Nicht jeder Mitarbeiter kommt in den Genuss von Urlaubsgeld. Und selbst wenn man einmal Urlaubsgeld bekommen hat, ist das noch keine Garantie dafür, dass das immer so weitergeht. Denn gesetzliche Regelungen zu dieser Sonderzahlung gibt es nicht. Was im Umkehrschluss natürlich nicht bedeutet, dass Beschäftigte sich alles gefallen lassen müssen. Wie es um den Anspruch auf Urlaubsgeld bestellt ist und in welcher Höhe die Zuwendung des Arbeitgebers gezahlt wird, kannst du hier lesen.
Urlaubsgeld: Was versteht man darunter?
Einige Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten Urlaubsgeld. Meist steckt eine der folgenden Ideen dahinter: Durch die freiwillige Sonderzahlung wollen Arbeitgeber den Beschäftigten ans Unternehmen binden und außerdem versprechen sie sich mehr Motivation und damit Arbeitsleistung davon.
Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld: die Unterschiede
Nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld ist das Urlaubsentgelt. Damit ist lediglich gemeint, dass du auch während deiner regulären Urlaubstage weiterhin dein Gehalt bekommst. Genau das besagt der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, den Arbeitnehmer in Deutschland haben. Der Anspruch auf Urlaubsentgelt ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Noch etwas anderes ist die Urlaubsabgeltung. Damit ist gemeint, dass sich Arbeitnehmer nach einer Kündigung ihren Resturlaub auszahlen lassen können. Auch diese Zahlung sollte mit dem Urlaubsgeld nicht verwechselt werden.
Urlaubsgeld Anspruch: Muss der Chef den Urlaub bezuschussen?
Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Damit haben Beschäftigte weder auf das Urlaubs- noch auf das Weihnachtsgeld einen Rechtsanspruch. Ausnahme: die sogenannte betriebliche Regelung. Daraus kann sich ein Anspruch für die Beschäftigten auf regelmäßige Sonderzahlungen ableiten. Jedoch muss der Arbeitgeber dazu mindestens drei Jahre in Folge Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gezahlt haben.
Sollte sich dein Arbeitgeber dafür entscheiden, Urlaubsgeld oder eine andere Sonderzahlung zu leisten, ist der Anspruch meist in einem Vertragswerk geregelt. Falls du dich also fragen solltest, ob du Urlaubsgeld bekommst oder nicht, solltest du
- im Arbeitsvertrag,
- im Tarifvertrag oder
- in der Betriebsvereinbarung nachschauen.
Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kann einen Anspruch auf Urlaubsgeld begründen: Wenn alle anderen Beschäftigten im Betrieb Urlaubsgeld bekommen, dürfen einzelne Mitarbeiter nicht ausgegrenzt werden. Sollte dem so sein, können die betroffenen Arbeitnehmer auf das AGG verweisen und ihren Anspruch auf Urlaubsgeld einklagen.
Jedoch hat auch das AGG Grenzen. Denn Arbeitgeber können sich auf den sogenannten sachlichen Grund berufen, wenn sie Beschäftigte vom Urlaubsgeld ausgrenzen wollen. Das können sie zum Beispiel dann tun, wenn der betreffende Mitarbeiter eine schlechte Arbeitsleistung zeigt, geringere Qualifikation aufweist oder auch kürzer als seine Kollegen im Betrieb ist. Wann ein sachlicher Grund dazu benutzt werden kann, um dich vom Urlaubsgeld auszuschließen, kann dir verbindlich nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sagen.
Urlaubsgeld: Diese Mitarbeiter profitieren von der Sonderzahlung
Wer Urlaubsgeld bekommt oder nicht, hängt also vom Arbeitgeber ab. Dabei haben Beschäftigte, die in einer Branche mit Tarifvertrag arbeiten, durchaus die besseren Karten: Immerhin 71 Prozent der Arbeitnehmer mit Tarifvertrag bekommen Urlaubsgeld, wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt.
Daneben spielt auch die Größe des Arbeitgebers eine Rolle. Arbeiten viele Beschäftigte beim Arbeitgeber, steigen die Chancen auf Urlaubsgeld. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass große Konzerne mehr finanziellen Spielraum haben als kleine inhabergeführte Betriebe.
Auch ein Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland lässt sich beim Urlaubsgeld erkennen: Beschäftigte, die im Westen der Republik arbeiten, bekommen eher Urlaubsgeld als Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Das hängt vermutlich auch damit zusammen, dass größere Betriebe hauptsächlich im Westen von Deutschland sitzen und diese eben eher Urlaubsgeld zahlen.
Und noch eine weitere Tendenz zeigt die Untersuchung des WSI: Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld als Frauen und Beschäftigte mit höheren Einkommen können sich ebenfalls häufiger über die Sonderzahlung freuen als Beschäftigte mit eher niedrigem Einkommen.
Übrigens: Wenn Beschäftige mit einem Minijob Urlaubsgeld bekommen, ist Vorsicht geboten. Denn das komplette monatliche Entgelt darf auch zusammen mit dem Urlaubsgeld nicht über 450 Euro im Jahresdurchschnitt liegen. Andernfalls ist der 450 Euro Job nicht mehr sozialversicherungsfrei.
Diese Branchen lohnen sich besonders
Laut Statista gibt es einige Branchen, in denen es häufiger Urlaubsgeld gibt als in anderen. Wenn du gerade auf Jobsuche bist und dir die Branche aussuchen kannst, könnte auch das ein Kriterium bei der Entscheidungsfindung sein.
Branche | Beschäftigte, die Urlaubsgeld erhalten (in Prozent) |
Chemie | 66 |
Produktion und Fertigung | 65 |
Logistik, Transport, Verkehr | 57 |
Handel | 57 |
Bau | 54 |
Handwerk | 47 |
Banken und Finanzen | 44 |
EDV, IT | 36 |
Hotel, Gaststätten, Tourismus | 34 |
Dienstleistung | 32 |
Quelle: statista.com
Urlaubsgeld Höhe: Wie viel Zuschuss bekomme ich?
Nicht nur der Anspruch auf Urlaubsgeld hängt vom Arbeitgeber ab. Auch die Höhe wird von ihm beeinflusst. So entscheidet er letztlich darüber, ob das Urlaubsgeld ein dreizehntes Monatsgehalt wird oder lediglich als kleiner Zuschuss gezahlt wird, um die Urlaubskasse aufzubessern.
Wenn das Urlaubsgeld vertraglich geregelt ist, finden sich die entsprechenden Paragrafen über die Höhe in dem jeweils geltenden Vertrag.
Wie unterschiedlich die Höhe beim Urlaubsgeld ausfällt, zeigen ebenfalls die Zahlen des WSI. Zwischen 160 Euro und 2.300 Euro Urlaubsgeld ist je nach Arbeitgeber möglich. Die Zahlen beziehen sich auf mittlere Einkommen. Mitarbeite mit höheren und hohen Einkommen bekommen entsprechend mehr.
Wie wird die Sonderzahlung ausgezahlt?
Auch im Hinblick auf die Auszahlung des Urlaubsgelds ist der Arbeitgeber relativ frei. Meist werden im Arbeits-, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Modalitäten vereinbart. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, ist die Betriebszugehörigkeit. Viele Arbeitnehmer halten eine entsprechende Klausel in dem jeweiligen Vertragswerk parat, sodass das volle Urlaubsgeld nur diejenigen Mitarbeiter bekommen, die das gesamte Jahr über beschäftigt waren.
Wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, kann ebenfalls frei vereinbart werden. Meist wird es jedoch Mitte des Jahres, also dann, wenn die Beschäftigten den Sommerurlaub antreten, auf das Konto überwiesen. Klassischerweise ist das im Juni.
So berechnet man Steuern und Abgaben beim Urlaubsgeld
Für das Urlaubsgeld gibt es bestimmte Freigrenzen. Bis zu diesem Betrag ist die Sonderzahlung dann sogar steuerfrei – noch mehr Grund zur Freude für Arbeitnehmer.
Der Freibetrag gliedert sich dabei wie folgt:
- alleinstehender Arbeitnehmer: 156 Euro steuerfrei
- verheirateter Arbeitnehmer: 260 Euro steuerfrei
- Arbeitnehmer mit Kind: zusätzlich 52 Euro pro Kind
Um von der Steuerersparnis zu profitieren, muss das Urlaubsgeld jedoch in einem zeitlichen Zusammenhang zum Urlaub stehen: Nämlich drei Monate vor oder nach dem Erholungsurlaub.
Zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld dagegen regelmäßig als Zuschlag zum „normalen“ Arbeitslohn, wird es anders versteuert. In diesem Fall macht man keinen Unterschied zwischen dem Urlaubsgeld und dem übrigen Lohn. Beide werden dann auch gleich besteuert. Damit unterscheiden sich auch die Abgaben nicht mehr voneinander.
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