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Sonntagszuschlag: Anspruch, Höhe und Steuern

Hotelangestellte bei der Arbeit, sie erhalten manchmal einen Sonntagszuschlag

Für die meisten Arbeitnehmer dauert die Arbeitswoche von Montag bis Freitag. Andere Beschäftigte müssen auch am Wochenende arbeiten. Für die Arbeit am Sonntag kann es einen Zuschlag vom Arbeitgeber geben. Wem steht der Sonntagszuschlag zu? Und wie viel Geld gibt es extra? Was rund um den Sonntagszuschlag wichtig ist, erfährst du hier.

Sonntagsarbeit: So ist sie gesetzlich geregelt

Der Großteil der Beschäftigten geht seiner Arbeitstätigkeit unter der Woche nach: der Montag markiert den Beginn der Arbeitswoche, der Freitagnachmittag ihr Ende. Samstag und Sonntag sind dann Wochenende und dienen der Erholung. Allerdings gibt es in zahlreichen Berufen und Jobs Ausnahmen, denn bestimmte Arbeitstätigkeiten sind auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gefragt. Deshalb arbeiten viele Beschäftigte auch sonntags.

Eigentlich ist die Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verboten. Allerdings ist es in vielen Bereichen gar nicht möglich, dass an solchen Tagen niemand arbeitet – man denke nur an den öffentlichen Nahverkehr, Krankenhäuser oder die Polizei. Deshalb sieht das Arbeitszeitgesetz diverse Ausnahmen vor.

In den folgenden Bereichen ist eine Arbeit am Sonntag nach § 10 ArbZG erlaubt:

Sonntagsarbeit: Anspruch auf Ersatzruhetag

Viele Arbeitnehmer empfinden eine Arbeitstätigkeit am Sonntag als Einschränkung für ihr Privatleben. So bleibt etwa weniger Zeit mit der Familie oder einem Partner, der am Wochenende frei hat. Um die Belastungen, die sich durch Sonn- und Feiertagsarbeit ergeben können, zu kompensieren, steht Beschäftigten nach § 11 ArbZG einen Ausgleich für die Arbeit an solchen Tagen vor.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag, den der Arbeitgeber bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen gewähren muss. Außerdem hat jeder Beschäftigte ein Recht darauf, an mindestens 15 Sonntagen im Jahr nicht arbeiten zu müssen.

Wer hat Anspruch auf einen Sonntagszuschlag?

Wer sonntags arbeiten muss, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Viele Beschäftigte erhalten außerdem einen Sonntagszuschlag von ihrem Arbeitgeber. Er ergänzt das Grundgehalt und hat den Zweck, entsprechende Jobs attraktiver für Beschäftigte zu machen und mögliche Nachteile durch die Sonntagsarbeit auszugleichen.

Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Sonntagszuschlag haben Beschäftigte jedoch in aller Regel nicht. Lediglich für die Nachtarbeit sind solche Zuschläge gesetzlich verpflichtend. Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Anspruch auf den Erhalt eines Sonntagszuschlags nicht im Einzelfall trotzdem bestehen kann. Er kann sich ergeben aus:

Anspruch auf Sonntagszuschlag laut Arbeitsvertrag

Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern freiwillig einen Sonntagszuschlag. Das ist dann oft bereits im Arbeitsvertrag entsprechend geregelt. Häufig gelten solche Regelungen für alle Beschäftigten, es kann aber auch nur in Einzelfällen ein Sonntagszuschlag gezahlt werden – zum Beispiel, weil ein Mitarbeiter das so mit dem Arbeitgeber vereinbart hat.

Allerdings dürfen höchstens fünf Prozent der Mitarbeiter eines Betriebs einen Sonntagszuschlag erhalten, ohne dass sich dadurch für die übrigen Beschäftigten ein Anspruch auf den Zuschlag ergibt. Wird diese Grenze überschritten, muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern einen Sonntagszuschlag zahlen.

Eine Betriebsvereinbarung kann einen Sonntagszuschlag vorsehen

In vielen Betrieben gibt es Betriebsvereinbarungen. Der Betriebsrat hat sich dann mit dem Arbeitgeber auf bestimmte Regelungen zur Arbeit in der Firma geeinigt, die grundsätzlich für alle Mitarbeiter gelten. Auch ein Anspruch auf einen Sonntagszuschlag kann sich aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Viele Tarifverträge schreiben Sonntagszuschläge vor

Viele Arbeitnehmer, die einen Sonntagszuschlag erhalten, tun dies, weil es ein anwendbarer Tarifvertrag so vorsieht. Sofern der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist, muss er sich an dessen Vorgaben halten. Wenn im Tarifvertrag die Zahlung eines Sonntagszuschlags vorgeschrieben ist, haben die Beschäftigten im Geltungsbereich einen Anspruch auf das Extra-Geld vom Arbeitgeber.

Anspruch auf Sonntagszuschlag durch betriebliche Übung

Auch betriebliche Übung kann einen Anspruch auf einen Sonntagszuschlag begründen – selbst dann, wenn es keine entsprechenden vertraglichen Regelungen gibt. Eine betriebliche Übung kann sich bei vielen Verhaltensweisen des Arbeitgebers ergeben. Gewährt er seinen Mitarbeitern mehrfach in Folge bestimmte Leistungen oder duldet er ein bestimmtes Verhalten regelmäßig, kann eine betriebliche Übung entstehen. Das kann auch auf einen Sonntagszuschlag zutreffen. Eine betriebliche Übung kann sich jedoch nur ergeben, wenn der Arbeitgeber den Sonntagszuschlag regelmäßig über einen längeren Zeitraum gewährt hat.

Kann ein Sonntagszuschlag mit anderen Zuschlägen kombiniert werden?

Es kommt vor, dass für eine Arbeitstätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt mehrere Zuschläge infrage kommen. Insbesondere betrifft das neben dem Sonntagszuschlag Nachtzuschläge und Feiertagszuschläge. Ist es möglich, für eine Schicht mehrere Zuschläge zu erhalten?

Es kommt darauf an. Angenommen, du arbeitest an einem Sonntag, der zugleich ein Feiertag ist. Dann ist die erste Frage, ob du überhaupt einen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag hast. Eine gesetzliche Pflicht, Feiertagszuschläge zu zahlen, besteht für Arbeitgeber nicht. Auch hier gilt jedoch: Ein Anspruch kann sich durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung ergeben.

Hast du Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, lässt sich dieser allerdings nicht mit dem Sonntagszuschlag kombinieren. Du kannst also nicht beides gleichzeitig bekommen. Vielmehr wird dir der Arbeitgeber den Zuschlag zahlen, der für dich günstiger ist. In der Regel ist der Feiertagszuschlag höher als der Sonntagszuschlag.

Wer nachts arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachtzuschlag. Das ist auch dann der Fall, wenn die Arbeit sonntags stattfindet und der Arbeitgeber bereits einen Sonntagszuschlag gewährt. In diesem Fall erhältst du also beide Zuschläge.

Wie hoch ist der Zuschlag für Sonntagsarbeit?

Die Zahlung eines Sonntagszuschlags ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr hängt es von den Umständen im Einzelfall ab, ob ein Anspruch auf einen Zuschlag für Sonntagsarbeit besteht oder nicht. Aus diesem Grund gibt es auch keine allgemeingültigen Vorgaben für die Höhe des Sonntagszuschlags.

Wie viel Geld ein Sonntagszuschlag zusätzlich einbringt, hängt somit von der Regelung ab, aus der sich ein Anspruch auf den Zuschlag für Sonntagsarbeit ergibt. Die Höhe des Sonntagszuschlags ist etwa häufig in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt. Auch, wenn sich der Anspruch auf den Erhalt eines Sonntagszuschlags aus dem Arbeitsvertrag ergibt, kann dessen Höhe dort geregelt sein. In manchen Fällen bekommen alle Beschäftigten in einem Betrieb denselben Zuschlag, es kann jedoch auch sein, dass der Sonntagszuschlag unterschiedlich hoch ausfällt.

Wie viel Geld du durch den Sonntagszuschlag extra bekommst, kannst du leicht ausrechnen. Angenommen, du bekommst für die Sonntagsarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent pro Stunde. Dein üblicher Stundenlohn ohne Zuschlag liegt bei 15 Euro. Durch den Sonntagszuschlag bekommst du nun bei Sonntagsarbeit 3,75 Euro pro Stunde extra. Wenn deine Schicht acht Stunden dauert, verdienst du auf diese Weise an Sonntagen 150 Euro statt 120 Euro.

Ist ein Sonntagszuschlag steuerfrei?

Muss ein Sonntagszuschlag versteuert werden? Das hängt davon ab, wie hoch der Sonntagszuschlag ausfällt. Um steuerfrei zu sein, darf der Zuschlag für die Sonntagsarbeit das Grundgehalt nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen. Für Zuschläge, die über diese Grenze hinausgehen, fällt Lohnsteuer an.

Eine Voraussetzung dafür, dass ein Sonntagszuschlag steuerfrei ist, ist außerdem, dass dieser zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird. Es darf also nicht so sein, dass der Sonntagszuschlag zu einer Verringerung des Grundgehalts führt und es sich in Wahrheit gar nicht um einen Zusatz zum eigentlichen Gehalt handelt.

Bildnachweis: Kamil Macniak / Shutterstock.com

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