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Krankgeschrieben? Was du trotzdem machen darfst & was nicht

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Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, was sie noch machen dürfen, wenn sie krankgeschrieben sind. Dürfen sie einkaufen? Ins Kino gehen? In einem Café Freunde treffen? Oder müssen sie die ganze Zeit über zuhause bleiben? Wir verraten dir, was im Fall einer Krankschreibung erlaubt ist.

Was ist trotz Krankschreibung erlaubt?

Es gibt viele Gründe, die dafür sorgen können, dass du vorübergehend nicht arbeiten kannst. Wenn das der Fall ist, solltest du möglichst rasch einen Arzt aufsuchen. Normalerweise muss eine Krankschreibung innerhalb von drei Tagen bei deinem Arbeitgeber eingehen. Darum musst du dich aber nicht unbedingt selbst kümmern, denn seit Januar 2023 gibt es für gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese wird vom behandelnden Arzt digital an die Krankenkasse übermittelt. Anschließend kann der Arbeitgeber die eAU von einem Server abrufen.  

Manche Arbeitgeber fordern den Nachweis über deine Arbeitsunfähigkeit auch schon am ersten Krankheitstag. Dann musst du gegebenenfalls selbst dann zum Arzt, wenn du am nächsten Tag wieder arbeiten kannst. Alternativ ist seit Dezember 2023 auch eine telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Tage möglich, wenn die Krankheit ohne schwere Symptome auftritt. Ob ein telefonischer Kontakt reicht, entscheidet allerdings dein Arzt.

Arbeitnehmer, die von ihrem Arzt krankgeschrieben worden sind, sind häufig verunsichert. Was ist trotz der Krankschreibung erlaubt, und was dürfen sie nicht? Und, oft die entscheidendere Frage: Was sollten sie nicht machen?

Grundsätzlich gilt: Betroffene sollten alle Tätigkeiten vermeiden, die ihrer Genesung im Weg stehen. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn sich eine Aktivität nicht negativ auf deine Gesundheitsprognose auswirkt, kannst du ihr auch nachgehen – zumindest theoretisch. Auf Manches, was theoretisch erlaubt wäre, verzichten viele trotzdem lieber, um keine Fragen aufkommen zu lassen, wenn sie dabei vom Chef oder Kollegen gesehen werden.

Natürlich kommt es auch darauf an, weshalb du krankgeschrieben bist. Wenn du psychische Beschwerden hast, gelten andere Regeln als bei Rückenschmerzen – oder bei einer typischen Erkältung oder Grippe. Problematisch ist dabei allerdings, dass du dem Chef keine Rechenschaft darüber schuldig bist, woran du erkrankt bist. Das kann für Missverständnisse sorgen. Je nachdem, worum es sich handelt, kannst du deinem Chef dies freiwillig mitteilen, um mögliche Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Einkaufen gehen

Wenn du längere Zeit krankgeschrieben bist, kommst du vermutlich nicht darum herum, einkaufen zu gehen. Wenn du nicht zu krank dafür bist, um das Haus zu verlassen, ist ein kurzer Einkauf kein Problem. Schließlich musst du essen und trinken. Auch der Besuch der Apotheke ist meistens notwendig, damit du dir nötige Medikamente holen kannst. Wie aber sieht es mit anderem Shopping aus? Auf einen Besuch von H&M & Co solltest du verzichten, wenn dies nicht erforderlich ist und deiner Genesung nicht zugutekommt. Bist du dafür fit genug, steht dem jedoch nichts im Weg. Anders verhält es sich, wenn dein Arzt dir strikte Bettruhe verordnet hat.

Andere Erledigungen

Gerade Eltern haben oft noch andere Verpflichtungen. Das Kind muss aus der Kita abgeholt oder zum Klavierunterricht gefahren werden. Ist das erlaubt? Wieder gilt: Es kommt darauf an. Wenn du mit Fieber zur Kita fährst, ist das sicher nicht förderlich für deine Gesundheit. Dann solltest du eine andere Lösung finden.

Sport

Wenn du trotz einer Krankschreibung Sport machen möchtest, kommt es darauf an. Warum bist du krankgeschrieben? Bei Rückenproblemen kann Gymnastik ebenso sinnvoll sein wie Ausdauertraining oder Kraftübungen. Bei einer starken Erkältung ist der Gang ins Fitnessstudio hingegen wenig sinnvoll – der Körper benötigt seine Kräfte zur Selbstheilung. Auch ein Schwimmbadbesuch hängt von der Ursache deiner Arbeitsunfähigkeit ab. Bei einer Erkältung solltest du darauf besser verzichten.

Cafés, Bars und Restaurants

Wer sich mit Freunden treffen möchte, sollte überlegen, welche Aktivitäten nicht nachteilig für seine Gesundheit sind. Du kannst ins Café gehen oder dich zum Spazierengehen treffen, wenn das nicht kontraproduktiv ist. Theoretisch kannst du auch eine Bar aufsuchen oder zu einem Konzert gehen. Wenn du jedoch unter einer Erkältung leidest, ist es nicht förderlich, Alkohol zu trinken oder in verrauchte Kneipen zu gehen. Dann triffst du dich mit deinen Freunden besser in einem Restaurant.

Je nachdem, wie viel dein Chef über deine Erkrankung weiß, solltest du jedoch auf bestimmte Aktivitäten besser verzichten, wenn sie Fragen aufwerfen können. Das gilt insbesondere bei Partys oder anderen Feiern, wenn du erkältet bist. Leidest du hingegen an Rückenproblemen, kannst du guten Gewissens Tanzen gehen – denn die Bewegung fördert deine Rückengesundheit.

Urlaub

Wie sieht es mit Urlaub aus? Das fragen sich viele krankgeschriebene Arbeitnehmer – vor allem, wenn der Urlaub schon geplant ist. Dabei kommt es wiederum auf die Art deiner Erkrankung an. Wie wirkt sich der Urlaub auf deine Genesung aus? Kommt er ihr womöglich zugute – etwa dann, wenn du an einen Luftkurort verreist und unter einer Erkältung leidest? Oder verschlimmert die anstrengende Reise deine Beschwerden? Wenn an deinem Urlaubsziel ein schwüles Klima herrscht, kann sich das wiederum negativ auf deine Gesundheit auswirken.

Besprich dich mit deinem Arzt, wenn du eine Reise geplant hast, damit dieser das bei seiner Krankschreibung beachtet. Du solltest außerdem die Erlaubnis deines Arbeitgebers einholen, bevor du verreist. Bist du schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben, musst du dich dafür an deine Krankenkasse wenden.

Wieder arbeiten gehen

Eine Krankschreibung ist in vielen Fällen kein Arbeitsverbot. Fühlst du dich früher als vom Arzt prognostiziert besser, kannst du auch wieder an der Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, dich wieder nach Hause zu schicken, wenn er deine Einschätzung nicht teilt. Außerdem sollte deine Arbeitstätigkeit deiner vollständigen Genesung nicht im Weg stehen oder diese verzögern. Du solltest außerdem deine Krankenkasse informieren, dass du wieder arbeitest.

Was kann der Chef machen, wenn er deine Erkrankung anzweifelt?

Dein Chef hat dich bei einer Aktivität gesehen, die nicht zu deiner Erkrankung zu passen scheint – oder anderweitig davon erfahren? In einer solchen Situation stellt sich für Betroffene die Frage nach den Konsequenzen. Viele Menschen empfinden eine solche Situation als unangenehm und vermeiden sie schon deshalb. Aber drohen dir auch rechtliche Konsequenzen?

Wenn dein Chef deine Krankheit anzweifelt, kann er eine Überprüfung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorschreiben. Dort wird untersucht, wie krank du bist – und daraus ergibt sich das Urteil, ob du einer bestimmten Aktivität hättest nachgehen dürfen oder nicht. Falls du besser zuhause geblieben wärst, drohen dir arbeitsrechtliche Schritte, etwa eine Abmahnung. Außerdem darf der Arbeitgeber eine weitere Lohnfortzahlung verweigern, wenn du Dinge tust, die deiner Genesung im Weg stehen. Täuscht du eine Erkrankung gar vor, droht dir die Kündigung.

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