AllgemeinEinkommenssteuererklärung: Wie es geht & warum es sich lohnt

Einkommenssteuererklärung: Wie es geht & warum es sich lohnt

Viele Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Es kann sich aber lohnen, freiwillig die Steuererklärung zu machen. Andere sind von vornherein zur Abgabe verpflichtet. Wen das betrifft, wie man die Einkommenssteuererklärung macht und wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt – hier erfährst du es.

Muss ich eine Steuererklärung machen? Für wen eine Einkommenssteuererklärung Pflicht ist

Eine Einkommenssteuererklärung zu machen ist nur für bestimmte Gruppen von Beschäftigten Pflicht. Das gilt zum Beispiel für Selbstständige, Gewerbetreibende und Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Viele Arbeitnehmer sind hingegen nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen. Verpflichtend ist eine Einkommenssteuererklärung in den folgenden Fällen:

  • wenn jemand zusätzliche Einkünfte (über das reguläre Gehalt hinaus) von mehr als 410 Euro im Jahr hat, zum Beispiel aus Vermietung
  • das gilt auch für den Bezug von steuerfreien Entgeltersatzleistungen, die 410 Euro im Jahr überstiegen haben – etwa in Form von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld, nicht aber Bürgergeld oder andere Sozialleistungen
  • in einer Ehe oder Partnerschaft: Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn einer der Partner Steuerklasse V oder VI hat oder sich die Ehepartner für Steuerklasse IV mit Faktor entschieden haben
  • bei mehreren Jobs
  • bei einer Scheidung, soweit (mindestens) einer der Ex-Partner im selben Jahr wieder geheiratet hat
  • wenn das Finanzamt Freibeträge bei der Lohnsteuer eingetragen hat, zum Beispiel für Kinderbetreuungskosten oder Fahrtkosten, soweit das Gehalt höher ist als die Summe aus dem Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei Eheleuten gilt die Summe aus dem doppelten Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem doppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag
  • wenn jemand eine Abfindung erhalten hat, bei der die Lohnsteuer nach der Fünftel-Regelung berechnet wurde
  • wenn für Kapitaleinkünfte noch Kapitalertragssteuer oder Kirchensteuer offen sind
  • Rentner müssen grundsätzlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte über den Grundfreibetrag hinausgehen. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro pro Jahr (Ledige) beziehungsweise 23.208 Euro pro Jahr (Ehepartner)

Darum lohnt sich eine freiwillige Einkommenssteuererklärung

Vielleicht musst du keine Steuererklärung machen, fragst dich aber an dieser Stelle: Sollte ich freiwillig eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Oder spare ich mir die Arbeit lieber? Viele Beschäftigte neigen zur letzteren Variante, zumal man immer wieder hört, wie kompliziert und anstrengend die Steuererklärung sei. Tatsächlich lohnt es sich aber in vielen Fällen, sich die Mühe zu machen. Gerade, wer nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist, kann oft Geld zurückholen – egal, ob Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildender oder Student.

Besonders aussichtsreich ist eine Steuererklärung, wenn du hohe Werbungskosten nachweisen kannst, bei außergewöhnlichen Belastungen und hohen Sonderausgaben. Wenn du zugleich wenig verdient hast, ist das für eine mögliche Erstattung vom Finanzamt ebenfalls positiv. Oder wenn sich deine Steuerklassen geändert haben. Du hast womöglich auch die Option, Steuerermäßigungen und Freibeträge geltend zu machen, zum Beispiel, falls du alleinerziehend bist.

Gut zu wissen: Mit der Abgabe der Einkommenssteuererklärung gehst du kein Risiko ein. Stellt sich heraus, dass du etwas nachzahlen müsstest, kannst du deine Steuererklärung zurücknehmen. Schon vor der Abgabe deiner Einkommenssteuererklärung siehst du bei ELSTER eine unverbindliche Schätzung.

Einkommenssteuererklärung: Abgabetermin für die Steuererklärung 2023

Bis wann muss man die Steuererklärung abgegeben haben? Bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung gelten Fristen, die du im Fall einer Pflichtveranlagung nicht überschreiten solltest. Lange Zeit war der Stichtag der 31. Mai. Regulär hat sich das Ende der Abgabefrist aber seit dem Jahr 2018 auf den 31. Juli verschoben. Durch die Corona-Pandemie galten und gelten Ausnahmeregelungen, durch die das Fristende weiter nach hinten gerückt war.

Die Einkommenssteuererklärung für 2023 muss bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt vorliegen. Eigentlich würde die Frist am 31. August enden, das ist jedoch ein Samstag. Dadurch verschiebt sich das Fristende auf den 2. September. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten wieder die regulären Fristen bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Die Steuererklärung 2024 muss somit bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.

Wichtig zu wissen: Wenn ein Steuerberater die Einkommenssteuererklärung für dich erledigt oder du die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmst, hast du noch etwas mehr Zeit, nämlich regulär bis zum 28. Februar des folgenden Jahres. Auch bei dieser Variante gelten derzeit noch Corona-bedingte Ausnahmeregelungen. Für den Veranlagungszeitraum 2023 endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung am 2. Juni 2025. Die Steuererklärung für 2024 kannst du bis zum 30. April 2026 abgeben, wenn du dich beraten lässt.

Zu spät dran – und jetzt?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und zu spät dran ist, sollte sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Wenn es einen guten Grund dafür gibt, dass du nicht rechtzeitig fertig wirst, kannst du um einen Aufschub bitten. Das ist meist kein Problem. Vorgesehen ist dafür ein formloses Schreiben, je nach Sachbearbeiter kann aber auch ein Anruf reichen.

Damit das Finanzamt dir bei der Abgabe der Steuererklärung einen Aufschub gewährt, darf deine Verspätung nicht selbstverschuldet sein. Es könnte zum Beispiel sein, dass du noch auf wichtige Unterlagen wartest, du länger krank oder im Ausland warst oder Probleme beim Einloggen bei ELSTER hast. Wenn du auch die verlängerte Frist versäumst oder dich nicht gar nicht erst beim Finanzamt meldest, drohen dir Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Zinsforderungen.

Wenn du nicht dazu verpflichtet bist, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, hast du das Nachsehen, wenn du die Frist verpasst: Du kannst dann für den betreffenden Besteuerungszeitraum keine Steuererklärung mehr abgeben – und musst womöglich auf eine Erstattung verzichten, die du ansonsten bekommen hättest. Allerdings gelten für freiwillige Steuererklärungen ohnehin andere Fristen. Mehr dazu erfährst du im nächsten Abschnitt.

Kann man eine Einkommenssteuererklärung auch rückwirkend abgeben?

Wenn du nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet bist, gelten besondere Regelungen. Die Frist verstreicht in diesem Fall wesentlich später, nämlich erst nach vier Jahren. Anders ausgedrückt: Du hast noch bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit, eine freiwillige Einkommenssteuererklärung abzugeben. Ein Rechenbeispiel: Noch bis Ende des Jahres 2024 könntest du freiwillig die Steuererklärung für das Jahr 2020 abgeben. Und für die Einkommenssteuererklärung 2023 hättest du noch bis Ende des Jahres 2027 Zeit.

Steuererklärung machen: So geht’s

Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast, hast du womöglich viele Fragen: Wie genau kann man die Steuererklärung machen? Auf welchen Wegen kann man sie übermitteln? Und wie viel Zeit kostet das? Grundsätzlich hast du verschiedene Möglichkeiten. Einfach machst du es dir, wenn du einen Steuerberater beauftragst. Du musst aber trotzdem wichtige Unterlagen zusammensuchen, damit der Steuerberater seine Arbeit machen kann. Und das Ganze kostet natürlich Geld, wodurch sich dein Gewinn im Fall einer Steuererstattung mindert. Oder du suchst dir Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Dort kannst du offene Fragen schnell klären und dir Tipps geben lassen.

Es gibt spezielle Steuer-Software, die dir die Steuererklärung erleichtern können. Ein bekanntes Beispiel ist Wiso Steuer. Natürlich kannst du deine Einkommenssteuererklärung auch auf eigene Faust machen. Das geht online über das Portal zur elektronischen Lohnsteuererklärung, ELSTER. Wichtig zu wissen: Damit du ELSTER zur Abgabe deiner Steuererklärung nutzen kannst, musst du dich zunächst authentifizieren und dir ein Zertifikat herunterladen. Du bekommst dazu einen Zugangscode per Post. Wenn du noch kein Zertifikat hast, solltest du also nicht erst am Tag des Fristendes anfangen, dich mit ELSTER zu beschäftigen. 

Welche Anlagen sind relevant?

Bei ELSTER findest du alle nötigen Formulare für deine Einkommenssteuererklärung. Neben dem Hauptvordruck (Mantelbogen) betrifft das verschiedene Anlagen, die für dich relevant sein können oder auch nicht. Im Hauptvordruck geht es um grundlegende Daten, zum Beispiel deinen Namen, deine Kontodaten oder deine Steuer-Identifikationsnummer. Hinzu kommen diverse Anlagen, darunter die Anlage Sonderausgaben, die für alle verpflichtend ist, was auch für die Anlage Sonstiges und die Anlage Vorsorgeaufwand gilt. Eltern nutzen die Anlage Kind, während die Anlage N für Arbeitnehmer vorgesehen ist. Sparer benötigen die Anlage KAP, Rentner die Anlage R. Für Vermieter gedacht ist die Anlage V, und wer außergewöhnliche Belastungen hat, nutzt die Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Daneben gibt es noch verschiedene weitere Anlagen.

Im Internet findest du vielfach Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die dir bei deiner Steuererklärung helfen können. Wichtig ist, dass du alle relevanten Angaben machst und gegebenenfalls Nachweise mitschickst, wobei das nicht immer zwingend nötig ist. Eine grundlegende Entscheidung betrifft die Frage, ob du Pauschalen nutzen oder Einzelnachweise erbringen möchtest. Pauschalen sind bequem, denn hier sind keine Nachweise nötig. Du kannst sie selbst dann nutzen, wenn deine tatsächlichen Ausgaben im jeweiligen Bereich niedriger waren. Waren deine Kosten jedoch sehr hoch, sind Einzelnachweise sinnvoller – so kannst du mehr von der Steuer absetzen.

Wie geht es nach der Abgabe der Steuererklärung weiter?

Von der Steuer absetzen kannst du unter anderem Ausgaben für die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, berufsbedingte Umzüge, haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerkosten oder eine Reinigungskraft oder auch Spenden.

Nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast, ermittelt das Finanzamt die Steuerschuld anhand der Einkommenssteuertabelle für das betreffende Jahr. Bei Ledigen oder getrennt veranlagten Ehepartnern ist die Grundtabelle relevant, bei zusammen veranlagten Ehepartnern die Splittingtabelle. Wenn deine Steuererklärung bearbeitet wurde, erhältst du deinen Steuerbescheid. Daraus geht hervor, welche Erstattung dir zusteht oder welche Nachzahlung das Finanzamt fordert.

Einkommenssteuererklärung und Lohnsteuererklärung: Was ist der Unterschied?

Mal ist von der Einkommenssteuererklärung die Rede, dann wieder von der Lohnsteuererklärung – wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Begriffen? Die kurze Antwort: es gibt keinen. Es handelt sich lediglich um andere Begriffe, die ein und dasselbe meinen. Wohl am häufigsten ist schlicht von der Steuererklärung die Rede, was dasselbe ist wie die Einkommenssteuererklärung und die Lohnsteuererklärung.

Nimmt man es genau, macht der Begriff Lohnsteuererklärung allerdings nur bei Arbeitnehmern Sinn, da bei Selbstständigen keine Lohnsteuer anfällt. Da es sich bei der Lohnsteuer um eine Form der Einkommenssteuer handelt, trifft der Begriff Einkommenssteuererklärung demgegenüber sowohl bei Selbstständigen als auch bei Arbeitnehmern zu.

Bildnachweis: StockLite / Shutterstock.com

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