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Steuerfreier Nebenjob: Tipps & Tricks

steuerfreier Nebenjob

Ob kellnern, Regale im Supermarkt einräumen oder Babysitten – viele Menschen haben einen Nebenjob. Vielen ist daran gelegen, dass der Nebenverdienst steuerfrei bleibt – mit diesen Tipps & Tricks klappt es.

Es gibt viele Gründe für einen Nebenjob. Vielleicht brauchst du schlicht mehr Geld. Oder du hast Lust, dich neben deiner hauptsächlichen Tätigkeit noch in einer bestimmten Richtung anderweitig auszuleben – weil es dir Spaß macht. Oder der „Neben“-Job ist dein einziger Job – zum Beispiel als Student. Meist ist der Verdienst aus einer Nebentätigkeit nicht besonders hoch. Umso besser, wenn du den Lohn nicht auch noch versteuern musst. Unter welchen Umständen das möglich ist, darüber herrscht bei vielen Menschen Unklarheit. Wir erklären dir, was du in Sachen steuerfreier Nebenjob beachten musst und welche Möglichkeiten du hast.

Der Klassiker: ein Minijob

Damit du von einem Job, der dir vergleichsweise wenig Geld einbringt, nicht auch noch etwas abgeben musst, gibt es eine einfache Lösung. Sie lautet: Minijob. Bei einem solchen Job auf geringfügiger Basis verdienst du im Schnitt bis zu 538 Euro pro Monat. Der monatliche Verdienst kann auch darunter oder etwas darüber liegen. Wichtig ist der Schnitt. Übersteigt dein Durchschnittslohn diesen Betrag aufs Jahr gerechnet nicht, bleiben deine Einkünfte steuerfrei.

Du musst dafür keine Sozialabgaben oder Lohnsteuer zahlen. Dabei ist egal, wie hoch der Verdienst aus deiner Haupttätigkeit ist – vorausgesetzt, du hast einen regulären Job. Solche Jobs werden pauschal besteuert. Der Steuersatz liegt bei zwei Prozent. Dein Arbeitgeber zahlt ihn ebenso wie pauschale Beiträge in die Sozialversicherungen.

Ob du in die Rentenversicherung einzahlst, bleibt dir überlassen. Wenn du das nicht möchtest, kannst du dich davon mit einem Formular befreien lassen. Das hat in aller Regel dein Arbeitgeber parat. Ob sich ein Beitrag in die Rentenversicherung für dich lohnt, kannst du einfach nachrechnen. Selbst, wenn du dich dafür entscheidest, verringert sich dein Netto-Lohn nur wenig.

Wie du einen Minijob findest

Minijobs werden in vielen Branchen jederzeit vergeben. Schon beim Gang durch die Stadt wird dir vermutlich auffallen, dass in einem Café eine „Aushilfe gesucht“ wird oder der Klamottenladen „neue Kollegen auf geringfügiger Basis“ sucht. Im Einzelhandel und der Gastronomie gibt es besonders viele solcher Jobs. Diese Branchen sind aber nicht der einzige mögliche Anlaufpunkt.

Du kannst auch als Reinigungskraft arbeiten, Nachhilfe geben oder saisonal arbeiten, etwa auf einem Weihnachtsmarkt oder im Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel. Auch, wenn du Hunde ausführst, auf Kinder aufpasst oder älteren Menschen beim Einkauf hilfst, läuft das meist auf Minijob-Basis.

Was ist bei zwei oder mehreren Minijobs?

Ein Minijob ist zwar attraktiv, weil er steuerfrei ist. Nicht jedem reicht der Verdienst jedoch aus, vor allem, falls es die einzige Tätigkeit ist. Deshalb kommt immer wieder die Frage auf, was mit der Steuer ist, wenn jemand zwei oder mehr Minijobs hat. Die Frage ist leicht beantwortet: Du darfst in der Summe nicht mehr als durchschnittlich 538 Euro pro Monat dabei verdienen. Das gilt dann, wenn du keiner sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit nachgehst.

Du kannst also nicht einfach für jeden Job neu rechnen und davon ausgehen, dass du dafür keine Steuer zahlen musst. So wäre es etwa in Ordnung, in einem Minijob 200 Euro, in einem zweiten 338 Euro pro Monat zu verdienen. Damit lägst du im Schnitt wiederum bei 538 Euro. Liegst du mit zwei Minijobs im Schnitt höher, werden dadurch beide Jobs sozialversicherungspflichtig – und nicht etwa nur einer.

Nur ein Minijob neben sozialversicherungspflichtiger Haupttätigkeit

Hast du neben deiner Nebentätigkeit einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, darfst du nur einen 538-Euro-Job nebenher haben. Gehst du einer weiteren Beschäftigung auf Minijob-Basis nach, wird der Verdienst daraus mit deiner eigentlichen Tätigkeit zusammengerechnet. Gemeinsam wird dieses Einkommen versteuert, auch Sozialversicherungen fallen regulär an. Eine alternative Option kann eine kurzfristige Beschäftigung sein.

Ein kurzfristiger Minijob ist auf 70 Arbeitstage pro Jahr oder drei Monate im Jahr begrenzt. Dein Gehalt spielt dabei keine Rolle. Du darfst neben deiner Haupttätigkeit und einem normalen Minijob eine solche kurzfristige Beschäftigung annehmen. Es fallen keine Beiträge in die Sozialversicherung an. Allerdings liegt die pauschale Besteuerung bei einem kurzfristigen Job höher – bei 25 Prozent. Viele Arbeitgeber geben das an die kurzfristigen Aushilfen weiter, weshalb ein solcher Job in vielen Fällen de facto nicht steuerfrei ist, weil der Betrag von deinem Lohn abgeht.

Was ist mit selbständigen Nebentätigkeiten?

Es gibt auch die Möglichkeit, neben deiner eigentlichen Tätigkeit einer selbständigen Nebentätigkeit nachzugehen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. In der Regel ist eine solche Tätigkeit nicht steuerfrei. Zumindest Einkommensteuer fällt nahezu immer an. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dein Verdienst durch die selbständige Nebentätigkeit bei weniger als 410 Euro im Jahr liegt. Auch Umsatzsteuer kann fällig werden, wenn du nicht als Kleinunternehmer gemeldet bist und mehr als 22.000 Euro pro Jahr mit dieser Tätigkeit einnimmst.

Was ist mit Ehrenämtern?

Die meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten sind nicht bezahlt – sonst wären sie kein Ehrenamt, sondern ein richtiger Job. Es gibt aber in vielen Fällen eine Aufwandsentschädigung. Ist diese nicht höher als 840 Euro pro Jahr, musst du sie nicht versteuern. Innerhalb dieses Steuerfreibetrags kannst du etwa als Platzwart oder als Vorstand in einem Verein tätig sein, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.

Alternative Übungsleiterpauschale

Für steuerfreie Nebentätigkeiten gibt es noch eine Option: die Übungsleiterpauschale. Arbeitest du neben deinem eigentlichen Job in gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Jobs, darfst du damit pro Jahr 3.000 Euro steuerfrei verdienen. Dafür musst du bei einer öffentlich-rechtlichen Stelle oder einer gemeinnützigen Organisation arbeiten. Außerdem gilt diese Pauschale nur bei bestimmten Tätigkeiten, etwa im Bereich Betreuung. Auch, wenn du künstlerisch oder lehrend tätig bist, kannst du diesen Freibetrag meist nutzen.

Geringverdiener profitieren vom Grundfreibetrag

Wenn du sehr wenig verdienst, profitierst du womöglich vom Grundfreibetrag. Dieser noch steuerfreie Betrag soll das Existenzminimum sichern. Im Jahr 2024 liegt er für Ledige bei 11.604 Euro pro Jahr. Für Verheiratete beträgt er entsprechend 23.208 Euro jährlich. Derzeit ist bei der Bundesregierung allerdings eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro (Verheiratete: 23.568 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2024 im Gespräch. Nur, wenn dein jährliches Einkommen den geltenden Grundfreibetrag übersteigt, musst du dafür Steuern abführen.

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