Arbeitsleben & BerufNebenberuflich selbstständig: Selbstständigkeit als zweites Standbein

Nebenberuflich selbstständig: Selbstständigkeit als zweites Standbein

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist Chance und Wagnis zugleich. Deswegen zögern viele Menschen mit einer Existenzgründung und bleiben lieber in der Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses. Allerdings ist eine hauptberufliche Tätigkeit noch lange kein Grund, nicht gleichzeitig zu versuchen, dein eigener Chef zu sein.

Was heißt denn „Nebenerwerbsselbstständigkeit“?

Der Begriff „Nebenerwerbsselbstständigkeit“ klingt zunächst etwas sperrig, tatsächlich lässt er sich aber sehr leicht bestimmen. Von dieser Form der Selbstständigkeit spricht man, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine zweite, selbstständige Erwerbstätigkeit, die neben – und zwar in Teilzeit – einer ersten Erwerbstätigkeit (z.B. neben einem normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis oder einer Anstellung als Beamter) ausgeübt wird.
  • Die Einkünfte, die du aus dieser nebenberuflichen Selbstständigkeit beziehst, betragen nicht mehr als die Hälfte deines Gesamteinkommens.
  • Du musst mit dieser zweiten Erwerbstätigkeit eine Einkunfts- bzw. Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Es geht also nicht nur um ein Hobby, mit dem du gelegentlich ein bisschen Geld dazu verdienst, sondern um ein richtiges Gewerbe.

Nebenberufliche Selbstständigkeit – für wen kommt sie in Frage?

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Deutschland kann eine lebendige Startup-Szene vorweisen, mit Gründern und Gründerinnen, die ganz verschiedene Hintergründe haben. Was die meisten von ihnen dennoch gemeinsam haben: Sie sind nicht sofort nach ihrer Ausbildung oder ihrem Studium in die Selbstständigkeit gestartet, sondern haben vorher ihre beruflichen Erfahrungen gesammelt. Das bedeutet wiederum nicht, dass beruflicher Werdegang und die Idee für das eigene Unternehmen unbedingt etwas miteinander zu tun haben müssen.

Tatsächlich muss der Start in die Selbstständigkeit nicht einmal bedeuten, die bisherige Tätigkeit aufzugeben. Im Gegenteil bieten sogenannte Teilzeit- und Kleinstunternehmen die Möglichkeit, sozusagen „testweise“ die unternehmerische Eigenständigkeit zu wagen und dein unternehmerisches Denken für eigene Ziele einzusetzen. Sie sind daher für viele Menschen eine gute Gelegenheit, sich in der Rolle als eigener Chef auszuprobieren:

  • Nebenerwerbsgründungen sind zwar Projekte, welche die volle Aufmerksamkeit erfordern, sie lassen sich aber – normalerweise – mit einer regulären Festanstellung verbinden.
  • Auch Kindererziehung ist ein Fulltime-Job, muss aber nicht im Widerspruch zu einer Unternehmensgründung stehen – die muss nur den richtigen Umfang haben, um beides miteinander zu verbinden.
  • Eine Nebenerwerbsgründung kann außerdem für Studenten eine interessante Alternative zu den sonst üblichen Nebenjobs sein.

Im Grunde genommen kann also jeder seine ersten Erfahrungen als Unternehmer in Teilzeit sammeln. Ein einfaches Unterfangen wird das trotzdem nicht unbedingt. In dieser Hinsicht ist die Umschreibung als „Kleinst“- oder „Teilzeit“-Gründung irreführend – es kommt immer noch eine Menge Arbeit auf dich zu.

Pro und Contra: Kann das gutgehen?

Deswegen ist eine Nebenerwerbsgründung keine Ausnahme, wenn es um die Entscheidung für oder gegen die Selbstständigkeit geht. Schließlich ist nicht nur die Frage zu klären, ob du diesen Schritt überhaupt machen willst, sondern ob dieser sich überhaupt mit deiner gegenwärtigen beruflichen Situation vereinbaren lässt. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle:

Die Vorteile der Nebenerwerbsgründung Die Nachteile der Nebenerwerbsgründung
Geringeres Risiko
Ein Start im „Kleinen“ birgt weniger finanzielle Risiken und vorerst keine Verantwortung für angestellte Mitarbeiter. Außerdem kann eine Gründung zum Nebenerwerb als Testlauf dienen, um das Potenzial der Geschäftsidee zu erproben – ein kompletter Umstieg in die Selbstständigkeit nicht ausgeschlossen.
Mehr Belastung
So klein dein Unternehmen im Nebenberuf auch sein mag, es ist trotzdem mit Arbeit verbunden – zusätzlicher Arbeit, die neben einem regulären Job zu erledigen ist.
Weniger Kapitalbedarf

Finanzierungsrunden gehören zum Gründeralltag, denn in seltensten Fällen ist genug Kapital vorhanden, um die Geschäftsidee ohne Hilfe zu realisieren. Bei einer Kleinstgründung sind Finanzspritzen für größere Investitionen [1], wie sie ansonsten in der Startup-Szene üblich sind, mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht notwendig – eine weitere finanzielle Belastung weniger.

Mehr bürokratischer Aufwand

Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Buchhaltung – die Bezeichnung als „Nebenerwerbsgründung“ sollte nicht auf das „Neben“ reduziert werden. In bürokratischen Angelegenheiten – und davon gibt es auch für Kleinstgründungen – ist korrekte Arbeit erforderlich. Das solltest du nicht einfach „so nebenher“ erledigen, sondern mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit.

Weniger Zeitaufwand

Ohne Frage benötigt ein eigenes Unternehmen enorm viel Zeit. Mit einer Haupterwerbstätigkeit wirst du es deswegen schon aus Zeitgründen nicht schaffen, ein vollwertiges Business „nebenbei“ aufzubauen.

Eine kleine Gründung hingegen wird zwar immer noch einiges von deiner Aufmerksamkeit fordern, dich aber nicht vollständig in Beschlag nehmen.
Weniger Zeit

Dass der zeitliche Aufwand für ein kleines Unternehmen für den Nebenerwerb ebenfalls geringer ausfällt, mag zwar richtig sein. Aber es bedeutet eben auch, nach Feierabend einer zweiten beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Das bleibt selten ohne Folgen für das Privatleben, weil die Zeit für Familie, Freunde und Hobbys schlichtweg fehlt. Außerdem bleibt weniger Zeit für die Kunden, die aber unter Umständen ständige Verfügbarkeit erwarten.
Mehr Geld

Im Idealfall dient dein Hauptjob nicht mehr dazu, dein nebenberufliches Kleinunternehmen finanziell zu unterstützen, sondern du kannst umgekehrt ein festes Einkommen mit den Einkünften aus deiner Gründung aufbessern.

Weniger Wachstum

Zwei berufliche Tätigkeiten verlangen Kompromisse von dir. Was wiederum bedeutet, dass du zum Beispiel bei deinem eigenen Unternehmen Abstriche machen musst, weil dir die Ressourcen (vor allem die Zeit) fehlen, um deine Selbstständigkeit weiter voranzutreiben.

Letztendlich liegt die Entscheidung natürlich ganz bei dir. Nur du kannst abschätzen, ob die Belastung von Job und nebenberuflicher Selbstständigkeit für dich zu stemmen ist. Was die Risiken eines unternehmerischen Fehlschlags bei deiner Unternehmensgründung anbelangt, so bleibt dir in jedem Fall die Absicherung durch deinen ersten Job. Damit fällst du zumindest in kein Loch und kannst finanzielle Folgen damit abfedern.

Im Grunde spricht nur wenig dagegen, sich an einer Nebenerwerbstätigkeit zu versuchen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Auf diese Weise in die Selbstständigkeit zu starten, ist längst keine Seltenheit mehr – und Garantien dafür, dass eine Geschäftsidee wirklich funktioniert, gibt es auch bei Vollzeitgründungen keine. Wichtig ist also in erster Linie, dass du dir der möglichen Konsequenzen bewusst bist, die deine Entscheidung haben kann.

Das Grundlagen-ABC der Nebenerwerbsgründung

Gute Voraussetzungen sind aber nicht alles, was es für die nebenberufliche Selbstständigkeit braucht. Ein gewisses Grundlagenwissen gehört unbedingt dazu, damit du von Anfang an alles richtig machst.

A wie Arbeitgeber

Wie gehst du am besten mit deinem Chef um, wenn du nebenberuflich gerne einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchtest? Das hängt ein wenig von deinem Arbeitsvertrag ab, der zum Beispiel regeln kann, ob du deinem Arbeitgeber gegenüber dazu verpflichtet bist, deinen Nebenerwerb zu melden. Angestellte im öffentlichen Dienst etwa unterliegen besonderen Pflichten hinsichtlich der Genehmigung und Anzeige von Nebentätigkeiten und müssen ihren Arbeitgeber dementsprechend informieren.

Im Prinzip ist es nur fair und du vermeidest Missverständnisse, wenn du deinem Chef gegenüber mit offen Karten spielst. Grundsätzlich steht es dir zwar zu, weitere Arbeitsverhältnisse neben deinem ersten einzugehen oder dich eben nebenher selbstständig zu machen. Die Berufswahl- und Berufsausübungsfreiheit ist sogar durch das Grundgesetz geschützt – was jedoch nicht bedeutet, dass es keine Ausnahmen bzw. Einschränkungen gibt:

  • Dein Nebenerwerb darf keine negativen Auswirkungen auf deine Haupttätigkeit haben – deine Arbeitsleistung sollte also nicht unter deiner selbstständigen Arbeit leiden.
  • Du darfst mit deiner Tätigkeit nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen.
  • Dein Erholungsurlaub ist genau zu diesem Zweck da. Deshalb darfst du die freie Zeit nicht dazu nutzen, um dein nebenberufliches Gewerbe voranzutreiben.

Im Zweifelsfall bietet es sich sogar an, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, damit du dich auf deinem Weg in die Selbstständigkeit von Beginn an auf (juristisch) sicherem Boden bewegst.

A wie Anmelden

Teilzeitselbstständigkeit ist trotzdem ein Fall für eine vollumfängliche Gewerbeanmeldung, zuständig ist das jeweilige Gewerbeamt. Von dort wird deine Anmeldung normalerweise an alle weiteren Behörden weitergeleitet, die zu diesem Zweck informiert werden müssen:

  • das Finanzamt
  • die Berufsgenossenschaft
  • die Handwerkskammer (wenn du dich in einem Handwerksberuf selbstständig machst)
  • die Industrie- und Handelskammer
  • das Handelsregistergericht (sofern du eine Rechtsform wählst, die eingetragen werden muss)

Um die Vorgänge der Anmeldung zu beschleunigen, ist es durchaus empfehlenswert, die entsprechenden Stellen selbst zu kontaktieren. Auf diesem Weg kannst du etwaige Fragen auch gleich klären und die Formalitäten deutlich abkürzen.

Die Anmeldung des Gewerbes ist mit geringfügigen Kosten verbunden, die Beiträge der zuständigen Kammern kannst du dir aber unter Umständen sparen (siehe unten „K wie Kammerbeiträge“). Möchtest du dich übrigens lieber mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen, musst du dazu beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen.

A wie Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit und eine Nebenerwerbsgründung, das klingt im ersten Moment nach einem Widerspruch [2]. Tatsächlich ist es allerdings so, dass eine Nebentätigkeit in einem zeitlichen Umfang von weniger als 15 Stunden in der Woche immer noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I gewährt. Anders sieht es aus, sobald diese Grenze überschritten wird: Arbeitest du wöchentlich mehr als 15 Stunden in deinem Nebengewerbe, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Dann wäre es also sinnvoll, die Selbstständigkeit wenigstens so groß aufzuziehen, dass du davon deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.

Außerdem gelten beim Arbeitslosengeld I und beim Bürgergeld Zuverdienstgrenzen, bis zu denen das Einkommen aus der Selbstständigkeit anrechnungsfrei ist. Diese Grenze liegt beim Arbeitslosengeld bei 165 Euro und beim Bürgergeld bei 100 Euro.

B wie Buchführung

Buchführung nebenberufliche Selbstständigkeit

Vermutlich weder die spannendste noch die angenehmste Aufgabe deiner Selbstständigkeit, aber die Buchführung ist ganz zentral für dein kleines Unternehmen. Die gute Nachricht ist: Unter den richtigen Bedingungen reicht eine einfache Buchführung aus [3]. Solange du nicht als Kaufmann/-frau giltst und auch nicht im Handelsregister eingetragen bist, wird keine doppelte Buchführung notwendig.

Außerdem bestimmen verschiedene Grenzen für deine Umsätze, Gewinne und „Wirtschaftswerte“ über die erforderliche Art der Buchführung:

  • Bei Umsatzerlösen von weniger als 600.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren entfällt die Pflicht zur doppelten Buchführung.
  • Erwirtschaftest du einen Jahresüberschuss (also einen Gewinn) von weniger als 60.000 Euro, gilt dasselbe.

Für den Fall, dass du dich freiberuflich selbstständig machst, ist für gewöhnlich ebenfalls die einfache Buchführung vollkommen ausreichend. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. So steht die doppelte Buchführung an,

  • wenn du diese freiwillig machst;
  • wenn du dich freiwillig zu einem Eintrag ins Handelsregister entscheidest, wodurch die doppelte Buchführung wiederum verpflichtend wird;
  • wenn du eine Rechtsform für dein Teilzeitgewerbe wählst, für die die doppelte Buchführung Vorschrift ist (das ist zum Beispiel bei einer UG oder GmbH der Fall).

Ansonsten braucht es für die Ermittlung deines Gewinns nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht mehr als eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung – sowohl für Kleinunternehmer als auch für Freiberufler.

F wie Finanzierung

Weniger Kapital als bei einer normalen Unternehmensgründung zu brauchen, heißt wiederum nicht, dass Nebenerwerbsgründungen gänzlich ohne finanzielle Mittel auskommen. Diese aus anderen Quellen als dem eigenen Geldbeutel zu beziehen, ist allerdings für Teilzeitgründungen nicht immer ganz leicht.

Fördermittel zielen meistens darauf ab, mittelfristig den Weg aus dem selbstständigen Nebenerwerb in den selbstständigen Haupterwerb zu ermöglichen. Dennoch gibt es verschiedene Programme, die vornehmlich der Unterstützung von Kleingründungen dienen. Dazu gehört unter anderem der ERP-Gründerkredit „Startgeld“, zudem kannst du vielleicht Gelder aus dem Mikrokreditfonds Deutschland oder dem Mikromezzaninfonds Deutschland erhalten.

Kapital Nebenerwerbsgründung

Ansonsten ist es wahrscheinlich eine gute Idee, sowohl bei den laufenden Kosten (für Miete, Mitarbeiter etc.) als auch bei den Investitionen (Büroausstattung u.Ä.) sparsam vorzugehen. Eine Möglichkeit, die Kosten gering zu halten, ist die Geschäftsidee – wenn du hier richtig ansetzt, kannst du finanzielle Schwierigkeiten schon zu Beginn deiner Selbstständigkeit vermeiden.

K wie Kammerbeiträge

Die Mitgliedschaft in den Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern ist zwar auch für deine Nebenerwerbsgründung obligatorisch. Die Beitragszahlungen müssen es allerdings nicht unbedingt sein. Dazu sind aber verschiedene Bedingungen zu erfüllen.

Beiträge für die Industrie- und Handelskammer entfallen, wenn

  • dein Gewerbe weder im Handelsregister noch im Genossenschaftsregister eingetragen ist;
  • dein Jahresgewinn nicht mehr als 5.200 Euro beträgt.

Dieser letzte Punkt gilt auch für die Beiträge der Handwerkskammer. Diese hat darüber hinaus weitere Voraussetzungen, die eine beitragsfreie Mitgliedschaft ermöglichen:

  • Überschreitet dein Gewerbeertrag bzw. Gewinn nicht die Grenze von 25.000 Euro, bist du im ersten Jahr nach der Anmeldung von allen Beiträgen befreit.

In den folgenden beiden Jahren musst du dann allerdings den halben Grundbeitrag bezahlen, ab dem vierten Jahr wird dieser komplett fällig.

Nach Anlage A der Handwerksordnung wäre dein Kleinunternehmen ebenfalls beitragsfrei, wenn es zulassungspflichtig ist, aber nur „unwesentliche Tätigkeiten“ eines zulassungspflichtigen Gewerbes ausübt. In diesem Fall gilt wieder die Jahresgewinngrenze von 5.200 Euro.

Q wie Qualifikation

Dein Kleingewerbe muss nicht zwingend etwas mit dem zu tun haben, was du bisher beruflich gemacht hast. Damit ist allerdings ein erheblicher Nachteil verbunden, denn die Leidenschaft für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld ersetzt nicht die notwendigen Kenntnisse.

In solchen Fällen helfen aber die Kammern mit verschiedenen Weiterbildungs- und Beratungsangeboten und auch an anderen Stellen ist es möglich, das erforderliche Know-how aufzubessern. Das gilt übrigens nicht nur für fachliche Defizite, sondern vor allem für den kaufmännischen Bereich, weil er für die tagtägliche Arbeit im eigenen Unternehmen, selbst im allerkleinsten, von enormer Bedeutung ist.

R wie Rechtsform

Für neugegründete Unternehmen sind viele verschiedene Rechtsformen möglich, die Wahl steht dir auch für eine Nebenerwerbsgründung offen. Um aber einen schnellen und vergleichsweise unkomplizierten Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu schaffen, empfiehlt es sich, entweder als Einzelunternehmer oder als BGB-Gesellschaft bzw. GbR (also als Gesellschaft bürgerlichen Rechts – vorausgesetzt, du gründest mit mindestens einer weiteren Person) zu gründen.

Die Vorteile: Du brauchst kein Stammkapital, keinen Eintrag ins Handelsregister und auch keine notarielle Hilfe. Der nicht unerhebliche Nachteil: Du haftest bei diesen Rechtsformen mit deinem Privatvermögen und das ohne Einschränkung.

S wie Scheinselbstständigkeit

Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit sollte eine sein. Ansonsten läufst du Gefahr, vom Finanzamt als „scheinselbstständig“ eingestuft zu werden. Um dies zu überprüfen, gibt es eine Reihe von Kriterien:

  • In deinem Unternehmen gibt es keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
  • Deine Tätigkeit beschränkt sich fast ausschließlich auf einen einzigen Kunden (als Richtwert gelten dabei 84 Prozent deines Umsatzes).
  • Deine Tätigkeit bei deinen Kunden entspricht genau dem, was du vorher im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses gemacht hast.
  • Du betreibst keine Neukundenakquise.
  • Du entscheidest nicht frei über deine Arbeitszeit.
  • Du kannst deine Arbeitsstätte nicht frei wählen.
  • Die Entscheidung über deine Preise/Stundensätze triffst du nicht selbst.

Außerdem sieht das Finanzamt genauer hin, wenn du mit deinem Gewerbe dauerhaft, also auch im Laufe mehrerer Jahre, keine Gewinne erzielen kannst. Das ist in der Frühphase der Selbstständigkeit zwar nicht ungewöhnlich, auf lange Sicht geht das Finanzamt unter solchen Voraussetzungen allerdings davon aus, dass du eher einer „Liebhaberei“ nachgehst.

Das ist keine Lappalie, sondern kann erhebliche Folgen für dich haben: Scheinselbstständigkeit wird nämlich, was nachvollziehbar ist, nicht gefördert, also kannst du auch nicht weiter von Steuererleichterungen profitieren. Darüber hinaus wirst du als Arbeitnehmer behandelt, musst also Sozialversicherungsbeiträge zahlen und unter Umständen sogar nachzahlen.

S wie Steuern

Die Steuererklärung wird durch einen selbstständigen Nebenerwerb etwas komplizierter und umfangreicher [4], denn du musst selbstverständlich die Einkünfte aus deinen beiden Erwerbstätigkeiten versteuern:

  • Dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis gibst du in Anlage N an (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit).
  • Die Einkünfte aus deiner Selbstständigkeit gehören entweder in Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) oder in Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit), falls du freiberuflich tätig bist.

Überschreitest du mit deinem Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die gesetzlichen Freibeträge, musst du außerdem Einkommenssteuer und Gewerbesteuer (Freiberufler sind davon ausgenommen) abführen. Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich dabei am Gewerbeertrag, also deinem Gewinn, den das Finanzamt deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung entnimmt (siehe oben „B wie Buchführung“).

Ausnahme: Der jährliche Gewerbeertrag liegt unter 24.500 Euro, in diesem Fall musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Die Einkommenssteuer wird fällig, wenn du einen jährlichen Gewinn von 410 Euro vorweisen kannst.

Als Kleinunternehmer kannst du dich außerdem von der Umsatzsteuer befreien lassen (das ist die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ nach §19 des Umsatzsteuergesetzes), sofern du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst:

  • Du hast im vorangegangenen Jahr einen Umsatz erwirtschaftet, der unter der Grenze von 22.000 Euro gelegen hat.
  • Im laufenden Kalenderjahr werden deine Umsätze 50.000 Euro nicht übersteigen.

Achtung: Im Gründungsjahr wirst du noch keine konkreten Zahlen vorlegen können, deshalb wird der Gesamtumsatz geschätzt. Ein Grund mehr, sich in kaufmännischen Angelegenheiten ausreichend zu schulen und die Buchführung sorgfältig zu machen.

V wie Versicherungen

Normalerweise sind Selbstständige auch für ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst zuständig. Umgekehrt bist du als normaler Arbeitnehmer üblicherweise in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, eine zusätzliche Krankenversicherungspflicht besteht für die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht.

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Das hängt aber davon ab, ob deine Selbstständigkeit auch wirklich nur dem Nebenerwerb dient. Die Einschätzung darüber liegt allerdings nicht bei dir, sondern bei deiner Krankenversicherung. Die prüft dann, inwieweit deine Gründung noch als Teilzeittätigkeit durchgeht oder ob sie schon als Vollzeitbeschäftigung zu bewerten ist. Folgende Faktoren sind dabei ausschlaggebend:

  • Wenn deiner selbstständigen Tätigkeit sowohl hinsichtlich des Einkommens und des zeitlichen Aufwands eine größere Bedeutung zukommt als deinen übrigen Erwerbstätigkeiten und sie damit zum Mittelpunkt deiner gesamten Erwerbstätigkeit wird;
  • Wenn du einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigst, die zusammengenommen mehr als 520 Euro monatlich verdienen oder wenn du einen Mitarbeiter über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus angestellt hast.

Was den zeitlichen Aufwand anbelangt, so liegt die Messlatte hier bei 20 Stunden in der Woche. Alles darüber hinaus ist eine Tätigkeit, die du mehr als nur halbtags ausübst. Das schließt übrigens sämtliche Arbeiten ein, also auch anfallende Vor- und Nacharbeiten, die kaufmännische und organisatorische Betriebsführung, Behördengänge – also kurzum alles, was die Selbstständigkeit an Aufgaben mit sich bringt.

Rentenversicherung

Diese Regelungen gelten auch für die Rentenversicherung, zusätzliche Beiträge für deine nebenberufliche Selbstständigkeit musst du nicht leisten. Manche Berufsgruppen stellen in dieser Hinsicht aber eine Ausnahme dar: Selbstständige Lehrer, Erzieher, Coaches, Selbstständige, die sich um nur einen Auftraggeber kümmern und zulassungspflichtige Handwerker sind dazu verpflichtet, der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Das bedeutet zusätzliche Beiträge. Klarheit kann bei Fragen, was genau auf dich zutrifft, die Deutsche Rentenversicherung schaffen.

Unfallversicherung

Je nachdem, in welcher Branche du dich selbstständig machst, kannst du über die jeweilige Berufsgenossenschaft eine Unfallversicherung abschließen. Allerdings musst du damit rechnen, dass diese bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht greift. Sollte es dein Nebenerwerb also notwendig machen, eine Unfallversicherung abzuschließen, solltest du dies separat tun. Eine grundsätzliche Pflicht zu einer solchen Versicherung besteht übrigens nicht, sinnvoll ist sie in vielen Fällen aber allemal.

W wie Weitsicht

Ohne ein Mindestmaß an Weitsicht ist eine Nebenerwerbsgründung vermutlich keine gute Idee. Dazu gehört einerseits, die Vereinbarkeit von Haupterwerbstätigkeit und nebenberuflicher Selbstständigkeit möglichst realistisch einzuschätzen.

Gleichzeitig schadet es andererseits nicht, langfristig auch Entwicklungsmöglichkeiten zu prüfen – besonders dann, wenn das eigene Unternehmen irgendwann die einzige Einnahmequelle werden soll, ist es sinnvoll, Wachstumspotenziale schon bei der Ausarbeitung der Geschäftsidee zu berücksichtigen. Bis dahin sollte das zweite Standbein aber erst einmal zu einer soliden Stütze deiner Erwerbstätigkeit heranwachsen.

Quellen & weiterführende Informationen:

[1] Firmenkredite: Kapital für Unternehmensinvestitionen – https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/firmenkredit

[2] Hartz IV und Nebengewerbe: Kann ich mit Hartz IV gründen? – https://www.startup-report.de/hartz-iv-und-nebengewerbe/

[3] Grundlagen der Buchhaltung – https://sevdesk.de/blog/buchhaltung-lernen/

[4] Leitfaden: Anlage EÜR 2018 mit Elster ausfüllen – https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-fuehren/buchhaltung/steuererklaerung/anlage-euer/

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE