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Bewerbung nach der Kündigung: So führt sie zum Erfolg

Bewerbung nach Kündigung: So klappt es mit dem Bewerbungsschreiben

Viele Menschen suchen nach einer Kündigung einen neuen Job. Dabei gibt es verschiedene Szenarien: Entweder, dir wurde gekündigt, oder du hast deinen Job aus freien Stücken an den Nagel gehängt. Beides muss bei einer Bewerbung kein Hindernis sein. Wir geben dir Tipps, damit du nach einer Kündigung schnell einen neuen Job findest – vom Umgang mit der Kündigung in einer Bewerbung bis zum richtigen Vorgehen im Vorstellungsgespräch.

Bewerben nach Kündigung: Was dabei wichtig ist

Manche Arbeitnehmer bewerben sich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis für eine neue Stelle. Bei anderen ist der Abschied vom bisherigen Arbeitgeber schon fest geplant oder hat schon stattgefunden, weil ihnen gekündigt wurde oder sie selbst ihren Job gekündigt haben. Es ist für sich genommen also erstmal nichts Ungewöhnliches, wenn du Bewerbungen nach einer Kündigung schreiben musst.

Viele Betroffene machen sich Sorgen, dass die Kündigung bei potenziellen Arbeitgebern schlecht ankommen könnte. Diese Angst ist in den meisten Fällen unbegründet. Vor allem, wenn du selbst die Kündigung eingereicht hast, hat das aus Sicht anderer Arbeitgeber meist keinen negativen Beigeschmack – es sei denn, du kündigst deine Jobs immer wieder nach kurzer Zeit. Ansonsten aber suggeriert eine Eigenkündigung, dass du weißt, was du willst und was nicht. Nicht dein Arbeitgeber war mit dir unzufrieden, sondern du selbst wolltest eine Veränderung.

Vom Arbeitgeber gekündigt? Das muss kein Hindernis sein

Auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss kein Hindernis bei einer Bewerbung sein. Schließlich kann es dafür viele Gründe geben – und nicht alle fallen negativ auf dich zurück. Besonders betriebsbedingte Kündigungen sind keine Schmach. Am kritischsten wäre es aus Sicht von Unternehmen, wenn dir aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt worden wäre – vor allem, wenn es fristlos geschehen ist.

Selbst, wenn dir gekündigt wurde: Entscheidend ist, wie du damit umgehst. Mache dir bewusst, dass Lebensläufe heute immer häufiger Brüche und Wechsel enthalten. Menschen nehmen sich eine Auszeit für Kinder oder die Pflege von Angehörigen, sie machen Sabbaticals oder satteln mit Mitte 30 noch einmal um, indem sie einen ganz anderen Beruf erlernen. Wichtig ist in solchen Fällen, wie du diese Veränderungen und Umstände verkaufst, wenn das überhaupt nötig ist – und dass du selbstbewusst nach vorne schaust.

Sollte man die Kündigung in Bewerbungen erklären?

Viele Bewerber sind verunsichert: Sollte man in einer Bewerbung erklären, warum man den bisherigen Job nicht weiter ausüben wird – oder lieber darauf verzichten? Was das beste Vorgehen ist und wann du im Bewerbungsschreiben nach der Kündigung auf die konkreten Gründe eingehen solltest, hängt von den individuellen Umständen ab.

Angenommen, du hast deinen Job selbst gekündigt. Dann würde zwar nichts dagegen sprechen, das in Bewerbungen zu erwähnen, die praktische Umsetzung ist aber schwierig. Du schreibst schließlich nicht im Anschreiben, dass du deinen Job gekündigt hast, weil dazu gar keine Notwendigkeit besteht. Um hingegen zu erklären, dass du künftig eine ganz andere Richtung einschlagen möchtest, kannst du jedoch durchaus in einem Nebensatz unterbringen, dass die Kündigung von dir ausging – zum Beispiel mit einer Formulierung wie dieser: „Weil ich mich künftig auf den Bereich XY fokussieren möchte, habe ich meinen Job beim Unternehmen XY zum X.X.XXXX gekündigt“.

Selbstverschuldete Kündigungen lieber nicht erwähnen

Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausging, ist entscheidend, welche Gründe es dafür gab. Je weniger du die Kündigung selbst verschuldet hast, desto eher kann es sinnvoll sein, die Gründe in einer Bewerbung kurz zu nennen. Das betrifft vor allem betriebsbedingte Kündigungen. Dadurch kannst du mögliche Zweifel bei potenziellen Arbeitgebern im besten Fall ausräumen.

Eine verhaltensbedingte Kündigung oder eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, die nicht durch äußere Umstände bedingt war, behältst du lieber für dich. Beides lässt dich nicht gut dastehen und kann dazu führen, dass du es bei anderen Arbeitgebern schwer hast.

Egal, wie die Hintergründe deiner Kündigung sind: In der Bewerbung nach einer Kündigung solltest du darauf nie mit vielen Worten eingehen. Erstens birgt jede Beschreibung das Risiko, negativ aufgefasst zu werden. Und zweitens könnten lange Erklärungen nahelegen, du seist gedanklich in der Vergangenheit behaftet. Dabei suchst du ja einen neuen Job – und solltest auch in der Bewerbung deutlich machen, dass du nach vorne schaust.

Die Kündigung im Lebenslauf angeben: Tipps für die Formulierung

Wenn du den letzten Arbeitgeber schon verlassen hast, stellt sich auch die Frage, ob und wie man die Kündigung im Lebenslauf angeben kann beziehungsweise sollte. Welche Formulierung sich am besten eignet, hängt von den Gründen für die Kündigung ab. Auch hier gilt: Was dich besser dastehen lässt, erwähnst du am besten. Was dich in ein schlechtes Licht rückt, lässt du hingegen lieber weg.

Wenn du die Kündigungsgründe erwähnen möchtest, kannst du das im Anschluss an die Jobbeschreibung deiner letzten Stelle tun. Wichtig ist, dass du das in aller Kürze tust. Lange Erklärungen sind sowohl im Lebenslauf als auch im Anschreiben fehl am Platz, wenn du eine Bewerbung nach einer Kündigung schreibst.

Welches Vorgehen ist bei welchen Kündigungsgründen sinnvoll? Denkbar sind die folgenden Ansätze:

Fragen nach den Umständen der Kündigung im Bewerbungsgespräch meistern

Ob du in einer Bewerbung nach einer Kündigung auf die Umstände der Trennung vom letzten Arbeitgeber eingehst, ist dir überlassen. Wirklich nötig ist es in den meisten Fällen nicht, und auch nicht zwingend empfehlenswert. Im weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses solltest du dich allerdings auf Nachfragen von potenziellen Arbeitgebern einstellen. Spätestens im Vorstellungsgespräch wird man wahrscheinlich von dir wissen wollen, warum du auf Jobsuche bist. Dann ist entscheidend, dass du souverän reagierst.

Die Kündigung des letzten Jobs in einem Bewerbungsgespräch zu erklären ist eine heikle Angelegenheit. Weder solltest du dich selbst in ein schlechtes Licht rücken noch schlecht über den ehemaligen Arbeitgeber sprechen. Das bringt so manchen Bewerber in eine Zwickmühle. Angenommen, du hast gekündigt, weil dir das miese Betriebsklima jede Freude an der Arbeit geraubt hat. Auch wenn wohl jeder nachvollziehen kann, dass in solchen Situationen eine Kündigung naheliegt, solltest du doch nicht konkret auf diese Umstände eingehen. Das könnte unprofessionell wirken. Überlege dir also im Vorfeld harmlosere, allgemein gehaltene Formulierungen, auf die du ausweichen kannst.

Bloß nicht: Im Bewerbungsgespräch lügen

Wenn dir gekündigt wurde, solltest du ebenfalls wissen, wie du das im Bewerbungsgespräch erklären kannst. Wenn du zum Beispiel ständig zu spät gekommen bist, solltest du das natürlich nicht in einem Vorstellungsgespräch erwähnen. Auch hier gilt: Nutze unverfängliche Formulierungen, die oberflächlich bleiben.

Was du in keinem Fall tun solltest, ist im Bewerbungsgespräch über die Umstände deiner Kündigung zu lügen. Eine Notlüge mag zwar verlockend sein, sie kann sich aber rächen. Womöglich findet der neue Arbeitgeber doch heraus, warum genau sich dein letzter Arbeitgeber von dir getrennt hat. Dann drohen dir auch nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags noch Konsequenzen, die bis zur Kündigung reichen können. Außerdem wäre das Verhältnis zum neuen Arbeitgeber von Anfang an belastet. Lügen im Vorstellungsgespräch ist nur bei unzulässigen Fragen erlaubt – etwa der nach der Familienplanung. Nach den Gründen für eine Kündigung darf sich ein Arbeitgeber aber erkundigen.

Mache dir klar, dass Arbeitgeber sich im Vorstellungsgespräch nicht nur nach den Hintergründen einer Kündigung erkundigen, weil es ihnen um die Information an sich geht. Es geht oft auch darum, zu sehen, wie professionell ein Bewerber auftritt und ob er sich zu Lästereien über ehemalige Arbeitgeber verleiten lässt oder nicht.

Schlechtes Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber: Was nun?

Kommt es zu einer Kündigung, kann das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Schaden nehmen. Nicht immer bleibt ein ehemaliger Beschäftigter im Unternehmen in guter Erinnerung – und das kann sich im Arbeitszeugnis niederschlagen. Wenn dein Arbeitszeugnis weniger gut ausgefallen ist, ist das ein Problem beim Bewerben nach der Kündigung. Im schlimmsten Fall findest du längere Zeit keinen neuen Job, weil dir der Ex-Arbeitgeber mit seinen Formulierungen im Arbeitszeugnis Steine in den Weg gelegt hat. Was kann man in einer solchen Situation tun?

Zunächst einmal solltest du wissen, dass du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast, dessen Wertung mindestens der Note „befriedigend“ entspricht. So hat es das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2014 geurteilt (Az. 9 AZR 584/13). Einen Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis hast du damit als Arbeitnehmer nicht. Wenn du die Beurteilung eines ehemaligen Arbeitgebers juristisch anfechten willst, musst du in diesem Fall beweisen, dass du eine bessere Bewertung verdient hast. Ist das Arbeitszeugnis hingegen schlechter als „befriedigend“ ausgefallen, muss der Arbeitgeber vor Gericht glaubhaft machen können, warum er mit seiner Beurteilung Recht hatte.

Direkt nach der Kündigung bewerben: Lieber kein Arbeitszeugnis als ein schlechtes Arbeitszeugnis

Zu einem Prozess muss es aber nicht unbedingt kommen. Wenn dir das Arbeitszeugnis zu schlecht erscheint, solltest du dich erst einmal an den Arbeitgeber wenden und schauen, ob ihr die Angelegenheit nicht vielleicht rasch klären könnt. Vor allen in kleineren Firmen ist den Ausstellern von Arbeitszeugnissen oft nicht klar, welche Aspekte nicht fehlen dürfen und was ungewollt negativ wirken kann.

Wenn du dich unmittelbar nach einer Kündigung für einen neuen Job bewirbst, kannst du ein schlechtes Arbeitszeugnis auch weglassen. Viele Arbeitgeber lassen sich mit dem Ausstellen Zeit, so dass es wahrscheinlich nicht negativ auffällt, wenn du kein aktuelles Zeugnis beilegst. Zwischenzeitlich kannst du dann versuchen, die Angelegenheit zu klären.

Bildnachweis: Pixel-Shot / Shutterstock.com

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