Arbeitsleben & BerufGeldwerter Vorteil: Definition, Beispiele & Steuern

Geldwerter Vorteil: Definition, Beispiele & Steuern

Firmenwagen oder Jobticket gehören zu den Klassikern unter den geldwerten Vorteilen. Einige Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern eben lieber diese Sachleistung an, statt einer Gehaltserhöhung zuzustimmen. Und das kann sich für Beschäftigte lohnen. Denn anders als die Gehaltserhöhung, ist ein geldwerter Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Welche Regelungen dabei gelten und welche Formen von geldwerten Vorteilen es gibt, verraten wir hier.

Geldwerter Vorteil: Was ist das?

Mit dem Begriff geldwerten Vorteil meint man eine Leistung, die der Chef zusätzlich zum regulären Gehalt, Bonuszahlungen und Provisionen gewährt. Der Unterschied zu Lohn, Gehalt oder Boni liegt beim geldwerten Vorteil darin, dass er nicht in Form von Geld ausgezahlt wird. Der Name deutet es schon an: Der Vorteil ist vergleichbar mit einer Geldleistung (geldwert), aber eben kein Geld. Stattdessen bekommst du eine andere Vergünstigung von deinem Arbeitgeber, wie zum Beispiel ein Firmenhandy. Der geldwerte Vorteil ist auch unter den Bezeichnungen Sachbezug oder Sachleistung bekannt.

Dein Gewinn dabei: Dein Chef übernimmt die Kosten für den geldwerten Vorteil. Zahlt also zum Beispiel die Anschaffung für das Handy und trägt die monatlichen Kosten, die dafür anfallen. Du dagegen kannst dich darauf beschränken, das Handy zu nutzen. Und das in der Regel auch privat. Du musst dir also kein eigenes privates Handy anschaffen, was dir wiederum Geld spart. Das ist mit dem Begriff geldwerter Vorteil gemeint. Du bekommst eine Leistung von deinem Arbeitgeber, die letztlich deine Kosten senkt.

Wann muss ich den geldwerten Vorteil versteuern?

Im Hinblick auf die Versteuerung des geldwerten Vorteils solltest du zwei grundlegende Regeln kennen:

  1. Bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Monat sind Sachleistungen steuerfrei. Bei dieser Art des geldwerten Vorteils musst du jedoch sehr genau auf die Freigrenze von 44 Euro achten. Liegt der Sachbezug nämlich über dieser Grenze, verlangt das Finanzamt, dass der gesamte Betrag versteuert wird. Heißt konkret: Wenn du pro Monat von deinem Arbeitgeber einen Gutschein in Höhe von 45 Euro bekommst, musst du diesen komplett versteuern. Ist der Gutschein jedoch nur 43 Euro hoch, ist er steuerfrei.
  2. Mitarbeiterrabatte bis zu 4 Prozent oder bis maximal 1.080 Euro pro Jahr sind ebenfalls steuerfrei. Bietet dein Chef zum Beispiel Werksverkauf für seine Produkte an, kann sich das für dich lohnen. Denn einen Rabatt bis zu 1.080 Euro musst du nicht versteuern. Diese Freigrenze in Bezug auf die Steuern steht dir in jedem Fall zu. Also auch dann, wenn du beim Werksverkauf viel eingekauft und über das gesamte Jahr betrachtet mehr als 1.080 Euro, zum Beispiel 1.350 Euro gespart hast. In diesem Fall musst du – im Unterschied zur 44-Euro-Grenze – jedoch nur die Differenz versteuern und nicht den gesamten Betrag.

Geldwerter Vorteil: Beispiele für die Vergünstigungen vom Arbeitgeber

Der Dienstwagen zählt wohl zu den bekanntesten geldwerten Vorteilen und ist vermutlich auch einer der beliebtesten. Und das obwohl ein Dienstwagen in jedem Fall versteuert werden muss. Denn das Auto vom Arbeitgeber bedeutet in der Regel eine immense Kostenersparnis für die Beschäftigten – und davon möchte das Finanzamt etwas haben.

Beim Firmenwagen hast du zwei Optionen zur Auswahl, wie du den geldwerten Vorteil versteuern möchtest. Die Entscheidung hängt davon ab, wie viel du mit dem Wagen privat fährst und wie hoch der sogenannte Bruttolistenpreis ist. Wir erklären nun, was damit gemeint ist.

Ein-Prozent-Regelung beim Firmenwagen

Entscheidest du dich für die Ein-Prozent-Regelung bei der Versteuerung des Firmenwagens, musst du ein Prozent des Bruttolistenpreises, auch Listenpreis genannt, für das Auto über die Steuer abführen. Das jedoch nur, sofern du den Dienstwagen auch privat nutzt, aber das wird in den meisten Fällen so sein, schließlich macht ja gerade das den Charme eines Firmenwagens aus.

Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung, die der Händler des Wagens angesetzt hat. Achtung: Der Bruttolistenpreis wird auch dann angesetzt, wenn dein Chef viel weniger für das Auto gezahlt oder ihn sogar gebraucht erworben hat.

Bedeutet für dich: Wenn dein Arbeitgeber dir einen Firmenwagen stellt, der vor einigen Jahren 50.000 Euro gekostet hat, nimmt das Finanzamt diesen Betrag als Grundlage der Berechnung für die Versteuerung und setzt pauschal ein Prozent davon an.

Das ist aber noch nicht alles. Zusätzlich zum Bruttolistenpreis musst du für den Weg von deinem Wohnort bis zu deinem Arbeitsort Steuern zahlen. Hier fallen wiederum 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer an.

Beispiel: Ein-Prozent-Regelung berechnen

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

  1. Bruttolistenpreis: Der Bruttolistenpreis des Autos lag bei 50.000 Euro. Ein Prozent davon sind 500 Euro.
  2. Entfernung Wohn- und Arbeitsort: Die Strecke zwischen deiner Wohnung und der Niederlassung deines Arbeitgebers ist 20 Kilometer lang. Bedeutet, dass du für jeden Kilometer noch einmal 0,03 Prozent des Listenpreises hinzurechnen musst. Bei 50.000 Euro sind das 15 Euro. Diese 15 Euro multiplizierst du mit der Anzahl der Kilometer – also mit 20. Das ergibt 300 Euro.

Insgesamt setzt das Finanzamt für deinen Firmenwagen also 500 + 300 Euro = 800 Euro pro Monat an, die versteuert werden müssen. Diese 800 Euro werden so behandelt, als würdest du sie zu deinem regulären Einkommen dazu bekommen. Was bedeutet, dass du nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Sozialabgaben für deinen Firmenwagen zahlen musst.

Einen ersten Überblick darüber, ob sich der Firmenwagen trotzdem für dich lohnen könnte, kannst du mit einem Brutto-Netto-Rechner bekommen. Damit vergleichst du dein reguläres Nettoeinkommen mit deinem Nettoeinkommen plus Firmenwagen. Ist die Differenz zwischen beiden Einkommen sehr groß und du nutzt den Firmenwagen nur zu einem geringen Teil privat, könnte diese Form der Versteuerung nicht ganz so vorteilhaft für dich sein. Konkret kann dir diese Frage aber nur ein Steuerberater beantworten.

Das Fahrtenbuch beim Firmenwagen

Die zweite Möglichkeit, den Firmenwagen zu versteuern, ist das sogenannte Fahrtenbuch. Diese Methode ist zwar ein wenig aufwändiger, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen aber finanziell lohnen. Denn mit dieser Methode versteuerst du nur diejenigen Fahrten, die du privat unternommen hast.

Im Gegenzug musst du jedoch alle Fahrten mit den Firmenwagen genau aufzeichnen. Und das Finanzamt stellt einige Ansprüche daran, wie das Fahrtenbuch geführt werden muss und wann du die jeweiligen Fahrten eintragen musst.

Das Problem: Es gibt keine eindeutige Rechtsvorschrift, in der verbindliche Angaben zum Fahrtenbuch zu finden sind. Daher solltest du im besten Fall bei deinem Finanzamt nachfragen, worauf du beim Fahrtenbuch achten musst. Verstößt du nämlich gegen die Vorschriften, setzt in der Regel das Finanzamt die Ein-Prozent-Regelung an. Und das unabhängig davon, was steuerlich für dich günstiger wäre.

Weitere Beispiele für den geldwerten Vorteil

Neben Firmenwagen und Rabatten gibt es noch weitere bekannte Beispiele für geldwerte Vorteile:

Geldwerter VorteilBesteuerung
ArbeitgeberdarlehenStatt ein Darlehen bei einer Bank zu beantragen, kann auch dein Chef einspringen. Das erspart dir nicht nur den Kreditantrag, sondern kann sich auch steuerlich lohnen. Bekommst du das Darlehn zinslos oder zu vergünstigten Konditionen, können diese steuerfrei sein. Nämlich dann, wenn dein Arbeitgeber dir weniger als 2.600 Euro leiht.
Betriebliche AltersvorsorgeWenn dein Arbeitgeber diese Form der Altersvorsorge anbietet, kann sich das ebenfalls für dich lohnen. Denn dabei kannst du bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die Versicherung einzahlen – und zwar steuerfrei. Im Jahr 2021 sind das immerhin 568 Euro monatlich.
BonusmeilenSolltest du beruflich Bonusmeilen gesammelt haben, darfst du diese auch für private Reisen einsetzen. Allerdings werden diese auf den Mitarbeiterrabatt in Höhe von 1.080 Euro pro Jahr angerechnet.
UnternehmensbeteiligungGewährt dein Chef dir als geldwerten Vorteil sogenannte Vermögensbeteiligungen, also zum Beispiel MItarbeiteraktien, sind diese bis zu 360 Euro im Jahr steuerfrei.
GutscheineJobticket, Restaurantgutscheine oder Warengutscheine sind ebenfalls äußerst beliebt als geldwerter Vorteil. Bis 44 Euro pro Monat sind sie steuerfrei (s. o.)
Kosten für die KinderbetreuungAuch die Kosten für Kindergarten, Tagesmutter oder Babysitter kann dein Chef bezuschussen oder gleich ganz übernehmen. Du bekommst diesen geldwerten Vorteil sogar steuerfrei, wenn deine Kinder noch nicht schulpflichtig sind.
UmzugskostenSolltest du für deinen Job umziehen müssen, kann dein Chef die Kosten übernehmen.
FortbildungenWenn du dich beruflich weiterbilden möchtest, kann dein Chef die Kosten dafür übernehmen oder zumindest bezuschussen. Steht die Fortbildung dabei in einem klaren Zusammenhang zu deinem Job, ist dieser Zuschuss für dich sogar steuerfrei.
GesundheitsförderungFitnessstudio, Massagen oder private Anwendungen beim Physiotherapeuten – auch das kann dein Chef zahlen oder bezuschussen. Bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr musst du diesen geldwerten Vorteil in der Regel nicht versteuern.

Bildnachweis: IhorL / Shutterstock.com

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