Die erste Zeit im neuen Job ist mit vielen Unsicherheiten behaftet: Man muss sich in ein neues Team einfinden, neue Aufgaben bewältigen und nicht zuletzt besteht das Risiko, die Probezeit nicht zu überstehen. Blöd, wenn man dann krank wird – schließlich möchte man zuverlässig wirken. Was muss man beachten, wenn man in der Probezeit krank wird? Droht gar die Kündigung in der Probezeit bei Krankheit? Was du zum Thema Krankheit in der Probezeit wissen solltest.
- Kündigung in Probezeit wegen Krankheit? So groß ist das Risiko
- Wann eine Kündigung in der Probezeit bei Krankheit erlaubt ist – und wann nicht
- In der Probezeit erkrankt: So verhältst du dich korrekt
- Krank in der Probezeit: Besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?
- In der Probezeit lieber krank zur Arbeit gehen?
Kündigung in Probezeit wegen Krankheit? So groß ist das Risiko
Egal ob Erkältung, Beinbruch oder akute Rückenschmerzen: Jeder kann mal krank werden – und dadurch nicht mehr dazu in der Lage sein, zur Arbeit zu gehen. Wenn das in einem neuen Arbeitsverhältnis passiert, machen sich allerdings viele Beschäftigte Sorgen. Schließlich befinden sie sich noch in der Probezeit und möchten einen guten Eindruck beim Arbeitgeber hinterlassen. Wenn der das Gefühl bekommt, dass sein neuer Mitarbeiter nicht belastbar ist oder gar häufiger krankheitsbedingt ausfallen wird, könnte man schnell wieder weg aus der Firma sein – oder? Ist eine Kündigung während Krankheit in der Probezeit zulässig?
Grundsätzlich ja. Die Probezeit deckt sich in den meisten Fällen mit der sogenannten Wartezeit im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten erst, wenn ein Beschäftigter sechs Monate ununterbrochen für einen Arbeitgeber tätig war. Für dich als Arbeitnehmer heißt das: Den vollen Kündigungsschutz hast du erst nach sechs Monaten, also nach der Probezeit. Erst dann muss der Arbeitgeber eine Kündigung begründen können. Während der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses hingegen für beide Seiten unkompliziert möglich: Die Kündigungsfrist ist auf 14 Tage verkürzt und es ist prinzipiell keine Begründung nötig, weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber.
Niedrigere Hürden für eine Kündigung in der Probezeit
Das macht es dem Arbeitgeber einfach, einem neuen Mitarbeiter wegen Krankheit in der Probezeit zu kündigen – theoretisch. Er muss sich schließlich nicht erklären, und wenn du in der Probezeit eine Kündigung erhältst, hast du wenig in der Hand, gegen das du vorgehen könntest. Ohnehin weißt du wahrscheinlich gar nicht hundertprozentig, ob dir der Arbeitgeber tatsächlich wegen Krankheit gekündigt hat oder ob er vielleicht grundsätzlich nicht zufrieden war.
Wie groß das Risiko einer Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit tatsächlich ist, hängt aber von den spezifischen Umständen ab. Wenn du nur einmal für ein paar Tage nicht zur Arbeit kommen kannst, ist das sicherlich unproblematisch. Selbst eine mehrwöchige Erkrankung muss nicht bedeuten, dass du dir schon wieder einen neuen Job suchen musst – wenn der Arbeitgeber mit deiner Leistung zufrieden ist, wird er dich nicht sofort vor die Tür setzen. Hat es hingegen den Anschein, dass du längerfristig nicht arbeiten können wirst, ist die Kündigung ein realeres Risiko. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitgeber auch ansonsten nicht sicher ist, ob du wirklich zu seinem Unternehmen passt.
Wann eine Kündigung in der Probezeit bei Krankheit erlaubt ist – und wann nicht
Die Probezeit ist, wie der Name schon sagt, eine Zeit der Erprobung. Beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – können einige Monate lang relativ unverbindlich testen, ob ihnen das Arbeitsverhältnis wirklich zusagt. Du als Arbeitnehmer kannst mit einer verkürzten Kündigungsfrist kündigen, und der Arbeitgeber muss darüber hinaus nicht wie sonst begründen können, warum er sich von einem Mitarbeiter trennen möchte. Dadurch ist das Risiko einer Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit grundsätzlich gegeben.
Trotzdem: Eine Kündigung darf auch in der Probezeit nicht sittenwidrig oder willkürlich ausgesprochen werden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Arbeitgeber mit der Kündigung an seinem Mitarbeiter rächen oder ihn mobben will. Außerdem ist wichtig, dass die Kündigung dem Vertragspartner noch während der Probezeit zugeht. Es würde zum Beispiel nicht reichen, wenn der Arbeitgeber am letzten Tag der Probezeit eine Kündigung schreiben und sie dir erst am Tag darauf überreichen würde. Die erleichterten Regeln für eine Kündigung während der Probezeit gelten nur innerhalb der Probezeit. Es wäre aber zulässig, wenn dir der Arbeitgeber am letzten Tag der Probezeit kündigt und das Ende des Arbeitsverhältnisses außerhalb der Probezeit liegt.
Keine Probezeit vereinbart = voller Kündigungsschutz von Anfang an?
Eine Kündigung in der Probezeit kann unzulässig sein, wenn dem Arbeitgeber bei der Kündigung Formfehler unterlaufen sind. So ist zum Beispiel zwingend eine schriftliche Kündigung nötig; eine rein mündliche Kündigung reicht nicht aus. Es wäre auch nicht zulässig, wenn der Arbeitgeber zunächst in der Probezeit mündlich kündigt und die schriftliche Kündigung erst nach Ablauf der Probezeit folgt – es sei denn, der Arbeitgeber hat einen guten Grund und hält sich an die längere Kündigungsfrist. Falls du Zweifel daran hast, dass die Kündigung des Arbeitgebers zulässig ist, wende dich am besten an einen Fachanwalt.
In manchen Arbeitsverhältnissen wird gar keine Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart. Heißt das, dass vom ersten Tag an der volle Kündigungsschutz laut Kündigungsschutzgesetz gilt – und der Arbeitgeber somit auch nicht so einfach kündigen kann? Nein, nicht automatisch. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil im Jahr 2019 klargestellt, dass ein expliziter Verzicht auf die Vereinbarung einer Probezeit nicht zugleich den Verzicht auf die Wartezeit gemäß Kündigungsschutzgesetz bedeutet.
Die Klägerin hatte das so gesehen – und sich darauf berufen, dass für eine rechtmäßige Kündigung durch den Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung gemäß KSchG nötig sei. Das sah das Gericht anders: Ein Verzicht auf die Wartezeit sei nicht vereinbart worden. Praktisch sorgt eine Probezeit lediglich dafür, dass eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Ist keine Probezeit vereinbart, gibt es trotzdem eine Wartezeit. Der Arbeitgeber könnte dir also in den ersten sechs Monaten im neuen Job trotzdem ohne Angabe von Gründen kündigen. Lediglich die Kündigungsfrist wäre dann länger.
In der Probezeit erkrankt: So verhältst du dich korrekt
Ob eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der Probezeit eine Gefahr für deinen Job ist, hängt auch davon ab, wie du dich während deiner Krankheit verhältst. An deinem Verhalten lässt sich ablesen, wie zuverlässig und pflichtbewusst du bist. Wenn du dich vorbildlich verhältst, kannst du das Vertrauen deines Arbeitgebers in dich sogar stärken.
Wenn du krank wirst und nicht arbeiten kannst, solltest du deinen Vorgesetzten rechtzeitig darüber informieren – am besten so früh wie möglich und in jedem Fall vor Arbeitsbeginn. Du kannst das telefonisch tun oder auch per Mail, je nachdem, wie du deinen Chef am besten erreichst.
Im nächsten Schritt solltest du zum Arzt gehen und, falls erforderlich, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) besorgen. Als gesetzlich Krankenversicherter hast du seit Januar 2023 den Vorteil, dass du die AU nicht selbst an deinen Arbeitgeber weiterleiten musst, sofern es sich um eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) handelt. Diese schickt dein behandelnder Arzt digital an die Krankenkasse, welche sie wiederum dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Oft brauchst du die AU erst, wenn du drei Tage krank bist, aber manchmal auch schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ein Blick in den Arbeitsvertrag schafft Klarheit.
Übrigens musst du nicht zwangsläufig die Praxis deines Arztes aufsuchen. Bei Krankheiten ohne schwere Symptome ist gegebenenfalls eine telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Tage möglich.
Falls du länger krank bist als auf der ersten AU vermerkt, besorge dir rechtzeitig ein Folge-Attest. Wichtig: Die Krankschreibung muss lückenlos sein. Halte deinen Chef während deiner Krankheit auf dem Laufenden, damit er weiß, wie es dir geht und wann er wieder mit dir rechnen kann. Auch das lässt dich zuverlässig wirken.
Bei längerer Krankheit kann ein Gespräch mit dem Chef hilfreich sein
Während du krankgeschrieben bist, solltest du nichts tun, was deiner Genesung im Weg steht. Am besten lässt du dich auch nicht bei Aktivitäten beobachten, die den Eindruck erwecken könnten, dass dir deine Genesung nicht so wichtig ist. Wenn du beispielsweise Rückenschmerzen hast, spricht nichts dagegen, dich mit Freunden zum Sport zu treffen – der Chef weiß aber womöglich nicht, was der Grund für deine Arbeitsunfähigkeit ist. Er könnte annehmen, dass du erkältet bist und dich nicht schonst. Im Zweifel kann es eine gute Idee sein, freiwillig zu erzählen, was du hast. So kommen keine Spekulationen auf.
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist eine Chance, dem Arbeitgeber zu zeigen, wie engagiert du bist und wie ernst du deine Arbeit nimmst. Du kannst zum Beispiel erklären, wie du planst, deine Arbeit nachzuholen. Bei einer längeren Erkrankung ist es sinnvoll, proaktiv das Gespräch mit dem Chef zu suchen. Es ist immer besser, miteinander zu reden, und ein offenes Gespräch kann eine Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit unwahrscheinlicher machen.
Krank in der Probezeit: Besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Was ist mit dem Gehalt, wenn man in der Probezeit krank wird? Hat man wie üblich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber? Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Die Probezeit wirkt sich auf den Anspruch auf Lohnfortzahlung nur indirekt aus. Gemäß § 3 EFZG hast du als Arbeitnehmer bei einer unverschuldeten, krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und zwar für maximal sechs Wochen. Das setzt allerdings voraus, dass du seit mindestens vier Wochen ununterbrochen für den Arbeitgeber tätig bist.
In der Probezeit ist das zumindest am Anfang noch nicht der Fall. Wenn du nun ausgerechnet in den ersten vier Wochen im neuen Job erkrankst und deshalb nicht arbeiten kannst, bist du aber trotzdem abgesichert. Du erhältst stattdessen von der Krankenkasse Krankengeld. Das ist zwar etwas niedriger als das übliche Gehalt, aber immerhin stehst du nicht ganz ohne Einnahmen da.
In der Probezeit lieber krank zur Arbeit gehen?
Wenn der Arbeitsvertrag für den ersehnten Job endlich unterschrieben ist, ist die Freude bei Arbeitnehmern meist groß. Nun gilt es, noch die Probezeit zu überstehen, um eine gewisse Sicherheit im Job zu haben. Eine Krankheit kommt einem da denkbar ungelegen, und so mancher Beschäftigte hat so große Angst vor negativen Folgen oder gar einer Kündigung, dass er sich lieber krank zur Arbeit schleppt. Ist das eine gute Idee?
Meistens nicht. Wenn du zum Beispiel erkältet bist, könntest du im Büro oder Betrieb andere anstecken. Der Arbeitgeber wird sich sicher nicht über deinen Einsatz freuen, wenn am Ende mehr Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen als nötig. Außerdem bist du womöglich weniger leistungsfähig, wenn es dir nicht gut geht. Das kann man dir negativ anlasten – vor allem, wenn der Chef nicht weiß, dass du gesundheitlich beeinträchtigt bist.
Natürlich gibt es Umstände, in denen es eine Überlegung wert sein kann, mit einer nicht ganz so belastenden Krankheit zur Arbeit zu gehen. Vielleicht warst du in der Probezeit schon öfter krank und weißt, dass der Chef dieses Thema auf dem Schirm hat. Wenn du dich nicht allzu schlecht fühlst, arbeitest du dann womöglich lieber statt zuhause zu bleiben. In den meisten Fällen ist es allerdings besser, dich in Ruhe auszukurieren, bevor du wieder zur Arbeit gehst.
Letztlich geht es auch um deine Gesundheit: Krank zur Arbeit zu gehen verzögert deine Genesung und kann dein Stresslevel erhöhen, was sich wiederum negativ auf deine körperliche und psychische Gesundheit auswirkt. Schone dich also lieber für ein paar Tage – danach kannst du immer noch zeigen, was du draufhast.
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