Überstunden auf Anweisung des Chefs leisten.

Überstunden müssen üblicherweise einen Notfall darstellen, um zulässig zu sein. Was genau das beinhaltet, ist weiter unten beschrieben.

Außerdem gibt es eine gesetzliche Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Damit geht einher, dass Angestellte in Notfällen oder anderen Ausnahmesituationen mehr arbeiten müssen. Dazu sind sie, je nach Begebenheiten, verpflichtet.

Viele Überstunden nicht zulässig

Viele Überstunden sind in der Praxis nicht zulässig, weil ihnen kein Notfall vorausgeht. Ausnahmen können bestehen, wenn die Überstunden durch den Arbeits- oder Tarifvertrag gedeckt sind. Zumindest theoretisch können Angestellte eine Bitte nach Überstunden dann abschlagen. Viele Beschäftigte kommen dem Wunsch nach Überstunden jedoch nach. Sie wollen das Verhältnis zum Chef nicht gefährden oder vermeiden, dass ihre Jobperformance leidet. Nicht zuletzt machen viele Arbeitnehmer Überstunden, weil sie ihre Aufgaben in der regulären Arbeitszeit nicht schaffen.

Wenn ein Beschäftigter nicht in der Lage ist, angeordnete Überstunden zu machen, empfiehlt sich ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten. Wenn der Arbeitnehmer plausibel begründet, warum es nicht geht, findet sich meist eine andere Regelung. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind unweigerlich aus der Kita abgeholt werden muss – und niemand anderes einspringen kann.

Was ist ein Notfall?

Überstunden sind in vielen Fällen zulässig, wenn sie durch einen unvorhersehbaren Sachverhalt bedingt sind. Dieser muss jedoch einen Notfall darstellen. Welche Situationen hierfür in Frage kommen, ist eng definiert. Es sind Begebenheiten, die sofort eine Handlung erfordern – beispielsweise ein Stromausfall oder Wasserrohrbruch. Auch, wenn eine Operation unvorhergesehen länger dauert, kann beispielsweise ein Arzt nicht einfach Feierabend machen.

Es ist jedoch kein Notfall, wenn Kollegen erkranken. Auch genereller Personalmangel stellt keinen Notfall dar, ebenso wenig ein überraschender Auftrag, der rasch bearbeitet werden muss. Hier obliegt es dem Arbeitgeber, sich auf solche Situationen vorzubereiten.

Wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Vorgaben hält

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer unrechtmäßig zu Überstunden verpflichtet werden. Sie müssen dieser Bitte dann nicht nachkommen. Anders verhält es sich, wenn die Aufforderung berechtigt war. Wer Überstunden dann ablehnt, riskiert eine Abmahnung. Kommt es mehrfach vor, droht die Kündigung.

Häufen sich die unrechtmäßigen Überstunden, kann ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen. Nicht immer ist diesem die Lage des Mitarbeiters überhaupt bewusst. Werden Überstunden zum Standard, liegt das meist an einer zu großen Fülle von Aufgaben. Zusammen kann überlegt werden, wie diese anders aufgeteilt werden können.

Bringt das Gespräch nichts, kann der Beschäftigte klagen. Bekommt er vor Gericht Recht, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Auch eine Haftstrafe ist denkbar. Wer den juristischen Weg einschlagen möchte, lässt sich am besten durch den Betriebsrat und einen Anwalt beraten. Überstunden sollten unbedingt genau dokumentiert werden; auch Zeugen sind hilfreich.

Sonderfall Teilzeit

Wer nur Teilzeit arbeitet, macht dies meist bewusst. In vielen Fällen möchten solche Angestellten mehr Freizeit, etwa, um sich um ihre Familie zu kümmern. Ohne Weiteres dürfen Teilzeitmitarbeiter keine Überstunden machen. Auch hier kommt es jedoch auf die Regelungen im Arbeitsvertrag an. Daraus muss hervorgehen, wie viele Überstunden maximal möglich sind. Auch Tarifverträge wirken sich aus.

Ein Ärgernis für viele Teilzeitangestellte betraf lange Zeit Überstundenzuschläge. Bis vor kurzem sah die Rechtsprechung vor, dass sie erst dann Zuschläge bekommen, wenn ihre Arbeitszeit die eines Vollzeitjobs übersteigt. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch geurteilt, dass prinzipiell schon ab der ersten Überstunde Zuschläge fällig sind. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt sein als Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten.

Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter ständig länger, kann es zudem passieren, dass er automatisch zum Vollzeitbeschäftigten wird. Dies wird als stillschweigende Übereinkunft betrachtet. Er kann eine Vollzeitstelle dann möglicherweise einklagen, wenn der Arbeitgeber seine Stunden wieder verringern möchte.

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