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Arbeitsverweigerung: Welche Folgen drohen und wann kann sie gerechtfertigt sein?

Ein Streik kann eine zulässige Form von Arbeitsverweigerung sein

Wer einen Job annimmt, ist dazu verpflichtet, seine vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen. Tut er dies nicht, kann es sich um Arbeitsverweigerung handeln. In diesem Beitrag erfährst du, was als Arbeitsverweigerung eingestuft wird, wann Arbeitsverweigerung gerechtfertigt sein kann und welche Folgen dir drohen, wenn du dich unrechtmäßig weigerst, zu arbeiten.

Was ist Arbeitsverweigerung?

Arbeitnehmer, die mit einem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis schließen, verpflichten sich mit der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag dazu, eine Arbeitsleistung zu erbringen. Dafür erhalten sie vom Arbeitgeber eine Entlohnung. Damit gehört die Arbeitspflicht zu den obersten Pflichten von Arbeitnehmern.

Mitunter kommen Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nicht nach. Dann kann es sich um Arbeitsverweigerung handeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass du keine Pausen machen darfst oder es schon als Arbeitsverweigerung einzustufen wäre, wenn du einen kurzen Plausch mit einem Kollegen hältst. Wann es sich tatsächlich um Arbeitsverweigerung handelt, hängt von der konkreten Situation, aber auch von den Regelungen deines Arbeitsvertrags ab. Du bist verpflichtet, das zu leisten, wozu du dich bei Vertragsschluss bereiterklärt hast. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich Haupt- und Nebenpflichten.

Im Arbeitsvertrag ist jedoch längst nicht alles geregelt, was im Arbeitsalltag relevant ist. Das würde den Rahmen eines solchen Vertrags sprengen. Das bedeutet allerdings nicht, dass du deine Arbeit nach Gutdünken ausführen kannst, sofern es im Arbeitsvertrag keine klare Regelung gibt. Vielmehr hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Er kann dir sagen, wie, wo und wann du deine Arbeit ausführen sollst. Sofern die Weisung nicht rechtswidrig ist, musst du dich daran halten. Folgst du der Weisung eines Vorgesetzten nicht, handelt es sich im arbeitsrechtlichen Sinne um Arbeitsverweigerung. Ob ein Verhalten tatsächlich als Arbeitsverweigerung eingestuft werden kann, hängt jedoch von den Umständen im Einzelfall ab.

Beispiele für Arbeitsverweigerung

Es kann sich etwa um Arbeitsverweigerung handeln, wenn ein Mitarbeiter die Präsentation nicht rechtzeitig erstellt, um die sein Chef ihn für ein wichtiges Treffen gebeten hatte. Auch, wenn jemand sich weigert, eine bestimmte Aufgabe so auszuführen, wie es der Arbeitgeber verlangt, kann das als Arbeitsverweigerung gelten. Beispiele für Arbeitsverweigerung wären auch unentschuldigtes Fehlen, das Androhen hiervon und die Weigerung, notwendige und zulässige Überstunden zu leisten, wenn es keinen guten Grund hierfür gibt.

Arbeitsverweigerung setzt eine bewusste Entscheidung des Arbeitnehmers voraus. Er erledigt die Arbeit nicht, weil er dies nicht tun will – und nicht, weil er dies aus bestimmten Gründen nicht kann. Kommt etwa eine andere wichtige Aufgabe dazwischen, die ihn an der rechtzeitigen Fertigstellung einer Tätigkeit hindert, macht sich der Arbeitnehmer keiner Arbeitsverweigerung schuldig. Auch im Krankheitsfall kann es sich nicht um Arbeitsverweigerung handeln, weil der Arbeitnehmer schlicht nicht dazu in der Lage ist, zu arbeiten.

Wann kann Arbeitsverweigerung gerechtfertigt sein?

Im Normalfall ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. Allerdings kommt es darauf an, ob eine Weisung überhaupt rechtens ist und welche Umstände zu einer Arbeitsverweigerung geführt haben. In bestimmten Fällen ist es zulässig, die eigene Arbeitsleistung zurückzuhalten. Theoretisch drohen dir unter in solchen Fällen keine negativen Konsequenzen, wenn du die Arbeit verweigerst. Allerdings kann es sinnvoll sein, im Zweifelsfall trotzdem weiter zu arbeiten. Stellt sich nämlich heraus, dass du tatsächlich zur Arbeit verpflichtet warst, droht dir eine Abmahnung oder sogar die (fristlose) Kündigung.

Arbeitsverweigerung kann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber seinerseits gegen seine Pflichten verstößt. Wenn eine Tätigkeit Gesundheit und Leben des Arbeitnehmers gefährden würde, kann dieser sich weigern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Ein Beispiel hierfür wäre die Arbeit in der Höhe ohne ordnungsgemäße Sicherung. Es gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass dieser für ausreichenden Schutz seiner Mitarbeiter sorgen muss. Tut er dies nicht, können betroffene Arbeitnehmer die Arbeit verweigern.

Arbeitsverweigerung, wenn gegen das Gesetz verstoßen werden soll, ist ebenfalls legitim. Fordert der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zu illegalen Handlungen auf, muss dieser der Bitte nicht nachkommen. Damit würde er womöglich eine Straftat begehen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt?

Für die Arbeitsleistung seines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber diesen entlohnen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann eine Arbeitsverweigerung des Mitarbeiters gerechtfertigt sein. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung zurückhalten, bis er seinen Lohn vollständig erhalten hat. Das ist auch als Zurückbehaltungsrecht bekannt. Allerdings sollte der Arbeitgeber zuvor zur Zahlung des Gehalts aufgefordert worden sein. Betroffene sollten zudem möglichst vorher ankündigen, dass sie von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen werden, wenn der Arbeitgeber weiterhin nicht zahlt. Ist die Arbeitsverweigerung gerechtfertigt, hat der Mitarbeiter trotz mangelnder Arbeitsleistung ein Recht auf Bezahlung.

Nicht in jedem Fall ist Arbeitsverweigerung gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt. Ist der Arbeitgeber nur wenige Tage im Verzug und handelt es sich um einen verhältnismäßig geringen Lohnrückstand, muss der Mitarbeiter weiterhin bei der Arbeit erscheinen. Dasselbe gilt, wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitgeber das Gehalt zeitnah zahlt. Wer unter diesen Umständen nicht bei der Arbeit erscheint, riskiert die Kündigung.

Unzumutbare Weisungen müssen nicht befolgt werden

Manche Weisungen des Arbeitgebers können für Beschäftigte unzumutbar sein. Es ist beispielsweise denkbar, dass eine Arbeitsverweigerung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt – etwa, weil der Betroffene andernfalls seine Gesundheit gefährden würde oder er gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist, eine bestimmte Aufgabe auszuführen.

Ein weiteres Beispiel wäre die Arbeitsverweigerung bei Schimmel. Gibt es einen hartnäckigen Befall in größerem Ausmaß und unternimmt der Arbeitgeber nichts, um das Gesundheitsrisiko einzudämmen, kann Arbeitsverweigerung legitim sein. Es ist jedoch empfehlenswert, sich in solchen Fällen zunächst an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden und diese zu bitten, den Sachverhalt zu prüfen. Die Berufsgenossenschaften kümmern sich um den Arbeitsschutz und können den Arbeitgeber auffordern, das Problem zu beseitigen.

Es kann persönliche Gründe geben, die Arbeitsverweigerung in bestimmten Fällen rechtfertigen – etwa, wenn ein naher Angehöriger sehr krank ist oder gepflegt werden muss. Auch dringende Arztbesuche können dazu führen, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit vernachlässigen dürfen.

Bei Streik kann Arbeitsverweigerung zulässig sein

Mitunter führen religiöse und moralische Vorstellungen dazu, dass die Arbeit verweigert werden darf. Würde der Mitarbeiter gegen seine Grundsätze verstoßen, indem er die Tätigkeit ausübt, darf er sich in vielen Fällen weigern. Eine Arbeitsverweigerung ist auch dann möglich, wenn eine Tätigkeit offensichtlich gegen Gesetze, kollektivrechtliche oder individuelle Regelungen verstoßen würde. Wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zum Beispiel zu etwas auffordert, was klar gegen die Bestimmungen des Arbeitsvertrags verstößt, müssen sie dem keine Folge leisten.

Arbeitsverweigerung kann auch erlaubt sein, wenn ein Mitarbeiter von seinem Streikrecht Gebrauch macht. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland dürfen streiken. Legitim ist das allerdings nur, wenn der Streik zulässig ist. Ebenfalls legitim kann die Arbeitsverweigerung sein, wenn der Beschäftigte unzulässigerweise an einen anderen Standort versetzt werden soll. Das setzt voraus, dass es für diesen Schritt keine Rechtsgrundlage gibt. Sich weigern dürfen Arbeitnehmer auch dann, wenn sie Aufgaben erledigen sollen, die mit ihrer eigentlichen vertraglich vereinbarten Tätigkeit nichts zu tun haben.

Wenn ein Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist, überlegen manche Mitarbeiter, nicht mehr zur Arbeit zu gehen. Eine Arbeitsverweigerung während der Kündigungsfrist ist jedoch prinzipiell nicht zulässig. Es muss im Einzelfall einen guten Grund hierfür geben.

Arbeitsverweigerung: Welche Folgen drohen?

Arbeitsverweigerung ist ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder eine Weisung des Arbeitgebers. Im Fall einer unzulässigen Arbeitsverweigerung drohen Arbeitnehmern Folgen, die von einer simplen Ermahnung über eine Abmahnung für Arbeitsverweigerung bis zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung reichen können. In der Praxis kommt es auf die Umstände und die Schwere der Arbeitsverweigerung an. Arbeitgeber können bei Arbeitsverweigerung unter Umständen sogar Schadensersatz von ihren Mitarbeitern verlangen.

In den meisten Fällen kann ein Arbeitgeber nur dann arbeitsrechtliche Schritte wählen, wenn der Mitarbeiter die Arbeit beharrlich verweigert. Damit reicht eine einmalige Weigerung, eine bestimmte Aufgabe wie vorgesehen auszuführen, in der Regel nicht aus. Eine Kündigung setzt meist voraus, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor für ein vergleichbares Verhalten ermahnt oder abgemahnt hat. Bestand hat eine solche Kündigung im Fall einer Kündigungsschutzklage nur, wenn die ursprüngliche Weisung des Arbeitgebers gerechtfertigt war.

Manche Mitarbeiter verweigern die Arbeit nicht, aber sie erfüllen ihre Aufgaben absichtlich nur sehr langsam. Auch dabei kann es sich um Arbeitsverweigerung handeln, allerdings müsste der Arbeitgeber nachweisen können, dass der Beschäftigte seine Arbeit nicht schneller erledigen kann. Das gestaltet sich in der Praxis meist schwierig.

Bildnachweis: penofoto / Shutterstock.com

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