AllgemeinStreik: Das gilt für den Arbeitskampf

Streik: Das gilt für den Arbeitskampf

Wenn Arbeitnehmer bessere Arbeitsbedingungen erreichen möchten, der Arbeitgeber sich dagegen aber wehrt, kann der Streik helfen. Dieses Mittel im Arbeitskampf gibt es schon einige Jahrhunderte. Die frühesten Erwähnungen des Streiks stammen sogar aus dem Jahr 1159 v. Chr. Und ganz offensichtlich ist der Streik bis heute nicht aus der Mode gekommen, sondern wird immer noch als probates Mittel von Arbeitnehmern und Gewerkschaften genutzt. Wer überhaupt streiken darf und welche Möglichkeiten der Arbeitgeber hat, verraten wir hier.

Streik: Was ist das überhaupt?

Streik und Arbeitskampf sind untrennbar miteinander verbunden. Denn der Streik ist ein Mittel im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen, mehr Geld oder andere Vorteile für Arbeitnehmer. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, nutzen Mitarbeiter den Streik.

Damit meint man gemeinhin, dass eine größere Zahl von Arbeitnehmern gemeinsam und planmäßig die Arbeit niederlegt. Die Arbeitnehmer sind dabei in der Regel in einer Gewerkschaft, wie zum Beispiel ver.di, organisiert. Während des Streiks stellen die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedoch in Aussicht, dass sie die Arbeit sofort wieder aufnehmen, wenn dieser ihren Forderungen zustimmt.

Wenn der Streik rechtmäßig ist – dazu später mehr – haben Beschäftigte das Recht, ihre Arbeitsleistung zu verweigern. Das ist ein wichtiges Recht, denn die Verpflichtung zu arbeiten gehört zu den Hauptpflichten des Arbeitnehmers. Unter anderen Umständen wäre bei einer Weigerung daher zumindest eine Abmahnung durch den Arbeitgeber angebracht.

Bei einem rechtmäßigen Streik muss sich der Beschäftigte davor jedoch nicht fürchten. Es ist ihm erlaubt, seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber vorzuenthalten. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber für diese Zeit aber auch keinen Lohn oder Gehalt zahlen.

An dieser Stelle springen jedoch die Gewerkschaften ein und zahlen ihren Mitgliedern zum Ausgleich das sogenannte Streikgeld aus. Damit sollen die finanziellen Einbußen während der Arbeitsniederlegung zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Ohne Streikgeld wäre es für viele Arbeitnehmer vermutlich gar nicht möglich, zu streiken. Denn dieses Geld würde am Ende des Monats fehlen.

Wann darf ich streiken?

Tatsächlich ist das Recht auf Arbeitsniederlegung, also Streik, bereits im Grundgesetz garantiert. Dort heißt es in Artikel 9 Abs. 3 GG, dass Arbeitskämpfe geschützt sind, die „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ beitragen sollen.

Die Idee dahinter: Nur wenn Arbeitnehmer diese Option haben, können sie ihre Forderungen dem Arbeitgeber gegenüber auch wirklich durchsetzen. Anders ausgedrückt: Wenn Beschäftigte nicht ihre Arbeit niederlegen würden, hätte der Arbeitgeber vermutlich keinen Grund, über deren Forderungen auch nur ansatzweise nachzudenken.

Voraussetzungen für einen Streik

Obwohl das Recht auf Arbeitsniederlegung im Grundgesetz verbrieft ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch jeder Streik rechtmäßig wäre. Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Eine Gewerkschaft muss den Streik ausrufen oder genehmigen. Schließen sich Arbeitnehmer zu einer Gruppe zusammen und entscheiden, ihre Arbeit für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr auszuführen, ist das kein rechtmäßiger Streik – jedenfalls nicht in der Mehrzahl der Fälle. Vielmehr würde man das als wilden Streik bezeichnen.
  • Mit dem Streik soll der Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband zu Zugeständnissen gebracht werden. Streikt man dagegen, um politische Organe zu Entscheidungen zu drängen, bezeichnet man das als politischen Streik.
  • Der Streik muss darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zum Beispiel dadurch, dass die Ergebnisse der Verhandlungen in einem Tarifvertrag festgehalten werden.
  • Der Streik darf nicht gegen die tarifliche Friedenspflicht verstoßen. Streikende müssen sich also an die Regeln des kollektiven Arbeitsrechts halten und dürfen erst dann streiken, wenn die im Tarifvertrag festgeschriebene Friedenspflicht ausgelaufen ist.
  • Die Gewerkschaft, die den Streik organisiert, muss die Methoden der fairen Kampfführung einhalten. Dazu gehört unter anderem, dass keine Gewalt angedroht werden darf. Zusätzlich dazu muss die Gewerkschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen Notdienst einsetzen, damit dem Arbeitgeber durch die Arbeitsniederlegung kein zu großer Schaden entsteht. Außerdem muss die Gewerkschaft das Prinzip der Verhältnismäßigkeit einhalten.
  • Ein Streik muss immer das letzte Mittel („ultima ratio“) sein. Das bedeutet, dass beide Seiten vorher eine Verhandlung geführt haben müssen. Ohne vorherige (ergebnislose) Verhandlung, ist ein Streik nicht zulässig.

Wer darf streiken und wer nicht?

Streiken dürfen – sofern die jeweiligen Voraussetzungen eingehalten werden – folgende Personen:

  • Angestellte (auch Angestellte im öffentlichen Dienst)
  • Arbeiter
  • Arbeitnehmer, die in privatwirtschaftlichen Unternehmen beschäftigt sind

Nicht streiken dürfen

In der Regel dürfen Beamte nicht streiken, da dies der Treuepflicht ihrem Dienstherrn gegenüber widersprechen würde. Ebenfalls nicht streiken dürfen:

  • Soldaten
  • Richter

Die Formen des Streiks

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Formen des Streiks:

  1. Arbeitseinteilung: Damit ist gemeint, dass Mitarbeiter zwar am Arbeitsplatz erscheinen, aber nicht mit der Arbeit anfangen. Dieser Streik ist daher auch unter dem Namen Sitzstreik bekannt.
  2. Bummelstreik: Hierbei arbeitet der Beschäftigte mit Absicht sehr langsam, so dass man von einer Schlechtleistung in Bezug auf seine Arbeitspflicht sprechen kann.
  3. Dienst nach Vorschrift: Bei dieser Streikform halten sich die Mitarbeiter derart genau an die Vorschriften, dass der herkömmliche Arbeitsablauf gestört wird.

Redet man von Streik in Bezug auf die Arbeit, meint man jedoch in der Regel die gleichzeitige Arbeitsniederlegung mehrerer Kollegen.

Der Warnstreik

Häufig rufen Gewerkschaften nicht sofort zum Streik auf, sondern starten mit dem sogenannten Warnstreik. Und der wird häufig dann geführt, wenn es bei den Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber(-vertretung) und Arbeitnehmer(-vertretung) zu keinem Ergebnis kommt.

Der Warnstreik macht daher seinem Namen alle Ehre. Dadurch zeigen die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber, was ihn erwartet, sollte er sich weiter nicht kompromissbereit zeigen.

Hilft auch der Warnstreik nicht weiter und kommen die Parteien weiterhin zu keinem Ergebnis, erklärt man die Verhandlungen für gescheitert. Im nächsten Schritt entscheidet die Tarifkommission über die weiteren Schritte. In der Regel kommt es dann zu einer Urabstimmung und dem sogenannten (Erzwingungs-)Streik.

Wie kann der Arbeitgeber auf einen Streik reagieren?

Der Arbeitgeber hat ein Mittel, das dem Streik seiner Arbeitnehmer vergleichbar ist, die sogenannte Aussperrung. Entscheidet er sich dafür, verweigert er, die Arbeit seiner Beschäftigten anzunehmen. Denkbar wäre nämlich zum Beispiel, dass einige Arbeitnehmer trotz Streik arbeiten möchten. Sperrt der Arbeitgeber sie aus, bekommen sie dazu aber gar nicht die Chance.

Das wiederum bedeutet aber, dass die Gewerkschaft für den ausgefallen Lohn das Streikgeld zahlen muss. Dauert die Aussperrung lange an, könnte das zu einem Problem werden. Denn die Streikkassen sind nicht unendlich gefüllt und je mehr Beschäftigte aus der Kasse der Gewerkschaft bezahlt werden müssen, umso teurer wird der Streik.

Daher ist die Aussperrung gewissermaßen der Versuch des Arbeitgebers, seinen Verhandlungspartner, nämlich Gewerkschaften und Arbeitnehmer, unter Druck zu setzen und den Streik damit zu verkürzen.

Unter normalen Umständen wäre ein derartiges Verhalten des Chefs natürlich nicht denkbar. Er kann nicht einfach verweigern, die Arbeit seiner Beschäftigten anzunehmen. Im Arbeitskampf gelten aber bestimmte Ausnahmen. Ist das Verhalten des Arbeitgebers rechtmäßig und erfüllt es damit die Voraussetzungen an die Rechtmäßigkeit, die auch ein Streik der Arbeitnehmer erfüllen muss, verhält er sich nicht vertragsbrüchig. Mit anderen Worten: Wenn seine Beschäftigten streiken, darf auch der Chef zu solchen Mitteln greifen.

Streiken kann Konsequenzen haben

Es wurde bereits angesprochen: In der Regel müssen sich Gewerkschaften und Arbeitnehmer an die Friedenspflicht halten. Tun sie das nicht und streiken trotzdem, kann das Konsequenzen haben. Beachtet eine Tarifpartei die Friedenspflicht nämlich nicht, kann der Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Je nach Art und Umfang des Streiks kann das teuer werden.

Grundsätzlich meint man jedoch mit den Folgen oder Konsequenzen eines Streiks, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitet (seine Arbeitsleistung verweigert) und der Arbeitgeber im Gegenzug kein Entgelt zahlt. Diese Folgen treffen Arbeitnehmer aber nicht so hart, da sie durch das Streikgeld der Gewerkschaften abgesichert sind.

Bildnachweis: riekephotos / Shutterstock.com

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