Immer mehr Unternehmen kämpfen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Entsprechend viele Arbeitnehmer bangen um ihren Arbeitsplatz. Selbst sehr gute Mitarbeiter kann es treffen: Plötzlich flattert die betriebsbedingte Kündigung ins Haus. Dabei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Trotzdem gilt es zuerst einmal die Ruhe zu bewahren. Arbeitnehmer sind gut geschützt und nicht immer sind die Voraussetzungen gegeben, welche eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen.
- Was ist unter einer betriebsbedingten Kündigung zu verstehen?
- Kurzarbeit statt betriebsbedingter Kündigung?
- Welcher Mitarbeiter muss gehen?
- Wie die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden muss
- Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
- Betriebsbedinge Kündigung wegen des Corona-Virus?
- Verhalten, wenn die betriebsbedingte Kündigung erfolgt ist
Was ist unter einer betriebsbedingten Kündigung zu verstehen?
Sobald ein Unternehmen mindestens 10 Angestellte beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG. Dieses schließt allerdings nur jene Mitarbeiter ein, die seit sechs Monaten oder länger im Betrieb beschäftigt sind.
Kein Firmeninhaber schickt guten Mitarbeitern gerne eine Kündigung. Es gibt aber Situationen, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Ausweg ist. Das können beispielsweise die Aufgabe oder die Verkleinerung des Unternehmens sein, stark rückläufige Einnahmen oder mangelnde Aufträge.
Wer nun meint, Gründe erfinden zu können, um einen oder mehrere Mitarbeiter zu entlassen, irrt: Die Gesetze schützen die Arbeitnehmer vor missbräuchlicher Kündigung. Die Notwendigkeit einer betriebsbedingten Kündigung muss nachgewiesen werden können. Der Gesetzgeber kann verlangen, dass der Kündigungsgrund belegt wird. Es müssen möglicherweise auch Einblicke in die Buchhaltung gewährt werden.
Ist ein Arbeitgeber gezwungen, aus betrieblichen Gründen Angestellte zu entlassen, sollte gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Möglicherweise kann der Mitarbeiter intern wechseln. Gäbe es firmenintern eine Alternative für eine zumutbare Weiterbeschäftigung, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam.
Kurzarbeit statt betriebsbedingter Kündigung?
Bevor ein Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen die Kündigung erhält, müssen alle Möglichkeiten, den Arbeitsplatz zu erhalten, in Erwägung gezogen werden. Zeichnet es sich ab, dass sich die Auftragslage in absehbarer Zeit entspannt, kann Kurzarbeit angemeldet werden. Allerdings muss unter Umständen damit gerechnet werden, dass sich die finanzielle Situation des Betriebs oder das Arbeitsvolumen nicht erholt und letztendlich aus der Kurzarbeit heraus doch noch die betriebsbedingte Kündigung erfolgen muss.
Welcher Mitarbeiter muss gehen?
Sind mehrere Mitarbeiter von den betrieblichen Schwierigkeiten betroffen, muss der Vorgesetzte eine Entscheidung fällen. Dabei kommt die sogenannte Sozialauswahl zur Anwendung: Es werden unter den Betroffenen Vergleichsgruppen gebildet und sowohl das Alter, die Jahre der Betriebszugehörigkeit, eventuelle Krankheiten oder Behinderung und Unterhaltsverpflichtungen mithilfe von Sozialpunkten verglichen. Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer durch die Kündigung in die Langzeitarbeitslosigkeit rutscht und womöglich ins soziale Abseits gerät.
Aus diesem Grund trifft der Jobverlust meist junge und gesunde Kollegen, die zudem noch keine familiären Verpflichtungen haben. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Junge Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen haben durch die Sozialauswahl nichts zu befürchten, wenn es derzeit im Unternehmen keinen gleichwertigen Ersatz für sie gibt.
Wie die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden muss
Solltest du eine betriebsbedingte Kündigung mündlich oder als Kopie erhalten haben, so ist diese unwirksam. Das Gesetzt schreibt vor, dass der Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich und im Original unter Einhaltung der Kündigungsfrist zugestellt bekommt. Die Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn nicht, kommen die gesetzlichen Fristen zum Zuge. Normalerweise wird der Brief per Einschreiben verschickt, denn nur wenn nachgewiesen werden kann, dass er den Empfänger erreicht hat, ist die Kündigung wirksam.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
Wer bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen mit einer Abfindung rechnet, wird möglicherweise enttäuscht. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nämlich nicht. Bieten Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an, hat das meistens einen Hintergrund: An die Auszahlung wird die Bedingung geknüpft, keine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das macht aus Sicht des Unternehmens Sinn, denn Prozesse beim Arbeitsgericht sind kostspielig und zeitraubend. Manche Firmen haben die Abfindung zudem vertraglich geregelt. Andere folgen dem Gewohnheitsrecht: Ist es seit Jahren im Unternehmen üblich, Mitarbeitern nach der Kündigung eine Abfindung zu zahlen, hast auch du einen Anspruch darauf.
Gut zu wissen: Bevor du dich auf oder über die Abfindung freust, solltest du allerdings einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche haben. Bist du gezwungen, dich auf dem Arbeitsamt zu melden, wird die Abfindung möglicherweise angerechnet und es könnte eine Sperre geben. Diese ist von der Höhe der Entschädigung abhängig. Üblicherweise beträgt diese pro Anstellungsjahr einen halben Monatslohn. In diesem Fall hast du Anrecht auf Arbeitslosengeld. Sollte allerdings die Abfindung höher liegen, ist eine Sperre wahrscheinlich.
Betriebsbedinge Kündigung wegen des Corona-Virus?
Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen kommen aufgrund der Corona-Pandemie in unumkehrbare wirtschaftliche Bedrängnis. Arbeitsgerichte müssen sich vermehrt mit Kündigungen befassen, die als Kündigungsgrund „Corona“ angeben. Das ist rechtlich jedoch nicht haltbar. Eine Kündigung muss immer entweder verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt sein. Droht einer Firma die Zahlungsunfähigkeit, weil Lieferanten nicht mehr liefern oder sie auf offenen Rechnungen sitzen bleibt, steckt sie zweifelslos in einer Extremsituation. Laut § 615 S. 3 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Löhne laut Arbeitsverträgen zu zahlen. Ist dies nicht möglich, muss die Rechtslage dahingehend geprüft werden, ob eine betriebsbedingte Kündigung möglich ist. Da sich die Situation rund um die Pandemie jederzeit ändern kann, muss jeder Fall individuell betrachtet werden.
Verhalten, wenn die betriebsbedingte Kündigung erfolgt ist
Normalerweise gibt es Anzeichen, wenn es einem Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht oder eine Schließung geplant ist. Sollte die Kündigung überraschend ins Haus flattern, ist es dringend zu empfehlen, prüfen zu lassen, ob diese rechtswirksam ist. Ein seriöser Betrieb wird mit dem betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig ein Gespräch suchen und ihn bei der Stellensuche zumindest mit guten Referenzen und Empfehlungen unterstützen.
Ist die betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt und unvermeidbar, bleibt dir nichts anderes übrig, als diese zu akzeptieren.
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