AllgemeinUmschulung zum Erzieher/zur Erzieherin: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Wer in seinem aktuellen Beruf nicht mehr glücklich ist und sich gern um kleine Kinder kümmert, für den könnte die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin der richtige Weg sein. Der große Vorteil dieser Umschulung: Gerade im erzieherischen Bereich werden Fachkräfte händeringend gesucht, weshalb die Berufsaussichten nach der Umschulung recht gut sind. Welche Voraussetzungen Interessenten mitbringen sollten, welche Möglichkeiten der Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin es gibt und wie die Umschulung finanziert werden kann, erfährt man hier.

Wie läuft die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin?

Die Voraussetzung für eine Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin ist häufig eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wer zum Beispiel Sozialassistent/in oder Kinderpfleger/in gelernt hat, geht zunächst zwei oder drei Jahre zur Berufsschule. Im Anschluss daran wird in der Regel ein Berufspraktikum absolviert, das ein Jahr dauert.

Interessenten, die lediglich über eine sogenannte berufsfremde Ausbildung verfügen, müssen vorab ein zusätzliches Praktikum ableisten. Dauer und Voraussetzungen des Praktikums sowie der Umschulung können dabei von Bundesland zu Bundesland variieren.

Das gilt übrigens für die komplette Umschulung: Es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen für die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin. Das hat zur Folge, dass die Zulassungsbedingungen jeweils ganz unterschiedlich sein können. Meist wird jedoch mindestens ein Realschulabschluss sowie eine einschlägige Erstausbildung verlangt.

Umschulung abhängig vom Bundesland

Aber auch der Ablauf der Weiterqualifizierung oder Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin hängt stark vom Ausbildungsort ab. So gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg die sogenannte praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Dabei arbeiten die Interessenten drei Tage pro Woche in einer Kindertagesstätte und besuchen an den übrigen beiden Tagen die Berufsschule.

Diese Qualifizierung hat den klaren Vorteil, dass die angehenden Erzieher währenddessen bezahlt werden, sie erhalten in der Regel eine Bezahlung für das Praktikum. Bei staatlichen Einrichtungen richtet sich diese Bezahlung sogar nach dem Tarifvertrag.

Allgemeine Voraussetzungen für die Umschulung

Obwohl die Voraussetzungen für die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin von Bundesland zu Bundesland variieren, gibt es einige allgemeine Qualifikationen, die Interessenten für den Beruf mitbringen sollten:

  • Schulabschluss: In der Regel müssen Interessenten mindestens den Realschulabschluss (mittlere Reife) vorweisen können. Eine Ausnahme gibt es jedoch für Umschüler: Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, wird häufig auch mit dem Hauptschulabschluss zur Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin zugelassen.
  • Berufspsychologischer Eignungstest: Wird die Umschulung über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit absolviert, muss zunächst ein sogenannter berufspsychologischer Eignungstest abgelegt werden. Mithilfe dieses Tests soll festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Umschulung, wie zum Beispiel eine Toleranz für die mitunter größeren Belastungen, grundsätzlich gegeben sind.
  • Individuelle Eigenschaften: Daneben sollten Umschüler zum Erzieher/zur Erzieherin folgende persönliche Eigenschaften mitbringen:
    • Interesse und Freude an der Arbeit mit Kindern
    • Geduld im Umgang mit kleinen Kindern
    • Großes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
    • Sozialkompetenz
    • Einfühlungsvermögen
    • Kommunikationsstärke
    • Flexibilität
    • Durchsetzungsfähigkeit
    • Lernbereitschaft und Interessen für erzieherische Themen

Die Möglichkeiten der Umschulung

Je nach Bundesland und individuellen Vorkenntnissen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für eine Umschulung. Denkbar sind zum Beispiel die Folgenden:

  1. Umschulung an einer Schule: Einige Anbieter bieten die Umschulung sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit an. Wer sich für die Teilzeit-Variante entscheidet, muss dabei meist drei Jahre für den schulischen Teil der Umschulung einplanen. Danach wird noch ein einjähriges Praktikum absolviert.
  2. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA): Wie bereits angesprochen gibt es auch diese Möglichkeit, um den Beruf des Erziehers/der Erzieherin zu ergreifen. Eine Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin im engeren Sinne bietet diese Form jedoch nicht. Denn genau betrachtet handelt es sich hierbei um eine Weiterqualifizierung. Interessenten müssen nämlich bereits im erzieherischen Bereich arbeiten und können berufsbegleitend neben ihrer Tätigkeit den Abschluss als Erzieher/Erzieherin erwerben.
  3. Die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin als sogenannte Externenprüfung: Dieser Weg steht Personen offen, die schon einige Jahre Berufserfahrung in einer pädagogischen Einrichtung gesammelt haben, jedoch ohne einen entsprechenden Abschluss zu haben. Nachteil der Externenprüfung: Die theoretischen Grundlagen des Erzieherberufs müssen sich die Umschüler selbst erarbeiten, denn in der Prüfung werden diese Dinge abgefragt.
  4. Umschulung über Arbeitsamt oder Jobcenter: Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern besonders gerne Umschulungen für Mangelberufe. Der Beruf des Erziehers gehört in diese Kategorie, denn nach wie vor fehlen Fachkräfte in diesem Bereich. Auch hier unterscheiden sich Zulassungsvoraussetzungen und der Ablauf der Ausbildung von Bundesland zu Bundesland. Exemplarisch sei jedoch das Programm „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ vorgestellt. Dieses Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und hilft Arbeitssuchenden Personen bei der Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin. Interessant dabei: Schon während der Umschulung erhalten die Umschüler eine Vergütung und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Finanzierung der Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin

Gerade bei einer Umschulung steht das Thema Finanzierung immer im Raum. Denn während die Umschulung absolviert wird, verdient man nicht immer Geld. Besonders schwierig ist das, wenn man eine Familie hat, die es zu ernähren gilt. Doch glücklicherweise gibt es verschiedene Wege, die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin zu finanzieren.

  1. Umschulung über die Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Wie bereits erwähnt fördern Arbeitsagentur und Jobcenter die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin recht gerne, in der Regel mit einem Bildungsgutschein. Damit verbunden ist in der Regel auch die Finanzierung und zwar häufig in Höhe von 100 Prozent.
  2. Umschulung über die Rentenversicherung: Wer sich aufgrund einer Berufskrankheit oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen für die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin interessiert, sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Unter Umständen kann man von dieser Stelle die entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten.
  3. Umschulung über besondere Programme: Daneben gibt es einige Programme, die die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin finanziell fördern. Interessenten sollten sich daher in jedem Fall in ihrem Bundesland ausführlich zu den verschiedenen Optionen beraten lassen, denn auch diese Rahmenbedingungen sind von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich.

Vorsicht: Wird die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Deutsche Rentenversicherung finanziert, schließen beide Seiten in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung (EGV). Umschüler, die die Umschulung vorzeitig abbrechen, müssen aus diesem Grund mit Konsequenzen rechnen. Meist verlangen die Träger der Ausbildung entweder einen Ausgleich für die bereits geleisteten Zahlungen oder gar Schadenersatz.

Der Verdienst nach der Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin

Wer jedoch durchgehalten und die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin abgeschlossen hat, kann fortan in diesem Beruf arbeiten und sein Geld verdienen. Doch auch hier gibt es große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Einrichtung zu Einrichtung.

Bei öffentlichen Trägern wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt, bei privaten Einrichtungen ist das nicht zwingend der Fall.

Und auch kirchliche oder kommunale Arbeitgeber orientieren sich zwar an einem Tarifvertrag, zahlen jedoch nicht zwingend das gleiche Gehalt wie öffentliche Träger. Interessenten, die die Umschulung zum Erzieher/zur Erzieherin erfolgreich abgeschlossen haben, sollten daher auch in diesem Punkt genau hinsehen und die verschiedenen Jobangebote miteinander vergleichen. Als grobe Orientierungshilfe gilt, dass Erzieher mit einem jährlichen Bruttogehalt von ungefähr 22.500 bis 36.000 Euro rechnen können.

Bildnachweis: Krakenimages.com / Shutterstock.com

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