Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Beschäftigter auf Zeit an Arbeitgeber verliehen. Welche Voraussetzungen und Regelungen gibt es dabei? Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung und welche Vor- und Nachteile hat die Zeitarbeit? Das und mehr erfährst du in diesem Artikel.
- Arbeitnehmerüberlassung Definition: Was ist damit gemeint?
- Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung und wie ist sie geregelt?
- Arbeitnehmerüberlassung: Welche Rechte und Pflichten haben Leiharbeiter?
- Vorteile und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung
- Ungewollte Arbeitnehmerüberlassung durch den Arbeitgeber: Wie kann man sich dagegen wehren?
Arbeitnehmerüberlassung Definition: Was ist damit gemeint?
Was hat die Arbeitnehmerüberlassung für eine Bedeutung? Gemeint ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem ein Unternehmen einen bei ihm angestellten Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen verleiht. Dadurch besteht eine Art Dreiecksarbeitsverhältnis, welches für eine gewisse Zeit – meist einige Monate – bestehen bleibt. Synonym zur Arbeitnehmerüberlassung (kurz AÜ) kann auch von Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitskräfteverleih und Personalleasing die Rede sein. Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung besteht ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Zeitarbeitsfirma und einem Beschäftigten, der an verschiedene Unternehmen entliehen werden kann. Ein Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird, besteht damit aus dessen Sicht nicht. Der Arbeitnehmer, der überlassen wird, wird als Leiharbeiter oder Leiharbeitnehmer bezeichnet. Die Zeitarbeitsfirma, mit der er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, ist der Verleiher, und das Unternehmen, in dem der Leiharbeiter eingesetzt wird, gilt als Entleiher.
Was gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung für Beispiele? Wer als Leiharbeitnehmer tätig ist, kann dabei diverse Tätigkeiten ausüben. Prinzipiell kommt Zeitarbeit in nahezu allen Branchen in Betracht. Es handelt sich bei solchen Jobs meist um einfache Arbeiten, für die keine besonderen Qualifikationen erforderlich sind. Besonders häufig werden Leiharbeitnehmer in der Metall- und Elektrobranche oder den Bereichen Verkehr, Logistik und Sicherheit eingesetzt.
Abzugrenzen ist die Arbeitnehmerüberlassung von anderen Arbeitsmodellen wie der Arbeitsvermittlung, der Beschäftigung von Subunternehmern sowie Tätigkeiten im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen.
Wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung und wie ist sie geregelt?
Zulässig ist eine Arbeitnehmerüberlassung nur, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die sich aus den Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ergeben. So dürfen Unternehmen nur dann Arbeitnehmer an Dritte entleihen, wenn sie eine Erlaubnis dafür haben. Diese Erlaubnis erteilt die zuständige Agentur für Arbeit, sofern für eine Arbeitnehmerüberlassung die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeiter wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, wobei dem Beschäftigten deutlich gemacht werden muss, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird. Dieser Arbeitsvertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Leiharbeitnehmer bleibt so lange bestehen, wie der Leiharbeiter bei dem Verleiher angestellt ist. Er wird also durch Arbeitseinsätze – man spricht von Überlassungen – nicht aufgehoben. Im Zeitarbeitsvertrag sind alle Aspekte geregelt, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Gehalts und möglicher Zuschläge, der Urlaubsanspruch und das Vorgehen im Krankheitsfall.
Damit eine Überlassung zustande kommen kann, muss ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Verleiher und Entleiher geschlossen werden. Nach § 12 AÜG ist dabei die Schriftform nötig. In diesem Vertrag geht es zum Beispiel um die zu erledigenden Tätigkeiten des Leiharbeiters, Arbeitszeiten und die Verrechnung. Ein solcher Vertrag muss außerdem klar als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gekennzeichnet sein und nicht etwa als Werkvertrag.
Arbeitnehmerüberlassung: Wie lange ist sie möglich?
Nachdem Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen haben, können die Leiharbeitnehmer an Dritte überlassen werden. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung beträgt die Dauer maximal 18 aufeinanderfolgende Monate bezogen auf einen Entleiher. Nach einer Unterbrechung der Zusammenarbeit von mindestens drei Monaten ist jedoch eine weitere Überlassung an das betreffende Unternehmen möglich. Urlaub und Krankheitszeiten zählen in diesem Sinne nicht als Unterbrechungen. Aus anwendbaren Tarifverträgen können sich abweichende Regelungen ergeben.
Praktisch dauern die meisten Arbeitseinsätze bei einer Arbeitnehmerüberlassung maximal drei Monate. Wie ist es bei der Arbeitnehmerüberlassung – wer zahlt das Gehalt? Während einer Überlassung wird der Leiharbeiter von der Zeitarbeitsfirma, bei der er angestellt ist, bezahlt. Diese rechnet dann mit dem Entleiher ab.
Arbeitnehmerüberlassung: Welche Rechte und Pflichten haben Leiharbeiter?
Welche Rechte und Pflichten müssen Arbeitnehmer beachten, die in der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind? Grundlegende Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag geregelt, den der Leiharbeiter mit seinem Verleiher, also der Zeitarbeitsfirma, geschlossen hat. Obwohl zwischen dem Leiharbeiter und der Firma, in der er tätig ist, kein Arbeitsverhältnis besteht, muss er den Weisungen des Entleihers folgen. Die Entleihfirma hat wie in regulären Arbeitsverhältnissen ein Direktionsrecht, das für den Beschäftigten bindend ist.
Zu den Rechten von Leiharbeitern gehört es, dass sie Anspruch auf dieselben Arbeitsbedingungen haben wie die übrigen Mitarbeiter in betreffenden Unternehmen. Das schließt auch das Gehalt mit ein. Es besteht ein Equal-Pay-Grundsatz vom ersten Tag der Arbeitnehmerüberlassung an, von dem nur durch Tarifverträge abgewichen werden kann.
Kommt ein Tarifvertrag in einer Firma zur Anwendung, darf vom Gleichbehandlungsgrundsatz bei entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen für bis zu neun Monate abgewichen werden. Anspruch auf ein Entgelt in der bei vergleichbaren Beschäftigten in der Branche vorgesehenen Höhe besteht nach spätestens 15 Monaten. Das führt praktisch dazu, dass Zeitarbeiter in Entleihfirmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, schlechter gestellt sein können als in Unternehmen, in denen sich die Beschäftigten nicht auf einen Tarifvertrag berufen können.
Gehaltsanspruch in Zeiten ohne Beschäftigung
Leiharbeitnehmer haben außerdem einen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitgeber – die Verleihfirma – Sozialversicherungsbeiträge für sie abführt. Wenn sie krank werden und deshalb nicht arbeiten können, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zudem stehen ihnen bezahlte Urlaubstage zu.
Die Entleihfirma muss darüber hinaus dafür sorgen, dass die Arbeitssicherheit gewährleistet ist. In Zeiten, in denen es keine Nachfrage nach der Arbeitstätigkeit eines Zeitarbeiters gibt, hat dieser Anspruch auf den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn. Zudem besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches die Verleihfirma ausstellt. Dafür darf sie sich Informationen bei den Entleihern einholen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer müssen also nicht befürchten, von einem Tag auf den anderen keinen Job mehr zu haben.
Vorteile und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung
Für Arbeitnehmer und Unternehmen, die Leiharbeiter einsetzen, birgt die Arbeitnehmerüberlassung verschiedene Vor- und Nachteile. Hier findest du die wichtigsten Argumente für und gegen die Arbeitnehmerüberlassung im Überblick.
Arbeitnehmerüberlassung: Vorteile
Arbeitnehmerüberlassung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für die entleihenden Firmen Vorteile. Aus Sicht von Arbeitnehmern gehört dazu, dass auch Ungelernte und gering Qualifizierte über eine Arbeitnehmerüberlassung an Arbeit kommen können. Auf anderem Wege wäre das womöglich nicht so einfach möglich. Auch ausländische Fachkräfte können mit Zeitarbeit auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und sich beweisen.
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet Arbeitnehmern ein sicheres Beschäftigungsverhältnis. Sie haben auch dann Anspruch auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Bezahlung, wenn sich kein Entleiher findet. Das gibt Planungssicherheit. Und wer seinen Job bei einer Überlassung nicht mag, kann sich damit trösten, dass die meisten Arbeitnehmerüberlassungen sich auf wenige Monate erstrecken. Der häufige Wechsel der Tätigkeiten bietet außerdem Abwechslung.
Für Entleiher ist die Arbeitnehmerüberlassung eine Möglichkeit, flexibel auf den Bedarf an Arbeitskräften zu reagieren. Sie können zusätzliche Arbeitskräfte in Zeiten beschäftigen, in denen der Bedarf an Personal erhöht ist – zum Beispiel, weil es gerade viele Aufträge gibt oder weil jahreszeitlich bedingt viel los ist, etwa vor Weihnachten. Außerdem können Leiharbeiter Mitarbeiter ersetzen, die zeitweise ausfallen, beispielsweise bei einer Elternzeit oder einer längeren Krankheit. Dabei ist nicht nur der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber geringer, sondern oft auch die Kosten. Wer personelle Unterstützung braucht und dafür eine Arbeitnehmerüberlassung nutzt, muss schließlich kein Geld in den Rekrutierungsprozess stecken.
Arbeitnehmerüberlassung: Nachteile
Auf der anderen Seite kann die Arbeitnehmerüberlassung aber auch mit Nachteilen einhergehen. Für Arbeitnehmer kann gegen das Modell etwa sprechen, dass es in aller Regel mit häufigen Tätigkeitswechseln verbunden ist. Beschäftigte müssen sich immer wieder in neue Strukturen einfinden, sich auf andere Kollegen und Tätigkeiten einstellen. Das kann anstrengend sein, außerdem fehlen die dauerhaften sozialen Kontakte, die sich bei einer langfristigen Mitarbeit in einem Unternehmen ergeben.
Viele Tätigkeiten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung sind körperlich anstrengend und/oder monoton. Entsprechende Jobs sind damit oft wenig attraktiv aus Arbeitnehmersicht. Mit einer Arbeitnehmerüberlassung kann die Hoffnung verbunden sein, darüber einen Fuß in die Tür bei einem Unternehmen zu bekommen. Im besten Fall wird ein Leiharbeiter von der Entleihfirma übernommen. Ein solcher Klebeeffekt kommt jedoch in der Praxis eher selten vor.
Auch für Entleihfirmen kann die Arbeitnehmerüberlassung Nachteile haben. So kann es bei Tätigkeiten, für die dauerhaft ein Personalbedarf besteht, besser sein, sie über eigene Angestellte zu besetzen. In einem regulären Arbeitsverhältnis ergibt sich eher eine langfristige Zusammenarbeit, außerdem sind Arbeitnehmer oft motivierter und engagierter, wenn sie wissen, dass sie zumindest auf absehbare Zeit bei dem betreffenden Unternehmen arbeiten werden.
Ungewollte Arbeitnehmerüberlassung durch den Arbeitgeber: Wie kann man sich dagegen wehren?
In der Regel wissen Arbeitnehmer, worauf sie sich bei der Arbeitnehmerüberlassung einlassen. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Arbeitnehmer regulär bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und dieser versucht, ihn an ein anderes Unternehmen zu entleihen – zum Beispiel, weil die Arbeitgeber befreundet sind und es in der anderen Firmen vorübergehend dringenden Bedarf an zusätzlichen Kräften gibt.
Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis der Arbeitsagentur
Dabei kann der Arbeitgeber aber nicht einfach so entscheiden, dass er einen seiner Mitarbeiter an eine andere Firma entleiht. Für eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist zwingend eine Erlaubnis der Arbeitsagentur erforderlich. Außerdem muss klar aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, dass eine Arbeitnehmerüberlassung geplant ist. Somit ist die Zustimmung des Arbeitnehmers nötig, bevor er an ein anderes Unternehmen verliehen werden kann.
Grundsätzlich verboten in Baubetrieben
Nach § 1b AÜG ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitern darüber hinaus in Baubetrieben grundsätzlich verboten. Welche Betriebe dies betrifft, ist in der Baubetriebe-Verordnung geregelt.
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer ohne rechtliche Grundlage an einen Dritten verleihen will, verstößt damit gegen das Gesetz. Wird das bekannt, drohen ihm Bußgelder, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls auch eine strafrechtliche Verfolgung.
Das können Arbeitnehmer dagegen unternehmen
Was kann man also tun, wenn der Arbeitgeber einen an ein anderes Unternehmen entleihen möchte und man das nicht will? In erster Linie solltest du mit deinem Arbeitgeber reden und deutlich machen, dass du diesem Plan nicht zustimmst. Ist der Arbeitgeber nicht einsichtig, ist es sinnvoll, sich an den Betriebsrat zu wenden. Alternativ oder zusätzlich kann dir auch ein Anwalt weiterhelfen.
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