AllgemeinFreiwillig gesetzlich versichert: Das solltest du wissen

Freiwillig gesetzlich versichert: Das solltest du wissen

Eine Krankenversicherung ist zwar für alle Menschen in Deutschland Pflicht, aber manche haben die Wahl – sie können sich privat versichern oder sich freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Für wen gibt es die Option, eine solche freiwillige Versicherung abzuschließen? Welche Vor- und Nachteile hat es? Und was kostet das Ganze? Hier erfährst du, was zum Thema freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wichtig ist.

Freiwillig krankenversichert: Was bedeutet das?

Freiwillig krankenversichert – was ist damit gemeint? Es heißt nicht, dass man sich freiwillig dazu entschließt, überhaupt krankenversichert zu sein. Diese Wahl gibt es in Deutschland nicht; es besteht für alle Menschen die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Das kann auch in Form einer Familienversicherung geschehen, über die zum Beispiel Kinder in der Regel mitversichert sind, zum Teil auch der Ehepartner.

Der Begriff „freiwillig“ bezieht sich vielmehr auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Für viele Versicherte stellt sich die Frage nicht, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern sollten – sie sind es einfach, weil sie gar keine andere Wahl haben. Unter bestimmten Umständen ist aber auch eine private Krankenversicherung möglich, zum Beispiel für Menschen mit hohen Einkünften. In diesem Fall können die Betroffenen sich entscheiden, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, obwohl sie das nicht müssten, oder dahin zu wechseln. Falls sie das tun, sind sie also freiwillig versichert.

Freiwillig gesetzlich versichert: Für wen das infrage kommt

Grundsätzlich ist man in Deutschland zunächst einmal gesetzlich krankenversichert. Eine solche Versicherung zu haben ist verpflichtend, man hat aber die Wahl der konkreten Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene entscheiden, ob sie sich privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben möchten. Sie sind dann versicherungsfrei. Ab wann ist man freiwillig versichert? Die Option besteht für bestimmte Gruppen von Beschäftigten:

  • Die meisten Selbstständigen haben die Wahl, ob sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sein möchten oder sich lieber privat versichern. Diese Wahl besteht nicht für bestimmte Beschäftigte, die über die Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. In diesem Fall ist eine gesetzliche Krankenversicherung Pflicht.
  • Angestellte können sich für eine freiwillige Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Einkommen die Entgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt. Gegenwärtig liegt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei 69.300 Euro brutto im Jahr, was 5.775 Euro brutto im Monat entspricht. Zudem gibt es eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat versichert waren. Sie liegt im Jahr 2024 bei 62.100 Euro.
  • Eine freiwillige Krankenversicherung ist auch denkbar, wenn die Familienversicherung endet und die betreffende Person sich aussuchen kann, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchte.
  • Studenten, die nicht pflichtversichert sind und die Voraussetzungen für die Studentenkrankenversicherung nicht erfüllen, können ebenfalls freiwillig gesetzlich krankenversichert sein.
  • Dasselbe gilt für Rentner, die nicht pflichtversichert sind.
  • Kinder und Jugendliche, die nicht familienversichert sein können, weil der besserverdienende Elternteil privat krankenversichert ist, können ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert sein.
  • Beamte haben die Wahl und können sich für eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
  • Das gilt auch für Menschen, die bislang als Zeitsoldaten gearbeitet haben.
  • Freiwillig versichert sein können außerdem Personen, die nicht familienversichert sind, die keinen Job haben und auch keine Sozialleistungen Das kann zum Beispiel während einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einer Eigenkündigung eines Arbeitnehmers der Fall sein. Es handelt sich dann um eine freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen.
  • Menschen, die im Ausland waren und nach Deutschland zurückkehren, nachdem sie im Ausland gesetzlich krankenversichert waren, können sich ebenfalls für eine gesetzliche Versicherung entscheiden. Diese Option haben auch andere Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und diese Voraussetzungen erfüllen.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung können eine freiwillige Versicherung wählen, allerdings nur in den ersten drei Monaten, nachdem die Schwerbehinderung festgestellt wurde.

Freiwillige Krankenversicherung: Kosten

Wie gestalten sich bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten? Die Höhe des Beitrags in einer freiwilligen Krankenversicherung entspricht der Höhe des Beitrags in einer Pflichtversicherung. Der allgemeine Beitragssatz liegt auch bei einer freiwilligen Versicherung gegenwärtig bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

In einem angestellten Beschäftigungsverhältnis kommt der Arbeitgeber auch bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für die Hälfte der Beiträge auf. Selbstständige hingegen zahlen die Beiträge in voller Höhe selbst, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie können sich allerdings entscheiden, ob sie den üblichen Beitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag zahlen oder einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent (plus Zusatzbeitrag). Der Unterschied: Nur bei der ersten Variante besteht Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit.

Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Kosten am aktuellsten Einkommensteuerbescheid, der bei der Krankenversicherung eingereicht werden muss. Ist das nicht möglich – zum Beispiel bei Selbstständigen, die gerade erst mit ihrer selbstständigen Tätigkeit begonnen haben –, wird der Beitrag anhand von Schätzungen errechnet. Später erfolgt dann eine endgültige Abrechnung, sobald der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Die Versicherten bekommen dann entweder Geld von der Krankenkasse zurück oder müssen Nachzahlungen leisten.

Was zahlen Menschen ohne Einkommen?

Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind und eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung bekommen, können einen Zuschuss zu ihren Krankenkassenbeiträgen beantragen, der die Hälfte der Beiträge entspricht. Die Beitragshöhe von Studenten, die nicht mehr pflichtversichert sein können, hängt von ihrem Alter und der Zahl möglicher Kinder ab.

Wie sieht es bei einer freiwilligen Krankenversicherung ohne Einkommen aus? In diesem Fall wird ein Mindestbetrag bei der Krankenversicherung fällig. Zur Berechnung nutzen Krankenkassen ein fiktives Mindesteinkommen. Dieses liegt 2024 bei 1.178,33 Euro monatlich. Bei 14,6 Prozent würde sich daraus ein Beitrag von knapp 172 Euro ergeben. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse.

Beitragshöhe: Ober- und Untergrenzen bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung

Es gibt bei den Krankenversicherungsbeiträgen Ober- und Untergrenzen. Krankenversicherungsbeiträge fallen nur bis zu einem bestimmten Einkommen an, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 5.175 Euro im Monat, das entspricht jährlich 62.100 Euro. Wer mehr verdient, muss auf die Einkünfte, die über diesen Betrag hinausgehen, keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen.

Ebenso gibt es eine Untergrenze, also einen Mindestbetrag der Krankenversicherung, den Versicherte in jedem Fall zahlen müssen. Er ist zum Beispiel relevant, wenn jemand keine oder nur sehr geringe Einkünfte hat. Der Mindestbeitrag liegt allgemein aktuell bei rund 172 Euro im Monat.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Vorteile und Nachteile

Soll ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern? Oder lieber eine private Krankenversicherung wählen? Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Es ist aber hilfreich, die Vor- und Nachteile zu kennen, die mit einer freiwilligen Krankenversicherung verbunden sein können.

Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  • Vor allem für jüngere, gesunde Menschen ist eine private Krankenversicherung oft attraktiv. Die Beiträge sind dann oft vergleichsweise niedrig. Da sich die Höhe der Beiträge allerdings am Alter und dem individuellen Risiko bemisst, steigen sie mit der Zeit. Im Alter kann es dann richtig teuer werden, privat krankenversichert zu sein. Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, kann das vermeiden.
  • Wer sich zu einer privaten Krankenversicherung entschließt, kann später womöglich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, wenn ihm die Beiträge zu teuer geworden sind. Ein Wechsel ist nur in bestimmten Fällen möglich.
  • Freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein ist nicht zuletzt ein Zeichen der Solidarität: Wenn sich besonders die zahlungskräftigen Versicherten in die private Krankenversicherung verabschieden, steigen die Kosten für die gesetzliche Versicherung für alle Versicherten. Wer mit hohem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, wirkt dem entgegen.

Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung

  • Es kann zumindest in jüngeren Jahren teurer sein, freiwillig versichert zu sein und Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse zu leisten.
  • Mitunter kann auch der Tarif schlechter sein als bei einer privaten Krankenversicherung, die im Einzelfall – je nach gewähltem Paket – mehr Leistungen abdecken kann.
  • Wer privat versichert ist, hat weniger Probleme, schnell Facharzttermine zu bekommen.

Was muss man tun, um sich freiwillig zu versichern?

Du möchtest zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse oder der AOK eine freiwillige Versicherung abschließen. Was muss man dafür tun? Die gute Nachricht: nichts. Wer vorher schon gesetzlich versichert war, ist es erstmal auch automatisch weiterhin, wenn er keine anderweitigen Regelungen trifft. Wenn also beispielsweise deine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet und du keine Änderung anstrebst, wirst du automatisch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Etwas tun müsstest du nur im umgekehrten Fall, wenn du nämlich von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln wolltest. In diesem Fall müsstest du deinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen erklären.

Bei einem Wechsel bei der Krankenversicherung musst du übrigens nicht befürchten, dass sich Zeiten ergeben könnten, in denen du nicht krankenversichert bist. Das ist ausgeschlossen: Es gibt eine obligatorische Anschlussversicherung, die in § 188 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt ist.

Wann endet eine freiwillige Krankenversicherung?

Wie lange ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert? Das kommt auf die Umstände an. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann aus verschiedenen Gründen enden. Das wäre zum Beispiel der Fall, sobald eine Pflichtmitgliedschaft entsteht, weil ein Versicherter durch die Höhe seines Einkommens unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Er hat dann nicht mehr die Wahl, ob er sich privat oder freiwillig gesetzlich versichert. Ebenso kann es sein, dass jemand die Voraussetzungen erfüllt, um sich über die Familienversicherung abzusichern. Auch dann kann eine freiwillige Krankenversicherung enden.

Es ist auch möglich, sich bei einem entsprechenden Einkommen oder Status freiwillig dazu zu entschließen, doch in die private Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Fall ist eine Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung nötig. Außerdem musst du dir natürlich einen privaten Tarif suchen, bevor der Wechsel vonstatten gehen kann.

Bildnachweis: Miljan Zivkovic / Shutterstock.com

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