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Gefälschter Lebenslauf: Welche Konsequenzen drohen?

Lebenslauf fälschen

Der Lebenslauf ist aus Sicht vieler Personalverantwortlicher das wichtigste Aushängeschild eines Bewerbers. Was dieser bisher gemacht hat und welche formellen Qualifikationen er vorweisen kann, geht hieraus hervor. Seine Eignung lässt sich unmittelbar aus dem Lebenslauf ableiten. Ist der Lebenslauf lückenhaft oder fehlen einschlägige Erfahrungen, helfen manche Bewerber nach – indem sie den Lebenslauf fälschen oder bei anderen Bestandteilen ihrer Bewerbung schummeln.

Die Grenze zwischen einem lediglich aufpolierten und einem gefälschten Lebenslauf ist dabei mitunter gering. Den Lebenslauf zu fälschen, ist ein absolutes No-Go – es zerstört nicht nur Vertrauen, sondern kann darüber hinaus auch deutlich gravierendere Konsequenzen haben. Welche Folgen drohen und wann von einem gefälschten Lebenslauf die Rede ist, erfährst du in diesem Artikel.

Weshalb manche Bewerber ihren Lebenslauf fälschen

Es kann unterschiedliche Gründe haben, wenn jemand seinen Lebenslauf fälscht. In den seltensten Fällen steckt dahinter die volle Absicht, mögliche Arbeitgeber in großem Stil zu täuschen. Doch auch das kommt vor, wie bei vermeintlichen Ärzten, die in Wahrheit gar keinen Doktortitel haben oder nicht als Arzt zugelassen sind. Dann wird die eigene Vita häufig großflächig verändert, Positionen und Qualifikationen frei erfunden. Es geht dabei meist um Prestige oder Geld. Zwar kommen solche Fälle immer wieder an die Öffentlichkeit, sie sind jedoch die Ausnahme.

Wenn ein Lebenslauf gefälscht ist, ist das meist nur in geringem Umfang der Fall, und es geschieht oft aus einer gewissen Verzweiflung heraus. In Zeiten, wo sich Arbeitgeber aus der Crème de la Crème der Bewerber das Beste aussuchen können, ist so mancher durchschnittliche Lebenslauf schlicht nicht gut genug, um eine Zusage ergattern zu können. Um doch Chancen zu haben, wird der Lebenslauf dann stellenweise verändert, entspricht damit aber nicht mehr vollständig der Wahrheit.

Nicht immer fehlen Kandidaten, die ihren Lebenslauf fälschen, die benötigten Qualifikationen für eine Stelle. Die Fälschung kann auch den Zweck haben, Lücken oder anderweitig negative Stellen im Lebenslauf zu kaschieren, die schon länger zurückliegen. Gerade bei Bewerbern mit einem sehr wechselhaften Lebenslauf haben viele Personaler Vorbehalte. Dieses Problem umgeht manch ein Bewerber, indem er die entsprechenden Passagen fälscht.

Was ist zulässig, was nicht?

Doch wo beginnt die Fälschung, und was ist noch zulässig? Kurz gesagt: Alles, was nicht der Wahrheit entspricht, ist eine Fälschung. Die Grenze zwischen Optimierung und Betrug verläuft jedoch häufig fließend. Viele Bewerber täuschen zwar nicht in großem Stil, helfen jedoch stellenweise nach. Aus Grundkenntnissen in einer Sprache werden dann etwa „gute Kenntnisse“, der Urlaub wird zur kulturellen Reise, als persönliche Stärke wird ein Merkmal verkauft, was genau genommen nicht wirklich zu den großen Stärken des Bewerbers zählt.

Ein Stück weit gehört es zu Bewerbungen dazu, dass alles so optimal wie möglich dargestellt wird. Wer sich nicht gut verkaufen kann, hat gerade bei umkämpften Jobs mit viel Konkurrenz häufig kaum eine Chance, auch nur zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Doch während es zulässig sein mag, bei der Tätigkeitsbeschreibung einer früheren Stelle Aspekte zu nennen, die eigentlich gar nicht so typisch waren, wäre es nicht zulässig, Aufgaben einfach zu erfinden oder so weit auszuschmücken, dass es mit der Wahrheit kaum noch etwas zu tun hat.

Was der Wahrheit entspricht und was nicht, ist häufig Auslegungssache. Wer seine Spanischkenntnisse etwas zu gut eingeschätzt hat, der katapultiert sich wahrscheinlich dadurch nicht ins Aus, wenn es auffliegt – vorausgesetzt, die eigene Einschätzung ist nicht so abwegig. Werden die Kenntnisse hingegen in vollem Bewusstsein deutlich besser angegeben, als sie sind, kann das als Täuschung eingestuft werden.

Wie gravierend und umfangreich die falschen Angaben im Lebenslauf waren und ob dahinter Absicht gesteckt hat, wirkt sich auf die möglichen Konsequenzen eines gefälschten Lebenslaufs aus.

Welche Konsequenzen bei einem gefälschten Lebenslauf drohen

Täuschungen im Lebenslauf sind schon deshalb keine gute Idee, weil sie häufig früher oder später auffliegen. Dann ist nicht nur das Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten meist futsch, dir droht auch die Kündigung. Es kommt jedoch darauf an, wie schwerwiegend das Vergehen war. Wer eine bestimmte, nicht essenzielle Fähigkeit in der Bewerbung etwas zu vollmundig beschrieben hat, dem droht dadurch meist nicht gleich der Jobverlust, zumal die Fälschung schwer nachweisbar sein dürfte. Kaum nachvollziehen lässt sich zum Beispiel, was du als Hobbys angibst.

Wer hingegen ganze Positionen oder einen Abschluss erfunden hat, dem kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn erst nach langer Zeit auffällt, dass der Lebenslauf gefälscht wurde. Auch gute Leistungen führen meist nicht dazu, dass das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten wird – die Täuschung und die persönliche Enttäuschung oder Wut des Arbeitgebers wiegen in der Regel stärker.

Eine fristlose Kündigung ist jedoch nicht das Schlimmste, was dir passieren kann, wenn du deinen Lebenslauf fälschst. Hat dich ein Arbeitgeber auf Basis von falschen Behauptungen eingestellt, kannst du schadensersatzpflichtig sein. Das kann bedeuten, dass du dem ehemaligen Arbeitgeber einen Teil deines Gehalts zurückzahlen musst. Fällt die Täuschung erst nach Jahren auf, summiert sich schnell ein hoher Betrag. Das kann dich vor gravierende finanzielle Probleme stellen, denn du hast nicht nur kein Einkommen mehr, sondern auch noch Schulden.

Schummeln in der Bewerbung kann das Ende deiner Karriere bedeuten

Dass du es mit der Wahrheit nicht so genau genommen hast, kann dich nicht nur deinen Job kosten – es kann es auch stark erschweren, eine neue Stelle zu finden. Denn die Fälschung kann sich herumsprechen, was dazu führen kann, dass du trotz tatsächlich vorhandener Qualifikationen keine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhältst. Im schlimmsten Fall ist dein Ruf so geschädigt, dass deine Karriere beendet ist.

Auch strafrechtliche Konsequenzen können Bewerbern drohen, die ihren Lebenslauf gefälscht haben. Denn dabei kann es sich um Betrug handeln. Der Straftatbestand Betrug setzt voraus, dass du bewusst unwahre Angaben gemacht hast.

Noch schlimmer als Lügen im Lebenslauf ist es, die Nachweise über angebliche Abschlüsse oder Tätigkeiten ebenfalls zu fälschen. Wirst du erwischt, droht dir eine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung. Selbst eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren kann die Folge von einer gefälschten Bewerbung sein. Besonders wiederholte Vergehen sind problematisch.

So ist etwa der Fall eines Juristen bekannt geworden, der seine Examensnote nach oben korrigiert hatte. Er flog auf, verlor seine Stelle und musste einen großen Teil seines Gehalts an den Arbeitgeber zurückzahlen. Gelernt hat er daraus offenbar nicht, denn mit demselben gefälschten Zeugnis bewarb er sich erneut. Als die Fälschung abermals ans Licht kam, erhielt der falsche Jurist als Strafe zehn Monate auf Bewährung.

Ein Straftatbestand ist auch der Missbrauch von Titeln. Wenn du dir etwa einen „Dipl-Ing.“ oder einen „Dr.“ vor den Namen dichtest, benutzt du diesen Titel rechtswidrig.

Gefälschte Bewerbung: Verjährt das Vergehen?

Für Betrug, Urkundenfälschung oder den Missbrauch von Titeln gibt es eine Verjährungsfrist. Wie lang die Verjährungsfrist ist, hängt von dem Ausmaß der Straftat ab. Die Höchststrafe bei Urkundenfälschung ist fünf Jahre, weshalb die Verjährungsfrist nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs (StGB) ebenfalls fünf Jahre beträgt.

Nach § 78a StGB beginnt die Verjährungsfrist zu dem Zeitpunkt, an dem die Tat beendet ist, also etwa dann, wenn du eine gefälschte Urkunde bei einer Bewerbung vorgelegt hast. Legst du dasselbe gefälschte Dokument später erneut vor, beginnt die Frist von vorn. Ob die Tat verjährt ist, hängt zudem von den Umständen im Einzelfall ab. Ein Anwalt kann Betroffene diesbezüglich individuell beraten.

Vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen bist du allerdings auch nach Jahren nicht geschützt. Dein Arbeitgeber kann dir aufgrund des beschädigten Vertrauensverhältnisses auch noch nach langer Zeit kündigen – auch fristlos – und gegebenenfalls Schadensersatz von dir fordern.

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