AllgemeinEntfristung des Arbeitsvertrags – Das sind deine Rechte

Entfristung des Arbeitsvertrags – Das sind deine Rechte

Wenn Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellen, ist der Arbeitsvertrag häufig befristet. Soll die Zusammenarbeit über den eigentlich vereinbarten Beendigungszeitpunkt hinaus fortgesetzt werden, kann sich eine Entfristung des Arbeitsvertrags anbieten. Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Entfristung möglich ist und welche Rechte Arbeitnehmer haben, erklären wir dir in diesem Artikel.

Entfristung des Arbeitsvertrags: Was bedeutet das?

Viele Arbeitsverträge werden zunächst befristet geschlossen. Das bedeutet, dass die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur für eine bestimmte Zeit angedacht ist. In der Regel endet das Arbeitsverhältnis zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt, etwa nach zwölf Monaten. Alternativ kann der Arbeitsvertrag auch so lange Bestand haben, bis ein bestimmter Zweck erreicht ist. Das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, steht in diesem Fall meist nicht im Vorfeld fest.

Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch aus. Es bedarf also keiner Kündigung, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zusammenarbeit fortführen wollen, kann gegebenenfalls ein neuer, wiederum befristeter Vertrag geschlossen werden. Wenn eine dauerhafte Zusammenarbeit gewünscht ist, kann der Arbeitsvertrag auch entfristet werden. Aus einem befristeten Arbeitsverhältnis wird dann ein unbefristetes.

Wer kann über eine Entfristung des Arbeitsvertrags entscheiden?

Dass so viele neue Arbeitsverträge (zunächst) befristet geschlossen werden, bietet insbesondere Arbeitgebern Vorteile, während die Befristung für die betroffenen Arbeitnehmer meist ein Nachteil ist. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag kann der Mitarbeiter noch über die Probezeit hinaus „getestet“ werden. Der Arbeitgeber muss sich nicht innerhalb der ersten sechs Monate festlegen, ob er langfristig an seinem Mitarbeiter festhalten möchte oder nicht. Außerdem bieten sich befristete Arbeitsverträge an, wenn nur vorübergehend Verstärkung im Team benötigt wird – zum Beispiel als Ersatz für Mitarbeiter im Mutterschutz oder in Elternzeit.

Für Beschäftigte ist die Befristung hingegen selten ein Grund zur Freude. Sie haben keine Planungssicherheit, weil sie nicht wissen, wie lange sie tatsächlich bei diesem Unternehmen sein werden. Viele Unternehmen bieten Mitarbeitern, mit denen sie zufrieden sind, zum Ende einer befristeten Zusammenarbeit einen neuen Arbeitsvertrag an – oft allerdings wieder befristet. Ein Arbeitnehmer weiß dann also nur sicher, dass er die nächsten X Monate bei diesem Arbeitgeber ist. Entsprechend groß ist der Wunsch vieler Arbeitnehmer nach einer Entfristung des Arbeitsvertrags. Wer kann darüber entscheiden?

Normalerweise einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Entfristung des Arbeitsvertrags, wenn beide Seiten weiter zusammenarbeiten möchten. In manchen Fällen ist das Einverständnis des Arbeitgebers aber nicht nötig, damit der Vertrag entfristet werden kann. Das kann zum Beispiel automatisch passieren, wenn ein Vertrag zu veränderten Bedingungen verlängert wird. Es handelt sich in diesem Fall aus juristischer Sicht um einen neuen Vertrag. Arbeitnehmer können außerdem eine sogenannte Entfristungsklage erheben und so versuchen, die Entfristung des Arbeitsvertrags vor Gericht einzuklagen.

Vertrag entfristen: Wie ist eine Entfristung möglich?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag zu entfristen. Die häufigste und simpelste Lösung besteht darin, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen neuen Vertrag ohne Befristung einigen. Aus juristischer Sicht handelt es sich dann um eine Neueinstellung. Es kann auch eine Zusatzvereinbarung zum bisherigen Arbeitsvertrag aufgesetzt werden. Das ist sinnvoll, wenn die Inhalte des alten Vertrags abgesehen von der Befristung nicht geändert werden. Aus der Zusatzvereinbarung geht dann hervor, dass das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird. Damit der Vertrag wirksam ist, müssen ihn beide Seiten unterzeichnen.

Mit der Entfristung muss nicht zwingend bis kurz vor dem Ende des eigentlich vereinbarten Beendigungszeitpunkts gewartet werden. Auch eine vorzeitige Entfristung des Arbeitsvertrags ist möglich.

Im Zweifelsfall ist für eine Entfristung des Arbeitsvertrags gar keine schriftliche Vereinbarung erforderlich: Der Arbeitnehmer könnte einfach nach dem Ende des Zeitraums, auf den sich die Befristung bezog, zur Arbeit erscheinen. Wenn der Arbeitgeber diesem Arbeitsangebot nicht widerspricht, ergibt sich automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die meisten Arbeitgeber fixieren die Übereinkunft über die Entfristung aber lieber schriftlich – so haben sie Gewissheit, dass sich der Mitarbeiter nicht doch etwas anderes sucht.

Eine Entfristung des Arbeitsvertrags kann sich auch automatisch ergeben. Das ist insbesondere bei Formfehlern beim Vertrag denkbar – oder auch, wenn es über die befristete Zusammenarbeit gar keinen schriftlichen Vertrag gibt, obwohl es so vorgeschrieben ist. Das setzt meist voraus, dass der Arbeitnehmer die Entfristung seines Vertrags erfolgreich einklagt. Ist der Arbeitgeber uneinsichtig, bleibt Betroffenen nur dieser Weg.

Entfristung gegen den Willen des Arbeitgebers: In diesen Fällen ist sie möglich

Wenn ein Vertrag entfristet wird, geschieht dies in aller Regel auf beidseitigen Wunsch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin. Es gibt aber auch Situationen, in denen die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich ist, damit die Entfristung zustande kommen kann. Wann ist das der Fall? Hier erfährst du, in welchen Umständen sich eine Entfristung des Arbeitsvertrags ergeben kann.

Formfehler beim befristeten Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann immer nur schriftlich geschlossen werden. Anders als bei unbefristeten Verträgen sind mündliche Übereinkünfte in diesem Fall nicht ausreichend. Aus dem schriftlichen Vertrag müssen die Bedingungen der Zusammenarbeit hervorgehen. Außerdem müssen beide Seiten unterschrieben haben. Mangelt es an einem dieser Aspekte, kann die Befristung nichtig sein.

Unzulässige Befristung

Es kann auch sein, dass die Befristung an sich gar nicht zulässig war, weil es dafür keine ausreichende Grundlage gab. Auf diesen Aspekt solltest du bei einer wiederholten Befristung achten. Es gibt zwei Möglichkeiten der Befristung: eine Befristung mit und ohne Sachgrund. Eine Befristung ohne Sachgrund ist für maximal zwei Jahre möglich. In dieser Zeit kann der Vertrag bis zu dreimal verlängert werden. Ausnahmen können sich aus einem geltenden Tarifvertrag ergeben, außerdem gelten Sonderregelungen bei der Einstellung von älteren Arbeitslosen, in der Wissenschaft und bei neugegründeten Unternehmen. Hat der Arbeitgeber hingegen einen guten Grund für die Befristung, gibt es eine solche Obergrenze nicht.

Vorbeschäftigungsverbot missachtet

Aus § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ergibt sich ein sogenanntes Vorbeschäftigungsverbot. Eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist demnach nur erlaubt, wenn der Arbeitnehmer nicht schon vorher für diesen Arbeitgeber tätig war – etwa vor einigen Jahren. Ob er vorher befristet oder unbefristet für das Unternehmen gearbeitet hat, spielt keine Rolle. Eine Ausbildung, ein Praktikum oder Heimarbeit zählen allerdings in diesem Zusammenhang nicht als frühere Beschäftigungszeiten.

Mit dieser Regelung sollen Kettenbefristungen verhindert werden. Aus dem Vorbeschäftigungsverbot folgt auch, dass eine sachgrundlose Befristung nicht auf eine Befristung mit Sachgrund folgen darf. Um eine erneute Befristung des Arbeitsvertrags durchzusetzen, bräuchte der Arbeitgeber in diesem Fall wiederum einen Sachgrund.

Formfehler bei der Vertragsverlängerung

Es kann auch sein, dass der Arbeitsvertrag nicht rechtssicher verlängert wird. Das kann der Fall sein, wenn sich abgesehen von der Befristung inhaltlich etwas im Vertrag geändert hat, zum Beispiel im Hinblick auf das Gehalt, die Position, die Arbeitszeiten oder die Aufgaben des Mitarbeiters. Rechtlich stellt eine solche Vertragsverlängerung mit neuen Inhalten einen neuen Vertrag dar. Wenn dabei eine sachgrundlose Befristung vorgesehen ist, ist diese durch das Vorbeschäftigungsverbot nichtig.

Der Arbeitsvertrag wird zu spät verlängert

Damit es sich um eine Vertragsverlängerung und nicht um einen neuen Arbeitsvertrag handelt, muss sie zwingend bis zum Auslaufen des alten Vertrags geschehen sein. Wenn dieser Zeitraum überschritten wird, handelt es sich rechtlich um eine Neueinstellung des Arbeitnehmers. Zumindest eine erneute sachgrundlose Befristung ist dann nicht mehr möglich.

Wenn du glaubst, dass die Befristung deines Vertrags aus bestimmten Gründen nicht zulässig ist und du dir eine Entfristung wünschst, solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Womöglich lenkt er ein und lässt sich freiwillig auf einen unbefristeten Vertrag ein. Wenn nicht, bleibt dir nur der Rechtsweg – in diesem Fall kann eine Entfristungsklage eine Überlegung wert sein.

Das sollten Arbeitnehmer über eine Entfristungsklage wissen

Wenn du überzeugt bist, dass dein Arbeitgeber mit der Befristung deines Arbeitsvertrags rechtswidrig gehandelt hat, kann sich eine Entfristungsklage lohnen. Falls du darüber nachdenkst, solltest du dich an einen Fachanwalt wenden, um dich individuell beraten zu lassen. Ein Anwalt kann dir eine Einschätzung darüber geben, wie erfolgversprechend eine Klage wäre.

Möglich ist eine Entfristungsklage nur innerhalb bestimmter Fristen: Du hast nach dem Auslaufen eines befristeten Vertrags drei Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen.

Ob eine Entfristungsklage eine gute Idee ist, hängt auch davon ab, welches Ziel damit verbunden ist. Meist wollen klagende Betroffene gar nicht wieder beim alten Arbeitgeber arbeiten. Es geht häufig vielmehr darum, eine Abfindung auszuhandeln. Wenn die Erfolgsaussichten des Arbeitgebers nicht allzu gut sind, kann es gut sein, dass er sich im Zuge der Güteverhandlung auf die Zahlung einer Abfindung einlässt, wenn du im Gegenzug die Klage fallenlässt. Zu einem „richtigen“ Prozess kommt es dann nicht.

Vorteile und Nachteile der Entfristung eines Arbeitsvertrags

Die Entfristung eines Arbeitsvertrags kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedene Vor- und Nachteile mit sich bringen. Für den Arbeitnehmer überwiegen in aller Regel die Vorteile, denn er hat mit einem unbefristeten Vertrag Planungssicherheit und muss nicht fürchten, nach einigen Monaten wieder auf Jobsuche gehen zu müssen.

Von dieser Sicherheit profitieren letztlich auch Arbeitgeber, weshalb eine Entfristung auch in ihrem Interesse liegen kann. Wenn nämlich die Beschäftigten immer wieder befristete Verträge erhalten, kann es gut sein, dass sie sich irgendwann einen unbefristeten Job bei einem anderen Arbeitgeber suchen. Selbst wenn sie weiterhin für den Arbeitgeber tätig sind, kann die ständige Befristung ihnen mangelnde Wertschätzung signalisieren. Das kann dazu führen, dass ihre Motivation, ihr Engagement und die Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber sinken.

Wann ein unbefristeter Vertrag für Beschäftigte nachteilig sein kann

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann jedoch auch Vorteile für Beschäftigte haben, nämlich dann, wenn sie nicht sicher sind, wie lange sie für den betreffenden Arbeitgeber tätig sein wollen. Eine Kündigung ist schließlich nicht erforderlich – wer also gar kein Interesse daran hat, die Zusammenarbeit über den eigentlichen Vertragszeitraum hinaus fortzusetzen, braucht später keine Eigenkündigung, die bekanntlich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen kann. Vor diesem Hintergrund kann es sein, dass eine Entfristung des Arbeitsvertrags auch vom Arbeitnehmer nicht gewünscht ist.

Aus Sicht von Arbeitgebern kann eine Entfristung des Arbeitsvertrags nachteilig sein, weil es dann schwerer ist, sich vom Beschäftigten wieder zu trennen. Für eine Kündigung brauchen Arbeitgeber nach der Probezeit einen guten Grund. Da bei einem befristeten Vertrag keine Kündigung nötig ist, weil der Vertrag automatisch ausläuft, kann ein befristetes Arbeitsverhältnis als eine Art verlängerte Probezeit angesehen werden.

Bildnachweis: Jacob Lund / Shutterstock.com

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