Der Job kann für Arbeitnehmer mit Gefahren verbunden sein. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, diese Risiken zu minimieren oder ganz zu beseitigen. Auch die Beschäftigten tragen eine Mitverantwortung für die Sicherheit von sich selbst, ihren Kollegen und Dritten. Welche Gefährdungen können sich am Arbeitsplatz ergeben? Welche Pflichten haben Arbeitnehmer? Und was kann man als Arbeitnehmer tun, wenn es bei der Sicherheit Mängel gibt? Hier erfährst du mehr.
- Wenn der Job Gefahren mit sich bringt
- Gefährdungen am Arbeitsplatz: Was gehört dazu?
- Mechanische Gefährdungen
- Thermische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Gefährdungen durch Biostoffe
- Gefährdungen durch die Bedingungen in der Arbeitsumgebung
- Gefährdungen durch körperliche Belastung
- Psychische Gefährdungen
- Gefährdungen durch die Gestaltung der Arbeitszeit
- Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln: Wozu Arbeitgeber verpflichtet sind
- Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
- Auch Arbeitnehmer sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich
- Der Arbeitgeber vernachlässigt den Arbeitsschutz: Was kann man tun?
Wenn der Job Gefahren mit sich bringt
Manche Jobs sind denkbar ungefährlich. Sie bergen kein größeres Risiko als ein Aufenthalt zuhause auch. Das gilt zum Beispiel für die meisten Bürojobs, in denen sich die Beschäftigten höchstens von ihrem Computerarbeitsplatz zur Teeküche und zurück bewegen. Die Gefahren am Arbeitsplatz im Büro sind in der Regel überschaubar.
Andere Jobs hingegen gehen mit einem höheren Gefährdungspotenzial einher. Sie können für die Gesundheit der Beschäftigten in verschiedener Hinsicht gefährlich sein – körperlich, aber auch psychisch. Je nach Situation können unmittelbare Folgen drohen: Zum Beispiel könnte es bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen zu einem Unfall kommen. In anderen Fällen bestehen längerfristige Risiken durch die berufliche Tätigkeit. So könnten sich zum Beispiel nach einiger Zeit Schäden an den Bandscheiben oder der Wirbelsäule zeigen, wenn jemand im Job schwer tragen muss.
Es kommt am Arbeitsplatz vergleichsweise häufig zu Arbeitsunfällen. In anderen Fällen entwickeln Betroffene Berufskrankheiten, die mehr oder weniger schwerwiegend sein können. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter so gut es geht schützen. Dafür braucht es passende Maßnahmen zum Arbeitsschutz.
Gefährdungen am Arbeitsplatz: Was gehört dazu?
Welche Gefahren am Arbeitsplatz gibt es? Wen können sie betreffen? In den folgenden Abschnitten geht es um die gängigen Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz, wie sie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterscheidet. Manche Gefährdungen sind dabei häufiger als andere. Dazu zählen insbesondere mechanische Gefährdungen, etwa in Form von Stürzen, Stolpern oder Rutschen. Es kommt auch vergleichsweise häufig zu körperlichen Beschwerden und Erkrankungen durch mangelnde Ergonomie am Arbeitsplatz. Auch die psychische Belastung ist aus Sicht vieler Beschäftigter in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gestiegen.
Mechanische Gefährdungen
Mechanische Gefährdungen gehören zu den größten Risiken am Arbeitsplatz. Im Jahr 2018 waren sie die Ursache für knapp 75 Prozent aller Arbeitsunfälle. Gemeint sind Bewegungen zwischen Menschen und Gegenständen an der Arbeit, etwa Arbeitsmitteln oder Maschinen, durch die Verletzungen entstehen können. Dabei kommt es etwa zu Kontakt mit Teilen, die sich kontrolliert oder unkontrolliert bewegen, oder mit gefährlichen Oberflächen.
In der Folge können Arbeitnehmer stürzen, ausrutschen, stolpern oder umknicken. Es kann zu Verletzungen beim Transport von Arbeitsmitteln kommen, Beschäftigte können sich an scharfen Kanten oder Ecken wehtun oder in tiefergelegene Flächen stürzen, etwa bei der Arbeit als Dachdecker oder Gerüstbauer.
Thermische Gefährdungen
Thermische Gefährdungen am Arbeitsplatz entstehen durch besonders hohe oder niedrige Temperaturen in der Arbeitsumgebung. Das kann zum Beispiel zu Brandverletzungen und Verbrennungen führen, aber auch zu Taubheit und lokalen Erfrierungen. Besonders gefährdet sind zum Beispiel Feuerwehrleute, aber auch Menschen, die an Kesselanlagen oder Öfen arbeiten, die mit Trockeneis zu tun haben, in deren Nähe Metall geschmolzen wird oder wo es heiße Dämpfe gibt.
Elektrische Gefährdungen
Andere Gefahren am Arbeitsplatz sind elektrischer Natur. In rund 90 Prozent der Fälle werden Unfälle durch Elektronik im Job durch Niederspannung verursacht. Elektrische Gefährdungen können direkt oder indirekt zu Verletzungen führen. Indirekte Verletzungen wären etwa denkbar, wenn Elektrik Brände oder Explosionen verursacht.
Das kann nicht nur im direkten Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln entstehen, sondern auch Beschäftigte betreffen, die in der Nähe von Gegenständen arbeiten, die unter elektrischer Spannung stehen. Gefährdet sind etwa Arbeitnehmer im Kfz-Bereich, die mit E-Autos hantieren.
Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen
Auch physikalische Einwirkungen können Risiken für Arbeitnehmer mit sich bringen. Besonders gefährlich können Vibrationen, Strahlung, Lärm, Unterdruck, Überdruck oder elektromagnetische Felder sein. Ein erhöhtes Risiko tragen zum Beispiel Menschen, die in großer Höhe arbeiten – etwa in Flugzeugen –, aber auch Taucher oder Beschäftigte im Spezialtiefbau unter Wasser.
Gefährdungen durch Gefahrstoffe
In manchen Jobs können Arbeitnehmer mit gefährlichen chemischen Stoffen in Berührung kommen. Es kann zu Hautkontakt kommen oder die Gefahrstoffe können eingeatmet werden. Ebenso können gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz Brände oder Explosionen verursachen. Tätigkeiten, die diesbezüglich besonders riskant sind, gehen etwa mit Rauch vom Löten oder Schweißen einher, mit Abgasen, Gefahrstoffen aus chemischen Reaktionen oder dem Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Reinigungsmitteln.
Gefährdungen durch Biostoffe
Biostoffe stellen ebenfalls eine Gefahr für die Gesundheit dar. Hierzu zählen Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Viren, Endoparasiten und Zellkulturen, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Es kann durch den Kontakt zu Infektionen und akuten und chronischen Erkrankungen kommen. Betroffen sind insbesondere Mitarbeiter im Gesundheitswesen, der Entsorgungswirtschaft und bei Biotechnologie-Unternehmen.
Gefährdungen durch die Bedingungen in der Arbeitsumgebung
Die Arbeitsumgebung kann ebenfalls mit Gefahren am Arbeitsplatz einhergehen. Denkbar sind akute Auswirkungen, aber auch langfristige chronische Folgen, die sich durch Schäden der Gesundheit äußern. Beispiele dafür, in welcher Form die Arbeitsumgebung gefährlich sein kann, sind etwa schlechte Luft am Arbeitsplatz, ein schlechtes Klima, Hitze, Kälte, Zugluft, Beleuchtung oder mangelnde Ergonomie.
Eine mangelnde ergonomische Gestaltung von Bedienelementen einer Maschine kann etwa Unfälle oder gesundheitliche Schäden wahrscheinlicher machen. Von Gefährdungen in der Arbeitsumgebung können auch Beschäftigte im Büro betroffen sein.
Gefährdungen durch körperliche Belastung
Manche Jobs bringen eine stärkere körperliche Belastung mit sich als andere. Das ist auf Dauer oft schädlich für das Muskel-Skelett-System, und auch das Herz-Kreislauf-System kann unter der Belastung leiden. Häufig kommt es zu Überbeanspruchungen, etwa der Wirbelsäule durch schweres Heben oder ungünstige monotone Bewegungen.
Psychische Gefährdungen
Auch psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz sind denkbar. Ein Job kann auf verschiedene Weise psychisch belastend und damit gefährdend sein. Zum Beispiel, weil man tagtäglich mit belastenden menschlichen Schicksalen zu tun hat, etwa in der Altenpflege oder als Psychotherapeut. Eine psychische Gefährdung am Arbeitsplatz kann sich auch durch eine hohe Arbeitsbelastung und hohen Druck ergeben. Sie kann durch das (schlechte) Betriebsklima entstehen oder eine Folge des Stresses sein, den man sich durch die eigenen Erwartungen und Perfektionismus selbst macht.
Gefährdungen durch die Gestaltung der Arbeitszeit
Die Gestaltung der Arbeitszeit kann ebenfalls zu Gefahren am Arbeitsplatz führen. Ob ein Risiko besteht, hängt davon ab, wie die Arbeitszeiten geregelt sind. Gibt es Schichtdienste? Wie sind die Schichten verteilt? Wie folgen sie aufeinander? Ist Nachtarbeit vorgesehen? Muss man Bereitschaftsdienste leisten oder ist regelmäßig in Rufbereitschaft?
Die Gestaltung der Arbeitszeit kann direkte oder indirekte Risiken für Arbeitnehmer mit sich bringen. Wenn jemand nachts arbeiten muss und übermüdet ist, könnte zum Beispiel eher ein Unfall geschehen. Ebenso bringt die Nachtarbeit den Biorhythmus durcheinander, was langfristig der Gesundheit schaden kann.
Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln: Wozu Arbeitgeber verpflichtet sind
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Das erstreckt sich auch auf den Arbeitsschutz. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, alle möglichen Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz zu prüfen und zu beurteilen. Dabei geht es um alles, was Gesundheit und Leben der Beschäftigten gefährden könnte. Relevant sind dabei insbesondere die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), das für fast alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt. Aus den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Pflichten für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Das soll Gefahren und Risiken im Job mindern.
Eine Rolle spielt beim Arbeitsschutz auch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) in Kombination mit europäischen Richtlinien. Daraus ergeben sich etwa Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Handlungsempfehlungen für den Arbeitsschutz im Betrieb. Arbeitgeber müssen außerdem die Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachten. Je nach Beruf und Branche können weitere Richtlinien relevant sein.
Das müssen Arbeitgeber beim Arbeitsschutz tun
Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehört es, regelmäßig gesundheitliche Risiken zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Ebenso muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Sicherheitsvorkehrungen informieren und sie über ihre Mitwirkungspflichten in Kenntnis setzen.
In der Regel gibt es in Unternehmen Personen, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind. Sie legen Schutzmaßnahmen fest und kontrollieren deren Wirksamkeit. Um Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren, sind je nach Tätigkeit ganz unterschiedliche Maßnahmen denkbar. Es könnte zum Beispiel spezielle Hygiene-Vorkehrungen geben, die Mitarbeiter könnten Schutzkleidung tragen oder es könnten Schutzvorrichtungen eingerichtet werden. Auch eine verbesserte Technik und neuere Maschinen können helfen, gesundheitliche Risiken zu mindern.
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Das ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird. Ebenso, wenn es zu Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten kommt, oder wenn sich die Arbeitsbedingungen oder die Umgebung der Arbeit verändern.
Konkrete gesetzliche Vorgaben zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gibt es nicht. Der Prozess läuft aber üblicherweise in den folgenden Schritten ab:
- Die Beurteilung von potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz wird vorbereitet: Um welche Bereiche und Tätigkeiten soll es dabei gehen?
- Mögliche Gefährdungen für Gesundheit und Leben der Beschäftigten werden ermittelt
- Die Risiken werden im Detail beurteilt
- Die Verantwortlichen erarbeiten passende Schutzmaßnahmen
- Die Schutzmaßnahmen werden umgesetzt, die Mitarbeiter geschult
- Nach einer gewissen Zeit wird überprüft, wie wirksam die getroffenen Maßnahmen sind
- Falls nötig, werden Maßnahmen korrigiert oder ergänzt
- Die Gefährdungsbeurteilung wird regelmäßig wiederholt
Arbeitgeber müssen die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren. Dadurch ist nachvollziehbar, welche Aspekte sie berücksichtigt haben und weshalb sie die jeweiligen Schutzmaßnahmen für geeignet halten.
Auch Arbeitnehmer sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich
Arbeitsschutz ist Sache des Arbeitgebers? Grundsätzlich stimmt das, aber Arbeitnehmer sind nicht aus dem Schneider. Sie tragen eine Mitverantwortung dafür, dass ihre eigene Gesundheit und die von anderen Personen am Arbeitsplatz geschützt wird. Dabei leistet der Arbeitgeber die Vorarbeit: Er schafft die Grundlage für ein möglichst sicheres, risikoarmes Arbeiten. Im täglichen Arbeitsschutz sind aber auch die Beschäftigten gefragt. Sie müssen sich an die geltenden Vorgaben halten und Anweisungen des Arbeitgebers folgen. Ebenso liegt es in ihrer Verantwortung, mit der nötigen Sorgfalt und Umsicht an ihre Arbeit heranzugehen, um sich und andere zu schützen.
Dabei dürfen sich Arbeitnehmer nicht über die Sicherheitsregelungen, die im Betrieb gelten, hinwegsetzen. Es wäre zum Beispiel verboten, vorgeschriebene Sicherheitskleidung oder Schutzausrüstung nicht zu tragen. Ebenso müssen Maschinen vorschriftsmäßig bedient werden. Es ist auch die Aufgabe von Beschäftigten, sich an ihren Chef oder ihre Chefin zu wenden, wenn sie ein Sicherheitsrisiko bemerken – zum Beispiel eine defekte Maschine. Auf diese Weise arbeiten alle zusammen, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.
Der Arbeitgeber vernachlässigt den Arbeitsschutz: Was kann man tun?
Nicht jeder Arbeitgeber nimmt seine Pflichten in Sachen Arbeitsschutz ernst. Manchmal unterbleibt schon die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung, in anderen Fällen werden eigentlich vorgesehene Maßnahmen nicht oder nur halbherzig umgesetzt. Für die Beschäftigten bedeutet das ein höheres Risiko für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz vernachlässigt?
Der erste Schritt besteht in der Regel darin, mit dem Vorgesetzten über die Situation zu sprechen. Manchmal handelt es sich „nur“ um Nachlässigkeit und keine Absicht, wenn Vorschriften nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Dann kann ein klärendes Gespräch Abhilfe schaffen, indem es dem Arbeitgeber die Bedeutung des Arbeitsschutzes vor Augen führt.
Manchmal gibt es allerdings strukturelle Probleme: Vielleicht ist dem Arbeitgeber schlicht nicht so wichtig, dass in Sachen Arbeitsschutz alles vorschriftsmäßig abläuft. Es kann auch wirtschaftliche Gründe haben, wenn bestimmte Maßnahmen unterbleiben. In diesem Fall ist der Betriebsrat ein besserer Ansprechpartner. Er setzt sich für die Belange der Mitarbeiter ein und wird beim Arbeitgeber auf eine Verbesserung der Situation dringen.
Gibt es keinen Betriebsrat und ist keine Besserung in Sicht, kannst du in manchen Fällen auch die Arbeit verweigern, wenn sie dir zu gefährlich erscheint. Dabei solltest du dich jedoch von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen, um deinen Job nicht zu gefährden. Du kannst den Arbeitgeber auch auf juristischem Weg zwingen, sich wie vorgeschrieben um den Arbeitsschutz zu kümmern. Vielleicht möchtest du aber langfristig nicht für jemanden arbeiten, der die Gesundheit seiner Beschäftigten nicht wertschätzt. Dann bleibt dir nur, dich nach einem anderen Job umzusehen.
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