Wer in Deutschland einer großen Kirche angehört, muss Kirchensteuer zahlen. Bei abhängig Beschäftigten geht der Kirchensteuersatz direkt vom Gehalt ab. Wie viel Kirchensteuer muss man in Deutschland zahlen? Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen? Und wofür wird die Steuer überhaupt verwendet? Darum geht es in diesem Artikel.
- Kirchensteuer in Deutschland: Was dahinter steckt
- Wen betrifft die Kirchensteuerpflicht?
- Kirchensteuer: Wie hoch ist sie?
- Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen
- Kirchensteuer: Welche Regelungen gelten für Selbstständige?
- Konfessionswechsel: So wirkt er sich auf die Kirchensteuerpflicht aus
- Aus der Kirche austreten und Kirchensteuer sparen
- Kirchensteuer in Deutschland: Ein Modell mit Zukunft?
Kirchensteuer in Deutschland: Was dahinter steckt
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von großen Religionsgemeinschaften erhoben wird. Die Mitglieder der jeweiligen Kirchen finanzieren damit zumindest teilweise die Tätigkeiten ihrer Kirche. Die Kirchensteuer hat in Deutschland eine lange Tradition; es gibt schon seit mehreren Jahrhunderten Kirchensteuern in unterschiedlichen Formen.
Heute bildet Artikel 140 des Grundgesetzes die Grundlage für die Erhebung von Kirchensteuer. Demnach sind Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden, dazu berechtigt, Steuern zu erheben. Eingezogen und verwaltet wird die Kirchensteuer dabei im Regelfall von den Finanzämtern innerhalb der Bundesländer. Für ihre Vermittlertätigkeit erhalten die Finanzbehörden einen Anteil der erhobenen Kirchensteuer, der zwischen zwei und vier Prozent liegt. Früher haben die Kirchen die Kirchensteuer selbst eingezogen, was auch heute noch in Ausnahmefällen so gehandhabt wird.
Wofür wird die Kirchensteuer verwendet?
Die größten Empfänger der Kirchensteuer in Deutschland sind die katholische und die evangelische Kirche. Zusammen erhielten sie im Jahr 2022 fast 13 Milliarden Euro Kirchensteuer. Davon entfielen rund 6,8 Milliarden auf die katholische Kirche und rund 6,1 Milliarden auf die evangelische Kirche. Die Kirchen nutzen die Steuer zur Finanzierung von kirchlichen Ausgaben und Gemeindeprojekten. Dabei ist die Kirchensteuer nicht kostendeckend: Die Kirchen sind darüber hinaus auf Spenden angewiesen, um sich zu finanzieren.
Mit der Kirchensteuer zahlen Kirchen zum Beispiel die Gehälter ihrer Mitarbeiter, sie unterhalten damit Gebäude und Friedhöfe oder nutzen sie zur Deckung von Baukosten und Sachkosten. Ebenso kann sie für gemeinnützige, soziale Projekte verwendet werden, zur Führung von Kitas, für Bistumsleitungen und kirchliche Hilfsorganisationen wie die Caritas. Kirchensteuer kann auch in Angebote der beruflichen Bildung und Erwachsenenbildung fließen, ebenso in die Seelsorge, Jugendarbeit und Beratung.
Wen betrifft die Kirchensteuerpflicht?
Für wen besteht eine Kirchensteuerpflicht? Grundsätzlich muss Kirchensteuer zahlen, wer Mitglied einer Kirche ist, die Kirchensteuer erhebt. Das betrifft in erster Linie katholische und evangelische Menschen, teilweise auch Mitglieder anderer christlicher Kirchen sowie Mitglieder jüdischer Gemeinden. Kirchensteuer wird allerdings in der Regel nur fällig, wenn jemand lohn- beziehungsweise einkommenssteuerpflichtig ist. Soweit das der Fall ist, müssen auch Ausländer Kirchensteuer in Deutschland zahlen, wenn sie hier leben und Mitglied einer entsprechenden Kirche sind.
Die Kirchensteuer bemisst sich an der Höhe der Einkommenssteuer. Wer weniger verdient, zahlt also auch weniger Kirchensteuer. Manche Personengruppen sind von der Kirchensteuerpflicht ganz ausgenommen. Das kann zum Beispiel bei Menschen mit sehr geringen Einkünften der Fall sein. Sie sind automatisch befreit oder können sich auf Antrag von der Kirchensteuerpflicht befreien lassen. Rentner und Arbeitslose müssen grundsätzlich Kirchensteuer zahlen, es sei denn, ihnen steht nur sehr wenig Geld zur Verfügung. Ausgenommen von der Kirchensteuerpflicht sind Kinder und Schüler, auch Studierende müssen die Steuer oft nicht zahlen.
Kirchensteuer: Wie hoch ist sie?
Wie ist bei der Kirchensteuer die Höhe? Und wie wird die Kirchensteuer berechnet? Grundsätzlich bemisst sich die Höhe der Kirchensteuer an Faktoren wie dem Einkommen einer Person und dem Familienstand. Relevant sind insbesondere die Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer, die jemand auf seine Einkünfte zahlen muss. Sie dienen als Grundlage zur Bemessung der Kirchensteuer.
Die Kirchenleitungen legen die Höhe der Kirchensteuer fest. Dem müssen die Landesparlamente zustimmen. Die Kirchensteuer hängt damit auch davon ab, wo jemand in Deutschland lebt:
- In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenmitglieder eine Kirchensteuer von acht Prozent, während Menschen in den übrigen Bundesländern neun Prozent Kirchensteuer aufbringen müssen.
In den meisten Bundesländern gibt es Regelungen, durch die die zu zahlende Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen auf gewisse Beträge begrenzt ist. Damit kann sich eine tatsächliche Kirchensteuer von 2,75 bis 3,5 Prozent bei bestimmten Personengruppen ergeben. Das Finanzamt berücksichtigt die Kappung in den meisten Fällen automatisch, es kann aber auch sein, dass ein Antrag gestellt werden muss. Auch hier kommt es auf das Bundesland an. In Bayern ist eine Kirchensteuer-Kappung nicht vorgesehen.
Übrigens fällt Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge an. Hier wird die Kirchensteuer im Regelfall ebenfalls je nach Bundesland mit acht beziehungsweise neun Prozent berücksichtigt.
Kirchensteuer in der Steuererklärung angeben und Steuern sparen
Die Kirchensteuer verursacht zwar Kosten, bietet aber steuerliche Vorteile, denn sie kann in der Steuererklärung angegeben werden. Dort kann sie als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das zu versteuernde Einkommen verringert sich dadurch und die Steuerlast sinkt entsprechend. Absetzbar ist dabei allerdings nur, was tatsächlich an die Kirche abgeführt wurde. Der Anteil, den das Finanzamt als Bearbeitungsgebühr einbehalten hat, bleibt außen vor. Es gelten die üblichen Fristen zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung.
Kirchensteuer: Welche Regelungen gelten für Selbstständige?
Bei der Kirchensteuer gelten für Selbstständige besondere Regelungen. Auch auf Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit fällt grundsätzlich Kirchensteuer an, wenn jemand Mitglied einer Kirche ist, die Kirchensteuer erhebt. Dabei muss nur dann Kirchensteuer gezahlt werden, wenn auch Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Wie bei Arbeitnehmern hängt die Höhe der Kirchensteuer auch bei Selbstständigen von ihrem Einkommen ab.
Gegebenenfalls kann die Kirchensteuer als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Das geht in der Anlage EÜR oder über die Gewinnermittlung. Entsprechende Nachweise sollten mitgeschickt werden, etwa Zahlungsbelege oder Kontoauszüge. Es kann sinnvoll sein, die eigenen Einkünfte und Ausgaben so zu gestalten, dass das zu versteuernde Einkommen sinkt. So sind die Beiträge, die für die Kirchensteuer anfallen, geringer. Auch Freibeträge können dabei in vielen Fällen nützlich sein. Wer an dieser Stelle sparen möchte, für den kann sich eine Kirchensteuerberatung lohnen.
Konfessionswechsel: So wirkt er sich auf die Kirchensteuerpflicht aus
Angenommen, jemand wechselt die Konfession: Welche Auswirkungen hat das auf die Kirchensteuerpflicht? Jemand zahlt zum Beispiel Kirchensteuer als evangelisches Kirchenmitglied, tritt dann aber in die katholische Kirche über. Das ändert weder etwas bei der Kirchensteuerpflicht noch an der Höhe des Kirchensteuersatzes. In Deutschland gilt eine sogenannte Konfessionsgleichheit. Das bedeutet, dass alle Mitglieder von Kirchen und Religionsgemeinschaften nach gleichen Grundsätzen behandelt werden müssen.
Aus der Kirche austreten und Kirchensteuer sparen
Kirchensteuer muss nur zahlen, wer in einer Kirche ist, die eine Kirchensteuer festgelegt hat. Viele Menschen sind seit ihrer Taufe als Baby in einer Kirche, ohne wirklich gläubig zu sein. In solchen Fällen kann sich ein Kirchenaustritt lohnen, denn dann entfällt die Kirchensteuerpflicht. Ein Austritt aus der Kirche ist vergleichsweise unkompliziert und kostet nicht allzu viel.
Wer aus einer Kirche austreten möchte, muss seinen Austritt vor dem zuständigen Standesamt oder Amtsgericht – abhängig von den Regelungen im Bundesland – erklären. Er stellt dazu einen schriftlichen Antrag, wobei zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich sein kann. Es wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr fällig, deren Höhe sich in den meisten Fällen zwischen 30 und 60 Euro bewegt.
Durch den Kirchenaustritt muss die Kirchensteuer in dem betreffenden Jahr nur noch anteilig bezahlt werden. Zwar wird zur Berechnung das gesamte Jahreseinkommen berücksichtigt, aber nur zu einem Zwölftel für jeden Monat, in dem jemand noch Mitglied der Kirche war.
Kirchensteuer in Deutschland: Ein Modell mit Zukunft?
Um die Legitimation der Kirchensteuer gibt es immer wieder Diskussionen. Passt es noch zu unserer modernen Gesellschaft, dass Menschen Steuern für die Mitgliedschaft in einer Kirche zahlen müssen? Und wie passt es zur eigentlich geltenden Trennung von Kirche und Staat, dass die Kirchensteuer in den meisten Fällen vom Finanzamt eingenommen und an die Kirchen weitergeleitet wird?
Zu solchen Fragen gibt es naturgemäß unterschiedliche Ansichten und Argumente. Hinzu kommt, dass besonders die großen Kirchen an Bedeutung verlieren. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche verliert schon seit geraumer Zeit stetig Mitglieder. Das hängt einerseits mit einer steigenden Zahl an Kirchenaustritten zusammen, andererseits mit dem demografischen Wandel: Mehr und mehr Kirchensteuerzahler versterben. Weil es weniger Taufen gibt, rücken für sie nicht so viele neue Kirchenmitglieder nach.
Mitgliederverluste stellen Kirchen vor Probleme
Die evangelische Kirche verzeichnete zuletzt 19,1 Millionen Mitglieder in Deutschland, die katholische Kirche hatte im selben Zeitraum rund 20,9 Millionen Mitglieder. Der Mitgliederschwund der Kirchen sorgt für rückläufige Einnahmen durch die Kirchensteuer. Das bedeutet für die Kirchen einen geringeren Handlungsspielraum.
Das Problem wird sich perspektivisch verschärfen: Finanzwissenschaftler haben im Jahr 2019 berechnet, dass sich die Finanzen der Kirchen bis zum Jahr 2060 halbieren werden. Entwicklungen wie etwa höhere Gehälter und Löhne – auch durch Tarifabschlüsse – können diesen Trend ein Stück weit kompensieren. Dennoch wird künftig geklärt werden müssen, welche Leistungen sich die Kirchen noch leisten können und wollen.
Einfach die Kirchensteuer anzuheben ist dabei wohl keine tragfähige Lösung: Ein solcher Schritt könnte zu noch mehr Kirchenaustritten führen. Viele Menschen treten aus Bequemlichkeit nicht aus der Kirche aus. Kostet die Mitgliedschaft sie jedoch zu viel, könnte sich das ändern. Ein weiterer Ansatz, um die Finanzierung der Kirchen zu sichern, könnte eine Individualbesteuerung als Alternative zur jetzigen pauschalen Festlegung des Kirchensteuersatzes sein. Ausschlaggebend für die Höhe der Kirchensteuer wäre dann das tatsächliche Einkommen eines Kirchenmitglieds. Das könnte für höhere Einnahmen bei den Kirchen sorgen, würde aber auch mehr Aufwand bedeuten.
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