AllgemeinRechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Überblick

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Überblick

Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, hat das Recht auf Entlohnung, ist dafür aber zur Arbeit verpflichtet. Neben dieser vertraglichen Hauptpflicht haben Arbeitnehmer zahlreiche weitere Pflichten, gegen die sie im Job nicht verstoßen sollten. Zugleich können sie sich in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber auf verschiedene Rechte berufen, die ihre Position stärken. Das sind die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern.

Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen

Wer seinen Job als Arbeitnehmer gut machen möchte, muss wissen, was der Arbeitgeber von ihm erwartet. Er muss seine Pflichten kennen – und erfüllen. Tut er das nicht, drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen. Arbeitnehmer haben aber nicht nur Pflichten in einem Arbeitsverhältnis, sondern können sich auch auf verschiedene Rechte berufen. Diese solltest du ebenfalls kennen, denn nur so kannst du darauf achten, ob sie gewahrt werden. Falls der Arbeitgeber gegen bestimmte Arbeitnehmerrechte verstößt, kannst du etwas dagegen tun.

Die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen sowie aus individual- und kollektivvertraglichen Regelungen. Entscheidend ist einerseits, was im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Dort finden sich nicht nur die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, etwa ihren Beginn und ihre Dauer im Fall einer Befristung. Der Arbeitsvertrag enthält auch Bestimmungen zu bestimmten Sachverhalten, die im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen oder spielen könnten.

Der Arbeitsvertrag gibt Aufschluss über Arbeitnehmerrechte und -pflichten

Dazu gehören etwa die Frage nach der regulären Arbeitszeit, Modalitäten im Umgang mit Überstunden, das Prozedere bei krankheitsbedingten Ausfällen und die Geheimhaltungspflicht des Mitarbeiters. Im Arbeitsvertrag kann geregelt sein, wie viele Urlaubstage ein Beschäftigter hat, ob in bestimmten Fällen Vertragsstrafen vorgesehen sind und ob ein Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz denkbar ist. Auch die Höhe und Zusammensetzung von Lohn oder Gehalt ist üblicherweise Bestandteil des Arbeitsvertrags, ebenso die Kündigungsfrist.

Neben dem Arbeitsvertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern in vielen Fällen auch aus kollektivvertraglichen Regelungen. Dazu zählen insbesondere Betriebsvereinbarungen und anwendbare Tarifverträge. Nicht zuletzt gehen Arbeitnehmerrechte, aber auch Pflichten am Arbeitsplatz aus verschiedenen Gesetzen hervor. Dazu zählen unter anderem das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und das Mindestlohngesetz.

Arbeitnehmerrechte: Diese Rechte sollten Arbeitnehmer kennen

Jeder Arbeitnehmer kann sich auf eine Vielzahl an Arbeitnehmerrechten stützen. Deine wichtigsten Rechte als Arbeitnehmer solltest du kennen – nur so kannst du sie geltend machen. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber gegen die Rechte ihrer Beschäftigten verstoßen. Nicht immer steckt dahinter Absicht, für die Beschäftigten ist es aber ungeachtet der Beweggründe des Arbeitgebers ein Nachteil, wenn ihre Rechte beschnitten werden. In diesem Abschnitt stellen wir dir einige wichtige Arbeitnehmerrechte vor.

Vergütung

Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, verpflichtet sich dazu, eine bestimmte Arbeit auszuführen. Im Gegenzug besteht die Hauptpflicht des Arbeitgebers darin, seine Beschäftigten wie vereinbart zu entlohnen. Wie hoch der Lohn ist, ist meist im Arbeitsvertrag festgehalten. Daraus geht auch hervor, ob du als Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Leistungen hast – beispielsweise Sonderzahlungen. Auch Tarifverträge enthalten oft Entlohnungsgrundsätze. Nach dem Mindestlohngesetz steht dir als Arbeitnehmer im Minimalfall der Mindestlohn zu. Der Arbeitgeber muss außerdem ordnungsgemäß Sozialversicherungsbeiträge für dich abführen.

Pausen, Ruhezeiten und maximale Arbeitszeiten

Zu den wichtigsten Arbeitnehmerrechten gehört es, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit gewahrt werden. Das betrifft die maximalen Arbeitszeiten. Zulässig sind regulär 48 Stunden pro Woche, in Ausnahmefällen und mit anschließendem Ausgleich auch 60 Stunden. Nach sechs Stunden stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu, in der du nicht mit beruflichen Dingen belangt werden solltest. Nach neun Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Der Arbeitgeber kann dir auch längere Pausen gewähren. Außerdem müssen die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden: Bis zum nächsten Arbeitstag musst du im Regelfall mindestens elf Stunden Freizeit haben.

Überstunden

Überstunden sind für viele Arbeitnehmer in einem gewissen Umfang verpflichtend. Gleichzeitig hast du jedoch als Arbeitnehmer auch Rechte, wenn es um Überstunden geht. Ob du überhaupt Überstunden leisten musst, hängt davon ab, wie das Thema im Arbeitsvertrag geregelt ist. Enthält dieser keine Bestimmungen dazu, kann der Arbeitgeber dich nur in Notfällen dazu auffordern, Überstunden zu leisten. Außerdem kann er nicht unbegrenzt Überstunden von dir verlangen. Klauseln im Arbeitsvertrag, die Überstunden pauschal als mit dem Gehalt abgegolten sehen, obwohl kein Maximum an Überstunden festgelegt ist, sind in der Regel nichtig. Du musst auch nicht so viele Überstunden machen, dass du damit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen würdest.

Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erholungsurlaub, der als Ausgleich zum oft stressigen Berufsalltag dient. Dieses Recht darf nicht unterlaufen werden, indem der Arbeitgeber etwa gleichzeitig von dir Rufbereitschaft verlangt. Er darf außerdem nicht das gesetzliche Minimum an Urlaubstagen unterschreiten. Es liegt, bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche, bei 20 Urlaubstagen. Minderjährigen steht zusätzlicher Urlaub zu, dasselbe gilt für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung. Auch du als Arbeitnehmer darfst nicht freiwillig auf deinen Erholungsurlaub verzichten. Eine Auszahlung von Resturlaub ist nur bei einer Kündigung möglich.

Schutz persönlicher Daten

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass deine persönlichen Daten geschützt sind. Das bedeutet, dass er sie sicher verwahren und vor dem Zugriff Unbefugter schützen muss. Du hast ein Auskunftsrecht gegenüber dem Arbeitgeber; er muss dir also auf Nachfrage sagen, was mit deinen Daten passiert, wie und wie lange sie gespeichert werden. Zum Thema Datenschutz gehört auch Überwachung am Arbeitsplatz. Videoüberwachung ist etwa nur in engen Grenzen erlaubt, Videoüberwachung mit Ton ist generell verboten.

Einsicht in Personalakte

In der Regel führen Unternehmen eine Personalakte ihrer Mitarbeiter. Darin finden sich etwa Bewerbungsunterlagen, der Arbeitsvertrag, mögliche Abmahnungen und Zusatzvereinbarungen. Du hast das Recht als Arbeitnehmer, Einsicht in deine Personalakte zu nehmen. Dafür musst du keinen Grund nennen. Du darfst außerdem Kopien anfertigen oder dir Notizen machen. Außerdem haben Arbeitnehmer das Recht, die Löschung unrichtiger Angaben zu verlangen.

Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern nicht willkürlich kündigen. Für alle Unternehmen außer Kleinbetriebe gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es greift für Arbeitnehmer ab einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Demnach muss der Arbeitgeber für eine Kündigung einen Sachgrund vorbringen können, außerdem muss er bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist beachten. Da die Kündigung nur das letzte Mittel sein darf, muss der Arbeitgeber zuvor andere Mittel – etwa eine Abmahnung oder Versetzung – ausgeschöpft haben.

Recht auf betriebliche Mitbestimmung

Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Du kannst dich etwa in den Betriebsrat wählen lassen. Außerdem steht es dir frei, einer Gewerkschaft beizutreten. Um deine Interessen durchzusetzen, hast du als Arbeitnehmer außerdem ein eingeschränktes Streikrecht.

Arbeitsschutz

Der Arbeitgeber muss sich darum kümmern, dass du deine Arbeit sicher ausüben kannst. Er hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. In diesem Rahmen muss er dafür sorgen, dass die Arbeit für die Mitarbeiter möglichst ungefährlich ist. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dazu kann auch gehören, dass Arbeitsschutzkleidung getragen werden muss. Diese muss der Arbeitgeber bereitstellen.

Mutterschutz und Elternzeit

Als Arbeitnehmer hast du ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber sich an die Bestimmungen zum Mutterschutz hält. Schwangere Beschäftigte sind etwa vor einer ordentlichen Kündigung geschützt, außerdem dürfen sie nicht alle Tätigkeiten ausüben und nicht spätabends oder frühmorgens arbeiten. Sechs Wochen vor der Geburt und – im Regelfall – acht Wochen nach der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten. Vor der Geburt können sie davon allerdings freiwillig abweichen.

Zu den Arbeitnehmerrechten gehört auch das Recht auf Elternzeit. Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer vor einer ordentlichen Kündigung geschützt. Im Anschluss hast du das Recht, auf deine bisherige oder eine vergleichbare Arbeitsstelle zurückzukehren.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen

Wer krank wird und nicht arbeiten kann, hat ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber ihm für bis zu sechs Wochen seinen üblichen Lohn zahlt. Das setzt voraus, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hast. Auch an Feiertagen hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf dein übliches Gehalt.

Arbeitszeugnis

Wenn du das Unternehmen verlässt, hast du ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber dir ein Arbeitszeugnis ausstellt. Falls du ein qualifiziertes Zeugnis mit einer Beurteilung möchtest, musst du das explizit sagen. Andernfalls kann dir der Arbeitgeber auch ein einfaches Zeugnis ausstellen, welches nur die Eckdaten des Arbeitsverhältnisses enthält.

Schutz vor Mobbing und Diskriminierung

Dein Arbeitgeber muss dich vor Mobbing und Diskriminierung schützen. Auch das gehört zu seiner Fürsorgepflicht. Falls es zu entsprechenden Vorfällen kommt, muss er der Sache nachgehen und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Bleibt er untätig, kannst du unter Umständen außerordentlich kündigen.

Teilzeit

Auch, wenn es so manchem Arbeitgeber nicht gefällt: Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Der Arbeitgeber kann ein entsprechendes Gesuch jedoch ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Dank der sogenannten Brückenteilzeit haben viele Beschäftigte das Recht, nach einer gewissen Zeit in Teilzeit wieder in Vollzeit zu arbeiten.

Was können Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber ihnen Rechte verwehrt?

Nicht jeder Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern alle Rechte, die ihnen zustehen. Manchmal werden Arbeitnehmerrechte systematisch beschnitten, was funktionieren kann, so lange keiner der Beschäftigten sich dagegen wehrt. Das kann etwa unzulässig lange Arbeitszeiten, Überstunden oder unterschrittene Ruhezeiten betreffen. In anderen Fällen ist sich der Arbeitgeber gar nicht darüber im Klaren, dass er Arbeitnehmerrechte nicht wahrt. Wie kann man darauf als Arbeitnehmer reagieren?

Der erste Schritt sollte sein, dass du mit dem Arbeitgeber sprichst. Falls er deine Rechte unabsichtlich beschnitten hat, lässt sich die Sache so in der Regel rasch klären. Beharrt der Arbeitgeber auf seinem Vorgehen, kannst du dich an den Betriebsrat wenden. Er kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen. Alternativ kannst du auch gegen deinen Arbeitgeber klagen und unter Umständen sogar Schadensersatz von ihm fordern. Dazu solltest du dich anwaltlich beraten lassen.

Welche Pflichten haben Arbeitnehmer?

Du hast als Arbeitnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Verstößt du dagegen, kann das unerwünschte negative Folgen haben. Um zu wissen, worauf du im Job achten musst, solltest du die wichtigsten Pflichten von Arbeitnehmern kennen.

Arbeitspflicht

Die Hauptpflicht von Arbeitnehmern besteht darin, dass sie ihre Arbeit wie vertraglich vorgesehen ausüben. Du musst also pünktlich bei der Arbeit sein und deine Stunden machen. Du darfst nicht einfach unerlaubt Pausen machen oder deine Pausen überziehen. Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit sind nicht erlaubt. Du darfst dich auch nicht selbst beurlauben.

Anzeige möglicher Gefahren

Als Arbeitnehmer kann dir auffallen, dass etwas in deinem Arbeitsumfeld nicht funktioniert oder dass sich durch bestimmte Sachverhalte gefährliche Situationen ergeben könnten. Das musst du deinem Arbeitgeber anzeigen. Dadurch kann er reagieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um seine Interessen zu wahren und seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Geräte und Materialien pfleglich behandeln

Im Job kommst du unweigerlich mit Geräten und Materialien in Berührung, die dem Arbeitgeber gehören. Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, pfleglich damit umzugehen, um sie nicht zu beschädigen. Falls doch ein Schaden eintritt, musst du dies deinem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen. Schadensersatzforderungen drohen dir nur, wenn du fahrlässig gehandelt hast. Bei leichter Fahrlässigkeit haftest du nicht.

Pflichten im Krankheitsfall

Wer krank ist, kann womöglich nicht zur Arbeit gehen. Das musst du deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, etwa telefonisch, per SMS oder E-Mail. Dein Arbeitgeber muss auch wissen, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst, damit er umplanen kann. Arbeitnehmer sind zudem verpflichtet, rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Gesetzlich ist das spätestens nach drei Tagen notwendig, der Arbeitgeber kann jedoch individuell kürzere Fristen für die Vorlage einer AU festlegen. Bist du länger krank als ursprünglich gemeldet, musst du für ein nahtloses Folge-Attest sorgen.

Keine Weitergabe von internen Informationen

Als Arbeitnehmer hast du bestimmte Unterlassungspflichten. Dazu gehört, dass du interne Informationen nicht unerlaubt weitergeben darfst. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst du für dich behalten, um dem Arbeitgeber nicht zu schaden. Dazu gehören Informationen, die nicht öffentlich sind und die der Arbeitgeber geheim halten möchte – etwa Kundenlisten, Rezepturen und Produktionsverfahren.

Schmiergelder ablehnen

Es ist Arbeitnehmern verboten, Schmiergelder anzunehmen. Du darfst kein Geld, keine Gegenstände oder Vorteile annehmen, die mit einer Pflichtverletzung deinerseits in Verbindung stehen oder die dein Wohlwollen sichern sollen. Damit kannst du dich strafbar machen. Es ist allerdings kein Problem, kleine Werbegeschenke wie Kugelschreiber oder Kalender zu akzeptieren.

Wettbewerb unterlassen

Zu deinen Unterlassungspflichten als Arbeitnehmer gehört es auch, dass du deinem Arbeitgeber keinen unerlaubten Wettbewerb machen darfst. Das wäre der Fall, wenn du eine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenten aufnimmst oder selbständig im selben Bereich nebenher arbeitest. Du bist deinem Arbeitgeber gegenüber zur Treue verpflichtet und darfst ihm nicht schaden. Falls du eine Nebentätigkeit aufnehmen möchtest, solltest du deinen Arbeitgeber vorher um Erlaubnis bitten.

Pflichtverstöße können für Arbeitnehmer Folgen haben

Wenn du gegen deine Pflichten als Arbeitnehmer verstößt, kann das unerwünschte Folgen haben. Für Pflichtverstöße kann der Arbeitgeber dich abmahnen. Im Wiederholungsfall oder in gravierenden Fällen droht dir die Kündigung. Sie kann in besonders schweren Fällen auch außerordentlich und fristlos erfolgen.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber drohen dir auch Einbußen beim Arbeitslosengeld; die Arbeitsagentur verhängt in solchen Fällen regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Du kriegst dieses Geld auch später nicht, die Bezugsdauer verringert sich entsprechend.

Möglicherweise hat der Arbeitgeber bei Pflichtverstößen auch das Recht dazu, Schadensersatz von dir zu fordern. Auch strafrechtliche Folgen sind denkbar.

Bildnachweis: Vadym Pastukh / Shutterstock.com

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