AllgemeinBeitragsbemessungsgrenze: Welche Bedeutung hat der Wert?

Beitragsbemessungsgrenze: Welche Bedeutung hat der Wert?

Beitragsbemessungsgrenze – was ist das eigentlich? Welche Bedeutung hat der Wert und wie hoch ist er? Hier erfährst du alles darüber, welche Auswirkungen die Beitragsbemessungsgrenze auf die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen hat und wie hoch die Rechengrößen für die verschiedenen Sozialversicherungszweige im Jahr 2025 sind.

Beitragsbemessungsgrenze: Was ist das und welche Bedeutung hat sie?

In Deutschland gibt es eine Sozialversicherung, zu der verschiedene Zweige gehören. Das sind die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Sie sorgen zusammengenommen für eine umfassende soziale Absicherung. Bei Arbeitstätigen, die angestellt beschäftigt sind, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge an die verschiedenen Versicherungen. Die Unfallversicherung zahlt er sogar komplett selbst.

Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge sind, die Menschen zahlen müssen, hängt von ihrem Einkommen ab. Es wird grundsätzlich ein prozentualer Anteil der Einkünfte einer Person fällig. Das Risiko – etwa, zu erkranken oder arbeitslos zu werden – spielt damit für die Höhe der Beiträge keine Rolle. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge kommt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine Rechengröße, die gesetzlich in § 228 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) (Krankenversicherung), § 54 Abs. 2 SGB XI (Pflegeversicherung), § 159 SGB VI (Rentenversicherung) und § 341 Abs. 3 f. SGB III (Arbeitslosenversicherung) verankert ist.

Deckelung für die Sozialversicherungsbeiträge

Es ist ein historisches Erbe, dass hohe Einkünfte nur bis zu einer gewissen Grenze – der Beitragsbemessungsgrenze – bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Wer mehr als diese Grenze verdient, zahlt trotzdem nur die Beiträge, die dieser Summe entsprechen. Das übrige Einkommen bleibt somit außen vor. Praktisch führt das dazu, dass Gutverdiener, deren Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, relativ gesehen weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen als Menschen mit geringen Einkünften.

Früher war die Sozialversicherung anders geregelt: Was Versicherte ausgezahlt bekommen konnten, hing damals davon ab, was sie eingezahlt hatten. Man nahm an, dass Beitragszahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ausreichend wären, um Betroffene im Akutfall abzusichern. Heute hängen die möglichen Auszahlungen der Zweige der Sozialversicherung zwar nicht mehr von der Höhe der Einzahlungen ab, diese Grenze ist aber geblieben.

Bei der Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht nur einen Wert, sondern es gibt unterschiedliche Rechengrößen für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Früher konnte es auch einen Unterschied machen, ob Versicherte in den alten oder neuen Bundesländern lebten. 2025 ist das nicht mehr der Fall. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung und Rentenversicherung werden regelmäßig angepasst, sie sind also nicht über viele Jahre gleich.

Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Die Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung werden jährlich angepasst. Dazu wird die sogenannte Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung herangezogen, für die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich ist. Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen von Rentenversicherung und Krankenversicherung hängt davon ab, wie sich die Bruttogehälter im Vorjahr entwickelt haben. Das soll dafür sorgen, dass eine soziale Absicherung immer in einem angemessenen Ausmaß gegeben ist.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2025 (BBG KV 2025)

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen stimmt mit der Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung überein. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Rechengrößen. Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze ist angehoben worden, und zwar auf 66.150 Euro im Jahr, was 5.512,50 Euro pro Monat entspricht (2024: 5.175 Euro pro Monat). Dieser Wert ist bundesweit einheitlich; der Wohnort macht also keinen Unterschied.

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2025 (BBG RV 2025)

Anders als bei der BBG der KV wurde bei der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung früher danach unterschieden, ob jemand in Ost- oder Westdeutschland wohnhaft war. Das hing mit den niedrigeren Löhnen in den ostdeutschen Bundesländern zusammen. Schon seit der Wiedervereinigung gab es zwei unterschiedliche Rechengrößen. 2025 sind die Beitragsbemessungsgrößen in ganz Deutschland einheitlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist mit der Bemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung identisch:

  • Gegenwärtig liegt sie bei 8.050 Euro.

Es gibt gesonderte Bemessungsgrenzen für die knappschaftliche Rentenversicherung:

  • Diese liegt bei 9.900 Euro.

Was sind Versicherungspflichtgrenzen?

Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es noch weitere wichtige Werte. Ein solcher Wert ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt ist. Auch diese Rechengröße wird regelmäßig angepasst. Zum Jahr 2025 ist sie auf jährlich 73.800 Euro gestiegen, was monatlich 6.150 Euro entspricht. Dieser Wert ist bundesweit einheitlich.

Die Versicherungspflichtgrenze spielt für die Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Sie entscheidet darüber, wer die Wahl hat, ob er gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich privat versichern möchte. Wer mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient, kann diese Entscheidung frei treffen. Dabei ist er zunächst automatisch wie gehabt gesetzlich versichert, kann sich auf Wunsch aber auch privat krankenversichern. Eine private Krankenversicherung ist jedoch nur so lange möglich, wie das Einkommen sich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bewegt. Verdient jemand wieder weniger, ist er wieder gesetzlich krankenversichert.

Bezugsgröße: Bedeutung & Höhe 2025

Noch ein Rechenwert spielt eine Rolle, nämlich die sogenannte Bezugsgröße, deren Höhe ebenfalls turnusmäßig angepasst wird. Dieser Wert wird genutzt, um daraus andere Werte abzuleiten, die für die unterschiedlichen Zweige der Sozialversicherung eine Rolle spielen. Die Bezugsgröße wirkt sich unter anderem auf die Möglichkeiten von Selbstständigen aus, parallel einen angestellten Job auszuüben, auf die Option einer Familienversicherung in der Krankenversicherung oder den möglichen Hinzuverdienst von Rentnern, der sich noch nicht auf die Höhe ihrer Rente auswirkt. Die Bezugsgröße spielt auch für die Mindestbeiträge von freiwillig gesetzlich Krankenversicherten eine Rolle.

Zur Berechnung der Bezugsgröße sind die durchschnittlichen Gehälter und Löhne der Rentenversicherten relevant, und zwar die Durchschnittsentgelte aus dem vorvergangenen Jahr. So ist die Höhe der Bezugsgröße 2025 in der Sozialversicherung festgelegt:

  • Sie beträgt im gesamten Bundesgebiet 3.745 Euro.

Bildnachweis: Lukasz Dro / Shutterstock.com

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