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Antrag auf Teilzeit: So kannst du Teilzeit beantragen

Eine Frau schreibt einen Antrag auf Teilzeit

Immer mehr Beschäftigte arbeiten in Teilzeit – oder wünschen sich das zumindest. Dabei hilft ihnen der gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilzeit, der in vielen Fällen besteht. Hier erfährst du, was zum Thema Teilzeit wichtig ist: Wer hat einen Teilzeit-Anspruch? Wie kann man den Antrag auf Stundenreduzierung stellen? Und welche Optionen hat man, wenn der Arbeitgeber ihn ablehnt?

Teilzeit liegt im Trend

Teilzeitarbeit liegt schon seit mehreren Jahren im Trend. Zuletzt arbeiteten im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt 31 Prozent der Arbeitnehmer in Teilzeit – ein leichter Anstieg von 30 Prozent im Vorjahr. Zwischen den Geschlechtern gibt es allerdings große Unterschiede: Jede zweite Frau (50 Prozent) arbeitet in Teilzeit, bei den Männern sind es jedoch nur 13 Prozent.

Betrachtet man nur die Eltern von unter 18-jährigen Kindern, wird die Diskrepanz noch deutlicher. Fast zwei Drittel (67 Prozent) aller Mütter haben einen Teilzeitjob, aber nur neun Prozent der Väter arbeiten nicht Vollzeit. Besonders hoch ist die Quote der Teilzeitbeschäftigten auch bei älteren Arbeitnehmern zwischen 65 und 74 Jahren. In dieser Altersgruppe können viele wegen körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr so viel arbeiten – oder haben einfach keine Lust oder Kraft mehr für die Arbeit im gewohnten Umfang.

Für den Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten, kann es verschiedene Gründe geben. Für viele Frauen steht die Betreuung ihrer Kinder im Vordergrund. Männer nutzen die verringerte Arbeitszeit häufig, um sich weiterzubilden. Ein Teilzeitmodell kann essenziell für den eigenen Lebensentwurf sein, manchmal ist es aber einfach das Resultat des Wunsches, mehr Freizeit zu haben und weniger Arbeitsstress.

Anspruch auf Teilzeit: Wer hat ein Recht darauf, in Teilzeit zu arbeiten?

Wenn jemand in Teilzeit arbeiten möchte, setzt dies das Einverständnis des Arbeitgebers voraus. Dabei besteht jedoch in vielen Fällen ein gesetzliches Recht auf Teilzeit. Der Anspruch auf Teilzeit, der für die meisten Beschäftigten gilt, ergibt sich seit dem Jahr 2001 aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Der Anspruch auf Teilzeit ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Er gilt nur, wenn jemand schon länger als sechs Monate im Unternehmen arbeitet. Außerdem gibt es Ausnahmen für kleinere Firmen: In Firmen mit höchstens 15 Mitarbeitern gilt das gesetzliche Recht auf Teilzeit nicht.

Um einen Teilzeit-Anspruch geltend zu machen, müssen Beschäftigte die Teilzeit schriftlich beantragen. Der Teilzeit-Antrag muss mit einem minimalen Vorlauf von drei Monaten beim Arbeitgeber eingehen. Der Arbeitgeber ist dann am Zug: Er kann dem Antrag stattgeben oder ihn – mit Begründung, wo der Teilzeit-Anspruch gemäß TzBfG gilt – ablehnen. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn es dringende betriebliche Gründe für diesen Schritt gibt.

Arbeitnehmer können ihren Arbeitsumfang nicht ständig verändern. Nachdem jemand seine Stunden im Job verringert hat, geht das erst wieder nach zwei Jahren. Diese Frist gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit gar nicht angenommen hat, weil betriebliche Gründe dem entgegenstanden.

Durch Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes haben viele Arbeitnehmer außerdem einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Beschäftigte können dann vorübergehend in Teilzeit arbeiten, anschließend arbeiten sie wieder im gewohnten Umfang. Der Anspruch auf Brückenteilzeit gilt in Betrieben, in denen in der Regel mehr als 45 Beschäftigte tätig sind. 

Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine Teilzeit-Tätigkeit?

Laut Teilzeitgesetz kann der Arbeitgeber deinen Wunsch nach Teilzeit ablehnen, wenn er dafür überzeugende betriebliche Gründe vorbringen kann. Konkret heißt es, dass ein betrieblicher Grund vor allem dann vorliegt, wenn die Verringerung der Arbeitszeit „die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt“. Auch, falls „unverhältnismäßig hohe Kosten“ dadurch verursacht würden, wäre das ein hinreichender Grund für deinen Arbeitgeber, deinem Teilzeit-Wunsch nicht zuzustimmen.

In der Praxis kommt es wegen dieser etwas schwammigen Formulierung im Teilzeitgesetz immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wo Tarifverträge gelten, geben auch diese oft Aufschluss. Auch hier können mögliche Gründe festgehalten sein.

In Teilzeit arbeiten: Wie viele Stunden sind am besten?

Teilzeit ist nicht gleich Teilzeit. Unter den Oberbegriff Teilzeit fällt jedes Arbeitsverhältnis, das nicht in Vollzeit ausgeübt wird. Je nach Branche oder Tarifvertrag sind das 36 bis 40 Wochenstunden. Im Umkehrschluss heißt das: Wenn jemand 35 Stunden arbeitet, ist das ebenso Teilzeit wie eine Beschäftigung, die nur zehn Stunden in der Woche umfasst. Entsprechend groß sind die Unterschiede beim Einkommen von Teilzeitbeschäftigten, aber auch bei der Zeit, die bei diesem Arbeitsmodell neben der Arbeit bleibt.

Wenn du gern in Teilzeit arbeiten möchtest, überlege dir, wie viele Stunden für dich sinnvoll sind. Das hängt von verschiedenen Aspekten ab. Es kommt zum Beispiel darauf an, aus welchem Grund du in Teilzeit arbeiten möchtest. Je nachdem, wie viel Zeit du privat brauchst, hast du mehr oder weniger Zeit für die Arbeit übrig. Entscheidend ist aber auch, ob du ein gewisses Einkommen haben musst, um über die Runden zu kommen.

Nicht zuletzt bist du in deiner Entscheidung durch das limitiert, wonach ein Arbeitgeber sucht oder was er akzeptiert. Wenn du zum Beispiel auf Jobsuche bist und jemand gesucht wird, der 25 Stunden pro Woche arbeitet, kannst du nicht einfach in Eigenregie entscheiden, dass du nur 15 oder aber 35 Stunden machen wirst. Du musst dich mit dem Arbeitgeber einigen. Je nachdem, in welchem Bereich und Beruf du arbeitest, hast du deshalb zum Teil unterschiedliche Möglichkeiten.

Vorbereitung auf den Antrag auf Teilzeit: Ist Teilzeit das Richtige für mich?

Die Entscheidung, die Arbeitszeit zu verringern, sollte wohlüberlegt sein. Das gilt vor allem dann, wenn keine Brückenteilzeit vereinbart wird, durch die es unkompliziert möglich wäre, zu einem späteren Zeitpunkt wieder mehr zu arbeiten. In Teilzeit zu arbeiten, bringt verschiedene Vorteile mit sich, kann aber auch Nachteile haben. Deshalb ist es wichtig, dass du dir vor deinem Antrag auf Teilzeit Gedanken machst, ob eine Verringerung der Arbeitszeit die beste Lösung in deiner aktuellen Situation ist.

Bevor du Teilzeit beantragst, befasse dich mit deinen Beweggründen. Warum möchtest du in Teilzeit arbeiten? Sind das Gründe, die auch in einigen Wochen/Monaten/Jahren noch Bestand haben werden? Mache dir auch Gedanken darüber, wie sich eine Teilzeittätigkeit auf deinen weiteren beruflichen Weg auswirken könnte. Das ist besonders dann wichtig, wenn du Karriere machen möchtest. Das ist zwar in Teilzeit nicht unmöglich, aber oft deutlich schwieriger als in Vollzeit.

Im Vorfeld eines Teilzeit-Antrags solltest du dich auch mit deiner finanziellen Situation (oder der deiner Familie) befassen. Eine realistische Finanzplanung ist wichtig, um bei der Arbeitszeit eine gute Entscheidung treffen zu können. Falls du einen Partner hast, verheiratet bist oder eine Familie hast, sprich auch mit den anderen Menschen, die deine Entscheidung betrifft. Ein Partner zum Beispiel könnte dir vielleicht finanziell stärker unter die Arme greifen, damit du beruflich kürzertreten kannst. Es kann aber auch sein, dass deine Entscheidung negative Folgen für deinen Ehepartner und deine Kinder hätte oder deinen Partner unter Druck setzen würde. Solche Aspekte solltest du bedenken.

Rechne durch, wie viel Geld dir bei welcher Arbeitszeit noch bliebe. Durch die Steuerprogression können schon vermeintlich geringe Gehaltsunterschiede netto einen spürbaren Unterschied machen. Solche Überlegungen können entscheidend sein, wenn es darum geht, ob du künftig 20, 25, 30 oder 35 Stunden arbeiten möchtest.

Teilzeit-Antrag: Form, Inhalt und Formulierungen

Wenn du sicher bist, dass Teilzeit das Richtige für dich ist, und du dir Gedanken über das gewünschte Arbeitspensum gemacht hast, ist der Zeitpunkt für den Antrag auf Teilzeit gekommen.

Du musst Teilzeit schriftlich beantragen, und zwar mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Gefragt ist ein Antrag in Textform – das kannst du nicht nur mit einem Brief erledigen, sondern auch per E-Mail. Begründen musst du nicht, warum du weniger arbeiten möchtest.

Es muss aber klar aus dem Teilzeit-Antrag hervorgehen, dass du deine Arbeitszeit verringern möchtest, auf welche Stundenzahl pro Woche und ab wann diese Veränderung wirksam werden soll. Schlage am besten vor, wie deine Arbeitszeit künftig verteilt werden soll – auf Tage, Tageszeiten oder konkrete Uhrzeiten. So weiß der Arbeitgeber, was du dir in Bezug auf deine Arbeitszeiten wünschst, und kann dir diesbezüglich entgegenkommen, wenn nicht betriebliche Gründe dagegensprechen.

Tipp: Mache es dir einfach, indem du für deinen Teilzeit-Antrag eine Vorlage nutzt. Egal, ob du einen Burn-out vermeiden willst oder es dir um einen Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit geht – Vorlagen ersparen dir Arbeit. Sie enthalten schon alle wichtigen Bausteine, sodass du nur noch deine persönlichen Informationen einfügen musst.

Antrag auf Teilzeit: Muster-Vorlagen

Hier findest du Beispiele dafür, wie ein Antrag auf Teilzeit formuliert sein kann. Du kannst die Vorlagen zur Orientierung nutzen, wenn du deinen eigenen Teilzeit-Antrag formulierst.

Teilzeit-Antrag: Vorlage 1

Antrag auf Verkürzung der Arbeitszeit

Sehr geehrter Herr Meier,

hiermit beantrage ich eine Verkürzung meiner wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) von derzeit 36 auf 30 Stunden. Die Verringerung meiner Arbeitszeit soll am XX.XX.XXXX beginnen.

Meine Fünf-Tage-Woche würde ich gern beibehalten. Die Arbeitszeit würde sich dann über jeweils sechs Stunden erstrecken. Wenn nichts dagegenspricht, würde ich gern um 8 Uhr mit der Arbeit beginnen.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Müller

Teilzeit-Antrag: Vorlage 2

Antrag auf Reduzierung meiner Arbeitszeit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit beantrage ich gemäß § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) eine Verringerung meiner Wochenarbeitszeit von 40 auf 25 Stunden, beginnend mit dem XX.XX.XXXX.

Ich beantrage darüber hinaus eine Verteilung der verbleibenden Stunden wie folgt:

  • Montags bis donnerstags je 5,5 Stunden, zu leisten am Vormittag bis zum frühen Nachmittag
  • Freitags 3 Stunden, zu leisten am Vormittag

Sollte mein Wunsch sich aufgrund von betrieblichen Gegebenheiten nicht realisieren lassen, beantrage ich hilfsweise eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 30 Stunden.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Meyer

Mit dem Arbeitgeber über den Wunsch nach Teilzeit sprechen

Wenn du einen Antrag auf Teilzeit stellst, geht das meist mit einem persönlichen Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten einher. Du kannst schon vorher mit deinem Chef oder deiner Chefin über deinen Wunsch reden oder erst den Antrag stellen und dann abwarten, bis der Vorgesetzte dich auf das Thema anspricht.

In jedem Fall solltest du auf Rückfragen vorbereitet sein. Du musst nicht begründen können, warum du weniger arbeiten möchtest, aber es kann sinnvoll sein, dir über mögliche Vorbehalte deines Chefs Gedanken zu machen. Wenn du Argumente anbringen kannst, die für deinen Wunsch sprechen, hast du bessere Aussichten.

Im Gespräch mit der Chefin oder dem Chef ist es wichtig, sachlich und offen zu kommunizieren. Versetze dich dabei in die Lage des Vorgesetzten, um Einwände und Fragen zu antizipieren. Tritt lösungsorientiert auf und versuche, mit dem Chef eine Übereinkunft zu treffen, die für euch beide akzeptabel ist. Es hilft, wenn du ein Stück weit flexibel bist und zum Beispiel nicht auf einer bestimmten Stundenzahl oder einer bestimmten Verteilung der Arbeitszeit beharrst.

Teilzeit-Antrag: Der Arbeitgeber lehnt ab oder reagiert nicht – was jetzt?

Wenn du einen Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit oder in einer anderen Situation eingereicht hast, ist der Arbeitgeber am Zug. Er muss nun auf deinen Teilzeit-Antrag reagieren. Stimmt er zu, wird er deinen Arbeitsvertrag anpassen, damit er zur neuen Arbeitszeit passt. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber noch Gesprächsbedarf hat. Dann könnt ihr zusammen eine Lösung finden. Vielleicht musst du dabei Zugeständnisse machen, um deinen Teilzeit-Wunsch überhaupt durchsetzen zu können.

Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen? Prinzipiell schon, aber nicht ohne guten Grund. Das gilt zumindest für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern, in denen ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeit gegeben ist. In diesem Fall ist eine Ablehnung nur möglich, wenn betriebliche Gründe gegen eine Teilzeittätigkeit sprechen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Abläufe durch eine verringerte Arbeitszeit stark gestört würden oder die Organisation schwieriger wäre. Es könnte auch sein, dass dem Arbeitgeber unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.

Wenn der Arbeitgeber sich querstellt, kann ein Gespräch helfen. Womöglich hat der Arbeitgeber Vorbehalte, die sich im persönlichen Austausch entkräften lassen. Es kann sinnvoll sein, nachzuhaken. Wenn du glaubst, dass der Arbeitgeber deinen Teilzeit-Antrag gar nicht ablehnen darf, wende dich am besten an den Betriebsrat. Auch bei einer Gewerkschaft findest du Unterstützung.

Was, wenn der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit mit eisernem Schweigen beantwortet? Eine ausbleibende Reaktion muss dich als Arbeitnehmer nicht stören. Denn: Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeit-Antrag nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ab, gilt seine Zustimmung als erteilt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Januar 2015 dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter nicht abmahnen oder ihnen kündigen, wenn sie gemäß ihrem Teilzeit-Antrag früher nach Hause gehen, später zur Arbeit kommen oder an bestimmten Tagen nicht arbeiten.

Erfolgreich in Teilzeit arbeiten: Tipps für Beschäftigte

Der Antrag auf Teilzeit ist eingereicht, der Chef oder die Chefin hat ihn genehmigt – jetzt steht der kürzeren Arbeitszeit nichts mehr im Weg. Es lohnt sich aber, sich Gedanken um die Umsetzung zu machen. Wie du deine Arbeit in Teilzeit gestaltest, entscheidet darüber, wie zufrieden du mit diesem Modell bist und ob du in der verbleibenden Arbeitszeit alles schaffst.

Eine gute Organisation ist viel wert: Verschaffe dir einen Überblick über deine Aufgaben und plane realistisch, wann du was erledigen willst. Prioritäten zu haben, bedeutet, dass die wirklich wichtigen Dinge zuerst abgehakt werden können – das nimmt Druck und kann dir einen Motivationsschub geben.

Wenn du bisher in Vollzeit gearbeitet hast, musst du in Teilzeit umdenken, zumindest zeitlich. Das gilt besonders, wenn es sich um dieselbe Stelle handelt. Bleibt dir für deine Tätigkeiten weniger Zeit, musst du anders planen – sonst hast du womöglich Dauerstress oder musst Überstunden machen, die dem Sinn der Teilzeit zuwiderlaufen würden.

Karriere trotz Teilzeit: So kann es klappen

In Teilzeit fällt es vielen Beschäftigten leichter, sich über ihren Arbeitstag hinweg zu konzentrieren. Wer zum Beispiel nur vier Stunden pro Tag arbeitet, weiß, dass er diese Zeit nutzen muss, wenn er seine Aufgaben schaffen möchte. Zugleich ist der Feierabend nicht so weit weg – das tröstet auch über langweilige oder aus anderen Gründen ungeliebte Aufgaben hinweg.

Für Teilzeitbeschäftigte kann es schwerer sein, Karriere zu machen. Falls dir daran gelegen ist, überlege, wie du trotz der Teilzeit beruflich vorankommen kannst. Vielleicht kannst du nebenher eine Weiterbildung machen oder dich in Eigenregie in bestimmte Thematiken einarbeiten. Es ist auch immer lohnenswert, an den eigenen Soft Skills zu arbeiten. Ein anderer Ansatz besteht in der Pflege des beruflichen Netzwerks: Gute Kontakte können dir neue Chancen ermöglichen. 

Die Grundlage für die Karriere sind darüber hinaus gute Leistungen und das damit einhergehende Engagement. Sorge dafür, dass deine Arbeit sichtbar ist – ein wenig (dezentes) Eigenmarketing kann hilfreich sein, damit wichtige Personen bemerken, wie gut du deinen Job machst.

Kann ich zeitlich befristet weniger arbeiten?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob es möglich ist, ein niedrigeres Stundenpensum von Anfang an zu befristen. Bei der Brückenteilzeit ist das Teil des Konzepts (siehe nächster Absatz). Hast du jedoch keinen Anspruch auf Brückenteilzeit, weil dein Arbeitgeber zu wenig Beschäftigte hat, bist du auf das Entgegenkommen deines Chefs angewiesen. Mit diesem kannst du eine Befristung vereinbaren – wenn er sich darauf einlässt.

Was ist, wenn ich wieder mehr arbeiten möchte?

Teilzeit ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance. Andererseits ist es nicht gerade der steile Weg zur Karriere. Wenn du Karriere machen möchtest, ist das auf einer Teilzeitstelle oft kaum oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Deshalb fragen sich viele Arbeitnehmer, was ist, wenn sie wieder aufstocken und mehr Stunden arbeiten möchten.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Brückenteilzeit nehmen können – wenn ihr Arbeitgeber mehr als 45 Beschäftigte hat. Der Anspruch besteht generell in Unternehmen, die mehr als 200 Mitarbeiter haben. Auch hier musst du mindestens seit sechs Monaten tätig sein. In Unternehmen, das zwischen 46 und 200 Mitarbeiter hat, können nicht alle Arbeitnehmer eine solche Brückenteilzeit beanspruchen. Die Brückenteilzeit umfasst mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Der Arbeitgeber muss auch hier zustimmen. Nach dieser Zeit haben die betreffenden Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Rückkehr in die Vollzeit.

Anders verhält es sich bei Arbeitnehmern, die bereits unbefristet in Teilzeit tätig sind. Einen Anspruch darauf, wieder mehr zu arbeiten, haben sie nicht. Sie können ihren Chef höchstens darum bitten. Ist eine Stelle frei, muss der Arbeitgeber den Teilzeitmitarbeiter bevorzugen.

Antrag auf Teilzeit: Checkliste

Wenn du einen Antrag auf Teilzeit stellen möchtest, lohnt es sich, nach Plan vorzugehen. Mit dieser Checkliste hast du alles Wichtige im Blick:

Bildnachweis: Mangostar / Shutterstock.com

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